{"id":1925,"date":"2023-01-15T09:51:55","date_gmt":"2023-01-15T08:51:55","guid":{"rendered":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1925"},"modified":"2023-01-15T09:51:55","modified_gmt":"2023-01-15T08:51:55","slug":"johannes-makepeace-der-polygraph-als-entlastungsbeweis-rezensiert-von-thomas-feltes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1925","title":{"rendered":"Johannes Makepeace, Der Polygraph als Entlastungsbeweis. Rezensiert von Thomas Feltes"},"content":{"rendered":"<p><strong>Johannes Makepeace, Der Polygraph als Entlastungsbeweis.<\/strong> Grenzen, Probleme und L\u00f6sungen bei der Begutachtung von Aussagen im Strafverfahren. XII, 203 Seiten, Verlag Mohr Siebeck T\u00fcbingen 2022, ISBN 978-3-16-161813-0, 74.- Euro<\/p>\n<p>Der Sachbeweis gilt als der K\u00f6nigsweg in einem Strafverfahren, doch wenn entsprechende Beweismittel nicht zur Verf\u00fcgung stehen, spielt der Personenbeweis eine entscheidende Rolle. Kein Strafverfahren kommt ohne Aussagen von Opfern, Zeugen oder Angeklagten aus. Steht Aussage gegen Aussage, muss das Gericht entscheiden, wem es glaubt. <img loading=\"lazy\" class=\"wp-image-1926 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/Makepeace.jpg\" alt=\"\" width=\"158\" height=\"237\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/Makepeace.jpg 649w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/Makepeace-100x150.jpg 100w\" sizes=\"(max-width: 158px) 100vw, 158px\" \/>Normalerweise verlassen sich die Richter dann auf ihre (vermeintliche) F\u00e4higkeit, L\u00fcgen zu erkennen oder sie beauftragen Sachverst\u00e4ndige mit einer aussagepsychologischen Begutachtung. In dieser Arbeit wird eine technologische L\u00f6sung vorgeschlagen: Der Einsatz des Polygraphen (L\u00fcgendetektors), den es seit inzwischen fast 100 Jahren gibt und der vor allem in den USA zu trauriger Ber\u00fchmtheit gelangt ist.<!--more--><\/p>\n<p>Als L\u00fcgendetektor wird (so <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/L%C3%BCgendetektor\">Wikipedia<\/a>) ein Ger\u00e4t bezeichnet, \u201c<em>das kontinuierlich den Verlauf von k\u00f6rperlichen Parametern (n\u00e4mlich der peripher-physiologischen Variablen) \u2013 wie Blutdruck, Puls, Atmung oder die elektrische Leitf\u00e4higkeit der Haut \u2013 einer Person w\u00e4hrend einer Befragung misst und aufzeichnet. In Fachkreisen wird das Ger\u00e4t nicht als L\u00fcgendetektor, sondern als Polygraph (\u201eVielschreiber\u201c), Mehrkanalschreiber oder auch Biosignalger\u00e4t bezeichnet. Der Begriff \u201eL\u00fcgendetektor\u201c ist deshalb nicht korrekt, weil es sich bei dem Polygraphen lediglich um ein technisches Hilfsmittel handelt, mit dem physiopsychologische Parameter gemessen und aufgezeichnet werden. Die aufgezeichneten Reaktionen sind nicht spezifisch f\u00fcr die Wahrheit oder Unwahrheit der gegebenen Antwort, sondern zeigen lediglich das momentane Aktiviertheitsniveau an<\/em>\u201c.<\/p>\n<p>Biosignal- bzw. Biofeedbackger\u00e4te, die beispielsweise de Leitf\u00e4higkeit der Haut messen, werden auch in der Entspannungstechnik und zum Stressmanagement angeboten, und das seit vielen Jahrzehnten. Als \u201e<a href=\"https:\/\/biofeedback.co.at\/shop\/heimgeraete\/the-pip\/\">Biofeedback f\u00fcr zuhause<\/a>\u201c gibt es Ger\u00e4te in der Preisspanne zwischen 50.