{"id":1109,"date":"2018-12-31T15:53:00","date_gmt":"2018-12-31T14:53:00","guid":{"rendered":"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1109"},"modified":"2018-12-31T15:53:00","modified_gmt":"2018-12-31T14:53:00","slug":"thomas-fischer-ueber-das-strafen-recht-und-sicherheit-in-der-demokratischen-gesellschaft-rezensiert-von-holger-plank","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1109","title":{"rendered":"Thomas Fischer &#8211; \u00dcber das Strafen. Recht und Sicherheit in der demokratischen Gesellschaft. &#8211; Rezensiert von: Holger Plank"},"content":{"rendered":"<p><strong><em>Fischer<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\"><\/a>, Thomas Prof. Dr. <a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a>;<\/em> \u00dcber das Strafen. Recht und Sicherheit in der demokratischen Gesellschaft. <a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a>;<\/strong> ISBN: 978-3-426-27687-7, 375 Seiten, Droemer Verlag, M\u00fcnchen, 2018, 22,99 \u20ac)<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-1110 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/ueber_das_strafen-109x150.png\" alt=\"\" width=\"109\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/ueber_das_strafen-109x150.png 109w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/ueber_das_strafen.png 200w\" sizes=\"(max-width: 109px) 100vw, 109px\" \/><\/p>\n<p>Prof. Dr. Thomas Fischer ist ein profunder Kenner des Strafrechts, vor allem auch der Strafrechtspraxis. Bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2017 war er Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des BGH, er ist nach wie vor Herausgeber und Kommentator des nach wie vor in der Praxis gebr\u00e4uchlichsten \u201eKurz-Kommentars\u201c zum Strafgesetzbuch (C. H. Beck Verlag, 66. Auflage 2019), er ist scharfz\u00fcngiger, wortgewaltiger, gelegentlich zur \u201e\u00dcberpointierung\u201c neigender Kolumnist und damit streitbarer, mitunter auch \u201eumstrittener\u201c Kolumnist (u. a. bei ZEIT Online \/ Reihe <a href=\"https:\/\/www.zeit.de\/serie\/fischer-im-recht\">\u201eFischer im Recht\u201c<\/a>, beim Online-Portal MEEDIA.de \/ Reihe <a href=\"https:\/\/meedia.de\/thomas-fischer-2\/\">\u201eFischers kleine Presseschau\u201c<\/a>, und aktuell bei Spiegel online \/ Reihe <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/thema\/spon_fischer\/\">\u201eRecht haben\u201c<\/a>), er ist als <a href=\"https:\/\/www.jura.uni-wuerzburg.de\/professoren\/honorarprofessoren\/fischer\/\">Honorarprofessor<\/a> f\u00fcr Straf- und Strafprozessrecht an der Universit\u00e4t W\u00fcrzburg t\u00e4tig und macht sich inzwischen als erfolgreicher Autor einiger popul\u00e4r\u00adwissenschaftlicher B\u00fccher mit dem Schwerpunkt materielles \/ formelles Strafrecht \u201eeinen Namen\u201c.<!--more--> Dabei zeigt er sich als ebenso kritischer wie kluger und daher gef\u00fcrchteter Kommentator zeitaktueller strafrechtspolitischer und -praktischer Entwick\u00adlungen. Mit unabl\u00e4ssiger Verve, mitunter provozierend direkt &#8211; auch gegen\u00fcber der eigenen beruflichen Provenienz, z. B. im Rahmen deutlicher Kritik an unzureichender richterlicher Rechtsfortbildung bzw. -auslegung -, legt er regelm\u00e4\u00dfig den Finger \u201ein die offenen Wunden\u201c seiner Meinung nach evidenter legislativer \/ judikativer Verletzungen strafrechtlicher Dogmatik und dadurch erzeugter Wertungswiderspr\u00fcche.<\/p>\n<p>In seinem neuen Buch demaskiert er die legislativ intendierte, gleichwohl kritische Vorstellung, mit dem zunehmenden Einsatz von Strafrecht lie\u00dfen sich \u201egesellschaftliche Wertvorstellungen pr\u00e4gen und soziales Verhalten umfassend steuern.