Annemarie Dax – Die Neuregelung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung: Bestandsaufnahme sowie kritische Betrachtung der bundes- und landesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots

Dax, Annemarie; Die Neuregelung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung: Bestandsaufnahme sowie kritische Betrachtung der bundes- und landesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots; Duncker & Humblodt GmbH Berlin 2017, ISBN 978-3-428-15160,-8, 139,90 €, 647 S.

Das umfangreiche Buch ist im Wintersemester 2016/2017 von der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen als Dissertation angenommen worden, stellt also den Stand der Diskussion Ende 2016 dar. Wie sich bereits dem Titel entnehmen lässt, setzt sich die Arbeit vorrangig mit dem Vollzug der Sicherungsverwahrung auseinander. Die Problematik der Anordnung von Sicherungsverwahrung und deren Voraussetzungen wird demgegenüber nur insoweit angesprochen, als es für das Verständnis von Vollzugsfragen erforderlich erscheint.

In Abschnitt A. werden zunächst das Ziel der Untersuchung und die rechtliche Entwicklung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung seit der Einführung im Jahre 1933 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011, in der die bisherigen Regelungen in Anlehnung an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009 für verfassungswidrig erklärt wurden, dargestellt. Es folgt Abschnitt B. mit empirischen Daten zum Vollzug der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die zahlenmäßige Entwicklung der Sicherungsverwahrung, hinsichtlich der Vollzugsrealität und bezüglich Erkenntnissen zur Behandelbarkeit von Sicherungsverwahrten.

Abschnitt C. widmet sich der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Konkretisierung des Abstandsgebots zwischen Strafvollzug und Sicherungsverwahrung durch den Bundesgesetzgeber. Dabei setzt sich die Autorin kritisch mit der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Vollzug der Sicherungsverwahrung, nachdem die Zuständigkeit für den Strafvollzug infolge der Föderalismusreform von 2006 vollständig auf die Bundesländer übergegangen ist, auseinander. Sie bezweifelt die „Leitlinienkompetenz“ des Bundes, auch wenn sie das Ziel, einen einheitlichen Rechtsstandard zu schaffen, für begrüßenswert hält (S. 173 ff.) Die weiteren Kapitel dieses Abschnitts befassen sich grundsätzlich mit den Inhalten des „Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung“ vom 5.12.2012, den Vorgaben für den Vollzug der Sicherungsverwahrung nach § 66 c Abs. 1 StGB, den Vorgaben für den vorausgehenden Strafvollzug nach § 66 c Abs. 2 StGB sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen, um die Wirksamkeit des neuen Vollzugs abzusichern.

Zentraler Teil der Arbeit ist der folgende Abschnitt D., in dem die Umsetzung des Abstandsgebots durch die Bundesländer behandelt wird, wobei die Autorin eine interregional vergleichende Analyse der einzelnen „Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetze“ vornimmt. Dabei geht sie auf die Gesetzgebungsverfahren ein, gibt einen Überblick über die von ihr vorgenommene Vergleichsuntersuchung und setzt sich kritisch mit Grundsätzen und Zielen der Landesgesetze, deren Aussagen hinsichtlich therapeutischer Ausrichtung, vollzugsöffnenden Maßnahmen und Entlassungsvorbereitung sowie sozialer Hilfe, mit der Beteiligung Dritter und der Untergebrachten sowie der Personalsituation, der Unterbringung und Versorgung und schließlich der Tagesstruktur durch Freizeit und Beschäftigung auseinander. Dabei geht sie nicht nur auf die gesetzlichen Regelungen ein, sondern greift auch auf Materialien aus dem Gesetzgebungsverfahren zurück und überprüft die tatsächliche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben mit einer Analyse der für die Einrichtungen entwickelten Konzepte. Zur Veranschaulichung sind in diesen Abschnitt neun Tabellen (im Inhaltsverzeichnis besonders ausgewiesen) aufgenommen worden, die länderspezifische Unterschiede aufzeigen. Besonders kritisch geht Frau Dax dabei mit den Regelungen zu vollzugsöffnenden Maßnahmen ins Gericht:

„Dass die Lockerungen nach wie vor besonders anfällig für die kriminalpolitisch geprägte Sicherheitsorientierung sind, zeigt sich in den zuvor in VV (Verwaltungsvorschriften, M. A.) festzustellenden Tendenzen, eine besonders ggü. Gewalt- und Sexualstraftätern restriktive Praxis zu fördern und zu fordern. Mit einigen Regelungen haben Länder wie Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen diese restriktive Praxis nun gesetzlich legitimiert, indem sie diverse Akteure in die Entscheidung der Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen einbeziehen und damit den Lockerungsprozess unverhältnismäßig erschweren.“ (S. 395 f.)

Im abschließenden Abschnitt E. stellt die Autorin das vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Abstandsgebot zwischen Strafvollzug und Sicherungsverwahrung als Problemlöser in Frage und zieht ein eher pessimistisches Fazit aus den gewonnenen Erkenntnissen:

„Denn es fehlt eine gesetzgeberische Weiterentwicklung des vom BVerfG „angeregten“ Gesamtkonzepts, welches den sieben Geboten, die das Abstandsgebot in der Summe ausmachen, gerecht wird. So wird für den vorausgehenden Strafvollzug, genauso wie für die Sanktionierung schlechter Vollzugspraxis, nicht konsequent genug bei einem Konzept ansetzt, welches Betreuung bzw. Behandlung genauso wichtig nimmt, wie die Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen, ausreichende Entlassungsvorbereitung und nachsorgende Betreuung. Damit wird unterschlagen, dass das vom BVerfG vorgegebene Gesamtkonzept nicht nur therapiegerichtet, sondern genauso freiheitsorientiert sein soll. (S. 505)

Vor diesem Hintergrund tendiert die Verfasserin zu einer Abschaffung der Sicherungsverwahrung, die sie aber angesichts der kriminalpolitischen Stimmung und des fehlenden gesetzgeberischen Willens gegenwärtig nicht für durchsetz- oder vermittelbar hält. Stattdessen plädiert sie für die Wiedereinführung einer Befristung, weil nur dadurch die Bemühungen um günstige Entlassungsbedingungen gefördert werden könnten.

Am Ende des Buches findet sich ein Anhang mit 15 Tabellen zu Fundstellen und Unterschieden in der Vollzugsgestaltung, ein Literaturverzeichnis von 51! Seiten zuzüglich weiterer neun Seiten mit sonstigen Quellenangaben sowie ein knappes Stichwortverzeichnis.

Für Nichtjuristen stellt das Buch mit seinen vielen Bezügen zu Rechtsnormen und deren Interpretation sicher eine gewisse Herausforderung dar. Aber auch sie werden in den für sie bedeutsamen Abschnitten eine Fülle von Materialien finden, die sie nutzen können. Denn das besondere Verdienst der Autorin ist die umfassende Auseinandersetzung mit allen verfügbaren Quellen einschließlich der Protokolle von Anhörungen in Rechtsausschüssen der Landtage und Konzepten der Einrichtungen für den Vollzug der Sicherungsverwahrung. Dadurch ist es ihr gelungen, die Problematik mit allen Verästelungen darzustellen. Insofern ist die profunde Arbeit von Frau Dax unentbehrlich für Alle, die aus unterschiedlichen Gründen einen tieferen Einblick in die aktuelle rechtliche und tatsächliche Situation des Vollzugs der Sicherungsverwahrung gewinnen möchten.

Rezensiert von: Michael Alex