- und 1.000 Euro. Hier aber geht es weder um Entspannung, noch um Stressabbau \u2013 sondern eher um das genaue Gegenteil: Durch den Einsatz von Polygraphen wird (und soll) Stress bei dem Probanden aufgebaut werden, den man einem solchen \u201eTest\u201c unterzieht. Dazu aber sp\u00e4ter mehr.<\/p>\n<p><em>Makepeace <\/em>besch\u00e4ftigt sich in seiner Arbeit, die als Dissertation an der juristischen Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t Regensburg (bei Tonio Walter) 2022 vorlag, mit dem Polygraphen und den \u201e<em>Grenzen, Problemen und L\u00f6sungen bei der Begutachtung von Aussagen im Strafverfahren<\/em>\u201c (so der Untertitel). <em>Makepeace <\/em>behandelt <em>ein \u201eHilfsmittel zur Ermittlung der Glaubhaftigkeit einer Aussage \u2026, das von den Strafgerichten bislang kategorisch abgelehnt wurde. \u2026 Dabei untersucht er, was die aussagepsychologische Begutachtung einerseits und die polygrafengest\u00fctzte Aussageanalyse andererseits zu leisten verm\u00f6gen. Zus\u00e4tzlich w\u00fcrdigt er deren Einsatz &#8211; vor allem jenen des Polygrafen &#8211; im Strafprozess rechtlich, um h\u00e4ufiger richtige und gerechte Ergebnisse zu erzielen<\/em>\u201c (so der <a href=\"https:\/\/www.lehmanns.de\/shop\/recht-steuern\/60894378-9783161618130-der-polygraf-als-entlastungsbeweis\">Verlagstext<\/a>).<\/p>\n<p>Die <em>American Psychological Association<\/em> (der Berufsverband f\u00fcr Psychologen in den USA) sieht den Einsatz von L\u00fcgendetektoren bis heute als unzuverl\u00e4ssig und wissenschaftlich nicht best\u00e4tigte Methode. Die <em>American Polygraph Association<\/em>, ein Interessenverband f\u00fcr L\u00fcgendetektoren (ja sowas gibt es in den USA) sieht die Trefferquote von Polygraphen hingegen bei bis zu 90 Prozent und beruft sich auf eine <a href=\"https:\/\/apoa.memberclicks.net\/assets\/docs\/polygraph_404.pdf\">Meta-Studie<\/a>, die zahlreiche Ergebnisse anderer Studien zusammenfasst. Eine <a href=\"https:\/\/www.polygraph.org\/polygraph-validity-research\">Polygraphen-Studie<\/a> vom Polygraphen-Verband ist, so k\u00f6nnte man meinen, wie eine Zucker-Studie im Auftrag der Zucker-Industrie &#8211; nicht zwingend falsch, aber besonders kritisch zu beurteilen.<\/p>\n<p>Auf diese Studie bezieht sich der Autor in seiner Arbeit zwar auch, der Schwerpunkt seiner juristischen Dissertation liegt aber nat\u00fcrlich bei der Frage, ob und wie der Polygraph im deutschen Strafverfahren angewendet werden kann oder werden soll, wobei nat\u00fcrlich die empirische Evidenz des Einsatzes von Polygraphen eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Denn neben strafrechtlichen, strafprozessualen, verfassungs- und menschenrechtlichen Fragen (letztere spielen in der Arbeit leider kaum eine Rolle) geht es nat\u00fcrlich auch um die Frage, ob diese Wunderwerke der Technik tats\u00e4chlich das liefern, was sie versprechen, und das ist nicht weniger als die Wahrheit.