{"id":1615,"date":"2021-01-17T11:53:29","date_gmt":"2021-01-17T10:53:29","guid":{"rendered":"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1615"},"modified":"2021-01-19T15:07:15","modified_gmt":"2021-01-19T14:07:15","slug":"islam-qerimi-gewohnheitsrecht-in-albanien-rolle-und-herkunft-des-kanun-bei-den-albanern-rezensiert-von-lars-dippel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1615","title":{"rendered":"Islam Qerimi, Gewohnheitsrecht in Albanien \u2013 Rolle und Herkunft des Kanun bei den Albanern. Rezensiert von Lars Dippel"},"content":{"rendered":"<p><strong>Islam Qerimi, Gewohnheitsrecht in Albanien \u2013 Rolle und Herkunft des Kanun bei den Albanern.<\/strong> Bearbeitete und vervollst\u00e4ndigte Neuausgabe, Diplomica Verlag, Hamburg 2018, ISBN 978-3-95993-073-4, 16,99 Euro.<\/p>\n<p>Mit dem Kanun, dem Gewohnheitsrecht der Albaner, wird in der Regel das Institut der Blutrache verbunden. Vor dem geistigen Auge hat man das Bild jener dunkelhaarigen <img loading=\"lazy\" class=\" wp-image-1616 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/getimage-106x150.jpg\" alt=\"\" width=\"133\" height=\"188\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/getimage-106x150.jpg 106w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/getimage.jpg 270w\" sizes=\"(max-width: 133px) 100vw, 133px\" \/>schnauzb\u00e4rtigen M\u00e4nner, die mit blutunterlaufenen Augen, blanke Messer in den H\u00e4nden haltend, anderen nach dem Leben trachten. Dass dies dem Reich der M\u00e4rchen und bl\u00fchenden Phantasie entspringt, d\u00fcrfte jedem halbwegs denken Menschen einleuchten. Aber mit Schubladen und Vorurteilen l\u00e4sst es sich eben auch bequemer leben. Die Abhandlung von Qerimi setzt sich mit diesem Merkmal des Gewohnheitsrechts kritisch, jedoch auch erl\u00e4uternd auseinander, ohne das Ph\u00e4nomen der Blutrache zu rechtfertigen.<!--more--><\/p>\n<p>Das Werk mit seiner Neubearbeitung und Vervollst\u00e4ndigung ist mit seinem Seitenumfang von nur 46 Seiten \u00fcbersichtlich und stellt jedoch in erfreulicher K\u00fcrze die Grundz\u00fcge des albanischen Gewohnheitsrechts, Kanun genannt, dar. Hierbei spart der Autor auch nicht mit einem kurzen historischen \u00dcberblick, wobei er auch auf die m\u00f6gliche Herkunft bzw. Abstammung der Albaner von den Illyrern hinweist. Hierbei stellt er auch klar, dass auch die Illyrer irgendwann einmal in das jetzige Siedlungsgebiet der albanisch sprechenden Menschen einwanderten. Er weist hierbei darauf hin, dass auch jene St\u00e4mme ihre Sitten und Gebr\u00e4uche als Hauptquellen des Rechts hatten und somit quasi die Basis f\u00fcr die Herausbildung des dann sp\u00e4ter entstehenden albanischen Gewohnheitsrechts bildeten.<\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit der historischen Darstellung stellt der Autor auch eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit dar, die jedoch gerade in Nordeuropa stark in Vergessenheit geraten ist: <em>\u201eIn jedem Land oder Staat gibt es Juristische Quellen, die zum Teil in schriftlicher oder in nicht schriftlicher Form bestehen.\u201c<\/em> (S. 9). Selbstverst\u00e4ndlich ist es deshalb, da es sowohl bei den Germanen wie auch den Wikingern, den Sachsen und allen anderen V\u00f6lkern, die ja bekanntlich keine homogen geschlossene Masse waren, sondern aus unterschiedlichsten St\u00e4mmen bestanden, ein Gewohnheitsrecht gab.<br \/>\nOhne dies explizit auszudr\u00fccken sagt der Autor nichts anderes als dass, was das albanische Gewohnheitsrecht ist. Es ist als gleichrangig mit allen anderen Gewohnheitsrechten anzusehen. Der feine Unterschied besteht jedoch darin, dass es bis in unsere Zeit \u00fcberdauert hat und wohl in einigen Bereichen auch noch Anwendung findet.<\/p>\n<p>Ebenfalls liefert der Autor einen Erkl\u00e4rungsansatz, warum das albanische Gewohnheitsrecht so lange \u00fcberleben konnte. Er f\u00fchrt dies auf die wechselnde Besetzung der albanischen Territorien durch unterschiedliche andere V\u00f6lker mit jeweils unterschiedlichen, teilweise religi\u00f6s stark bestimmten, rechtlichen Regelungen zur\u00fcck. Das Festhalten an dem Gewohnheitsrecht jedenfalls erg\u00e4nzte die jeweiligen fremden Rechtsnormen. Teilweise f\u00fchrt der Autor an habe sich auch ein Parallelsystem ergeben. Ebenfalls f\u00fchrt er dies auch auf die geographischen Gegebenheiten der Siedlungsgebiete zur\u00fcck. In fr\u00fcherer Zeit waren viele der T\u00e4ler und Gegenden, in denen albanisch-sprachige Menschen siedelten, nicht oder kaum durch staatliche Stellen zu erreichen. Kann also ein staatliches Recht praktisch nicht durchgesetzt werden um Haus und Hof der Menschen zu sch\u00fctzen, so muss es f\u00fcr ein gesellschaftliches Miteinander andere Wege geben. Eine Gesellschaft gibt sich eigene Regeln. Auch dies ist keine neue Erkenntnis. Und so, der Autor, war es auch mit dem albanischen Gewohnheitsrecht.