{"id":1634,"date":"2021-01-28T14:50:03","date_gmt":"2021-01-28T13:50:03","guid":{"rendered":"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1634"},"modified":"2021-01-28T14:50:03","modified_gmt":"2021-01-28T13:50:03","slug":"meyer-gossner-lutz-schmitt-bertram-strafprozessordnung-kommentar-rezensiert-von-thomas-feltes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1634","title":{"rendered":"Meyer-Go\u00dfner, Lutz \/ Schmitt, Bertram; Strafprozessordnung. Kommentar. Rezensiert von Thomas Feltes"},"content":{"rendered":"<p><strong><em>Meyer-Go\u00dfner, Lutz \/ Schmitt, Bertram; <\/em>Strafprozessordnung;<\/strong> 61. Aufl. M\u00fcnchen 2018, 2.597 Seiten, 92,00 \u20ac, ISBN 9783406703843<\/p>\n<p>Die 60.\u00a0Auflage des <em>Meyer-Go\u00dfner\/Schmitt <\/em>hatte <em>Andreas Ruch<\/em> bereits <a href=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=843\">hier<\/a> im Buch-Blog vorgestellt. Er hat dabei betont, dass der Kommentar \u201e<em>in gewohnt pr\u00e4ziser Form die Regelungen der Strafprozessordnung und die Vorschriften verfahrensrechtlicher <img loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-1635 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/media_54859463-105x150.jpg\" alt=\"\" width=\"105\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/media_54859463-105x150.jpg 105w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/media_54859463.jpg 454w\" sizes=\"(max-width: 105px) 100vw, 105px\" \/>Nebengesetze (u.a. GVG und EGGVG)<\/em>\u201c behandelt. Sein Ruf als \u201eStandardkommentar\u201c gr\u00fcnde auf zwei wesentlichen Merkmalen: Praxisrelevante Auslegungsfragen w\u00fcrden zun\u00e4chst durch die Kommentierung selbst beantwortet. Hierbei profitiere der Praktiker von einem klaren und einheitlichen Aufbau der Erl\u00e4uterungen, der zur raschen Beantwortung der spezifischen Fragestellung beitrage. \u00dcber die inhaltliche Kommentierung hinaus finden sich umfassende Nachweise zur obergerichtlichen Rechtsprechung, mit der die eigene Argumentation vertieft werden kann.<!--more--><\/p>\n<p>Dies kann uneingeschr\u00e4nkt auch f\u00fcr die aktuelle 61. Auflage gelten, die insgesamt mehr als 10 \u00c4nderungsgesetze und mehr als 160 Vorschriften der stopp und des GVG neu kommentiert. Dabei geht es u.a. um so wesentliche Regelungenwie die Quellen-TK\u00dc und die Online-Durchsuchung, sowie um die Verm\u00f6gensabsch\u00f6pfung.<\/p>\n<p>ZWar erscheint im April 2021 bereits die 64. Auflage; dennoch soll hier stellvertretend die 61. Auflage besprochen werden. Selbstredend wurden auch alle zwischenzeitlich neu ergangenen BGH- und andere Entscheidungen verarbeitet, so die zu legendierten Kontrollen des BGH (NJW 17, 3173), des BVerfG zu den Zul\u00e4ssigkeitsvoraussetzungen f\u00fcr ein Klageerzwingungsverfahren (NJW 17, 3141) oder des EGMR zur Verwertung der durch eine rechtswidrige Durchsuchung erlangten Beweise.<\/p>\n<p>Schon diese drei Beispiele machen deutlich, dass es sinnvoll, notwendig und geboten ist, dass sich Polizeipraktiker*innen, gleich ob der Schutz- oder der Kriminalpolizei angeh\u00f6rend, mit dem jeweils neusteten Stand der Gesetzgebung, aber auch der Rechtsprechung vertraut machen. Nur so kann rechtswidriges polizeiliches Handeln verhindert werden, wenn bspw. ein B\u00fcrger dazu gen\u00f6tigt wird, Handyaufnahmen zu l\u00f6schen, obwohl dies unzul\u00e4ssig ist \u2013 wie dies j\u00fcngst wieder einmal geschehen ist, und sp\u00e4ter einger\u00e4umt werden musste, dass den eingesetzten Beamten nicht bekannt war, dass eine L\u00f6schung von Aufnahmen nicht verlangt werden d\u00fcrfe<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a>. Auch wenn diese Frage nicht unbedingt direkt strafprozessual relevant ist, so kann sie indirekt in einem Strafverfahren gegen Polizeibeamte oder gegen betroffene B\u00fcrger gro\u00dfe Relevanz besitzen.