{"id":1028,"date":"2018-08-31T11:22:18","date_gmt":"2018-08-31T09:22:18","guid":{"rendered":"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1028"},"modified":"2018-08-31T11:22:18","modified_gmt":"2018-08-31T09:22:18","slug":"georg-m-oswald-unsere-grundrechte-welche-wir-haben-was-sie-bedeuten-und-wie-wir-sie-beschuetzen-rezensiert-von-holger-plank","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1028","title":{"rendered":"Georg M. Oswald &#8211; \u201eUnsere Grundrechte. Welche wir haben, was sie bedeuten und wie wir sie besch\u00fctzen\u201c &#8211; Rezensiert von: Holger Plank"},"content":{"rendered":"<p><em><strong>Oswald, Georg M.<\/strong><\/em><a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\"><strong><em>[1];<\/em><\/strong><\/a> <strong>\u201eUnsere Grundrechte. Welche wir haben, was sie bedeuten und wie wir sie besch\u00fctzen\u201c<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/strong><strong>;<\/strong> ISBN: 978-3-492-05882-7, 204 Seiten, Verlag PIPER, M\u00fcnchen, 2018, 20.- \u20ac<\/p>\n<p><em><strong><img loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-1030 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/unsere_grundrechte-91x150.png\" alt=\"\" width=\"91\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/unsere_grundrechte-91x150.png 91w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/unsere_grundrechte.png 200w\" sizes=\"(max-width: 91px) 100vw, 91px\" \/><\/strong><\/em><\/p>\n<p>Das Buch ist ein wunderbares \u201eVademecum\u201c. Im wahrsten Sinne der Bedeutung dieses (semantisch) imperativ verwendeten Begriffs (\u201evade mecum!\u201c &#8211; \u201eGeh mit mir!\u201c) begleiten uns die Grundrechte allt\u00e4glich, sowohl als subjektiv-\u00f6ffentliche Abwehr\u00adrechte wie auch als \u201eobjektive Wertordnung\u201c, beruflich, als Staatsb\u00fcrger und nicht nur im Rahmen ihrer \u201eDrittwirkung\u201c uns alle auch als Privatleute. Sie sind daher im Luhmann`schen Sinne formulierte \u201eVerhaltens\u00ader\u00adwartungen\u201c, wie es Oswald sehr sch\u00f6n anklingen l\u00e4sst (S. 28).<!--more--><\/p>\n<p><em>\u201eWir halten uns f\u00fcr kritische, aufgekl\u00e4rte B\u00fcrger, die ihre Rechte kennen. Doch wenn wir unsere Grundrechte aufz\u00e4hlen sollen, geraten wir ins Stottern. Das ist fatal. Denn in Zeiten, in denen Rechtspopulismus wieder salonf\u00e4hig wird und die Demokratie in vielen Staaten wankt, brauchen wir die Grundrechte mehr denn je\u201c<\/em>, ist im Klappentext des Buches zu lesen. In der Tat gelingt es Oswald mit seinem <em>\u201efrageweisem Stil (&#8230;) politisches Unbehagen\u201c <\/em>zu artikulieren, indem er sich den (nach wie vor) erstaunlich aktuellen Kanon der Grundrechte in G\u00e4nze und in ausgew\u00e4hlten gesell\u00adschaftlichen Bez\u00fcgen vornimmt, wie Andreas Zielcke<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> in der S\u00fcddeutschen Zeitung schreibt.