{"id":1505,"date":"2020-05-14T13:50:31","date_gmt":"2020-05-14T11:50:31","guid":{"rendered":"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1505"},"modified":"2020-05-15T13:27:49","modified_gmt":"2020-05-15T11:27:49","slug":"elektrokonvulsionstherapie-kompakt-fuer-zuweiser-und-anwender-hrsg-von-m-groezinger-u-a-rezensiert-von-thomas-feltes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1505","title":{"rendered":"Elektrokonvulsionstherapie kompakt. F\u00fcr Zuweiser und Anwender. Hrsg. von M. Gr\u00f6zinger u.a.. Rezensiert von Thomas Feltes"},"content":{"rendered":"<p><strong>Elektrokonvulsionstherapie kompakt. F\u00fcr Zuweiser und Anwender. Herausgeber: Gr\u00f6zinger, M., Conca, A., Nickl-Jockschat, Th., Di Pauli, J.<\/strong>. Springer-Verlag, Berlin Heidelberg 2013. ISBN 978-3-642-25629-5, e-book 35,96 Euro, Softcover 54,99 Euro.<\/p>\n<p>Die Elektrokonvulsionstherapie (EKT) (besser umgangssprachlich wohl bekannt als \u201eElektroschock-Therapie\u201c) soll das \u00e4lteste Hirnstimulationsverfahren und heutzutag<em><img loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-1506 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/elektro-105x150.jpg\" alt=\"\" width=\"105\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/elektro-105x150.jpg 105w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/elektro.jpg 153w\" sizes=\"(max-width: 105px) 100vw, 105px\" \/><\/em>e relativ weit verbreitet sein \u2013 was allerdings in der \u00d6ffentlichkeit eher weniger bekannt ist. Die EKT soll zu den \u201e<em>am besten wirksamsten Standardverfahren der Behandlung der therapie-resistenten Depression (TRD) und anderen schweren psychiatrischen Krankheitsbildern\u201c<\/em> geh\u00f6ren<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a>. Die EKT hat demnach ein sehr breites Wirkungsspektrum und zeichnet sich \u2013 so die Uniklinik Mainz &#8211; durch raschen und zuverl\u00e4ssigen Wirkungseintritt aus. <!--more-->\u201e<em>Die EKT (ist) bis heute das wirksamste antidepressive Behandlungsverfahren mit Wirkungsraten von 50-70%. Bei zus\u00e4tzlichem Vorliegen von Wahnideen, Halluzinationen oder depressivem Stupor hat die EKT eine Erfolgsrate von 82%. Eine Vielzahl nationaler und internationaler wissenschaftlicher Untersuchungen weist die EKT als Methode aus, die nach den Kriterien der evidence based medicine abgesichert, wirksam und anwendbar ist<\/em>\u201c (aaO.).<\/p>\n<p>Diese Aussagen \u00fcberraschen, weil der genaue Wirkmechanismus der EKT trotz der \u201e<em>eindeutigen Beweise f\u00fcr ihre gute Wirksamkeit<\/em>\u201c noch nicht ausreichend gekl\u00e4rt ist. Als entscheidend f\u00fcr die Wirkung wird ein sog. \u201e<em>Heilkrampf<\/em>\u201c angesehen. Der im Rahmen einer EKT ausgel\u00f6ster Anfall soll zahlreiche <em>\u201efunktionelle\u201c <\/em>Ver\u00e4nderungen im Gehirn hervorrufen, die denen einer dauerhaften Antidepressiva-Medikation \u00e4hneln. So sollen z.B. die Konzentrationen von Hormonen und Botenstoffen im Gehirn g\u00fcnstig beeinflusst und regenerative Prozesse im Zentralnervensystem angeregt werden. Man l\u00f6st also einen massiven Elektroschock aus, um dadurch \u201eetwas\u201c zu beeinflussen, ohne genau zu wissen, wie dies funktioniert. Immerhin wird darauf hingewiesen, dass unter EKT bestimmte Beeintr\u00e4chtigungen des Ged\u00e4chtnisses auftreten k\u00f6nnen. \u201e<em>Diese sind in aller Regel vor\u00fcbergehend und betreffen ganz \u00fcberwiegend Ereignisse, die in engem zeitlichen Bezug zu der Behandlung stehen. Ein kleiner Teil der Patienten klagt allerdings glaubhaft \u00fcber l\u00e4ngerdauernde Ged\u00e4chtnisl\u00fccken, die bisher jedoch nicht ausreichend belegt und auch nicht sicher mit der Behandlung in Zusammenhang gebracht werden konnten\u201c <\/em>(S. 55). Wohl nicht nur den Au\u00dfenstehenden wundert es dann doch, dass ein solch massiver Eingriff in das Gehirn nach wie vor durchgef\u00fchrt wird, obwohl man so wenig dar\u00fcber wei\u00df.<\/p>\n<p>Die Ausl\u00f6sung von Krampfanf\u00e4llen zur Behandlung seelischer St\u00f6rungen war schon im 18.Jahrhundert praktiziert worden. In Einzelf\u00e4llen wurden Aale eingesetzt, die sich mit Stromst\u00f6\u00dfen gegen Patienten wehrten, die man in Bade-Bottichen mit ihnen zusammenbrachte. 1938 f\u00fchrten dann zwei Psychiater, die bei einem Strom-Unfall darauf aufmerksam wurden, in Italien den Elektroschock systematisch zur Behandlung von Psychosen ein. Interessanterweise ist es gerade Italien, das wohl weltweit die wenigsten dieser Behandlungen heute aufweist (s.u.).<\/p>\n<p>Um es vorweg zu nehmen: Kritik an dieser Therapieform taucht im Buch leider nicht auf. Zwar werden \u201eKomplikationen und Nebenwirkungen\u201c behandelt, aber auf gerade einmal zehn Seiten (S. 83 ff.). Deutlich ausf\u00fchrlicher werden diese Nebenwirkungen bspw. in anderen, der Therapie gegen\u00fcber grunds\u00e4tzlich positiv eingestellten Beitr\u00e4gen behandelt<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a>. Auf knapp 1 \u00bd Seiten wird die so bezeichnete \u201e<em>Stigmatisierung<\/em>\u201c der EKT behandelt (S. 12 f.) \u2013 ohne dabei wirklich auf die Tatsache einzugehen, dass f\u00fchrende Psychiater diese Therapie mit durchaus guten Gr\u00fcnden ablehnen.<\/p>\n<p>Unter dem Titel \u201e<em>Die Wiederkehr des elektrisch ausgel\u00f6sten Krampfanfalls: Legitime Therapie oder verantwortungslose Sch\u00e4digung?<\/em>\u201c gab es bspw. auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) 2018 eine Vorveranstaltung, bei der man sich kritisch mit dieser Therapie auseinandersetzte<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a>. Hier wurde darauf hingewiesen, dass Bef\u00fcrworter den konsequenten, vorbeugenden und dauerhaften Einsatz des Elektroschocks mit dessen \u00dcberlegenheit \u00fcber Psychopharmaka, kaum vorhandenen \u201eNebenwirkungen\u201c und \u00fcberlegener Ansprechrate begr\u00fcnden \u2013 so auch in dem hier besprochenen Buch. Kritiker verweisen auf die nur kurzfristigen positiven Effekte, teilweise erheblichen und chronischen Ged\u00e4chtnisst\u00f6rungen sowie das Risiko von Hirnsch\u00e4digungen und andere k\u00f6rperliche Folgen. Es wird dann die Frage aufgeworfen, ob es sich um eine legitime Therapie handelt oder es verantwortungslos ist, Menschen \u00fcberhaupt zu dieser Ma\u00dfnahme zu raten und sie an ihnen vorzunehmen. Hier wird auch an einem konkreten Fall \u00fcber mangelhafte Aufkl\u00e4rung, fragw\u00fcrdige Diagnostik und \u201eknallharten Vollzug einer Elektroschockserie aus nichtigem Anlass\u201c berichtet, der zu massiven gesundheitlichen Folgesch\u00e4den f\u00fchrte.<\/p>\n<p>Die Patientenraten variieren weltweit und europaweit mindestens um einen Faktor 20. Hierf\u00fcr sollen nicht allein \u00f6konomische, sondern auch ethnische (?) oder medizinische Faktoren verantwortlich sein (S. 20). Welche \u201eethnischen\u201c Faktoren dies sind, wird nicht gesagt. Oder handelt es sich hier um einen Druckfehler und es sind \u201eethische\u201c Faktoren gemeint? Jedenfalls w\u00e4re auch vor dem Hintergrund (hier dann tats\u00e4chlich ethnischer) Diskriminierungen hier eine Aufkl\u00e4rung durch die Autoren und Herausgeber mehr als w\u00fcnschenswert, ja sogar wissenschaftsethisch (kein Druckfehler) erforderlich.<\/p>\n<p>Die gro\u00dfe Bedeutung historischer Entwicklungen kommt \u2013 so die Autoren des Buches &#8211; am Gegensatz zwischen D\u00e4nemark und Italien deutlich zum Ausdruck. W\u00e4hrend die antipsychiatrische Bewegung in D\u00e4nemark eine geringe Rolle spielte, habe sie sich in Italien (und ansatzweise wohl auch in Deutschland<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a>) mit Vehemenz gegen die EKT gewandt. Es liegt (hier ist den Autoren zu folgen) nahe, dies mit den Behandlungszahlen in Verbindung zu bringen.<\/p>\n<p>Wie die dem Buch entnommene Tabelle (S. 17) zeigt, liegt Deutschland im internationalen Vergleich eher im unteren Bereich \u2013 mit ca. 30.000 Behandlungen pro Jahr. Das sind knapp zehnmal so viele Behandlungen wie in Italien, aber (anteilm\u00e4\u00dfig) nur ein Bruchteil dessen, was D\u00e4nemark meldet.<img loading=\"lazy\" class=\"wp-image-1509 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/bild-150x125.jpg\" alt=\"\" width=\"350\" height=\"291\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/bild-150x125.jpg 150w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/bild.jpg 784w\" sizes=\"(max-width: 350px) 100vw, 350px\" \/><\/p>\n<p>Das Buch behandelt im ersten, allgemeinen Teil in insgesamt f\u00fcnf Kapiteln die Geschichte der Elektrokonvulsionstherapie, EKT im internationalen Vergleich, in Deutschland, \u00d6sterreich, der Schweiz und Italien, Informationen f\u00fcr Patienten und Angeh\u00f6rige und behandelt die <em>\u201ebesondere Stellung der EKT in Psychiatrie und Gesellschaft\u201c<\/em>. Im zweiten, speziellen Teil (11 Kapitel) geht es um Indikationen und Wirksamkeit, Sicherheits- und Nebenwirkungsprofil, technische Grundlagen, praktische Durchf\u00fchrung und Anwendung bei besonderen Patientengruppen, an\u00e4sthesiologische Aspekte, Komedikation und begleitende Therapien, Weiterbehandlung nach erfolgreicher EKT sowie um Wirkungsmechanismen. Schlie\u00dflich werden rechtliche Aspekte in Deutschland, \u00d6sterreich und der Schweiz sowie rechtsmedizinische Aspekte der EKT in Italien (warum nur dort?) dargestellt.<\/p>\n<p>Jeder \u00e4rztliche Eingriff in die k\u00f6rperliche Integrit\u00e4t des Patienten stellt eine tatbestandliche K\u00f6rperverletzung dar, die durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigt sein kann. Hier geht der Text intensiv auf die Voraussetzungen einer solchen Einwilligung ein. Allerdings ist die Formulierung, dass die \u201e<em>Grenzen der Aufkl\u00e4rungspflicht \u2026. erreicht (sind), wenn besondere Umst\u00e4nde wie z. B. eine eilbed\u00fcrftige Ma\u00dfnahme oder ein ausdr\u00fccklicher Aufkl\u00e4rungsverzicht des Patienten vorliegen (\u00a7 630e Abs. 3 BGB)<\/em>\u201c ebenso oberfl\u00e4chlich wie die anschlie\u00dfende Aussage, wonach die Vorschrift keinen abschlie\u00dfenden Charakter haben, (\u2026) \u201e<em>die Aufkl\u00e4rung aus \u00bberheblichen therapeutischen Gr\u00fcnden\u00ab entbehrlich sein (kann), soweit sie das Leben oder die Gesundheit des Patienten ernstlich gef\u00e4hrden w\u00fcrde<\/em>\u201c. Hier wird auf eine Bundestagsdrucksache (BT-Drucks. 