{"id":1783,"date":"2022-02-22T09:11:22","date_gmt":"2022-02-22T08:11:22","guid":{"rendered":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1783"},"modified":"2022-02-22T09:11:22","modified_gmt":"2022-02-22T08:11:22","slug":"ackermann-rolf-clages-horst-roll-holger-handbuch-der-kriminalistik-rezensiert-von-thomas-feltes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1783","title":{"rendered":"Ackermann, Rolf, Clages, Horst, Roll, Holger; Handbuch der Kriminalistik. Rezensiert von Thomas Feltes"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ackermann, Rolf, Clages, Horst, Roll, Holger; Handbuch der Kriminalistik<\/strong>, Kriminaltaktik f\u00fcr Praxis und Ausbildung; Boorberg Verlag, 6. Auflage, Berlin 2022, 753 Seiten, \u20ac 49,00; ISBN 978-3-415-06991-6<\/p>\n<p>Ein \u201eHandbuch der Kriminalistik\u201c will zweierlei sein: Ein Nachschlagewerk (die praktischen Schwierigkeiten beim \u201eNachschlagen\u201c werden am Ende thematisiert) und ein Lehrbuch, das s\u00e4mtliche Bereich der (wissenschaftlichen) Kriminalistik abdeckt. Geht sowas? Der <img loading=\"lazy\" class=\"wp-image-1784 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/Kriminalistik.jpg\" alt=\"\" width=\"109\" height=\"156\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/Kriminalistik.jpg 697w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/Kriminalistik-105x150.jpg 105w\" sizes=\"(max-width: 109px) 100vw, 109px\" \/><a href=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1137\">Rezensent der 5. Auflage des Werkes<\/a>, Patrick Rohde, hatte 2019 angemerkt, dass der Spagat, den das Buch zu leisten versucht, nicht unproblematisch ist. \u201e<em>Dem Praktiker wird es an manchen Stellen zu theoretisch f\u00fcr einen schnellen \u00dcberblick\/Hilfestellung werden (bspw. Hinf\u00fchrung zur Fallanalyse). Demjenigen, der an der theoretischen Grundlage interessiert ist (Aus- und Fortbildung), an anderer Stelle aber ggf. zu handlungsleitend und nicht erkl\u00e4rend genug<\/em>\u201c. Genauso ist es (leider) geblieben.<!--more--><\/p>\n<p>Das Handbuch liefert einen \u00dcberblick \u00fcber Bereiche und Probleme der Kriminalistik; es ist aber (auch aus lesetechnischen Gr\u00fcnden) nicht als Lehrbuch in der Form geeignet, dass man auf S. 1 beginnt und auf S. 741 endet, und selbst das Durcharbeiten einzelner Kapitel ist schwierig, weil sich Informationen zu gleichen Themen an mehreren Stellen im Buch finden. Die Diskrepanz, die sich aus dieser nach Auffassung des Rezensenten misslungenen Konzeption ergibt, wird an folgenden Beispielen deutlich:<\/p>\n<p>1) Das Werk arbeitet immer wieder mit Beispielen aus der Praxis. Das ist hilfreich, wenn man sich eine Materie erst einmal aneignen will. F\u00fcr ein eher lexikalisches Nachschlagewerk ist das nicht nur un\u00fcblich, sondern sogar st\u00f6rend.<\/p>\n<p>2) Immer wieder werden Passagen bzw. K\u00e4sten eingeschoben, die mit \u201eBeachte\u201c \u00fcberschrieben sind. Auch dies erweckt eher den Eindruck, dass das Buch f\u00fcr einen Anf\u00e4nger in der Kriminalistik verfasst wurde \u2013 den es jedoch nicht nur wegen seines Umfangs \u00fcberfordert.