<\/p>\n<p>Warum besch\u00e4ftigt sich kaum jemand von uns im Alltag anhaltend und wirklich ernsthaft mit deren un\u00admittelbaren Wirkungen auf Individuum, Staat und Gesellschaft? Ist das Grund\u00adgesetz, sind die Grundrechte etwa zu langweilig formuliert? Ist uns ihr Studium zu aufwendig, ihre Bedeutung und ihr Gegenstand zu unscharf, um f\u00fcr uns \u00fcberhaupt noch interessant zu wirken? Oder, sind uns unsere \u201egeschenkten\u201c (Grund-)Rechte, festgeschrieben in den Art. 1 &#8211; 19 des Grund\u00adgesetzes, inzwischen selbst\u00adverst\u00e4ndlich geworden, so selbst\u00adver\u00adst\u00e4ndlich, dass es sich nicht mehr lohnt, ihre Bedeutung f\u00fcr Gesellschaft, unser soziales Zusammenleben in dem demokratisch-sozialen Rechtsstaat Deutschland zu reflektieren? Im \u00dcbrigen, bei der Bundes\u00adzentrale und bei allen Landeszentralen f\u00fcr politische Bildung kann man das Grundgesetz sogar <strong>kostenlos<\/strong> beziehen, na\u00adt\u00fcr\u00adlich verbunden mit der (folgt man Oswald scheinbar vagen) Hoffnung der Anbieter, dass dieses Angebot nicht <strong>umsonst<\/strong> ist!<\/p>\n<p>Oswalds wirklich lesenswertes, mit sicherem Gesp\u00fcr f\u00fcr aktuelle politische Debatten geschriebenes Pl\u00e4doyer erscheint beinahe folgerichtig im Jahr 2018, im siebzigsten Jubil\u00e4umsjahr der Entstehung unseres Grundgesetzes. Die Grund\u00adlagen dieses Kanons entstanden im August 1948 im alten Schloss auf der Insel Herrenchiemsee, mitten im Chiemsee, weitab von den kriegszerst\u00f6rten Gro\u00dfst\u00e4dten Deutschlands. In nur 13 Tagen erarbeitete der Ver\u00adfas\u00adsungs\u00adkonvent den Entwurf, welcher schlie\u00dflich nach den abschlie\u00dfenden Beratungen und einigen Modifizierungen durch den Parlamentarischen Rat, der im Museum Koenig in Bonn tagte, am 23. Mai 1949 in Kraft trat. Dennoch ist unser Grundgesetz, sind vor allem unsere Grundrechte keinesfalls \u201eangestaubt\u201c. Sie sind gerade in diesen Zeiten eines schwer zu deutenden allgemeinen \u201eUnbehagens\u201c so aktuell, wie sie es vor siebzig Jahren waren. Es \/ Sie ber\u00fchrt unser aller Leben, jeden Tag! Dieses Bewusstsein weckt Oswald sehr ansprechend mit seinem Buch beim interessierten Leser, vor allem, obgleich selbst Jurist, weil es alltagspraktisch und ohne allzu viele juristische Fachtermini und Kommen\u00adtierungen eben nicht als juristisches \u201eFachbuch\u201c daherkommt. Dennoch ist es angesichts bedeutungsvoller Themen keinesfalls \u201eleichte Kost\u201c!<\/p>\n<p><em>\u201eSo kann\u201c<\/em>, stellt wiederum Zielcke zutreffend fest, \u201e<em>der Leser nicht nur seine Grundrechte besser kennenlernen, die Besch\u00e4ftigung mit der Menschenw\u00fcrde oder dem Asylrecht st\u00f6\u00dft den Leser auch allenthalben auf hei\u00dfe politische Themen. Auch wenn er bei seinem \u00dcberblick kursorisch bleiben muss, die Sprache des Grundgesetzes reichert der Jurist und Schriftsteller Oswald an mit brauchbarem Wissen und Konfliktstoff.\u201c<\/em> Die beiden von Zielcke genannten Themen sind aber nur zwei eines Potpourris rechts- und gesellschafts\u00adpolitischer Streifz\u00fcge durch die Grundrechte, die Oswald im Rahmen einiger Kapitel\u00ad\u00fcberschriften einleitend z. T. auch mit nachdenkenswerten literarischen Bez\u00fcgen anreichert.