Wolfgang Löwer – Regeln guter wissenschaftlicher Praxis im Spiegel (mehr zufälliger) literaturhistorischer und wissenschaftsgeschichtlicher Funde

Löwer, Wolfgang Prof. Dr. [1]; „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis im Spiegel (mehr zufälliger) literaturhistorischer und wissenschaftsgeschichtlicher Funde.“[2]; ISBN: 978-3-8487-3905-9, 47 Seiten, Nomos Verlag, Baden-Baden, 2017, 19.– €

„Täuscher in der Wissenschaft weisen das Skandalöse ihres Tuns häufig mit dem Hinweis zurück, im Zeitpunkt des Wissenschaftsbetrugs hätten weniger strenge Regeln gegolten.“ Vornehmlich am Beispiel des im Jahr 1864 erschienenen Romans von Gustav Freytag, „Die verlorene Handschrift“[3], aber auch anhand von anderen „literarischen und wissenschaftsgeschichtlichen Beispielen“ weist Löwer texthermeneutisch und sehr anschaulich „mit dem Mittel anekdotischer Evidenz“ nach, dass „die aus der Sachgesetzlichkeit der Wissenschaft folgenden (Grund-)Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis schon über sehr lange Zeit stabil sind.“[4] Somit genießt der Täuscher auch keinerlei Vertrauensschutz, „alles andere wäre eine Perversion der Rechtsordnung“, wie er als Verwaltungsrechtler en passant im Wechselspiel zwischen Fiktion und Wirklichkeit am Beispiel des „korruptiven Verwaltungsaktes“ (§ 48 Abs. 1 S. 1 i. V. m. Abs. 3 und Abs. 2 S. 2 VwVfG) darlegt.

Angesichts einer seit 2010 „stattlichen“ Anzahl aufgedeckte Plagiate von Abschlussarbeiten in der deutschen Universitätslandschaft, vornehmlich Promotionsarbeiten bekannter Politiker betreffend, ist es aber nicht das Thema Löwers, sich über die mangelnde Sensibilität der Universitäten im Umgang mit diesem Phänomen zu empören. Diesbezüglich kann die Wissenschaft den „Fälschern“ und „Plagiatoren“ beinahe dankbar sein, wie Stefan Kühl in der Süddeutschen Zeitung zutreffend bemerkt. Nicht nur, weil im Zeitalter der Digitalisate und Algorithmen die Wahrscheinlichkeit des Nachweises eines „Wissenschafts­betruges“ erheblich gestiegen ist. Kriminologisch betrachtet ist es nämlich „eine über ein Jahrhundert alte Einsicht (im Rahmen der Anomietheorie) Émile Durkheims, dass die sanktionierte Abweichung von einer Norm diese Norm stützten kann“, denn mit jeder öffentlichen Empörung nach einem neuerlich aufgedeckten Fall und der Sanktionierung der Betrüger (z. B. die Aberkennung des akademischen Grades) wird die Norm „zeremoniell verfestigt“. Ein weiterer positiver Aspekt hierbei sei, dass durch „die Berichterstattung in den Massenmedien die Studierenden (wenigstens zum Teil über die dargelegten „beredten Zeugnisse“) viel detaillierter über wissenschaftliche Standards informiert werden“, als dies lange Zeit offiziell über die Fakultäten geschah. Löwer entdeckte in der 153 Jahre alten „Verlorenen Handschrift“ Freytags (zu seiner Überraschung) vielmehr sehr ausführliche Passagen zu den Regeln wissenschaftlichen Arbeitens und zu den rigorosen Konsequenzen für den Plagiator, in diesem Fall die Figur des Magisters Knips, was ihn sofort in den Bann zog und literaturhistorisch wie auch texthermeneutisch weiterforschen ließ. Heraus kam eine mit 47 Seiten kleine, gleichwohl aber sowohl in Form, Inhalt und Ausdruck sehr ansprechende und lehrreiche Schrift. Löwer stellt darin klar, dass gängige Ausreden wie:

  • „Ja, heute ist alles klar, aber damals, als die Arbeit erstellt worden ist, hat man es doch nicht so genau genommen“, oder
  • „die Mitwirkung abhängig Beschäftigter musste doch nicht gekennzeichnet werden“, ferner
  • „ein großzügiger Umgang mit anderen geistigen Leistungen war doch normal, heutige Zitiergenauigkeit war doch damals nicht geboten“, bzw.
  • „die Standards des Fachs waren doch nicht so ausgeprägt“ usw.

