OLG Hamm 12.7.2018: Strafbarkeit des Tragens von „Rockerkutten“

Das OLG Hamm hat entschieden, dass auch das Tragen von Rockerkutten, auf denen neben dem weltweit verwendeten Kennzeichen des Motorradclubs die Ortsbezeichnung eines nicht verbotenen Clubs steht, strafbar sein kann (bitte das Wort „kann“ beachten, denn die endgültige Entscheidung durch das LG Bochum steht noch aus).

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