<\/p>\n<p>Nach einem einleitenden Kapitel<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> zu den \u201e<strong>Verfassungsgrunds\u00e4tzen<\/strong>\u201c und vor dem das Buch abschlie\u00dfenden Text der Grundrechte (Art. 1 \u2013 19 GG) im Wortlaut folgen dann auch naturgem\u00e4\u00df 19 kurze, zeitaktuelle und auf das jeweilige Grundrecht reflektierende Kapitel. Dabei erlegt sich Oswald ausdr\u00fccklich keine Denkverbote auf. Er rei\u00dft bei seinem Streifzug zahlreiche brisante und aktuelle Themen, nicht nur den derzeit weltweit grassierenden nationalkonservativen Populismus, an. Schlie\u00dflich sei ihm der Gedanke zu dem Buch <em>\u201eam Abend des Wahlsieges von Donald Trump\u201c<\/em> gekommen, wie im Rahmen eines Interviews mit dem Kultur\u00admagazin Capriccio<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> im Hintergrund berichtet wird.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich beginnt Oswald mit der \u201eKrone\u201c, dem alle Grundrechte durch\u00addringenden \u201e<strong>Men\u00adschen\u00adbild des Grundgesetzes<\/strong>\u201c, gekennzeichnet von \u201e<strong>unan\u00adtastbarer W\u00fcrde<\/strong>\u201c und der unabdingbaren \u201eVerpflichtung staatlicher Gewalt, die\u00adsen Nukleus unseres Rechts zu achten und zu sch\u00fctzen\u201c. Der Einstieg erscheint \u00a0schon deshalb elementar, weil die drei \u201eKardinalforderungen der Menschen\u00adw\u00fcr\u00adde: Freiheit, Gleichheit, Br\u00fcderlichkeit\u201c (S. 30) angesichts um sich greifender Form und des Inhalts mancher \u00f6ffentlicher Diskurse, nicht nur innerhalb sozialer Netzwerke, mitunter in Vergessenheit zu geraten scheinen.<\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit den <strong>Freiheitsrechten<\/strong> (Art. 2) ruft Oswald sehr ein\u00addringlich in Erinnerung, dass \u201e<em>ein Staat, der sich zu den Menschenrechten be\u00adkenne, damit nicht nur seine B\u00fcrger, sondern auch seine Feinde privilegiere\u201c<\/em>. Eingriffe seien deshalb stets an den Geboten der <em>\u201eGeeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit\u201c<\/em> zu messen. Obgleich der Gesetzgeber bei der Ausge\u00adstal\u00adtung des Sicherheitsrechts (Straf- und Gefahrenabwehrrecht) und seiner Abw\u00e4\u00adgung, wie weit er dabei das Pendel im Einzelfall zwischen Freiheit und unverzichtbarer Sicherheit ausschlagen lassen m\u00f6chte, grds. weite Einsch\u00e4tzungs\u00adpr\u00e4rogative genie\u00dft, unbestechlicher Seismograph unzul\u00e4ssiger, weil nicht gebotener Freiheitsein\u00adschr\u00e4nkung bleibt dabei immer der alles \u00fcberragende <strong>Grundsatz der Verh\u00e4ltnis\u00adm\u00e4\u00dfigkeit <\/strong>als Verfassungsprinzip. Dieses Span\u00adnungs\u00adfeld beleuchtet Oswald pr\u00e4gnant aber einpr\u00e4gsam am Beispiel der Frage, ob <em>\u201eder Verlust unserer Freiheitsrechte ein unvermeid\u00adlicher Kollateralschaden des technischen Fortschritts sei\u201c<\/em> oder ob dieser nicht genau der Gestaltungsrahmen sei, eben \u201e<em>genau diesen technischen Fortschritt dazu zu nutzen, den Schutz unserer Grundrechte unter ver\u00e4nderten Bedingungen effektiv zu gestalten\u201c<\/em>. Eine Frage, die sich in zweierlei Hinsicht auch an den Staat richtet, n\u00e4mlich in seiner Gestalt als <strong>Gewaltmonopolist<\/strong> und aber auch als Gestalter zivilrechtlicher Schranken im Rahmen der Drittwirkung der Grundrechte<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a>, wie er dies zuletzt in Bezug auf die Umsetzung des \u201eEurop\u00e4ischen Datenschutzpakets\u201c in nationales Recht getan hat. Oswald greift diese \u201e<strong>Drittwirkungsfrage<\/strong>\u201c nochmals an anderer Stelle auf, n\u00e4mlich beim Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10), indem er lange, damit oft unlesbar komplizierte Softwarenutzungsbestimmungen, z. T. unter impliziter Freigabe und Nutzung personenbezogener Daten, heftig kritisiert.