{"id":1729,"date":"2021-07-27T10:26:39","date_gmt":"2021-07-27T08:26:39","guid":{"rendered":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1729"},"modified":"2021-07-27T10:26:39","modified_gmt":"2021-07-27T08:26:39","slug":"martin-kirchhoff-norbert-wolf-kriminalprognose-und-ihre-bedeutung-fuer-die-polizei-rezensiert-von-thomas-feltes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1729","title":{"rendered":"Martin Kirchhoff, Norbert Wolf: Kriminalprognose und ihre Bedeutung f\u00fcr die Polizei. Rezensiert von Thomas Feltes"},"content":{"rendered":"<p>Martin Kirchhoff, Norbert Wolf: Kriminalprognose und ihre Bedeutung f\u00fcr die Polizei. Richard Boorberg Verlag, Stuttgart 2021, 128 S., ISBN 978-3-415-07012-7, \u20ac 34,80<\/p>\n<p>Prognosen kennt jeder, und sei es aus dem Wetterbericht. Im Bereich der Kriminalit\u00e4t gibt es verschiedene Bereiche, in denen Prognosen eine Rolle spielen: So versucht man, die zahlenm\u00e4\u00dfige Entwicklung der Straftaten ebenso wie m\u00f6gliche Ver\u00e4nderungen in der Deliktstruktur vorherzusehen. Daher l\u00e4sst ein Buch<img loading=\"lazy\" class=\" wp-image-1730 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/Default.aspx_-105x150.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"214\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/Default.aspx_-105x150.jpg 105w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/Default.aspx_.jpg 697w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/> mit diesem Titel Interessantes erwarten. In ihrem Vorwort weisen die Verfasser darauf hin, dass die Aktualit\u00e4t dieses Themas dadurch unterstrichen wird, dass \u201e<em>Prognoseinstrumente immer mehr Einzug in die polizeiliche Praxis erhalten.&#8220; <\/em>In dem vorliegenden Band geht es vor allem um die Prognose personenbezogener Delinquenz, also um R\u00fcckfallprognosen. <!--more-->Die Verfasser unterscheiden dementsprechend zwischen Kollektiv- und Individualprognosen. Im dem Buch von Kirchhoff und Wolf werden verschiedene Kriminalprognosen vorgestellt und die \u201e<em>Anwendungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die polizeiliche Praxis<\/em>\u201c herausgearbeitet. \u00dcbersehen (oder zumindest nicht ausdr\u00fccklich angemerkt) wird dabei, dass die Erstellung einer Individualprognose Aufgabe entsprechend ausgebildeter Fachleute ist und sein muss \u2013 und dazu geh\u00f6ren Polizeibeamt*innen in der Regel eher nicht. In dem Kapitel \u201e<em>Prognosen im Polizeialltag<\/em>\u201c (ab S. 54) verwischen sich diese Grenzen, was der Sache nicht dienlich ist. Zwar wollen die Autoren \u201e<em>den Blick \u00fcber den Tellerrand hinaus<\/em>\u201c sch\u00e4rfen. Eine solche Betrachtungsweise helft den mit Kriminalprognosen besch\u00e4ftigten Polizeibeamten dabei, <em>\u201eAbl\u00e4ufe z. B. der Justiz besser zu verstehen und ihre eigene Vorgehensweise auf diese Abl\u00e4ufe einzustellen<\/em>\u201c, wobei offenbleibt, was damit konkret gemeint ist, denn prim\u00e4re Aufgabe der Polizei ist die Ermittlung einer Straftat und nicht die Vorbereitung oder gar Durchf\u00fchrung einer Individualprognose. Durch die Kenntnisse im Bereich der Prognose soll es (und hier wird es problematisch) Polizeibeamt*innen gelingen, \u201e<em>ihre eigenen Aktenbestandteile rechtssicherer zu verfassen und m\u00f6glichen Einw\u00e4nden von Rechtsanw\u00e4lten, Staatsanw\u00e4lten oder Richtern entgegenzuwirken<\/em>\u201c (S. 12). Ziel soll es demnach wohl sein, eine m\u00f6glichst \u201ewasserdichte\u201c Ermittlungsakte anzulegen, mit der die Verurteilung des Straft\u00e4ters sichergestellt ist. Dass polizeiliche Ermittlungen eine prim\u00e4r andere Aufgabe haben, n\u00e4mlich das Zusammentragen von be- und (ja, auch das!) entlastenden Beweisen, wird verschwiegen \u2013 auch deshalb, weil Faktoren, die eine Individualprognose positiv beeinflussen k\u00f6nnen (sog. protektive Faktoren oder Aspekte von Resilienz) in dem Buch nicht behandelt werden.