{"id":1144,"date":"2019-02-19T08:46:26","date_gmt":"2019-02-19T07:46:26","guid":{"rendered":"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1144"},"modified":"2019-02-19T08:46:26","modified_gmt":"2019-02-19T07:46:26","slug":"maria-walsh-intensive-bewaehrungshilfe-und-junge-intensivtaeter-eine-empirische-analyse-des-einflusses-von-intensivbewaehrungshilfe-auf-die-kriminelle-karriere-junger-mehrfachtaeter-in-bayern-rez","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1144","title":{"rendered":"Maria Walsh &#8211; Intensive Bew\u00e4hrungshilfe und junge Intensivt\u00e4ter. Eine empirische Analyse des Einflusses von Intensivbew\u00e4hrungshilfe auf die kriminelle Karriere junger Mehrfacht\u00e4ter in Bayern &#8211; Rezensiert von: Paul Reiners"},"content":{"rendered":"<p><strong><em>Walsh, Maria;<\/em> Intensive Bew\u00e4hrungshilfe und junge Intensivt\u00e4ter. Eine empirische Analyse des Einflusses von Intensivbew\u00e4hrungshilfe auf die kriminelle Karriere junger Mehrfacht\u00e4ter in Bayern;<\/strong> Schriftenreihe des Max-Plank-Institutes f\u00fcr ausl\u00e4ndisches und internationales Recht. Reihe K: Kriminologische Forschungsberichte, Band 181, 210 S., ISBN 978-3-86113-269-1<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-1146 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/intensive_bewaehrungshilfe-100x150.png\" alt=\"\" width=\"100\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/intensive_bewaehrungshilfe-100x150.png 100w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/intensive_bewaehrungshilfe.png 200w\" sizes=\"(max-width: 100px) 100vw, 100px\" \/><\/p>\n<p>Im Polizei-Newsletter Nr. 192, Januar 2016, Artikel: 3 bestand Veranlassung unter dem Stichwort <em>Sicherheit statt Resozialisierung<\/em> auf die anhaltende Kontroverse zur r\u00fcckfallpr\u00e4ventiven Sozialarbeit in der Bew\u00e4hrungshilfe hinzuweisen. Seinerzeit waren die Bestrebungen in Hessen, mit Sicherheitskriterien die Intensit\u00e4t der Betreuung zu bestimmen, Gegenstand der Betrachtung. Inzwischen gibt es eine Vielzahl Ma\u00dfnahmen, die sich am Risk-Need-Responsivity-(RNR)-Modell orientieren und denen nach dem Risikoprinzip die \u00dcberzeugung gemein ist, dass T\u00e4ter mit mittlerem und hohem Risiko intensiver (und l\u00e4nger) betreut werden sollen als T\u00e4ter mit geringem. Das zielt umso mehr auf Mehrfachauff\u00e4llige.<!--more--><\/p>\n<p>Die vorliegende Arbeit besch\u00e4ftigt sich als Bestandteil der im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom Max-Plank-Institut f\u00fcr ausl\u00e4ndisches und internationales Strafrecht in Freiburg evaluierten Projekts RUBIKOM der Bew\u00e4hrungshilfe am Landgericht M\u00fcnchen I. f\u00fcr junge Intensiv- und Mehrfacht\u00e4ter, das im Februar 2010 gestartet f\u00fcr eine Modellphase von 2 Jahren gestartet war.<\/p>\n<p>Zu kl\u00e4ren war die Frage, ob die Intensivbew\u00e4hrungshilfe sich nachweisbar auf den Karriereabbruchprozess jugendlicher und heranwachsender Mehrfacht\u00e4ter auswirkt. Wobei auch der Frage nachgegangen wurde, ob sich bei denen, die im Untersuchungszeitraum strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten waren, m\u00f6gliche Wendepunkte im Sinn der Kontrolltheorie von Sampson und Laub<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> feststellen lassen, die kausal mit dem Karriereabbruchprozess in Zusammenhang gebracht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Zum Begriff \u201eintensive Bew\u00e4hrungshilfe\u201c: Die Verfasserin legt dar, dass deren Grund\u00fcberlegung in der 60er Jahren in USA zun\u00e4chst daraus bestanden, die ideale Fallbelastung eines Bew\u00e4hrungshelfers f\u00fcr eine optimale Resozialisierungsunterst\u00fctzung zu identifizieren. Sp\u00e4ter entwickelte sich daraus eine Verst\u00e4rkung von Kontrolle und \u00dcberwachung der Probanden au\u00dferhalb der Vollzugsanstalten.