{"id":1173,"date":"2019-03-10T23:59:57","date_gmt":"2019-03-10T22:59:57","guid":{"rendered":"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1173"},"modified":"2019-03-10T23:59:57","modified_gmt":"2019-03-10T22:59:57","slug":"margit-seckelmann-evaluation-und-recht-strukturen-prozesse-und-legitimationsfragen-staatlicher-wissensgewinnung-durch-wissenschafts-evaluationen-rezensiert-von-thomas-feltes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1173","title":{"rendered":"Margit Seckelmann &#8211; Evaluation und Recht. Strukturen, Prozesse und Legitimationsfragen staatlicher Wissensgewinnung durch (Wissenschafts-)Evaluationen &#8211; Rezensiert von: Thomas Feltes"},"content":{"rendered":"<p><strong><em>Seckelmann, Margit;<\/em> Evaluation und Recht. Strukturen, Prozesse und Legitimationsfragen staatlicher Wissensgewinnung durch (Wissenschafts-)Evaluationen;<\/strong> T\u00fcbingen, Mohr Siebeck 2018. XXVII, 685 S., ISBN 978-3-16-154390-6, 129.- Euro<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-1174 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/evaluation_und_recht-100x150.png\" alt=\"\" width=\"100\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/evaluation_und_recht-100x150.png 100w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/evaluation_und_recht.png 200w\" sizes=\"(max-width: 100px) 100vw, 100px\" \/><\/p>\n<p>Eine \u201ewirkungsorientierte Rechtswissenschaft\u201c (Hoffmann-Riem<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a>) oder besser noch: eine wirkungsorientierte Gesetzgebung und Rechtsanwendung w\u00fcnschen sich (angeblich) alle, die im System der Rechtssetzung und Rechtsanwendung t\u00e4tig sind. Angefangen bei den Referenten in den Ministerien, die Gesetze vorbereiten, \u00fcber die Bundestagsabgeordneten, die sie verabschieden, bis hin zu Polizeibeamten, Staatsanw\u00e4lten und Richtern, die Rechtsvorschriften im guten Glauben daran, dass sie sinnvoll und notwendig sind, anwenden.<!--more--> In der Realit\u00e4t sieht es dann schon anderes aus, wenn beispielsweise Gesetze \u00fcberpr\u00fcft und ggf. angepasst werden sollen, weil sie die intendierte Wirkung nicht erzielen oder vielleicht sogar gegenteilige Effekte. Auch die Rechtsprechung ignoriert regelm\u00e4\u00dfig mehr oder weniger die wissenschaftlich nachgewiesenen Wirkungen der verh\u00e4ngten Strafen, und die Polizei ist seit jeher ein Stiefkind, wenn es um die (unabh\u00e4ngige!) Evaluation ihrer Arbeit geht.<\/p>\n<p>Zwar mag man Hoffmann-Riem zustimmen, der schreibt: \u201e<em>Recht wird seit jeher zur Verwirklichung von Zwecken geschaffen und ist auf die Erzielung rechtlicher und faktischer Wirkungen ausgerichtet. &#8230; Die Wirkungen von Recht ersch\u00f6pfen sich nicht im Erlass von Rechtsakten (als output) und der bei den Adressaten eintretenden Folgen (als impact). Bedeutsam f\u00fcr die Rechtsetzung wie f\u00fcr die Rechtsanwendung sind vielfach auch gesellschaftliche Folgen (als outcome). S\u00e4mtliche dieser Folgen k\u00f6nnen auch Gegenstand besonderer Verfahren der prospektiven Folgenabsch\u00e4tzung und der retrospektiven Erfassung und Evaluation der Wirkungen von Recht sein<\/em>.\u201c (aaO.)<\/p>\n<p>Wie aber verschaffen sich Gesetzgebung und Verwaltung Wissen \u00fcber die Wirkungen ihrer Regelungsprogramme? Und m\u00fcssen sie dies \u00fcberhaupt? Margrit Seckelmann geht dem Einsatz von evaluativen Verfahren als Instrumenten staatlicher Wissensgewinnung und Wirkungs\u00fcberpr\u00fcfung nach. Dabei behandelt sie die Genese von Evaluationen als policy-Elementen, die Frage nach dem Bestehen einer &#8222;Beobachtungs-&#8220; oder &#8222;Evaluationspflicht&#8220; und die Probleme von Evaluationsklauseln als Elementen einer &#8222;sunset legislation&#8220;. Sie untersucht die bei Evaluationsverfahren zugrunde gelegten Methoden und setzt sich mit den von ihnen jeweils ausgehenden Gefahren einer Fehlsteuerung sowie den mit ihrem Einsatz verbundenen Rechtsfragen auseinander.