Entscheidung des BGH zur umstrittenen Nutzung sog. Dashcams durch Private im Straßenverkehr.

Entscheidung des BGH zur umstrittenen Nutzung sog. Dashcams durch Private im Straßenverkehr. Das Gericht bleibt wie auch im Strafprozessrecht bei seiner Linie, auch unzulässig  erlangte Beweismittel im Regelfall keinem Beweisverwertungsverbot  zu unterwerfen.

https://www.juris.de/jportal/portal/t/1f4o/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180501326&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp