{"id":1433,"date":"2020-02-07T09:52:51","date_gmt":"2020-02-07T08:52:51","guid":{"rendered":"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1433"},"modified":"2020-02-07T09:52:51","modified_gmt":"2020-02-07T08:52:51","slug":"norbert-konrad-christian-huchzermeier-wilfried-rasch-forensische-psychiatrie-und-psychotherapie-rechtsgrundlagen-begutachtung-und-praxis-5-aufl-rezensiert-von-thomas-feltes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1433","title":{"rendered":"Norbert Konrad, Christian Huchzermeier, Wilfried Rasch: Forensische Psychiatrie und Psychotherapie. Rechtsgrundlagen, Begutachtung und Praxis. 5. Aufl., rezensiert von Thomas Feltes"},"content":{"rendered":"<p><strong>Norbert Konrad, Christian Huchzermeier, Wilfried Rasch: Forensische Psychiatrie und Psychotherapie. Rechtsgrundlagen, Begutachtung und Praxis. <\/strong>5., erw. und \u00fcberarb. Auflage, Kohlhammer, Stuttgart 2019, 582 Seiten, 149.- Euro.<\/p>\n<p>Der im Jahr 2000 verstorbene Psychiater Wilfried Rasch<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> war es, der psychiatrisch-psychologische Begutachtungen im Rahmen von Strafverfahren mit W\u00fcrfeln verglich: Die Chance, ein \u201erichtiges\u201c Ergebnis zu bekommen liege bei 50:50. Wilfried Rasch selbst empfand sich immer als Mittler zwischen der klinischen und juristischen Praxis. Er versuchte, die Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Jurisprudenz und Psychowissenschaftlern zu \u00fcberwinden. Rasch h\u00e4tte, so wird im Vorwort zur 4. Auflage (2013) betont, \u201e<em>den Paradigmenwechsel bedauert, der sich in der letzten Dekade in der deutschen Justizlandschaft vollzogen hat: von der Freiheit zur Sicherheit, vom Schuld-zum Pr\u00e4ventionsstrafrecht, von der Resozialisierung zur Gefahrenabwehr um (fast) jeden Preis, und von der entlastenden Bewertung ung\u00fcnstiger Entwicklungsbedingungen zur Verantwortungszuschreibung<\/em>\u201c (S. 13). Als Grund gibt Norbert Konrad aus Berlin (der zusammen mit Christian Huchzermeier aus Kiel das von Rasch begr\u00fcndete Standardwerk fortf\u00fchrt) an, dass der heutigen Sachverst\u00e4ndigengeneration ganz \u00fcberwiegend die Erfahrung des Nationalsozialismus sowie des Zweiten Weltkrieges fehle: \u201e<em>Die pers\u00f6nliche Erfahrung, wie schnell auch der Normalb\u00fcrger in schuldhafte Verstrickungen geraten kann und ungewollt k\u00f6rperliches und seelisches Leiden zugef\u00fcgt wird, wurde abgel\u00f6st von Friedenszeiten mit gesellschaftlichem Auf- und Abschwung. In wirtschaftlichen Krisenzeiten werden soziale Abweichler vermehrt ausgegrenzt<\/em>\u201c. Diese pers\u00f6nliche Erfahrung fehlt auch Kriminologen und Polizeiwissenschaftler, sie fehlt vor allem aber Richtern und Staatsanw\u00e4lten, f\u00fcr die Sachverst\u00e4ndige im Strafverfahren oftmals eher ein Hindernis (f\u00fcr eine rasche und eindeutige Erledigung von Verfahren) als eine Entscheidungshilfe darstellen. <!--more--><\/p>\n<p>Sieht man einmal von den \u201eHaus- und Hofgutachtern\u201c ab, den viele Gerichte haben<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a>, so sind es nur die (sehr) spektakul\u00e4ren Verfahren, in denen sich Gerichte tats\u00e4chlich wissenschaftlich ausgewiesen Gutachtern bedienen. Im Alltagsgesch\u00e4ft sind es eher die Gerichtsgeher der aus dem Boden geschossenen Gutachtenb\u00fcros, die dem Gericht das \u201epassende\u201c Gutachten liefern. Kommt dann noch ein (Pflicht-)Verteidiger hinzu, der ebenfalls vom Wohlwollen des Gerichts bzgl. seiner n\u00e4chsten Bestellung abh\u00e4ngt, dann sind Justizskandale vorprogrammiert, die leider nicht immer (oder sehr versp\u00e4tet wie in den F\u00e4llen Gustl Mollath und Harry W\u00f6rtz) ans Licht kommen. Dabei ereignen sich Fehlurteile nach Sch\u00e4tzungen eines Richters am Bundesgerichtshof bei jedem vierten Strafprozess, und bei den meisten d\u00fcrften Sachverst\u00e4ndige mitgewirkt haben<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a>. Richter verkennen, dass sie aktuell dabei sind, den enormen Vertrauensvorschuss der Gesellschaft zu verspielen<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a>, Gutachter verkennen, dass sie daf\u00fcr eine Mitverantwortung tragen, auch wenn (nicht nur dogmatisch) der Richter bzw. das Gericht f\u00fcr das finale Urteil verantwortlich ist.