Nr. 196, Mai 2016
 
3) Wohnungsdurchsuchung wegen entwendeter Fan-Fahne rechtswidrig
Es fehlt an konkreten Anhaltspunkten und damit an der Legitimation der Durchsuchung, wenn diese allein darauf gestützt wird, dass der Betroffene als Kopf der Ultra-Gruppierung gilt, welche der Besitz einer Fahne nachgesagt wird, die Gruppe tatsächlich aber rund 60 Personen umfasst. http://www.bverfg.de/e/rk20160111_2bvr136113.html