Nr. 180, Dezember 2014
 
8) Nachwirkungen von #8222;Stuttgart21“
In dem seit Juni 2014 laufenden „Wasserwerfer-Prozess“ in Stuttgart geht es "nur" um die persönliche Schuld der beiden Angeklagten. Da sie den Einsatz weder insgesamt geplant haben noch oben in der Befehlskette standen, kann ihnen nicht vorgeworfen werden, was Vorgesetzte und möglicherweise Politiker zu verantworten haben, sofern sie nicht persönlich an rechtswidrigen Handlungen beteiligt waren oder diese hätten verhindern müssen. Aber immerhin werden Details bekannt, die man nicht erwartet hat. Eine eigene Website dokumentiert seit Oktober den Prozess: http://www.wasserwerfer-prozess.de/