<\/p>\n<p>Wenn wir fr\u00fcher<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> kritisiert haben, dass sich psychiatrische Sachverst\u00e4ndige vor allem bei R\u00fcckfallbegutachtungen oftmals beliebiger Methoden bedienen, die sie zudem dem Gericht nicht oder nur unzureichend verdeutlichen, so hat sich die Situation inzwischen gebessert, auch aufgrund der Tatsache, dass entsprechende Richtlinien und Qualit\u00e4tsstandards entwickelt wurden. Dennoch ist es vor allem im justiziellen Alltagsgesch\u00e4ft abseits der gro\u00dfen und spektakul\u00e4ren F\u00e4lle eher die Ausnahme als die Regel, dass sich Sachverst\u00e4ndige die M\u00fche geben, dem Beschuldigten und dem Gericht gleicherma\u00dfen gerecht (!) zu werden. Unausrottbar scheint auch die Angewohnheit vieler Sachverst\u00e4ndiger, die in den Akten befindlichen Erkenntnisse aus fr\u00fcheren Begutachtungen fortzuschreiben oder fehlende Informationen auch f\u00fcr die aktuelle Begutachtung nicht zu beachten, obwohl sie vom Probanden vorgebracht wurden. Auf diese Weise werden \u201eAktenkarrieren\u201c kreiert, die mit den aktuellen Lebensumst\u00e4nden des Probanden wenig zu tun haben. Selbst bei offensichtlichen Diskrepanzen zwischen fr\u00fcheren Begutachtungen und den eigenen Wahrnehmungen in der Exploration werden die fr\u00fcheren Erkenntnisse des Kollegen allenfalls vorsichtig in Frage gestellt, wenn die Widerspr\u00fcche nicht g\u00e4nzlich relativiert werden \u2013 getreu dem Motto \u201eeine Kr\u00e4he hackt der anderen kein Auge aus\u201c.<\/p>\n<p>Umso wichtiger ist das hier besprochene Buch: Es sollte, um das vorweg zu nehmen, nicht nur in jeder Gerichtsbibliothek stehen; noch besser w\u00e4re es, wenn jede Strafkammer (gleich ob \u201eklein\u201c oder \u201egro\u00df\u201c) ein Exemplar zur Verf\u00fcgung h\u00e4tte. Dann w\u00e4re die Wahrscheinlichkeit, dass doch einmal ein Vorsitzender oder auch ein Beisitzer sich vor einem Verfahren, in dem psychologisch-psychiatrische Gutachten anstehen, angemessen informieren w\u00fcrde, oder sp\u00e4testens, bevor der Sachverst\u00e4ndige sein Gutachten abgibt, damit man dann die richtigen Fragen stellen kann.<\/p>\n<p>In dem hier besprochenen Standardwerk der Forensischen Psychiatrie, \u201eder\u201c Klassiker unter den forensisch psychiatrischen Lehrb\u00fcchern, werden Grundbegriffe an der Schnittstelle zwischen Psychiatrie und Rechtswissenschaft systematisch erkl\u00e4rt. Gleichzeitig wird auch ein umfassendes Basis- und Detailwissen vermittelt. Dass sich der Band dabei prim\u00e4r an (zuk\u00fcnftige) Gutachter richtet, sollte aber Juristen nicht davon abhalten, sich n\u00e4her mit dem Inhalt zu besch\u00e4ftigen. Denn die Autoren stellen auch die neuesten Entwicklungen in der Prognosebegutachtung und in der Forensischen Psychotherapie sowie die unterschiedlichen forensischen Behandlungsbereiche dar. Das Buch basiert auf den umfangreichen Erfahrungen der Verfasser als forensische Therapeuten und Gutachter in unterschiedlichen Rechtsgebieten &#8211; ein Praxisbezug, der mit zahlreichen Fallbeispielen betont wird. Als erstes Forensisches Fachbuch bezieht sich dieses Lehrbuch au\u00dferdem auf forensisch relevante Neuerungen durch die ICD-11.<\/p>\n<p>Aufgeteilt ist das Werk in acht Kapitel. Nach den ethischen Grundlagen (Kap. 1) werden die kriminologischen (Kap. 2) und die juristischen Grundlagen (Kap. 3) behandelt, bevor ausf\u00fchrlich die psychiatrischen Grundlagen und dabei die einzelnen St\u00f6rungen behandelt werden. In dem anschlie\u00dfenden 5. Kapitel geht es dann konkret um die forensisch-psychiatrische Begutachtung im Strafrecht und (im Kap. 6) im Zivilrecht bzw. im Sozialrecht (Kap. 8). Dazwischen wird in einem knappen Kap. 7 die forensisch-psychiatrische Therapie vorgestellt; nicht unwichtig f\u00fcr eine richterliche Entscheidung, denn bei einer (lege artis erstellte) Prognose ist immer auch darauf einzugehen, ob und ggf. welche Therapie notwendig oder sinnvoll ist, um eine etwaige Haftstrafe oder Unterbringung abzuk\u00fcrzen. Denn gerade bei psychisch kranken oder gest\u00f6rten Straft\u00e4tern liegt hier die gro\u00dfe Chance: Eine passende Therapie kann das R\u00fcckfallrisiko (z.B. bei Sexualstraft\u00e4tern) ganz erheblich senken.