Richtlinien zur Erfassung von Straftaten für die PKS

Die Richtlinien des Bundeskriminalamtes für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik (aktuell i. d. F. vom 01.01.2014) sind jüngst im Zusammenhang mit Manipulationsvorwürfen gegen die Polizei in Brandenburg in die Diskussion geraten. Sie sind derzeit (noch) nicht auf der Homepage des BKA verlinkt, die jeweils aktuelle Fassung kann aber dort beim zuständigen Fachbereich KI 12 angefordert werden. E-Mail: ki12@bka.bund.de. Teile der Richtlinien werden jedes Jahr im Jahrbuch der PKS unter dem Kapitel „Begriffserläuterungen“ abgedruckt. Die Erfassungsregeln sind bspw. im Jahrbuch Polizeiliche Kriminalstatistik 2012, das im Internet eingestellt ist (www.bka.de), unter Kapitel 9.6 Regeln der PKS Erfassung (S. 361 ff.) zu finden.