<\/p>\n<p>Die vorgelegte Habilitationsschrift deckt den gesamten Bereich von grundlegenden Fragen von der \u201eEvaluation in der Wissensgesellschaft\u201c bis hin zu \u201egovernance by information\u201c ab. Das Stichwort \u201eevidence based policy making\u201c, das sowohl in der Kriminologie, als auch in der Polizeiwissenschaft eine gro\u00dfe Rolle spielt \u2013auch hier eher theoretisch als in der Praxis, wird ebenso behandelt.<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund der durchg\u00e4ngig eher randst\u00e4ndig behandelten Frage, ob und wie man rechtliches Handeln evaluieren kann und soll ist es umso wichtiger, sich immer wieder die Notwendigkeit, aber auch die Grenzen wissensbasierter Politik vor Augen zu f\u00fchren. Dazu dient die Arbeit von Seckelmann, denn sie deckt den gesamten Bereich bis hin zum \u201elernenden Recht\u201c ab. Zus\u00e4tzlich besch\u00e4ftigt sie sich auch intensiv mit der Evaluation als neues Legitimationsinstrument \u00f6ffentlich finanzierter Forschung. Auch dies ein Bereich, der bislang eher vernachl\u00e4ssig wurde, und zwar sowohl auf nationaler, als auch auf internationaler Ebene. W\u00e4hrend bei der Vergabe von Forschungsgeldern eine intensive Pr\u00fcfung und (meist auch unabh\u00e4ngige) Bewertung der Antr\u00e4ge erfolgt, steckt die \u00dcberpr\u00fcfung, ob das, was im Antrag versprochen wurde, auch umgesetzt worden ist, ebenso noch in den Kinderschuhen wie die Frage, ob man f\u00fcr das bereitgestellte Geld auch einen entsprechenden Mehrwert bekommen hat. Auch hier kann die Arbeit von Seckelmann wichtige Anhaltspunkte bieten.<\/p>\n<p>Die von der Autorin ebenfalls intensiv behandelte Evaluation im Hochschulbereich (Stichwort: Exzellenzinitiative, Akkreditierungen, Ratings und Rankings) verschafft dem Leser nicht nur einen \u00dcberblick \u00fcber diesen inzwischen kaum \u00fcberschaubaren Bereich; man wird auch darauf aufmerksam gemacht, wie willk\u00fcrlich die dort getroffenen Entscheidungen teilweise sind und dass die nach au\u00dfen vermittelte Unabh\u00e4ngigkeit nur bedingt zutrifft.<\/p>\n<p>Wenn die Arbeit sich am Ende mit der Frage besch\u00e4ftigt, wie ein \u201ewissenschaftsgeleitetes Evaluationsrecht\u201c aussehen kann, dann d\u00fcrfte dieses Kapitel wohl eher f\u00fcr diejenigen von Interesse sein, die ein solches Recht fordern und entsprechende Gesetze planen. Ansonsten aber ist das Buch eine wichtige Quelle f\u00fcr alle, die ein wissensbasiertes (und nicht bauch- oder public-opinion-gest\u00fctztes) Arbeiten in Politik und (Rechts)Praxis fordern. Bleibt zu hoffen, dass die von Seckelmann gewonnenen Erkenntnisse auch tats\u00e4chlich an den richtigen Stellen ankommen und umgesetzt werden.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Wolfgang Hoffmann-Riem, Wirkungsorientierte Rechtswissenschaft. Impact and outcome-oriented legal scholarship. Verf\u00fcgbar unter: <a href=\"https:\/\/www.law-school.de\/fileadmin\/content\/law-school.de\/de\/units\/unit_affil_riem\/pdf\/422_Wirkungsorientierte_Rechtswissenschaft_18.7.2018.pdf\">https:\/\/www.law-school.de\/fileadmin\/content\/law-school.de\/de\/units\/unit_affil_riem\/pdf\/422_Wirkungsorientierte_Rechtswissenschaft_18.7.2018.pdf<\/a><\/p>\n<p>Rezensiert von: Thomas Feltes<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seckelmann, Margit; Evaluation und Recht. 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