\u201c Dabei behandelt er intensiv das Spanungsfeld zwischen dem unzweifelhaft notwendigen Schutz \u201eh\u00f6chstpers\u00f6nlicher Rechtsg\u00fcter\u201c und der zunehmenden \u201eSymbolik\u201c das Strafrechts am Rande und zu einem nicht unerheblichen Teil \u00fcber die Grenze des verfassungsrechtlich gebotenen \u201eUltima-Ratio-Gedankens\u201c f\u00fcr den Einsatz des Strafrechts als \u201esch\u00e4rfstes Schwert des Rechtsstaates\u201c hinaus. Besonders eindr\u00fccklich erscheint mir in diesem Zusammenhang seine praktische Darlegung der inzwischen auftretenden \u201eParadoxien\u201c des Geldw\u00e4schetatbestandes, \u00a7 261 StGB (S. 273 ff.). Dennoch, Fischer stellt folgerichtig fest, dass das \u201eStrafrecht stets und per se einen hohen Anteil an Symbolik und Moral enth\u00e4lt\u201c, (ja dass es) sich derart geradezu als \u201egeronnene Kommunikation \u00fcber Wahrheit, Macht, Gewalt und Freiheit\u201c darstelle. Sein L\u00f6sungsansatz dieses scheinbaren Widerspruchs ist eine rechts\u00adsoziologisch entwickelte Empfehlung. Man solle \u201eStrafrecht nicht als (statisches) formelles System, sondern vielmehr als \u201akommunikative\u2018 Struktur\u201c verstehen. Insofern sei Strafrecht auch eine der \u201ewichtigsten Institutionen f\u00fcr die Herstellung gesellschaftlicher Rationalit\u00e4t, ein System, das als Gradmesser und Aktionsfeld sozialer Sinn-Produktion\u201c gut funk\u00adtionieren k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Das Buch ist kein klassisches Lehrbuch. Dennoch versucht Fischer beispielhaft mit lebensnahen und mit f\u00fcr ihn charakteristischen sprachlichen Arabesken pointiert dargebotenen Beispielen die Grundlagen von sozialer (De-) Kon\u00adstruktion, strafprozessualer Erzeugung von \u201eWirklichkeit und Wahrheit\u201c, von Moral, Schuld und individueller (objektiver) Zurechnung, Gerechtigkeit und der zunehmend pr\u00e4ventiven Verschr\u00e4nkung des Strafrechts darzulegen. Hierbei bem\u00fcht er sich schon einleitend intensiv um die Konturierung der Begriff\u00adlichkeiten und Rahmenbedingungen der Strafrechts\u00adsystematik und -dogmatik, legt damit sehr anschaulich wichtige Teile des Allgemeinen Teils dar, vom Rechtsg\u00fcterschutz \u00fcber das Wesen und die Bedeutung von Tatbestands\u00admerkmalen hin zur Rechtswidrigkeit und Schuld unter dem verbindenden, jedoch begrifflich weitreichenden Postulat der Kausalit\u00e4t. Kapitel zu den Themen \u201eStrafrechtspolitik\u201c und deren mitunter fehlgeleiteten sozialen Steuerungs\u00adimpulsen ohne durchg\u00e4ngig begleitende Bereitschaft evaluativ begr\u00fcndeter legislativer Fehlerkorrektur, zur \u201eStrafrechtspraxis\u201c und ihren Organen sowie zu den \u201ePerspektiven\u201c f\u00fcr das Strafrecht schlie\u00dfen das trotz der Fachthematik kurzweilige und sehr lesenswerte Buch ab.<\/p>\n<p>Ausf\u00fchrlich widmet sich Fischer immer wieder der oftmals kritischen, wenig akzentuierten, einfachste dogmatische Regeln fehlinterpretierenden \u00f6ffentlichen \/ medialen Kommunikation \u00fcber das \/ zum Strafrecht und dessen Zweckorientierung und markiert damit das \u201ehohe (aber weitgehend unreflektierte) Meinungspotenzial\u201c der Materie und arbeitet derart kritische Aspekte und m\u00f6gliche Gefahren an der \u201eOberfl\u00e4che sozialer Prozesse\u201c sehr anschaulich heraus. Das macht das Buch &#8211; obgleich wie bereits erw\u00e4hnt ausdr\u00fccklich nicht als Lehrbuch intendiert &#8211; gleicherma\u00dfen f\u00fcr j\u00fcngere Semester der Sozial- und Rechtswissenschaft, nicht nur hinsichtlich des ad\u00e4quaten gesellschaftlichen Umgangs mit Delinquenz, mit der \u201eStrafbed\u00fcrftigkeit\u201c sozialer Abweichung und mit w\u00fcnschenswerten wie auch nicht beabsichtigten Wechselwirkungen staatlicher Strafgewalt, sondern auch f\u00fcr eine breitere rechts\u00adphilosophisch bzw. -soziologisch interessierte Leserschaft interessant.