<\/p>\n<p>Wilfred Rasch hatte die Idee, der Begutachtungskunde eine deliktbezogene klinische Kriminologie anzuh\u00e4ngen (Vorwort zur ersten Auflage, S. 19). Davon sind in der aktuellen Auflage \u201enur\u201c kriminologische Grundlagen (Kap. 2, S. 34 bis 110) \u00fcbriggeblieben. Dieses Kapitel erscheint an einigen Stellen nicht ganz auf dem aktuellen Stand der kriminologischen Diskussion zu sein; vielleicht w\u00e4re es hier hilfreich, bei einer Neuauflage einen \u201egestanden\u201c Kriminologen mit ins Autorenboot zu holen \u2013 was den Vorteil h\u00e4tte, dass auch der interdisziplin\u00e4re Diskurs zwischen Juristen, Sozialwissenschaftlern, Psychiatern und Neurowissenschaftlern st\u00e4rker eingebaut werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Insgesamt aber verdient dieses Werk tats\u00e4chlich ein \u201esumma cum laude\u201c, also ein h\u00f6chstes Lob \u2013 und dem Verlag der Dank, es zu ver\u00f6ffentlichen \u2013 wenn auch zu einem Ladenpreis, der deutlich \u00fcberh\u00f6ht ist.<\/p>\n<p>Thomas Feltes, Februar 2020<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Eine Kurzbiografie findet sich hier: <a href=\"http:\/\/www.gerichts-psychiatrie.de\/prof-dr-wilfried-rasch.html\">http:\/\/www.gerichts-psychiatrie.de\/prof-dr-wilfried-rasch.html<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Vgl. Michael Alex, Thomas Feltes: \u201eIch sehe was, was Du nicht siehst \u2013 und das ist krank! Thesen zur psychiatrisierenden Prognosebegutachtung von Straft\u00e4tern. In: Monatsschrift f\u00fcr Kriminologie 2011, S. 280-284.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> <a href=\"https:\/\/www.cicero.de\/innenpolitik\/fehlurteile-der-justiz-da-muss-das-kamel-durch-das-nadeloehr\/59275\">https:\/\/www.cicero.de\/innenpolitik\/fehlurteile-der-justiz-da-muss-das-kamel-durch-das-nadeloehr\/59275<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/fehlurteile-strafprozess-richter-entscheidungspsychologie\/\">https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/fehlurteile-strafprozess-richter-entscheidungspsychologie\/<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Thomas Feltes, Michael Alex: Wer gef\u00e4hrlich ist, muss weg. Wer hilft beim Unterbringen angeblich gef\u00e4hrlicher Straft\u00e4ter?\u00a0 In: N. Saimeh (Hsrg.), Respekt \u2013 Kritik &#8211; Entwicklung. Psychiatrie-Verlag K\u00f6ln 2012, S. 73-87.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Norbert Konrad, Christian Huchzermeier, Wilfried Rasch: Forensische Psychiatrie und Psychotherapie. Rechtsgrundlagen, Begutachtung und Praxis. 5., erw. und \u00fcberarb. Auflage, Kohlhammer, Stuttgart 2019, 582 Seiten, 149.- Euro. Der im Jahr 2000 verstorbene Psychiater Wilfried Rasch[1] war es, der psychiatrisch-psychologische Begutachtungen im Rahmen von Strafverfahren mit W\u00fcrfeln verglich: Die Chance, ein \u201erichtiges\u201c Ergebnis zu bekommen liege bei &hellip; <a href=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1433\" class=\"more-link\">Continue reading <span class=\"screen-reader-text\">Norbert Konrad, Christian Huchzermeier, Wilfried Rasch: Forensische Psychiatrie und Psychotherapie. Rechtsgrundlagen, Begutachtung und Praxis. 5. Aufl., rezensiert von Thomas Feltes<\/span> <span class=\"meta-nav\">&uarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1433"}],"collection":[{"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1433"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1433\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1436,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1433\/revisions\/1436"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1433"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1433"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1433"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}