seit jeher den von ihm akribisch herausgearbeiteten „elementaren Regeln guter wissenschaftlicher Praxis widersprachen“ und nicht etwa eine „Erfindung neuerer Qualitätssicherungsmechanismen sind“. Es handele sich vielmehr um grundlegende „Elemente der Sachgesetzlichkeit der Wissenschaft“, mit den Grundpfeilern der Nachprüfbarkeit und Ehrlichkeit. Nur deren Einhaltung garantiere, dass Wissenschaft überhaupt entsteht! Sicher, und das präge sich dem Forscher ein, „Neugier ist unentbehrliche Triebkraft für die Wissenschaft, aber Neugier ist eben auch Gier“ und so könne (bestenfalls fahrlässig) das „konzentrierte Sich-Ausliefern an ein einziges Ziel (auch) rationale (wissenschaftliche) Sicherungsmechanismen ausschalten.“

Abschließend zitiert Löwer deshalb sehr passend Gottfried Benn[5] und dessen 1920 veröffentlichtes (zwar heute etwas pathetisch bzw. militärisch klingendes aber gleichwohl in Übersetzung in unsere Dekade weiterhin zutreffendes) Idealbild wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens in Anlehnung an die Grundprinzipien und in Ehrerbietung an seine Alma Mater, die Kaiser-Wilhelm-Akademie für das militärärztliche Ausbildungswesen: … „Kälte des Denkens, … Härte des Gedankens, Nüchternheit, letzte Schärfe des Begriffs, Bereithalten von Belegen für jedes Urteil, unerbittliche Kritik, Selbstkritik, mit einem Wort die schöpferische Seite des Objektiven, … Verantwortung im Urteil, Sicherheit im Unterscheiden von Zufälligem und Gesetzlichem, vor allem aber die tiefe Skepsis, die Stil schafft, das wuchs hier ….“

Eine wirklich lesenswerte, sehr unterhaltsame wie auch lehrsame kleine Schrift, in der Löwer, belesen, feinsinnig und mit teilweise bemerkenswertem Humor ad perpetuam memoriam herausstellt, dass die Basisregeln wissenschaftlichen Arbeitens, Exaktheit, Transparenz, Rationalität und Wahrhaftigkeitspflicht des wissenschaftlichen Arbeitsprozesses, seit langem bekannt sind und in aeternum unverzichtbar bleiben.

 

[1] Institut für Öffentliches Recht und Wissenschaftsrecht der Rheinischen Friedrichs-Wil­helms-Universität Bonn und Präsident der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste, https://www.jura.uni-bonn.de/lehrstuhl-prof-dr-loewer/,  zuletzt abgerufen am 15.07.2017.

[2] Überarbeiteter Vortrag, gehalten am 21. Januar 2016 bei der Potsdamer Juristischen Gesellschaft, vgl.: http://www.potsdamer-juristische-gesellschaft.de/index.php/vortrag/prof-dr-wolfgang-loewer/, zuletzt abgerufen am 15.07.2017. Der Vortrag ist 2017 bei Nomos als Band 17 der „Veröffentlichungen der Potsdamer Juristischen Gesellschaft“ erschienen.

[3] Vgl. http://gutenberg.spiegel.de/buch/die-verlorene-handschrift-3716/1, zuletzt abgerufen am 15.07.2017. Der Roman Freytags und die darin vorkommende tragische Figur des Wissenschaftsassistenten Magister Knips ist möglicherweise durch seinerzeit reale Vorgänge, z. B. „Der falsche Uranias“, eine Geschichte um gefälschte Handschriften auf Palimpsesten, inspiriert.

[4] Wer für aus historischen Plagiatsverdachtsfällen abgeleitete Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Belege sucht, findet diese unter anderem auf HistorioPlag, einem Portal mit dokumentierten Geschichten alter Plagiate im Wissenschaftsbereich.

[5] * 2. Mai 1886 in Mansfeld (Brandenburg), + 7. Juli 1956 in Berlin; Arzt, Dichter und Essayist

Rezensiert von: Holger Plank