<\/p>\n<p>Fischer bearbeitet gut nachvollziehbar sowohl die \u201eVer\u00e4nderung der Anforderungs- und Erwartungsqualit\u00e4t im Zusammenhang mit dem weitreichenden und unkonturierten Begriff der Sicherheit\u201c wie auch die bemerkenswerte Dynamik dieses gesellschaftlichen Ph\u00e4nomens. Somit wird das rechtsstaatlich ungemein bedeutsame Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit, hier an der Schnittstelle rechtsstaatlichen Strafrechts, zu einem bedeutsamen Teil des Buches. Strafrecht, so der Autor, k\u00f6nne man durchaus auch als \u201egeronnene Kommunikation \u00fcber Wahrheit, Macht, Gewalt und Freiheit\u201c betrachten. Schon deshalb ist es wichtig, parallel die damit verbundene kommunikative gesetzgeberische Semantik kritisch zu reflektieren. Deutlich wird dies z. B. an der seit geraumer Zeit gebr\u00e4uchlichen einleitenden Kategorisierung der Strafrechts\u00e4nderungsgesetze unter Verwendung der stets gleichlautenden Formel \u201eGesetz zur Bek\u00e4mpfung (&#8230;).\u201c Diese beschreibt eigentlich eine typisch pr\u00e4ventive, polizeiliche Begrifflichkeit und Handlungssph\u00e4re. An dieser repressiven Schnittstelle zwischen Freiheit und Sicherheit ist sie daher semantisch unpassend, ja sogar unangemessen. Eine derart formelhaft zum Ausdruck gebrachte Zweckbestimmung, vielleicht sogar durchg\u00e4ngige Intention des Gesetzgebers, in der repressiven Handlungssph\u00e4re passender ausgedr\u00fcckt sollte es eigentlich \u201eGesetz zur Verfolgung (&#8230;)\u201c hei\u00dfen, \u201e\u00fcberlastet und \u00fcberfordert n\u00e4mlich (konsequent zu Ende gedacht) das Strafrecht, schw\u00e4cht dieses zugleich und erniedrigt es zum blo\u00dfen Effektivit\u00e4tskriterium von Pr\u00e4ventionspolitik.\u201c<\/p>\n<p>Brevi manu, Fischer legt mit seinem Buch sehr eindringlich den Wesenskern, die \u201eUltima Ratio\u201c staatlichen Strafens frei. Er konturiert somit auch die durchaus vorhandenen Gefahren f\u00fcr die dauerhaft notwendige gesellschaftliche Legiti\u00admation und \u201eSteuerungskraft\u201c materiellen Strafrechts, bei dem inzwischen an vielen Stellen die dogmatisch erforderliche Demar\u00adkationslinie zwischen zweckgerichtet notwendiger Repression und deutlich dar\u00fcber hinausreichender Pr\u00e4vention in Form einer zum Teil \u00fcberzogenen Vorverlegung von Strafbarkeit immer weiter verschwimmt. Hierf\u00fcr bietet Fischer zahlreiche Beispiele zur Verdeutlichung dieser Symptomatik an.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> <a href=\"https:\/\/www.fischer-stgb.de\/fischer\/\">Website Prof. Dr. Thomas Fischer<\/a>, zuletzt abge\u00adrufen am 27.12.2018.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Vgl. Website <a href=\"https:\/\/www.droemer-knaur.de\/buch\/9596064\/ueber-das-strafen\">Droemer Verlag<\/a>, zuletzt abgerufen am 27.12.2018.<\/p>\n<p>Rezensiert von: Holger Plank<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fischer, Thomas Prof. Dr. [1]; \u00dcber das Strafen. Recht und Sicherheit in der demokratischen Gesellschaft. [2]; ISBN: 978-3-426-27687-7, 375 Seiten, Droemer Verlag, M\u00fcnchen, 2018, 22,99 \u20ac) Prof. Dr. Thomas Fischer ist ein profunder Kenner des Strafrechts, vor allem auch der Strafrechtspraxis. Bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2017 war er Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats &hellip; <a href=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1109\" class=\"more-link\">Continue reading <span class=\"screen-reader-text\">Thomas Fischer &#8211; \u00dcber das Strafen. 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