{"id":1267,"date":"2019-06-29T12:40:00","date_gmt":"2019-06-29T10:40:00","guid":{"rendered":"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1267"},"modified":"2019-06-29T12:40:00","modified_gmt":"2019-06-29T10:40:00","slug":"christoph-keller-persoenlichkeitsrecht-von-polizeibeamten-polizeibeamte-im-spannungsverhaeltnis-zwischen-amtstraeger-und-buerger-in-uniform-rezensiert-bijan-nowrousian","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1267","title":{"rendered":"Christoph Keller &#8211; Pers\u00f6nlichkeitsrecht von Polizeibeamten &#8211; Polizeibeamte im Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen Amtstr\u00e4ger und &#8222;B\u00fcrger in Uniform&#8220; &#8211; Rezensiert: Bijan Nowrousian"},"content":{"rendered":"<p><strong><em>Keller, Christoph;<\/em> Pers\u00f6nlichkeitsrecht von Polizeibeamten &#8211; Polizeibeamte im Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen Amtstr\u00e4ger und &#8222;B\u00fcrger in Uniform&#8220;;<\/strong> VDP-Verlag, Hilden 2019; 480 Seiten; ISBN 9783801108243, 34.90 Euro<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-1268 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/06\/persoenlichkeitsrecht_beamte-95x150.png\" alt=\"\" width=\"95\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/06\/persoenlichkeitsrecht_beamte-95x150.png 95w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/06\/persoenlichkeitsrecht_beamte.png 204w\" sizes=\"(max-width: 95px) 100vw, 95px\" \/><\/p>\n<p>Fotos von sich w\u00e4hrend der Begleitung einer Demonstration, abwertende Kommentare im Rahmen einer Kontrolle, \u201eHausbesuche\u201c durch Beschuldigte \u2013 muss man sich dies als Polizeibeamter gefallen lassen? Diese Fragen sind leider nicht nur theoretischer Natur. Der sp\u00fcrbar abnehmende Respekt zumindest in politisch extremen und in kriminogenen Milieus gegen\u00fcber der Polizei lassen Grenz\u00fcberschreitungen gegen\u00fcber eingesetzten Beamten mehr und mehr zum Regelfall werden, auch bis in den privaten Bereich hinein. Was also muss man sich als Polizeibeamter hier \u201ebieten lassen\u201c? Wo ist die Grenze erreicht, an der man solches Verhalten rechtlich abwehren darf?<!--more--><\/p>\n<p>Doch nicht nur das Verhalten des polizeilichen Gegen\u00fcbers kann neue Rechtsfragen aufwerfen. Auch die W\u00fcnsche und Vorstellungen \u00fcber die Vereinbarkeit von privaten Lebensentscheidungen und dem Polizeiberuf k\u00f6nnen dies, gerade in Zeiten von Wertewandel und Digitalisierung. Darf man trotz gro\u00dffl\u00e4chiger Tattoos Polizeibeamter werden? Und muss man einer Kollegin die Hand sch\u00fctteln, auch wenn man meint, dies aus religi\u00f6sen Gr\u00fcnden nicht zu \u201ed\u00fcrfen\u201c?<\/p>\n<p>Mit diesen hochaktuellen und hochbrisanten Fragen befasst sich das neue Buch von Polizeidirektor Christoph Keller, Dozent an der Fachhochschule f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung NRW\/ Studienort M\u00fcnster. Sein Werk \u201ePers\u00f6nlichkeitsrecht von Polizeibeamten\u201c, erschienen im Verlag Deutsche Polizeiliteratur, behandelt die Frage nach den Pers\u00f6nlichkeitsrechten von Polizeibeamten dabei, und das ist das erste gro\u00dfe Verdienst des Werkes, umfassend \u2013 unter allen rechtlichen Gesichtspunkten und allen g\u00e4ngigen wie aktuellen Fallkonstellationen der Praxis.<\/p>\n<p>Die zehn Hauptkapitel des Buches sind dabei:<\/p>\n<ul>\n<li>das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht,<\/li>\n<li>Kommunikationsgrundrechte,<\/li>\n<li>Ehrverletzungsdelikte,<\/li>\n<li>das Recht am eigenen Bild,<\/li>\n<li>das Recht am eigenen Wort,<\/li>\n<li>Tatmittel Internet,<\/li>\n<li>Widerstand gegen die Staatsgewalt,<\/li>\n<li>Datenschutz im Arbeits- und Dienstverh\u00e4ltnis,<\/li>\n<li>Pers\u00f6nlichkeitsrechte im \u00f6ffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverh\u00e4ltnis sowie<\/li>\n<li>Rechtsschutz<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Darlegung liest sich jeweils sehr fl\u00fcssig und ist zugleich detailreich und doch immer erkennbar an einem roten Faden wie an gro\u00dfer Praxisrelevanz orientiert. Dies zeigt sich in den zahlreichen Praxisbeispielen. Es zeigt sich ebenso in der bei der Lekt\u00fcre besonders hilfreichen Vorgehensweise, jedes Kapitel mit einer Kurzzusammenfassung zu versehen und Abw\u00e4gungsvorg\u00e4nge in \u00dcbersichten darzustellen (etwa zum \u201eallgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht versus Medienfreiheit\u201c, Seite 170). Trotz der gro\u00dfen Stoff- und Themenf\u00fclle beh\u00e4lt man so als Leser immer den \u00dcberblick und kann das Werk sowohl als Lehrbuch wie auch als Nachschlagewerk mit hohem Gewinn und guter Handhabbarkeit nutzen.<\/p>\n<p>Positiv hervorzuheben ist neben der Vollst\u00e4ndigkeit und \u00dcbersichtlichkeit weiter auch und gerade die besondere Aktualit\u00e4t des Werkes \u2013 wie etwa bei den oben angesprochenen Themenfeldern zu den Grenzen religi\u00f6ser Bet\u00e4tigung im Dienst (S. 403 ff.) und Tattoos als Einstellungshindernis (S. 367 ff.), aber auch etwa der Teilnahme von Polizeibeamten an sozialen Netzwerken (S. S. 354 ff.) und der Berichterstattung einiger Medien nach den Krawallen im Rahmen des G20-Treffen in Hamburg (S. 86 f.). Gerade angesichts der schnellen Entwicklungen im behandelten Themenbereich garantiert dies einen hohen Nutzwert.<\/p>\n<p>Erfreulich ist weiterhin, das Keller auch vor kontroversen Themen wie etwa der Frage nach den Regeln und Grenzen der medialen Befassung mit Kriminalf\u00e4llen (S. 83 ff.), der ausreichenden Unterst\u00fctzung beleidigter Polizeibeamte durch Dienstvorgesetzte (S. 140 ff.), der Frage danach, ob die Grenze strafbarer Beleidigung durch das Bundesverfassungsgericht nicht zu eng gezogen ist (S. 135 ff.), aber auch dem \u201eDauerbrenner\u201c Kennzeichnungspflicht (S. 390 ff.) oder hochsensiblen Themen wie Mobbing und sexuelle Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz (S. 413 ff.) nicht ausweicht, bei den Beurteilungen aber stets das oft bestehende besondere Spannungsfeld der Rechtsmaterie, etwa beim Widerstreit von Pers\u00f6nlichkeitsrechten und Meinungsfreiheit, mitbedenkt. Er kommt so zu klugen und ausgewogenen Stellungnahmen, die den jeweiligen Debattenstand bereichern und den Leser zu eigenem Nachdenken anregen.<\/p>\n<p>Mit dieser Mischung aus Grunds\u00e4tzlichem und Aktuellem, aus breiter theoretischer Fundierung und Praxisbezug, aus Vollst\u00e4ndigkeit und einer Darstellung \u201eauf den Punkt\u201c erweist sich das neue Werk von Keller f\u00fcr jede Art der Nutzung bestens geeignet: Sowohl der Praktiker, der eine rasche Antwort auf eine konkrete Rechtsfrage braucht, wie auch derjenige, der mit wissenschaftlicher Tiefe an einen Aspekt der Thematik herangehen will, bis hin zum das Ganze Themenfeld f\u00fcr sich erschlie\u00dfenden Leser findet jeder Nutzer in dem Werk von Keller einen ebenso verl\u00e4sslich informierenden wie f\u00fcr gerade sein Anliegen hilfreichen Ratgeber.<\/p>\n<p>Und ein solcher Ratgeber wird nicht nur jetzt schon dringend gebraucht. Die steigende Sensibilit\u00e4t von Polizeibeamten f\u00fcr ihre Pers\u00f6nlichkeitsrechte einerseits und die fortschreitende technische Entwicklung und damit die M\u00f6glichkeit, Pers\u00f6nlichkeitsrechte zu verletzen sowie die leider zunehmende Respektlosigkeit gegen\u00fcber Polizeibeamten andererseits werden den Bedarf an ebenso umfassenden wie aktuellen Ratgebern in diesem Themenfeld in Zukunft noch erh\u00f6hen. Kellers Werk kommt daher gerade zur rechten Zeit. Und mit seinem umfassenden Anspruch und seiner hohen Tauglichkeit f\u00fcr jeden Ratsuchenden hat es in seinem Bereich das Potenzial zum Standardwerk.<\/p>\n<p>Rezensiert: Bijan Nowrousian<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Keller, Christoph; Pers\u00f6nlichkeitsrecht von Polizeibeamten &#8211; Polizeibeamte im Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen Amtstr\u00e4ger und &#8222;B\u00fcrger in Uniform&#8220;; VDP-Verlag, Hilden 2019; 480 Seiten; ISBN 9783801108243, 34.90 Euro Fotos von sich w\u00e4hrend der Begleitung einer Demonstration, abwertende Kommentare im Rahmen einer Kontrolle, \u201eHausbesuche\u201c durch Beschuldigte \u2013 muss man sich dies als Polizeibeamter gefallen lassen? 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