Nr. 213, Dezember 2017
 
11) Arbeitsstrafe für Arme
Als Alternative zur uneinbringlichen Geldstrafe, die eine Ersatzfreiheitsstrafe nach sich ziehen würde, ist in den letzten Jahrzehnten die freie, gemeinnützige Arbeit eingeführt worden. Auf diese Weise hat sich, zusätzlich zur Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe, eine Arbeitsstrafe für Arme etabliert. http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=475