<\/p>\n<p>Der deutsche Gesetzgeber verwendet den Begriff Bew\u00e4hrungshilfe nur als Bezeichnung des Rechtsinstitutes. Insofern zielt die Aufgabenstellung, die das Gesetz in 56 d STGB formuliert, immer nur auf den einzelnen Bew\u00e4hrungshelfer. Dem Verurteilten wird er beigeordnet, \u201cwenn dies angezeigt ist, um ihn von Straftaten abzuhalten.\u201c Er soll helfen, betreuen, kontrollieren und berichten, wobei daf\u00fcr im Grundsatz die drei Methoden der Sozialarbeit zur Verf\u00fcgung stehen: Einzelfallhilfe, Soziale Gruppenarbeit, Netzwerkarbeit (fr\u00fcher: Gemeinwesenarbeit). Die Intensivprogramme innerhalb der deutschen Justiz zielen durch die Intensivierung der Unterst\u00fczungs- und Kontrollleistung darauf ab, Probanden aus problematischen Lebenssituationen zu helfen, ihre Kompetenzentwicklung zu steigern und mit den Mitteln der sozialp\u00e4dagogischen Einzelfallhilfe<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> das Ziel zu erreichen, Straftaten zu verhindern. Das fand 2006 seinen Anfang mit dem Projekt Ambulante Intensive Betreuung (AIB), das von Bew\u00e4hrungshelfern in K\u00f6ln entwickelt und umgesetzt wurde.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Wie auch beim M\u00fcnchener Projekt, das Gegenstand dieses Buches ist, erfolgte f\u00fcr die teilnehmenden Bew\u00e4hrungshelfer eine Reduzierung der Fallzahl. Das sollte eine h\u00f6herer Kontaktdichte gew\u00e4hrleisten. Die Fallzahl von 104 (!) Probanden, die 1 Bew\u00e4hrungshelfer zu betreuen hat, wurde f\u00fcr die vier Bew\u00e4hrungshelfer im Projekt auf 52 Probanden reduziert, wodurch jeder zus\u00e4tzlich zu den \u201enormalen\u201c Probanden bis zu 5 RUBIKON- Probanden \u00fcbernehmen konnte. Zur Nutzung dieses Zeitgewinns waren pro Woche mehrere Kontakte der teilnehmenden Probanden vorgesehen, die nun intensiver bei Wohnungssuche, Ausbildungsfragen oder anderen unterst\u00fctzungsbed\u00fcrftigen Lebensbereichen betreut und beraten werden konnten.<\/p>\n<p>Auch der Begriff des Intensivt\u00e4ters bedarf zun\u00e4chst einer Definition. Die Verfasserin f\u00fchrt an, dass der Begriff strafrechtlich nicht festgelegt ist und l\u00e4nder\u00fcbergreifend polizeilich durchaus nicht einheitlich verwendet wird. Die Untersuchung folgt der ersten Definition der bayerischen Polizei, wonach unter Intensivt\u00e4tern Kinder, Jugendliche\u00a0 und Heranwachsende von 8 bis einschlie\u00dflich 20 Jahren gesehen werden, f\u00fcr die unter Ber\u00fccksichtigung von Tatbeteiligungen, pers\u00f6nlichem Umfeld (Gruppenzugeh\u00f6rigkeit), besonderen Lebensbedingungen, Suchtverhalten, schulischem und beruflichem Werdegang und bereits erfolgten jugendrichterlichen Sanktionen eine Negativprognose erstellt wurde.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Gleichwohl wich die Zielgruppe des Modellprojekts RUBIKON von dieser polizeilichen Definition etwas ab und bestand aus nach dem JGG verurteilten Probanden mit prim\u00e4rer oder sekund\u00e4rer Bew\u00e4hrungsaufsicht, oder die gem. \u00a7 61 StGB unter F\u00fchrungsaufsicht standen und die zudem in 4 von 7 Lebensbereichen \u2013 die ein wenig der Aufteilung der Karten bei MIVEA \u00e4hneln &#8211; Auff\u00e4lligkeiten gezeigt hatten. Dann erst waren die grundlegenden Voraussetzungen der mehrfachen Straff\u00e4lligkeit und\/oder eines erheblichen Aggressionspotenzials gegeben, an die eine Projektteilnahme gekn\u00fcpft war.<\/p>\n<p>So wurde eine Projektgruppe von 91 Teilnehmern gebildet. Der wurden drei aus der Grundgesamtheit der bayerischen Intensivt\u00e4ter gebildeten Kontrollgruppen gegen\u00fcbergestellt, die insgesamt 246 Personen umfassten. Die Legalbew\u00e4hrungsuntersuchung erfolgte durch regelm\u00e4\u00dfige Ausz\u00fcge aus Bundeszentral- und Erziehungsregister und erg\u00e4nzende Erhebungsbogen zur selbstberichteten Delinquenz. Die Befragung der Teilnehmer erfolgte durch leidfadengest\u00fctzte Interviews, wobei zur Prozessevaluation auch die Projektbew\u00e4hrungshelfer zum p\u00e4dagogischen Konzept, zu durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen und zum Umgang mit Motivationsproblemen und Verst\u00f6\u00dfen vonseiten der Projektteilnehmer befragt wurden. Zur Untersuchung der Existenz und Bedeutung von etwaigen, f\u00fcr den Karriereabbruch kausal wirkenden Wendepunkten wurde eine qualitativ l\u00e4ngsschnittliche Untersuchung der Lebensentwicklung der Probanden und Forschungsdesign aufgenommen und die transkribierten Interviewinhalte einer qualitativen Inhaltsanalyse unterzogen.