17\/10488, S. 25) verwiesen, die allerdings deutlich klaren und ausf\u00fchrlicher ist als das Buch an dieser Stelle. Schade. Gerade dies w\u00e4re aber im Sinne der Patientenrechte und vor dem Hintergrund, dass die Anti-Folter-Kommission des Europarates<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> auch solche Aspekte bei ihren Besuchen (2020 auch in Deutschland, sofern m\u00f6glich) untersucht.<\/p>\n<p>Zusammenfassend kann man Faust folgen (s.o. FN 2), der schreibt, dass nicht nachzuvollziehen ist, wenn \u201e<em>beispielsweise schwer erkrankten und vor allem langfristig bis chronisch leidvoll belasteten Depressiven eine Behandlungsform vorenthalten wird, die ihr Los bisweilen erstaunlich bis spektakul\u00e4r erleichtern k\u00f6nnte\u201c<\/em>. Allerdings sollte diese Therapieform auf genau diese F\u00e4lle beschr\u00e4nkt bleiben. Wir m\u00fcssen also nicht versuchen, mit anderen L\u00e4ndern in einen Konkurrenzkampf einzutreten, wer die meisten Anwendungsf\u00e4lle hat.<\/p>\n<p>Thomas Feltes, Mai 2020<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> <a href=\"https:\/\/www.unimedizin-mainz.de\/psychiatrie\/patienten\/weitere-behandlungsangebote\/elektrokonvulsionstherapie-ekt.html\">https:\/\/www.unimedizin-mainz.de\/psychiatrie\/patienten\/weitere-behandlungsangebote\/elektrokonvulsionstherapie-ekt.html<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Faust <a href=\"http:\/\/www.psychosoziale-gesundheit.net\/pdf\/Int.1-Elektrokonvulsionstherapie-EKT.pdf\">http:\/\/www.psychosoziale-gesundheit.net\/pdf\/Int.1-Elektrokonvulsionstherapie-EKT.pdf<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> <a href=\"https:\/\/www.dgsp-ev.de\/fileadmin\/user_files\/dgsp\/pdfs\/VA_Flyer\/2018\/ESchock_Symposium_DGSP_2018.pdf\">https:\/\/www.dgsp-ev.de\/fileadmin\/user_files\/dgsp\/pdfs\/VA_Flyer\/2018\/ESchock_Symposium_DGSP_2018.pdf<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> S. dazu meine Besprechung des Buches von D\u00f6rner u.a., \u201eIrren ist menschlich\u201c im Polizei-Newsletter <a href=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=840\">https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=840<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Der Rezensent ist seit 2018 der deutsche Vertreter in dieser Kommission, s. <a href=\"https:\/\/www.coe.int\/en\/web\/cpt\">https:\/\/www.coe.int\/en\/web\/cpt<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Elektrokonvulsionstherapie kompakt. F\u00fcr Zuweiser und Anwender. Herausgeber: Gr\u00f6zinger, M., Conca, A., Nickl-Jockschat, Th., Di Pauli, J.. Springer-Verlag, Berlin Heidelberg 2013. ISBN 978-3-642-25629-5, e-book 35,96 Euro, Softcover 54,99 Euro. Die Elektrokonvulsionstherapie (EKT) (besser umgangssprachlich wohl bekannt als \u201eElektroschock-Therapie\u201c) soll das \u00e4lteste Hirnstimulationsverfahren und heutzutage relativ weit verbreitet sein \u2013 was allerdings in der \u00d6ffentlichkeit eher weniger &hellip; <a href=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1505\" class=\"more-link\">Continue reading <span class=\"screen-reader-text\">Elektrokonvulsionstherapie kompakt. F\u00fcr Zuweiser und Anwender. Hrsg. von M. Gr\u00f6zinger u.a.. 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