<\/p>\n<p>Im Rahmen des Kapitels, welches sich der \u201e<strong>Gleichheit<\/strong>\u201c, der \u201e<strong>Gleichbe\u00adrech\u00adtigung<\/strong>\u201c und des \u201e<strong>Diskriminierungsverbots<\/strong>\u201c (Art. 3) widmet, pl\u00e4diert Oswald nicht nur f\u00fcr unser aller \u201eureigenes Recht, anders sein zu d\u00fcrfen\u201c, er ermutigt uns dar\u00fcber hinaus, diese \u201eVielfalt\u201c auch als Chance zu begreifen. Er erinnert dabei aber auch an \u201edunkle Kapitel\u201c der Verfassungs- und Rechtsgeschichte, z. B. die sp\u00e4te Umsetzung der <strong>Gleichberechtigung von Mann und Frau<\/strong>, hier i. Z. m. der Reform der maskulin bevormundeten \u201eHausfrauenehe\u201c hin zum \u201ePartnerschafts\u00adprinzip\u201c erst im Jahr 1977!<\/p>\n<p>Der zeitgeschichtliche Parforceritt Oswalds durch den Grundrechtskatalog geht weiter durch \u201eschweres Gel\u00e4nde\u201c. Er streift dabei gesellschaftspolitische Fragen wie: \u201eGeh\u00f6rt der Islam zu Deutschland?\u201c im Rahmen der <strong>Religionsfreiheit<\/strong> (Art. 4) und nimmt Stellung zur \u201eweltanschaulich-religi\u00f6sen Neutralit\u00e4t\u201c des Staates. Er diskutiert das hochaktuelle Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen Umfang und Tiefe der Verbreitung von \u201eFake News\u201c und der <strong>Meinungsfreiheit<\/strong> (Art. 5), welche in bestimmten Umfang auch \u201eRessentiments sch\u00fctzt\u201c und er kommentiert die im Oktober 2017 im Bundestag getroffene Entscheidung f\u00fcr die \u201e<strong>Ehe f\u00fcr alle<\/strong>\u201c bzw. der Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen unter Anwendung der Regeln internationalen Privatrechts (nicht der Scharia!) im Lichte des Art. 6.<\/p>\n<p>Oswald nimmt sich in seinem B\u00fcchlein der schwierigen gesellschaftlichen Fragen an, unter\u00adnimmt dabei auch Ausfl\u00fcge in \u201eunwirtliches Terrain\u201c, das ich im Rahmen dieser kurzen Besprechung auch nicht vollst\u00e4ndig \u201eumgraben\u201c, sondern allenfalls einige \u201eBodenproben\u201c hieraus anbieten konnte. Verst\u00f6\u00dft es nicht etwa gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn die Grundrechte, teleologisch als Menschenrechte verstanden, \u201eJedermann\u201c zustehen m\u00fcssten, in einigen Artikeln aber \u201enur\u201c als so genannte \u201eB\u00fcrgerrechte\u201c, also f\u00fcr deutsche Staatsb\u00fcrger unmittelbar anwendbar sind (bspw. Art. 8, 9, 11 und 12) und \u201eNicht-Deutsche\u201c dieselben z. T. nur als \u201eReflexrechte\u201c aus Art. 2 i. V. m. Art. 1 mittelbar wahrnehmen k\u00f6nnen? Auch eine spannende und sehr aktuelle Frage.