Nr. 207, Mai 2017
 
16) Kollektivbeleidigung
Die Verurteilung wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung, hier „ACAB" (All Cops Are Bastards) bzw. deren Übertragung in „1312“, verletzt bei unzureichender Konkretisierung der betroffenen Personengruppe die Meinungsfreiheit. Für eine erkennbare Konkretisierung genügt es nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls nicht, dass der seine Meinung Äußernde ein Fußballspiel in dem Bewusstsein besucht, dass dort Einsatzkräfte der Polizei anwesend sind. http://www.bverfg.de/e/rk20170116_1bvr159316.html