<\/p>\n<p>Interessant w\u00e4re in diesem Zusammenhang sicherlich die Beantwortung der Frage, inwiefern die geographische Abgeschiedenheit in der heutigen Zeit Einfluss auf die mehr oder weniger starke Anwendung des Gewohnheitsrechts hat. Hier\u00fcber hinaus vertritt er auch die nachvollziehbare These, dass dieses Gewohnheitsrecht, der Kanun, irgendwann auch Teil der eigenen (kulturellen) Identit\u00e4t wurde und so die Jahrhunderte \u00fcberdauern konnte. Mit dem Kanun seien zugleich sowohl Sprache wie Kultur der Albaner bewahrt worden. Hochinteressant ist die sehr kurze Darstellung der Bedeutung des Worts \u201eKanun\u201c und seine sprachliche Herkunft. \u00dcberrascht wird sich der Leser auch zeigen, dass es nicht ein einheitliches Gewohnheitsrecht gibt, sondern insgesamt vier Hauptstr\u00f6mungen, die der Autor kurz, jedoch zugleich sehr tief darstellt.<\/p>\n<p>In Teil vier der Darstellung wendet sich der Autor dem Inhalt des Gewohnheitsrechts zu. Hierbei unterteilt er in positive und negative Besonderheiten. Zu den positiven Besonderheiten z\u00e4hlt er das Ehrenwort, die Gastfreundschaft, der Schutz (des Gastes auch au\u00dferhalb des Hauses), die Ehre und die Mannhaftigkeit. Bei den negativen Merkmalen geht der Autor tief auf das Instrument der Blutrache und die Ungleichheit ein, wobei er sich sehr intensiv mit der Ungleichheit der Frau im albanischen Gewohnheitsrecht auseinandersetzt. Ganz klar positioniert sich der Autor bei den negativen Merkmalen, insbesondere bei der systembedingt angelegten Ungleichbehandlung der Frau. Der Autor lehnt dies offenkundig klar ab.<\/p>\n<p>Der letzte Punkt ist f\u00fcr Juristinnen und Juristen, aber auch f\u00fcr jeden anderen Leser, sehr interessant. Ergibt sich hierdurch doch gerade f\u00fcr Juristinnen und Juristen ein Einblick f\u00fcr die m\u00f6glichen Gr\u00fcnde einer Abweichung von vor Ort geltenden Normen durch Einwanderer in der jeweiligen Diaspora. Da das Werk nur eine Darstellung von Rolle und Herkunft des Gewohnheitsrechts ist, geht der Autor verst\u00e4ndlicherweise hierauf nicht ein. Dies w\u00fcrde auch den physischen Rahmen dieses Werkes sprengen, obschon es gerade unter dem Gesichtspunkt der Migrationsbewegungen unserer Zeit eine Untersuchung wert w\u00e4re.<\/p>\n<p>Bezogen auf die Blutrache ergibt sich ein bemerkenswerter Denkansatz. Der Autor vertritt die Auffassung, dass die Blutrache, ohne diese zu rechtfertigen, nicht realit\u00e4tsfremd sei. So sieht er beispielsweise die heute noch bestehende Todesstrafe in den USA, Japan und China gleichrangig mit der Blutrache, auch wenn diese eine Form von Selbstjustiz sei.<\/p>\n<p>Verfolgt man die durch den Autor aufgeworfene These weiter, so d\u00fcrfte sich tats\u00e4chlich kein Unterschied darstellen. Im ersten Fall, staatliche organisierte Todesstrafe, wie auch im zweiten Fall, der Blutrache, scheint sich eher ein archaisches Denken im Sinne eines l\u00e4ngst \u00fcberkommen geglaubten alttestamentarischen Aug um Aug Prinzips zu verstecken.<\/p>\n<p>Insgesamt ist diese kleine Abhandlung, die im Fu\u00dfnotenapparat durch Quellenangaben belegt ist, eine lesenswerte Darstellung und Kurzeinf\u00fchrung in das auch heute noch in der Tradition tiefverwurzelte albanische Gewohnheitsrecht, wobei die Gastfreundschaft der albanischen Menschen nicht nur legend\u00e4r, sondern vor allem gelebte (positive) Tradition grundfreundlicher Menschen ist.<\/p>\n<p>Verst\u00e4ndlich wird erkl\u00e4rt, warum das Gewohnheitsrecht, im Vergleich zu anderen V\u00f6lkern, bis in unsere heutige Zeit \u00fcberleben konnte. Genauso wird dargestellt, dass der Kanun sehr fein ausdifferenziert ist und den Vergleich mit anderen V\u00f6lkern und Kulturen in keiner Weise scheuen muss. Er ist im historischen Kontext als absolut gleichrangig anzusehen.<\/p>\n<p>Lars Dippel, Januar 2021<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Islam Qerimi, Gewohnheitsrecht in Albanien \u2013 Rolle und Herkunft des Kanun bei den Albanern. Bearbeitete und vervollst\u00e4ndigte Neuausgabe, Diplomica Verlag, Hamburg 2018, ISBN 978-3-95993-073-4, 16,99 Euro. Mit dem Kanun, dem Gewohnheitsrecht der Albaner, wird in der Regel das Institut der Blutrache verbunden. Vor dem geistigen Auge hat man das Bild jener dunkelhaarigen schnauzb\u00e4rtigen M\u00e4nner, die &hellip; <a href=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1615\" class=\"more-link\">Continue reading <span class=\"screen-reader-text\">Islam Qerimi, Gewohnheitsrecht in Albanien \u2013 Rolle und Herkunft des Kanun bei den Albanern. 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