<\/p>\n<p>Das Buch ist ein n\u00fctzliches und anregend geschriebenes Kompendium staatlicher und staatsb\u00fcrgerlicher Pflichten und Rechte. Dabei ist es m. E. unsch\u00e4dlich, dass der Autor vielfach keine ausdifferenzierten Antworten zu den aufgeworfenen Problemstellungen, ja (Gott sei Dank) schon gar nicht einen juristischen Grund\u00adrechts\u00adkommentar anbietet. Einige der gew\u00e4hlten Topoi klingen z. B. in Fragen aus. Gerade diese Form fordert den Leser n\u00e4mlich zur eigenst\u00e4ndigen kritischen Reflexion heraus und er\u00f6ffnet somit neue Perspektiven auf den Kanon der Grundrechte. Das ist das Mindeste, was wir alle im Alltag zum Schutz und zur Pflege desselben tun k\u00f6nnen, ja m\u00fcssen. Das B\u00fcchlein macht diese Aufgabe wieder lebendig und ist daher empfehlens- und kapitelweise oder im Ganzen lesenswert, vom siebzigsten Jubil\u00e4umsjahr des Entwurfs in das Jubil\u00e4umsjahr des Inkrafttretens des Grundgesetzes hinein.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Geboren im Jahr 1963, lebt und arbeitet als Rechtsanwalt und Autor in M\u00fcnchen, siehe <a href=\"https:\/\/www.piper.de\/autoren\/georg-m-oswald-2698\">Autoren-Verlagsprofil<\/a>.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> <a href=\"https:\/\/www.piper.de\/buecher\/unsere-grundrechte-isbn-978-3-492-05882-7\">Blick ins Buch und Inhaltsverzeichnis<\/a> auf der Verlags-Website von PIPER, M\u00fcnchen.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/kultur\/grundrechte-was-ist-deutsch-und-warum-1.3913970\">https:\/\/www.sueddeutsche.de\/kultur\/grundrechte-was-ist-deutsch-und-warum-1.3913970<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Vgl. Fn. 2, Link zum Inhaltsverzeichnis des Buches und einer kurzen Leseprobe.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> <a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=AdRb1lNYuTk\">https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=AdRb1lNYuTk<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Das fordert inzwischen auch namhafte Rechtspolitiker, wie den ehemaligen Bundesjustiz\u00administer <strong>Edzard Schmidt-Jortzig (FDP)<\/strong>, heraus. In einem Gastbeitrag f\u00fcr die S\u00fcddeutsche Zeitung vom 10.04.2017 in der Rubrik \u201eAu\u00dfenansicht\u201c und unter dem Titel <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/aussenansicht-ausser-kontrolle-1.3457584\">\u201eAu\u00dfer Kontrolle\u201c<\/a> stellt er bspw. einerseits fest, der \u201enat\u00fcrliche Gef\u00e4hrder informationeller Selbstbestimmung des B\u00fcrgers, n\u00e4mlich der Staat, sei l\u00e4ngst geb\u00e4ndigt\u201c. Andererseits akklamiert er (!), der B\u00fcrger m\u00fcsse <strong><u>durch den Staat<\/u><\/strong> st\u00e4rker in seinen Datenschutzrechten gegen\u00fcber der <strong>Wirt\u00adschaft<\/strong> gesch\u00fctzt werden! Zwei sehr bemerkenswerte Feststellungen, wie ich meine, f\u00fcr einen ehemaligen Justizminister!<\/p>\n<p>Rezensiert von: Holger Plank<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Oswald, Georg M.[1]; \u201eUnsere Grundrechte. Welche wir haben, was sie bedeuten und wie wir sie besch\u00fctzen\u201c[2]; ISBN: 978-3-492-05882-7, 204 Seiten, Verlag PIPER, M\u00fcnchen, 2018, 20.- \u20ac Das Buch ist ein wunderbares \u201eVademecum\u201c. 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