OVG Koblenz 24.09.2018: Grenzen der erkennungsdienstlichen Behandlung

Das OVG Koblenz hat entschieden, dass die erkennungsdienstliche Behandlung eines Beschuldigten durch Aufnahme von Lichtbildern, Fingerabdrücke und ähnliche Maßnahmen auch im Falle einer Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts zulässig sein kann, wenn ein Restverdacht fortbesteht. Sie ist jedoch nicht notwendig und daher unzulässig, wenn die erkennungsdienstlichen Unterlagen zur Förderung künftiger Ermittlungen nicht geeignet sind, wovon bei etwaigen künftigen gleichgelagerten Straftaten im rein privaten Raum auszugehen ist.

Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/t/ylt/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA181103367&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp