Zur Diskussionen um Grenzkontrollen und illegale Migration wird auf folgendes Verfahren vor dem EuGH hingewiesen:
Nach Auffassung von Generalanwalt Bot darf einem Veranstalter von Busreisen nicht aufgetragen werden, dass er beim Überschreiten der Binnengrenzen des Schengen-Raums die Reisepässe und Aufenthaltstitel der Passagiere kontrolliert.
Die Schlussanträge sind für den EuGH nicht bindend; wann die Entscheidung des Gerichts ergeht, ist mir noch nicht bekannt.