<\/p>\n<p>Eher nebenbei weisen die Autoren auch darauf hin, dass der Verwendung der vorgestellten Prognosemethoden \u201e<em>die grundlegende Praxis der individuellen Beurteilung von R\u00fcckfallrisiken bei der justiziellen Beurteilung, welche eine statistisch erhobene Wahrscheinlichkeit als nicht ausreichend f\u00fcr Grundrechtseingriffe bewertet<\/em>\u201c, problematisch ist. Dennoch erweckt das Buch bzw. die Art und Weise, wie es verfasst ist, den Eindruck, dass man \u201emal so eben\u201c mit Hilfe der entsprechenden Skalen oder Instrumentarien eine Prognose erstellen kann \u2013 und solche Skalen werden dann auch am Ende des Buches mitgeliefert (z.B. S. 103 ff.). Genau davor h\u00e4tten die Autoren aber warnen m\u00fcssen, wenn sie wissenschaftlich seri\u00f6s gearbeitet h\u00e4tten, und zwar nicht nur aus dem genannten Grund, dass eine statistische Wahrscheinlichkeit nichts \u00fcber ein individuelles, zuk\u00fcnftiges Verhalten aussagt, sondern vor allem deshalb, weil Prognosen in die H\u00e4nde von Fachleuten geh\u00f6ren. Im Bereich der Vorhersage zuk\u00fcnftigen delinquenten Verhaltens sollten Prognosen nur und ausschlie\u00dflich von Psychologen und\/oder Psychiatern erstellt werden, wobei selbst diese nicht die Gewissheit geben, eine solche Prognose \u201elege artis\u201c zu erstellen, worauf wir schon fr\u00fcher anhand von Beispielen hingewiesen haben<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a>. Es sind ebendiese Zweifel und kritischen Anmerkungen, die in dem Buch fehlen und die den Eindruck erwecken, dass hier eine Anleitung zur Erstellung von Prognosen durch nicht daf\u00fcr kompetente Personen gegeben werden soll. Die Risiken und Nebenwirkungen (nicht nur, aber vor allem f\u00fcr den\/die Betroffenen) werden dabei ausgeklammert.<\/p>\n<p>F\u00fcr eine Prognosestellung werden zwar mittlerweile empirisch validierte Kriterienlisten als Leitfaden eingesetzt. Dabei werden relevante Risikofaktoren benannt und gewichtet. Solche Listen dienen prim\u00e4r als Arbeitsinstrument f\u00fcr die fachpsychiatrische Individualbeurteilung. Sie erm\u00f6glichen es zwar Lai*innen, erstellte Prognosegutachten auf ihre Plausibilit\u00e4t zu \u00fcberpr\u00fcfen; sie sind aber nicht daf\u00fcr gedacht, dass solche Lai*innen selbst prognostisch t\u00e4tig werden<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a>.<\/p>\n<p>Aussagen wie die, dass durch \u201e<em>sein standardisiertes und zeiteffizientes Verfahren (\u2026) die Nutzung des SORAG durch die Polizei grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich<\/em>\u201c sei (S. 37) sind daher irref\u00fchrend und fahrl\u00e4ssig. Wenn dann noch der Hinweis erfolgt, dass die \u201e<em>Durchf\u00fchrung oder Anordnung der psychologischen Untersuchungen durch die Polizei selbst ist ohne die Mithilfe des Straft\u00e4ters und klinisch-psychologisch geschultem Personal nicht m\u00f6glich<\/em>\u201c sei (S. 38), dann disqualifizieren sich die Autoren selbst. Denn was ergibt sich aus dieser Feststellung? Doch nichts Anderes, als dass man dann eben die Prognose mit eigenen Mittel durchf\u00fchren soll.<\/p>\n<p>Im zweiten Teil (ab S. 54) geht es dann um \u201e<em>Prognosen im Polizeialltag<\/em>\u201c. Wie und warum dieser Teil mit dem ersten Teil verbunden ist, verraten die Autoren nicht. Vielmehr wird so getan, als wenn die Erkenntnisse der psychologisch-psychiatrische Prognose mal so eben auch von Polizeibeamt*innen \u00fcbernommen und angewendet werden k\u00f6nnten. Wenn dann noch als Hinweis an die polizeiliche Praxis auf Anhaltspunkte hingewiesen wird, \u201e<em>die sich aus kriminalpolizeilichem Erfahrungswissen (!!!, TF) ergeben, (und) bez\u00fcglich der Art bzw. Ausf\u00fchrung der Tat und der Pers\u00f6nlichkeit des T\u00e4ters als Voraussetzungen zur Anlage einer kriminalpolizeilichen Kriminalakte dienen<\/em>\u201c (sollen) (S. 55), dann wird die Grenze zum auch rechtlich Zul\u00e4ssigen \u00fcberschritten. In eine Kriminalakte geh\u00f6ren polizeiliche Ermittlungsergebnisse, und nicht Mutma\u00dfungen zur Pers\u00f6nlichkeit des T\u00e4ters. Letzteres sollte man \u2013 wenn und wo zul\u00e4ssig &#8211; Fachleuten der Bew\u00e4hrungs- oder Jugendgerichtshilfe oder Psycholog*innen \u00fcberlassen, wenn es zu einem Strafverfahren kommt. Das immer wieder zitierte \u201e<em>kriminalistische Erfahrungswissen<\/em>\u201c wird bekannter Weise nicht systematisch reflektiert oder gar evaluiert, und ist zudem noch durch verzerrte und selektive Wahrnehmungen beeinflusst. Es sollte und darf daher bei der polizeilichen Prognose keine Rolle spielen.