<\/p>\n<p><em>Makepeace <\/em>geht, was sehr zu begr\u00fc\u00dfen ist (auch wenn es der Titel der Arbeit nicht erwarten l\u00e4sst) am Ende (ab S. 179) auch auf andere Formen der \u00dcberpr\u00fcfung von Aussagen ein, die zuk\u00fcnftig sicherlich eine wichtigere Rolle spielen werden als der nun doch in die Jahre gekommene L\u00fcgendetektor. Es hat sich in den vergangenen Jahren (auch aufgrund entsprechender finanzieller F\u00f6rderung durch Geheimdienste) ein breiter Markt von Software-L\u00f6sungen entwickelt, die z.B. mithilfe von Erkennungssoftware und k\u00fcnstlicher Intelligenz Merkmale im Gesicht von Probanden bzw. den Gesichtsausdruck entsprechend interpretieren k\u00f6nnen; zudem gibt es in diesem Bereich bildgebende Verfahren der Neurologie und auch mit der Durchblutung des Gesichts sowie Ver\u00e4nderungen in der Stimme wird gearbeitet. Der Autor zitiert hier <em>Gerhold<\/em>, der vermutet, dass der technische Fortschritt bei KI \u201e<em>in nicht allzu ferner Zukunft<\/em>\u201c auf Trefferquoten bei der Erkennung <strong>bewusst wahrheitswidriger Aussagen<\/strong> von \u00fcber 90 % <strong>hoffen<\/strong> l\u00e4sst (S. 180 unter Verweis auf <em>Gerhold<\/em> ZIS 2020, S. 431, Hervorhebung TF). Ungeachtet der Tatsache, dass dann noch immer <strong>unbewusste L\u00fcgen<\/strong> nicht erkannt werden w\u00fcrden, bleibt die Frage der ethischen Verantwortung sowohl bei <em>Makepeace<\/em>, als auch bei <em>Gerhold<\/em> unbeachtet, vor allem dann, wenn es um wahre Aussagen geht, die von Ermittlungsbeh\u00f6rden als unwahr eingestuft werden (dazu unten).<\/p>\n<p>Zur\u00fcck zu den USA, die quasi als Ursprungsland des L\u00fcgendetektors gelten, obwohl die Grundidee auf den Schweizer Psychiater und analytischen Psychologen <a href=\"https:\/\/cgjung.de\/carl-gustav-jung\/\"><em>Carl Gustav (C.G.) Jung<\/em><\/a> und den in Prag geborenen deutschen Gestaltpsychologen <a href=\"https:\/\/www.spektrum.de\/lexikon\/psychologie\/wertheimer-max\/16787\"><em>Max Wertheimer<\/em><\/a> zur\u00fcckgeht. 1913 wurde erstmals ein Apparat konstruiert, der die Atmungsphasen und den Puls registriert und an dem abgelesen werden sollte, ob die Versuchsperson l\u00fcgt \u2013 der erste Polygraph.<\/p>\n<p>Seitdem haben sich Polygraphen in einigen L\u00e4ndern verbreitet, das Hauptanwendungsland war und sind jedoch die USA, wo die o.gen. Lobby-Organisation existiert. Die Anwendungsgebiete erstrecken sich von Bewerbungsgespr\u00e4chen f\u00fcr eine Arbeitsstelle bis zu Vernehmungen bei der Polizei. Auch Geheimdienste und FBI verwenden Polygraphen, um die Vertrauensw\u00fcrdigkeit aktueller und potentieller Mitarbeiter zu beurteilen.<\/p>\n<p>Dabei wird das Ger\u00e4t auch als (m.E. illegales) Druckmittel eingesetzt: Egal, ob das Ger\u00e4t funktioniert, allein die Angst des Verh\u00f6rten, dass das Ger\u00e4t funktionieren k\u00f6nnte, macht ein Gest\u00e4ndnis oder subjektiv (!) wahre Angaben in Bewerbungsgespr\u00e4chen wahrscheinlicher.<\/p>\n<p>Wenn verschiedene Meinungen aufeinandertreffen, ist es keine schlechte Idee zuerst die n\u00fcchternen Fakten zu betrachten, so Zoltan Lucas in einem lesenswerten <a href=\"https:\/\/thecrimereport.org\/2023\/01\/10\/qa-rob-rapley-on-his-new-pbs-doc-and-demystifying-the-lie-detector\/\">Beitrag von Januar 2023 in \u201eCrime Report<\/a>\u201c. Der Anfang 2023 ver\u00f6ffentlichte Film \u201e<a href=\"https:\/\/www.pbs.org\/wgbh\/americanexperience\/films\/lie-detector\/\">The Lie Detector<\/a>\u201c, auf den sich Lucas bezieht, beschreibt die Irrungen und Wirrungen um dieses Ger\u00e4t \u2013 und auch den Missbrauch in den USA. Denn die Verhei\u00dfungen des L\u00fcgendetektors entpuppten sich als tr\u00fcgerisch, und der L\u00fcgendetektor wurde allzu oft zu einem Instrument der Angst und Einsch\u00fcchterung. Der Film ist \u201e<em>eine Geschichte \u00fcber gute Absichten, verdrehte Moral und ungewollte Konsequenzen<\/em>\u201c (\u00dcbersetzung aus dem<a href=\"https:\/\/www.pbs.org\/wgbh\/americanexperience\/films\/lie-detector\/#part01\"> Original<\/a> TF).<\/p>\n<p>Aber zur\u00fcck zur Arbeit von <em>Makepeace<\/em>. Sie gliedert sich in sieben Kapitel, wobei sich die Anfangskapitel 2 und 3 mit der aussagepsychologischen Begutachtung allgemein besch\u00e4ftigen. Kapitel 4 behandelt dann die polygraphengest\u00fctzte Glaubhaftigkeitsbegutachtung und geht u.a. auf das Urteil des BGH von 1998 ein, in dem dieser den L\u00fcgendetektor abgelehnt hat. Im f\u00fcnften Kapitel mit dem doch sehr oberfl\u00e4chlichen Titel \u201e<em>Zahlen l\u00fcgen nicht<\/em>\u201c versucht der Autor nachzuweisen, dass der Polygraph \u201e<em>kein v\u00f6llig ungeeignetes Beweismittel ist<\/em>\u201c (S. 115). Oberfl\u00e4chlich \u00fcbrigens deshalb, weil auch dem Autor, der ein Jurastudium abgeschlossen hat, bekannt sein d\u00fcrfte, dass Zahlen sehr wohl \u201el\u00fcgen\u201c k\u00f6nnen \u2013 je nachdem, wer sie wie interpretiert. Kapitel 6 behandelt dann den Polygraphen im Strafverfahren, bevor ein sehr kurzes 7. Kapitel abschlie\u00dfende statistische \u00dcberlegungen enth\u00e4lt und Kapitel 8 einen \u201e<em>Blick in die Zukunft<\/em>\u201c wagt (s. dazu bereits oben).<\/p>\n<p>Zur\u00fcck zu Kapitel 5: Hier geht es um Trefferquoten und neue Forschung zu diesem Bereich, d.h. um die empirische Belastbarkeit der Ergebnisse von Polygraphen-Untersuchungen. Das Zwischenergebnis des Autors kling erst einmal positiv: <em>\u201eTrotz der methodischen Unterschiede stimmen die Ergebnisse qualitativ hochwertiger Feld- und praxisn\u00e4<\/em><em>here<\/em><em>r Laborstudien wei<\/em><em>tgehen<\/em><em>d \u00fcberein. Zuzugeben ist, dass auch die Glaubhaftigkeitsbegutachtung mittels eines Polygrafen keine perfekten Trefferquoten erzielen kann<\/em>\u201c (S. 138).<\/p>\n<p>Weder einem positiven noch einem negativen Ergebnis k\u00f6nne, so <em>Makepeace<\/em>, ein 100-prozentiger Beweiswert zugesprochen werden \u2013 was aber auch niemand erwarten k\u00f6nne. W\u00e4hrend Schuldige mit meist \u00fcber 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit als solche entlarvt w\u00fcrden, sei die Trefferquote bei Unschuldigen \u201e<em>geringer<\/em>\u201c. Damit sei die <strong>Quote falsch-positiver h\u00f6her als die falsch-negativer Ergebnisse<\/strong>.<\/p>\n<p>Darf daher der Polygraph nur bei Schuldigen eingesetzt werden? Aber hier bei\u00dft sich die Katze in den Schwanz: Der Polygraphen-Test soll doch gerade zwischen \u201eSchuldigen\u201c und \u201eUnschuldigen\u201c unterscheiden, und genau dies leistet er nicht.<\/p>\n<p>Denn genau das ist das Problem: <strong>Die Aussagen Unschuldiger werden \u00f6fter f\u00e4lschlicherweise als bewusst wahrheitswidrig deklariert als im umgekehrten Fall<\/strong>. Die Kritik, es best\u00fcnde die Gefahr einer falschen Belastung, k\u00f6nne, so auch <em>Makepeace \u201edaher nicht per se zur\u00fcckgewiesen werden<\/em>\u201c. Der Rezensent w\u00fcrde es allerdings anders formulieren: Die Kritik kann \u00fcberhaupt nicht zur\u00fcckgewiesen werden, weil sie zutrifft. Wenn, so die Zusammenstellung der Ergebnisse in der Studie von <em>Makepeace<\/em> auf S. 125 (s. Abbildung unten), von 500 subjektiv wahren Aussagen 45 % als \u201efalsch\u201c bewertet werden, dann ist der Polygraph tats\u00e4chlich nicht nur nicht verwendbar, sondern sogar <strong>eine Gefahr f\u00fcr das Straf- und Ermittlungsverfahren<\/strong>. Da kann es auch nicht darum gehen, die Zahlen \u201e<em>richtig zu lesen<\/em>\u201c, wie der Autor meint (S. 125), sondern die Gefahr, dass Unschuldige aufgrund solcher Tests massiver Einschr\u00e4nkungen ihrer verfassungsm\u00e4\u00dfig garantierten Rechte zu bef\u00fcrchten haben, ist zu hoch, um mit solchen Techniken zu experimentieren. Der Polygraph ist vielleicht \u201e<em>nicht<\/em> <em>v\u00f6llig ungeeeignet<\/em>\u201c, wie <em>Makepeace<\/em> meint \u2013 aber er ist ungeeignet, und ungeeignete Methoden d\u00fcrfen im Strafverfahren nicht angewendet werden.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" class=\"alignnone size-full wp-image-1927\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/Grafikbaum-scaled.jpg\" alt=\"\" width=\"2560\" height=\"990\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/Grafikbaum-scaled.jpg 2560w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/Grafikbaum-150x58.jpg 150w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/Grafikbaum-1024x396.jpg 1024w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/Grafikbaum-1536x594.jpg 1536w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/Grafikbaum-2048x792.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 2560px) 100vw, 2560px\" \/><\/p>\n<p>Da darf es dann auch keine Rolle spielen, dass der Einsatz von Polygraphen auf freiwilliger Basis zul\u00e4ssig sein soll, wie dies eine Einzelmeinung in Deutschland glaubt: \u201e<em>Wer bereits im Ermittlungsverfahren in der Lage ist, ein entlastendes Ergebnis einer polygraphischen Untersuchung vorzulegen, sollte das \u2026 in der Regel tun. Meist folgt eine Einstellung des Verfahrens nach \u00a7 170 Abs. 2 StPO<\/em>\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a>. Polygraphischen Untersuchungen, so wird argumentiert, komme ein \u201e<em>indizieller Beweiswert<\/em>\u201c zu. Sie k\u00f6nnten Beschuldigte davor sch\u00fctzen, Opfer falscher Anschuldigungen zu werden, sowie Gerichte und Staatsanwaltschaften davor bewahren, Fehlentscheidungen zu treffen.<\/p>\n<p>Zu Risiken und Nebenwirkungen frage man da besser diejenigen, die sich dann weigern, solche Tests zu machen \u2013 wegen der <strong>hohen Rate von \u201efalse positives\u201c<\/strong>, s.o. Und auch das Argument, andere M\u00f6glichkeiten wie die gerichtliche Beweisw\u00fcrdigung oder Sachverst\u00e4ndigengutachten seien nicht besser, zieht nicht: Zum einen erwecken sie nicht den Eindruck einer technologischen Wahrheit wie der Polygraph; zum anderen gibt es bei der gerichtlichen W\u00fcrdigung von Aussagen Rechtsmittel und im Bereich der Sachverst\u00e4ndigenbegutachtung haben sich die dort t\u00e4tigen Psychologen und mit ihnen die Scientific Community in diesem Bereich in den vergangenen Jahren deutlich evidenzbasierter aufgestellt und liefern transparentere Ergebnisse als fr\u00fcher.