<\/p>\n<p>Behandelt werden in dem Kommentar die legendierten Kontrollen (\u00a7 105 Rdnr. 1 a-c), die ebenfalls von vielen Polizeibeamt*innen f\u00fcr zul\u00e4ssig erachtet werden. Dabei wird verkannt, dass der BGH solche Kontrollen zwar f\u00fcr grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt hat; die ausf\u00fchrlich von Schmitt (aaO. Rdnr. 1c) vorgetragenen Bedenken machen aber deutlich, dass es nicht gen\u00fcgt, sich auf diese Feststellung des BGH zu verlassen, sondern dass jeweils eine Einzelfallentscheidung getroffen werden muss. Genau um diese Entscheidungen auf der Grundlage fundierten Wissens treffen zu k\u00f6nnen, sollten Polizeibeamt*innen h\u00e4ufiger einmal einen Blick in diesen Kommentar werfen. Zwar sind die Kommentierungen (wie auch hier) oftmals nicht einfach zu verstehen; es gen\u00fcgt aber, wenn sie Zweifel am eigenen polizeilichen Handeln wecken und die Bereitschaft erh\u00f6hen, als \u201egew\u00f6hnlich richtig\u201c eingesch\u00e4tzte Ma\u00dfnahmen zu hinterfragen und zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Daher sollte dieser Kommentar auf jedem Polizeirevier verf\u00fcgbar sein. Es gibt immer wieder einmal auch im Alltagsgeschehen zeitliche Leerl\u00e4ufe, in denen man sich mit dem Kommentar und dort abgehandelten Rechtsfragen besch\u00e4ftigen kann \u2013 wenn man dies will. Das \u201eWollen\u201c kann aber durchaus durch geeignete Ma\u00dfnahmen der Vorgesetzten \u201eunterst\u00fctzt\u201c werden \u2013 sofern diese selbst bereit sind, sich angemessen und tagesaktuell zu informieren.<\/p>\n<p>Thomas Feltes, Januar 2021<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Vgl. dazu Feltes, \u201ePolizeigewalt &amp; Social Media\u201c; Vortrag, verf\u00fcgbar <a href=\"https:\/\/www.thomasfeltes.de\/images\/Feltes_BKA-Vortrag.pdf\">hier<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Meyer-Go\u00dfner, Lutz \/ Schmitt, Bertram; Strafprozessordnung; 61. Aufl. M\u00fcnchen 2018, 2.597 Seiten, 92,00 \u20ac, ISBN 9783406703843 Die 60.\u00a0Auflage des Meyer-Go\u00dfner\/Schmitt hatte Andreas Ruch bereits hier im Buch-Blog vorgestellt. Er hat dabei betont, dass der Kommentar \u201ein gewohnt pr\u00e4ziser Form die Regelungen der Strafprozessordnung und die Vorschriften verfahrensrechtlicher Nebengesetze (u.a. GVG und EGGVG)\u201c behandelt. Sein Ruf &hellip; <a href=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1634\" class=\"more-link\">Continue reading <span class=\"screen-reader-text\">Meyer-Go\u00dfner, Lutz \/ Schmitt, Bertram; Strafprozessordnung. Kommentar. Rezensiert von Thomas Feltes<\/span> <span class=\"meta-nav\">&uarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1634"}],"collection":[{"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1634"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1634\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1637,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1634\/revisions\/1637"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1634"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1634"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1634"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}