<\/p>\n<p>G\u00e4nzlich durcheinander geht es, wenn eine Beziehung zur erkennungsdienstlichen Behandlung (S. 57 ff.) hergestellt wird. Dort steht dann: \u201e<em>Die kriminologische (!, TF) Prognose basiert auf bisherigen Ermittlungsverfahren. Diese setzen sich zusammen aus generellen R\u00fcckfallquoten in speziellen Deliktsbereichen oder speziell aus dem kriminellen Vorleben des T\u00e4ters<\/em>\u201c (S. 61). Immer wieder wird dabei von den Autoren durchg\u00e4ngig \u00fcbersehen (und\/oder verschwiegen), dass die selbst zu Beginn gemachte Einschr\u00e4nkung, wonach statistische Werte gerade keine Individualprognose zulassen.<\/p>\n<p>Singelnstein und Kunz stellen in der aktuellen Auflage ihres Kriminologie-Lehrbuches zu recht fest: \u201e<em>Die Verl\u00e4sslichkeit der statistischen Prognose best\u00e4tigt sich nur bei Anwendung auf Extremgruppen sehr hoch oder praktisch nicht risikobehafteter Personen \u2013 dort also, wo die Prognosebeurteilung trivial, weil nahezu tautologisch wird. Im \u00dcbrigen \u00fcbersch\u00e4tzen statistische Beurteilungen das Kriminalit\u00e4tsrisiko<\/em>\u201c<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a>. Es wird daher dringend angeraten, die ausf\u00fchrlichen Kapitel zu diesem Thema in dem Lehrbuch von Singelnstein und Kunz zu lesen. Warum Kirchhoff und Wolf dies nicht auch getan haben, bevor sie ihr B\u00fcchlein verfasst haben (denn dieses Standardlehrbuch taucht in ihrer Literaturliste nicht auf), bleibt offen.<\/p>\n<p>Ein Buch, wie es hier vorgelegt wird, sollte prinzipiell von Personen verfasst werden, die \u00fcber die einschl\u00e4gige wissenschaftliche Kompetenz und den entsprechenden \u00dcberblick im Bereich der Prognostik verf\u00fcgen, wenn es nicht Gefahr laufen will, pseudowissenschaftlich daherzukommen. So l\u00e4sst auch der Inhalt des hier besprochenen Buches an verschiedensten Stellen erhebliche wissenschaftliche Zweifel am Inhalt und der Darstellung aufkommen. Es ist daher letztlich ungeeignet, selbst (oder besser: besonders) f\u00fcr die polizeiliche Praxis. Wer sich \u00fcber (Individual-)Prognosen angemessen informieren will, was durchaus auch f\u00fcr Polizeipraktiker angeraten wird, der sollte zu entsprechenden Ver\u00f6ffentlichungen aus dem psychologisch-medizinischen Bereich greifen, z.B. zu dem Werk von <em>Kobb\u00e9<\/em><a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a>. Dort w\u00e4ren die knapp 35.- Euro, die f\u00fcr das lediglich 128 Seiten \u201estarke\u201c Buch von <em>Kirchhoff und Wolf<\/em> aufgerufen werden, besser angelegt.<\/p>\n<p>Thomas Feltes, Juli 2021<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Vgl. Feltes\/Alex: Probleme der Kriminalprognose aus kriminologisch-psychologischer Sicht. In: Ulrich Kobb\u00e9, Forensischen Prognosen. Ein transdisziplin\u00e4res Praxismanual, Lengerich 2017, S. 29-40 sowie Alex\/Feltes: Ich sehe was, was Du nicht siehst \u2013 und das ist krank! Thesen zur psychiatrisierenden Prognosebegutachtung von Straft\u00e4tern. In: Monatsschrift f\u00fcr Kriminologie 2011, S. 280-284.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> S. dazu im Einzelnen Singelnstein\/Kunz: Kriminologie, 8. Auflagen. Bern 2021, \u00a7 8 Rdnr. 31, auch mit Hinweisen auf einschl\u00e4gige Literatur.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> aaO, \u00a7 10, Rdnr. 27.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Kobb\u00e9 (Hrsg.): Forensische Prognosen. Ein transdisziplin\u00e4res Praxismanual. Lengerich 2017<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Martin Kirchhoff, Norbert Wolf: Kriminalprognose und ihre Bedeutung f\u00fcr die Polizei. Richard Boorberg Verlag, Stuttgart 2021, 128 S., ISBN 978-3-415-07012-7, \u20ac 34,80 Prognosen kennt jeder, und sei es aus dem Wetterbericht. 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