VG Hamburg hat die Ingewahrsamnahme eines italienischen Staatsangehörigen im Zusammenhang mit einer Versammlung während des G20-Treffens für rechtswidrig erklärt

Der Kläger war Teil einer Gruppe italienischer Staatsangehöriger und hielt sich am Nachmittag des 08.07.2017 im Bereich der Abschlusskundgebung der Versammlung „Grenzenlose Solidarität statt G20“ auf. Die Polizei nahm den Kläger und die übrigen angetroffenen italienischen Staatsangehörigen in Gewahrsam und verbrachte sie zur Gefangenensammelstelle in Harburg. Der Kläger wurde am Abend des 09.07.2017 entlassen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist eine Ingewahrsamnahme nach dem allgemeinen Polizeirecht schon deshalb unzulässig gewesen, weil der Kläger als Versammlungsteilnehmer anzusehen ist und daher dem Schutz des Versammlungsrechts unterstanden hat. Abgesehen davon hätten in Bezug auf die Person des Klägers keine Tatsachen vorgelegen, die die Annahme, von ihm gehe eine unmittelbare Gefahr aus, hätten rechtfertigen können. Schließlich sei auch nicht unverzüglich eine richterliche Entscheidung über die Ingewahrsamnahme eingeholt worden.

Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/t/vk8/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180601552&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp