{"id":1363,"date":"2019-10-31T21:22:43","date_gmt":"2019-10-31T20:22:43","guid":{"rendered":"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1363"},"modified":"2019-10-31T21:22:43","modified_gmt":"2019-10-31T20:22:43","slug":"ovg-lueneburg-vom-10-10-2019-anforderungen-an-einen-gewahrsam-nicht-nur-im-umfang-mit-moeglichen-gewalttaten-im-umkreis-eines-fussballspiels","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1363","title":{"rendered":"OVG L\u00fcneburg vom 10.10.2019: Anforderungen an einen Gewahrsam (nicht nur) im Umfang mit m\u00f6glichen Gewalttaten im Umkreis eines Fu\u00dfballspiels."},"content":{"rendered":"<p>Da es sich bei der Ingewahrsamnahme um eine der einschneidendsten polizeilichen Standardma\u00dfnahmen handelt &#8211; n\u00e4mlich um eine die Freiheit der Person nicht nur beschr\u00e4nkende, sondern aufhebende Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 Abs. 2 GG, die zugleich einen Eingriff in die Freiheit der Person im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und damit in ein Grundrecht von hohem Rang darstellt ist bei der Anwendung des \u00a7 18 Abs. 1 Nr. 2 a) Nds. SOG ein strenger Ma\u00dfstab anzulegen. So reicht es insbesondere nicht aus, dass die Begehung einer Straftat durch irgendjemanden unmittelbar bevorsteht. Die Begehung muss gerade durch diejenige Person drohen, die in Gewahrsam genommen werden soll. (Rn. 35)<\/p>\n<p>Anhaltspunkte f\u00fcr die Begehung einer zuk\u00fcnftigen Straftat k\u00f6nnen etwa die Ank\u00fcndigung oder Aufforderung zu einer Straftat sein, sowie das Mitf\u00fchren von Waffen, Werkzeugen oder sonstigen Gegenst\u00e4nden, die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgem\u00e4\u00df bei derartigen Straftaten verwendet werden. Weitere Erkenntnisse, die bei der Gefahrenprognose zu ber\u00fccksichtigen sind, k\u00f6nnen sich au\u00dferdem u.a. aus Ermittlungs- oder Strafverfahren ergeben, die im Zusammenhang mit solchen Straftaten gef\u00fchrt wurden, deren erneute Begehung bef\u00fcrchtet wird. Dabei k\u00f6nnen in die pr\u00e4ventiv-polizeiliche Gefahrenprognose auch solche Vorf\u00e4lle einbezogen werden, die zu keiner bu\u00dfgeld- oder strafrechtlichen Ahndung gef\u00fchrt haben, sondern etwa nach \u00a7\u00a7 153, 153 a StPO oder 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurden. Gleiches gilt f\u00fcr zum Zeitpunkt der Prognoseentscheidung noch anh\u00e4ngige Ermittlungsverfahren sowie f\u00fcr solche Vorkommnisse, die nicht zur Einleitung eines Strafverfahrens gef\u00fchrt haben, aber gleichwohl in einem inneren Zusammenhang mit denjenigen Straftaten stehen, deren zuk\u00fcnftige Begehung durch die Ingewahrsamnahme verhindert werden soll, und die somit R\u00fcckschl\u00fcsse auf ein zuk\u00fcnftiges strafrechtlich relevantes Verhalten zulassen. Dementsprechend k\u00f6nnen auch Hinweise auf die Begehung einer zuk\u00fcnftigen Straftat oder die unmittelbar bevorstehende Teilnahme an einer gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzung als Mitglied einer Gruppe f\u00fcr die Gefahrenprognose ber\u00fccksichtigt werden. Letzteres ist vor allem dann bedeutsam, wenn es um Straftaten geht, die typischerweise aus einer gewaltbereiten Gruppe heraus initiiert und gesteigert werden, die ein unterst\u00fctzendes Umfeld von Gleichgesinnten ben\u00f6tigt, und schon die Gegenwart von Gleichgesinnten zur Gewaltbereitschaft derjenigen beitr\u00e4gt, die ihrem Kernbereich zuzurechnen sind und aus der Anonymit\u00e4t der Gruppe heraus agieren. Soweit dabei aus dem Mitf\u00fchren von deliktspezifischen Gegenst\u00e4nden R\u00fcckschl\u00fcsse auf eine unmittelbar bevorstehende Straftatbegehung gezogen werden, ist allerdings zu beachten, dass das Mitf\u00fchren von verd\u00e4chtigen Gegenst\u00e4nden durch einzelne Personen nicht ohne Weiteres anderen Personen angelastet werden kann. F\u00fcr die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Straftatbegehung durch eine bestimmte Person reicht es daher grunds\u00e4tzlich nicht aus, wenn nur deren Begleiter verd\u00e4chtige Gegenst\u00e4nde mit sich f\u00fchren. (Rn. 37)<\/p>\n<p>Anders als vom Verwaltungsgericht angenommen kann auch nicht darauf abgestellt werden, dass die Kl\u00e4gerin \u201eals Mitglied der hannoverschen Ultras oder Hooligans\u201c einem Personenkreis angeh\u00f6rt, der regelm\u00e4\u00dfig durch Gewaltbereitschaft insbesondere gegen\u00fcber ebenfalls gewaltbereiten Fans einzelner anderer Fu\u00dfballmannschaften auff\u00e4llt. (Rn. 39)<\/p>\n<p>Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts lagen im Fall der Kl\u00e4gerin auch keine hinreichenden Anhaltspunkte f\u00fcr die Annahme eines sog. kollektiven Vorsatzes vor. Dabei l\u00e4sst der Senat ausdr\u00fccklich offen, ob und ggf. in welchen Fallkonstellationen die Annahme eines sog. kollektiven Vorsatzes dazu f\u00fchren kann, dass bei aus einer Gruppe drohenden strafbaren Handlungen Tatabsichten einzelner Gruppenmitglieder anderen Gruppenmitgliedern zugerechnet werden k\u00f6nnen. Denn selbst wenn man vorliegend mit der Beklagten davon ausgeht, dass sich auf dem Baumarktparkplatz eine Gruppe gewaltbereiter Fu\u00dfballfans versammelt hatte, um zeitnah eine sog. Drittortauseinandersetzung mit rivalisierenden, ebenfalls gewaltbereiten Fu\u00dfballfans durchzuf\u00fchren, fehlte es, wie ausgef\u00fchrt, an hinreichend konkreten Anhaltspunkten, dass es sich bei der Kl\u00e4gerin \u00fcberhaupt um einen gewaltbereiten Fu\u00dfballfan und somit um ein Mitglied dieser Gruppe handelte. Ohne die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer bestimmten Gruppe kommt jedoch die Zurechnung eines Gruppenverhaltens bereits im Ausgangspunkt nicht in Betracht. (Rn. 41)<\/p>\n<p>Volltext:<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.rechtsprechung.niedersachsen.de\/jportal\/portal\/page\/bsndprod?feed=bsnd-r-vwg&amp;showdoccase=1%C2%B6mfromHL=true&amp;doc.id=MWRE190003575#focuspoint\">http:\/\/www.rechtsprechung.niedersachsen.de\/jportal\/portal\/page\/bsndprod?feed=bsnd-r-vwg&amp;showdoccase=1%C2%B6mfromHL=true&amp;doc.id=MWRE190003575#focuspoint<\/a><\/p>\n<p>(wie immer Dank an C. Arzt, Berlin)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Da es sich bei der Ingewahrsamnahme um eine der einschneidendsten polizeilichen Standardma\u00dfnahmen handelt &#8211; n\u00e4mlich um eine die Freiheit der Person nicht nur beschr\u00e4nkende, sondern aufhebende Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 Abs. 2 GG, die zugleich einen Eingriff in die Freiheit der Person im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und &hellip; <a href=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1363\" class=\"more-link\">Continue reading <span class=\"screen-reader-text\">OVG L\u00fcneburg vom 10.10.2019: Anforderungen an einen Gewahrsam (nicht nur) im Umfang mit m\u00f6glichen Gewalttaten im Umkreis eines Fu\u00dfballspiels.<\/span> <span class=\"meta-nav\">&uarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1363"}],"collection":[{"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1363"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1363\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1364,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1363\/revisions\/1364"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1363"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1363"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1363"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}