<\/p>\n<p>Fazit<\/p>\n<p>Die Projekteilnehmer zeigten im Vergleich zur Kontrollgruppe weder bez\u00fcglich der R\u00fcckfallquote, noch -anzahl,-schwere oder -geschwindigkeit signifikant positive Abweichungen. Ein positiver Einfluss des Intensivbew\u00e4hrungshilfeprojektes auf die Karriereabbr\u00fcche lie\u00df sich nicht feststellen. Der \u00dcberblick der Evaluationsstudien im Bereich Intensivbew\u00e4hrungshilfe, die vor allem im angels\u00e4chsischen Raum durchgef\u00fchrt wurden, zeigt, dass der Nachweis eines signifikanten Unterschieds zwischen Kontroll- und Experimentalgruppe im Hinblick auf die Legalbew\u00e4hrung bislang nicht erbracht werden konnte. Die Verfasserin weist aber darauf hin, dass die Evaluationsergebnisse aus anderen L\u00e4ndern wegen Unterschiede der rechtlichen Rahmenbedingungen und wegen der Unterschiede der Zielgruppen und der Betreuungs- und Behandlungsans\u00e4tze nicht auf Deutschland \u00fcbertragbar sind. Umso wertvoller sind die nun vorliegenden Evaluationsergebnisse des M\u00fcnchener Projektes.<\/p>\n<p>Betreuen meint laut wiktionary; jemanden versorgen, beaufsichtigen und sich um dessen Belange k\u00fcmmern, da diese Person dies selbst nicht (mehr) kann, oder : f\u00fcr etwas oder jemanden verantwortlich sein. So bieten sich also als Gegenstand intensiveren Bem\u00fchens des einzelnen Bew\u00e4hrungshelfers die Bereiche Helfen und Betreuen an, die das \u00fcbergeordnete Ziel verfolgen, den Verurteilten von Straftaten abzuhalten. Aber auch hier gilt, dass der Erfolg der Bem\u00fchungen sehr davon abh\u00e4ngt, inwieweit ein Straft\u00e4ter bereit ist, sich als hilfsbed\u00fcrftig zu sehen und sich in der Folge helfen zu lassen.<\/p>\n<p>Der Verfasserin verweist darauf, dass fr\u00fchere Untersuchungen (Farral 2002) nur einen geringen Einflu\u00df von Strafaussetzungen zur Bew\u00e4hrung auf den Karriereabbruch nachgewiesen haben und es sehr davon abh\u00e4nge, inwieweit ein Straft\u00e4ter bereit sei, seine Lebensf\u00fchrung zu \u00e4ndern. Erst dann k\u00f6nne Bew\u00e4hrungshilfe \u00fcberhaupt erst ihre unterst\u00fctzende Wirkung entfalten.<\/p>\n<p>Das gilt wohl auch f\u00fcr die Turningpoints. Deren Auswirkung auf das Legalverhalten, so die Verfasserin, liegt weniger in der Situation an sich, sondern in der Bedeutung, die ihnen der Betreffende beimisst.<\/p>\n<p>Das Buch ist ein wichtiger Beitrag zur Evaluation der sog. Intensivbew\u00e4hrungshilfe und ihrer Bedeutung im Hinblick f\u00fcr die Abbr\u00fcche krimineller Karrieren junger Straft\u00e4ter.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Sampson&amp; Laub, 1993<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Die M\u00fcnchener Bew\u00e4hrungshelfer verwendeten mit dem Ziel der Verbesserung der Empathief\u00e4higkeit und Sozialkompetenz ihrer Probanden zus\u00e4tzlich auch die Methode der Sozialen Gruppenarbeit.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Nach Mitteilung der Verfasserin findet seit 2011eine extern Evaluation des Projektes statt, deren Ergebnisse noch nicht vorliegen.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Die Intensivt\u00e4ter der zweiten Definition sind dann im Alter von 20 bis 70 Jahren, und unterliegen noch andern Kriterien.<\/p>\n<p>Rezensiert von: Paul Reiners<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Walsh, Maria; Intensive Bew\u00e4hrungshilfe und junge Intensivt\u00e4ter. 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