<\/p>\n<p>3) Der Text enth\u00e4lt nur sehr wenige (wissenschaftliche) Verweise. Zwar ist dem Buch ein Literaturverzeichnis vorangestellt; die dort aufgef\u00fchrten Quellen werden im Text selbst aber (mit Ausnahme des Kap. 1, das sich mit dem \u201eUrsprung der Kriminalistik\u201c befasst), eher selten zitiert oder (nachweislich) verwendet. Meistens findet sich in der Fu\u00dfnote ein \u201eVgl.\u201c, was alles (und nichts) bedeuten kann. Zudem werden teilweise mehr als 40 Jahre alte Quellen verwendet \u2013 auch dort, wo es neuere Literatur gibt.<\/p>\n<p>4) Auch als Konsequenz dieser Vorgehensweise werden wissenschaftlich notwendige Auseinandersetzungen zu bestimmten Problemen in der und mit der Kriminalistik in dem Werk leider nicht gef\u00fchrt. Damit wird der (falsche) Eindruck einer Kriminalistik vermittelt, die weder kritische Inhalte hat, noch unterschiedliche wissenschaftliche Meinungen. Genau dies macht aber eine Wissenschaft aus. Die Autoren des Werkes tun damit der Kriminalistik keinen Gefallen. Wenn die Kriminalistik eine Wissenschaft ist (so die Auffassung des Rezensenten) oder sein will, dann geh\u00f6rt dazu auch der kritisch-analytische Diskurs. Dies ist zugegebenerma\u00dfen in Deutschland schwierig, wo es das Fach \u201eKriminalistik\u201c an Universit\u00e4ten nicht gibt. Gerade aber von einem \u201eHandbuch\u201c h\u00e4tte man erwarten m\u00fcssen, dass es der Tatsache gerecht wird, dass die Kriminalistik mit sehr unterschiedlichen anderen Wissenschaftsbereichen zusammenarbeitet und die Kriminalisten sich mit entsprechenden Ergebnissen anderer Wissenschaftsbereiche auseinandersetzen m\u00fcssen. Das Handwerkszeug hierf\u00fcr muss ein \u201eHandbuch\u201c bereitstellen.<\/p>\n<p>Konkret soll dies an einigen Beispielen deutlich gemacht werden.<\/p>\n<ul>\n<li>Auf S. 395 wird gesagt: \u201e<em>Die Wahllichtbildvorlage ist sequentiell durchzuf\u00fchren<\/em>\u201c. Diese Aussage wird mit einer Fu\u00dfnote versehen, die auf zwei BGH-Urteile verweist. Was diese Urteile aussagen, und warum es \u00fcberhaupt zu diesen h\u00f6chstrichterlichen Entscheidungen gekommen ist, wird nicht gesagt.<\/li>\n<li>Auf S. 494 ff. besch\u00e4ftigt sich der Band mit (so die \u00dcberschrift) \u201e<em>Reihengentest Massenscreening<\/em>\u201c. In der Folge werden (kritiklos) angebliche Anforderungen an solche Reihentests aufgef\u00fchrt und dabei wird auf den StPO-Kommentar von Ostendorf verweisen. Dass dieser sich durchaus kritisch mit diesem Thema besch\u00e4ftigt, wird verschwiegen.<\/li>\n<li>Auf S. 561 wird das Thema \u201e<em>Beschlagnahme\/Sicherstellung\/Einziehung<\/em>\u201c behandelt, und zwar auch hier wieder in der leider schon gewohnt apodiktischen Herangehensweise. Es wird der Eindruck einer monolithischen Vorgehensweise erweckt, obwohl es gerade hier (auch aktuelle) Praxisprobleme gibt, die leider nicht angesprochen werden (z.B. die Beschlagnahme von Mobiltelefonen).<\/li>\n<li>Das Thema \u201e<em>Festnahme<\/em>\u201c wird an mehreren Stellen des Bandes aufgegriffen und behandelt. Auf S. 120 f. werden Zeugen und Tatverd\u00e4chtige gegeneinander angegrenzt. Dabei wird (zur Vertiefung?) auf ein 25 Jahre altes Werk des Autors dieses Kapitels verwiesen, wo sich Praxisbeispiele f\u00e4nden. Die Thematik ist seit dem Erscheinen dieses Werkes zu intensiv in Rechtsprechung und Literatur behandelt worden, als dass man es mit einem solchen lapidaren Hinweis bewenden lassen kann.