<\/p>\n<p>Auch wenn in Deutschland wahrscheinlich ein Missbrauch des L\u00fcgendetektors, wie er sich in den USA z.B. im Kampf gegen angebliche Kommunisten oder andere politisch unliebsame Personen gezeigt hat und wie er in dem o.gen. Film eindrucksvoll geschildert wird (ein l\u00e4ngerer Ausschnitt findet sich <a href=\"https:\/\/www.pbs.org\/wgbh\/americanexperience\/features\/lie-detector-chapter-1\/\">hier<\/a>) eher unwahrscheinlich ist: Mit Menschenrechten experimentiert man nicht.<\/p>\n<p>Am Ende bleibt es bei der klaren Aussage der American Psychological Association: <strong>L\u00fcgendetektoren sind unzuverl\u00e4ssig und eine wissenschaftlich nicht best\u00e4tigte Methode<\/strong>. Der BGH hat richtig entschieden, dass solche Experimente im deutschen Strafverfahren nicht zul\u00e4ssig sind \u2013 und daran \u00e4ndert auch die zwar juristisch solide entworfene Arbeit von <em>Makepeace<\/em> nichts, denn in seiner Bewertung der empirischen Ergebnisse liegt er falsch, ebenso wie die <a href=\"https:\/\/www.saechsische.de\/plus\/ex-buergermeister-putzke-stellt-sich-dem-luegendetektor-2310408.html\">Anw\u00e4lte<\/a>, die den Einsatz des L\u00fcgendetektors in einem Sexualstrafverfahren verlangten. Und dabei bleibt die Frage au\u00dfen vor, ob es \u00fcberhaupt die \u201eobjektive\u201c Wahrheit gibt, die man mit dem Polygraphen \u201eherausfinden\u201c will. Leider spielt das in der Arbeit von <em>Makepeace<\/em> aber keine Rolle\u2026<\/p>\n<p>Thomas Feltes, Januar 2023<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Putzke, Holm \/ Scheinfeld, J\u00f6rg \/ Klein, Gisela \/ Undeutsch, Udo: Polygraphische Untersuchungen im Strafprozess. Neues zur faktischen Validit\u00e4t und normativen Zul\u00e4ssigkeit des vom Beschuldigten eingef\u00fchrten Sachverst\u00e4ndigenbeweises; in: Zeitschrift f\u00fcr die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW) 121 (2009), S. 607\u2013644. Verf\u00fcgbar hier: <a href=\"http:\/\/www.holmputzke.de\/images\/stories\/pdf\/2009%20putzke%20zstw%20polygraph.pdf\">http:\/\/www.holmputzke.de\/images\/stories\/pdf\/2009%20putzke%20zstw%20polygraph.pdf<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Johannes Makepeace, Der Polygraph als Entlastungsbeweis. Grenzen, Probleme und L\u00f6sungen bei der Begutachtung von Aussagen im Strafverfahren. XII, 203 Seiten, Verlag Mohr Siebeck T\u00fcbingen 2022, ISBN 978-3-16-161813-0, 74.- Euro Der Sachbeweis gilt als der K\u00f6nigsweg in einem Strafverfahren, doch wenn entsprechende Beweismittel nicht zur Verf\u00fcgung stehen, spielt der Personenbeweis eine entscheidende Rolle. Kein Strafverfahren kommt &hellip; <a href=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1925\" class=\"more-link\">Continue reading <span class=\"screen-reader-text\">Johannes Makepeace, Der Polygraph als Entlastungsbeweis. 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