Entscheidung des BVerfG zur Wohnungsdurchsuchung bei einem AfD-Politiker

Die Wertung der Fachgerichte, wonach die in einem Internet-Blog veröffentlichte Bezeichnung vollverschleierter muslimischer Frauen als „verpacktes Vieh“ sowie die Äußerung, muslimische Kopftuchträgerinnen seien nicht als Frauen, sondern als „es“ oder „er“ anzusprechen, dem Straftatbestand der Volksverhetzung unterfallen, ist verfassungsrechtlich vertretbar und verletzt nicht die Meinungsfreiheit des Beschuldigten.

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/17/1-bvr-31-17.php