<\/li>\n<li>Das gleiche gilt f\u00fcr die Belehrungspflicht (S. 122). Auf welchem Niveau sich die Ausf\u00fchrungen teilweise bewegen, macht folgendes Zitat deutlich: \u201e<em>Bei Antreffen von Tatverd\u00e4chtigen am Tatort sind diese bei Vorliegen der strafprozessualen Voraussetzungen vorl\u00e4ufig festzunehmen. Eigensicherung beachten!<\/em>\u201c (S. 135). Die Rechtsgrundlage selbst werden dann an anderer Stelle des Buches und von einem anderen Autor (S. 582 ff.) behandelt. Hier w\u00e4re eine zusammenfassende Behandlung nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig gewesen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch wenn der Verlag betont, dass das Autorenteam \u201e<em>wie gewohnt alle Herausforderungen, die sich der kriminalistischen Wissenschaft und der Praxis der Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung t\u00e4glich stellen<\/em>\u201c, ber\u00fccksichtigt, so bleibt der Zweifel, ob dies wirklich gelungen ist. Neue Kriminalit\u00e4tsph\u00e4nomene erfordern neue Ermittlungsans\u00e4tze \u2013 so der Verlag, und \u201e<em>dementsprechend ver\u00e4ndern sich die Mittel, Methoden und Verfahrensweisen der Straftatenaufdeckung, Straftatenuntersuchung und Straftatenvorbeugung \u2013 vor allem hinsichtlich der kriminalistischen Taktik und Methodik und insbesondere unter Ber\u00fccksichtigung der zunehmenden digitalen Vernetzung und Bearbeitung des einzelnen Strafverfahrens<\/em>\u201c. \u201e<em>Von der Wissenschaft zur Praxis<\/em>\u201c f\u00fchre das Werk und die \u201e<em>Autoren beschreiben den gegenw\u00e4rtigen Stand der Entwicklung der Kriminalistik als Wissenschaft und ordnen deren Erkenntnisse systematisch sowie entsprechend den Bed\u00fcrfnissen der polizeilichen Straftatenbek\u00e4mpfung<\/em>\u201c. Da ist viel Wunschdenken dabei und man fragt sich, ob der Lektor des Verlages oder gar der Werbetexter dieses Buch tats\u00e4chlich einmal in den H\u00e4nden hielten.<\/p>\n<p>Kritisiert hatte Patrick Rohde 2019 schlie\u00dflich auch die Tatsache, dass sich bei intensivem Gebrauch des Buches einzelne Seiten schnell l\u00f6sen. Seiner Aufforderung, bei Folgeauflagen dem Werk einen stabileren Einband zu g\u00f6nnen, wurde leider nicht gefolgt. Um Gegenteil: Das Taschenbuch ist derart steif und starr, dass jeder Versuch, ein Kapitel oder eine bestimmte Seite aufzuschlagen, damit verbunden ist, dass man das Buch quasi \u201edurchbricht\u201c. Schade, denn bei einem Preis von fast 50.- Euro h\u00e4tte man eine angemessene Bindung (und damit Lesefreundlichkeit und Nachhaltigkeit) erwarten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Und noch ein Nachtrag: W\u00e4hrend fast alle anderen Verlage ihre (Lehr)B\u00fccher inzwischen als e-book anbieten, gibt es das \u201eHandbuch der Kriminalistik\u201c nur in Papierform. Dabei w\u00fcrde gerade die elektronische Form das Suchen (und Bl\u00e4ttern) erleichtern.<\/p>\n<p>Thomas Feltes, Februar 2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ackermann, Rolf, Clages, Horst, Roll, Holger; Handbuch der Kriminalistik, Kriminaltaktik f\u00fcr Praxis und Ausbildung; Boorberg Verlag, 6. 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