{"id":1966,"date":"2023-03-15T17:57:46","date_gmt":"2023-03-15T16:57:46","guid":{"rendered":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1966"},"modified":"2023-03-15T17:57:46","modified_gmt":"2023-03-15T16:57:46","slug":"strafrecht-als-risiko-festschrift-fuer-cornelius-prittwitz-zum-70-geburtstag-rezensiert-von-thomas-feltes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1966","title":{"rendered":"Strafrecht als Risiko. Festschrift f\u00fcr Cornelius Prittwitz zum 70. Geburtstag. Rezensiert von Thomas Feltes"},"content":{"rendered":"<p><strong>Strafrecht als Risiko. Festschrift f\u00fcr Cornelius Prittwitz zum 70. Geburtstag.<\/strong> Hrsg. von B. Brunh\u00f6ber u.a., Nomos, Baden-Baden 2023, 844 Seiten, gebunden, ISBN 978-3-8487-8549-0, 199.- Euro<\/p>\n<p>Die Festschrift f\u00fcr Cornelius Prittwitz zum 70. Geburtstag ehrt nicht nur den Autor der bekannten Monographie \u00fcber das Risikostrafrecht, sondern auch einen Wissenschaftler des Frankfurter Instituts f\u00fcr <img loading=\"lazy\" class=\"wp-image-1967 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Prittwitz.jpg\" alt=\"\" width=\"193\" height=\"286\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Prittwitz.jpg 526w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Prittwitz-101x150.jpg 101w\" sizes=\"(max-width: 193px) 100vw, 193px\" \/>Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie, der f\u00fcr eine rationale, am sog. \u201eultima ratio-Prinzip\u201c orientierte Kriminalpolitik eintritt. Prittwitz setzte und setzt sich f\u00fcr ein faires, die Grundrechte achtendes und sch\u00fctzendes Straf- und Strafverfahrensrecht ein. Die nationale und internationale Anerkennung, die der Geehrte sich erworben hat, kommt in \u00fcber vierzig Beitr\u00e4gen namhafter Autor*innen aus dem In- und Ausland zum Ausdruck.<!--more--><\/p>\n<p>Die Herausgeber Beatrice Brunh\u00f6ber, Christoph Burchard, Klaus G\u00fcnther, Matthias Jahn, Michael Jasch, Jes\u00fas-Mar\u00eda Silva S\u00e1nchez und Tobias Singelnstein haben einen facettenreichen und wissenschaftlich beachtlichen Band zusammengestellt, in dem einige Beitr\u00e4ge durch ihre besondere Aktualit\u00e4t auffallen. Wie immer bei Festschriften, so kann auch hier eine auch nur ansatzweise vollst\u00e4ndige W\u00fcrdigung des Werkes nicht erfolgen. Leider kann nicht einmal auf ein online verf\u00fcgbares Inhaltsverzeichnis verwiesen werden, weil der Verlag ein solches nicht zur Verf\u00fcgung stellt. Eine (sehr) grobe \u00dcbersicht findet sich <a href=\"https:\/\/www.nomos-elibrary.de\/10.5771\/9783748929109\/strafrecht-als-risiko\">hier<\/a> und nicht auf der Hauptseite des Verlages. Warum der Verlag diese restriktive Politik verfolgt, ist schwer verst\u00e4ndlich.<\/p>\n<p>In der f\u00fcr eine Festschrift \u00fcblichen \u201eLaudatio\u201c zu Beginn des Buches beschreiben die Herausgeber den Jubilar etwas genauer. Sie verweisen darauf, dass Fortschritte in der Wissenschaft nicht nur durch das geschriebene Wort erzielt werden, sondern nicht selten (der Rezensent meint: sogar oftmals oder vielleicht sogar meist, wenn er an seine eigenen Erfahrungen denkt) durch das gesprochene Wort, durch die Kommunikation unter Anwesenden, den lebendigen Austausch.<\/p>\n<p>\u201e<em>Die entsprechende Haltung eignet dem neugierigen Fuchs eher als dem Igel, der sich nur ungern in der Arbeit an seinem System st\u00f6ren l\u00e4sst. Allerdings bedarf es dazu weniger f\u00fcchsischer Schl\u00e4ue als der F\u00e4higkeit zur Empathie, weil gemeinsam mehr neue, wissenschaftlich herausfordernde Dinge zu finden sind, als allein. Wer das Gl\u00fcck und das Vergn\u00fcgen hatte oder haben wird, mit Cornelius Prittwitz ein wissenschaftliches Gespr\u00e4ch zu f\u00fchren oder einem seiner Vortr\u00e4ge zuzuh\u00f6ren und mit ihm dar\u00fcber zu diskutieren, ger\u00e4t unversehens in einen nachhaltigen Lernprozess<\/em>\u201c (S. 9).<\/p>\n<p>Prittwitz habe \u201e<em>sprachliche und kulturelle Grenzen<\/em>\u201c \u00fcberwunden und seine Kompetenzen, Tugenden und Talente h\u00e4tten sich nicht zuletzt auch innerhalb einer Universit\u00e4t \u201ea<em>ls einer sich selbst verwaltenden Gelehrtenrepublik, die auch gepr\u00e4gt ist von mehr oder weniger notorischen Konflikten<\/em>\u201c, die manchmal auch in destruktiver Weise unter Kolleg*innen ausgetragen w\u00fcrden, bew\u00e4hrt. \u201e<em>Wer die gegenw\u00e4rtige Situation der Universit\u00e4ten in Deutschland kennt, wei\u00df, dass es nicht selten an Kolleg:innen fehlt, die Distanz zu einer festgefahrenen Auseinandersetzung einnehmen und so schlichtend darauf einwirken k\u00f6nnen, dass aus einem Konflikt neues Vertrauen zwischen den Beteiligten entsteht<\/em>\u201c (S. 10).<\/p>\n<p>Ein solches Lob d\u00fcrfte nicht Vielen zuteilwerden, die in dem von au\u00dfen nur selten so wahrgenommenen Haifischbecken Universit\u00e4t gearbeitet haben oder arbeiten. Notorische Profilierungssucht, durchaus auch zulasten von Studierenden, oftmals gepaart mit einer besonderen Form von Ignoranz, hat sicherlich auch mit dazu gef\u00fchrt, dass die deutschen Universit\u00e4ten zumindest international im Vergleich bestimmter Fachbereiche (zu denen auch die juristischen geh\u00f6ren) nicht (mehr) in den vorderen R\u00e4ngen stehen. <em>Cornelius von Prittwitz<\/em> war hier mit seiner Arbeit wohl eine Ausnahme, und umso mehr kann die Frankfurter Fakult\u00e4t dankbar sein, ihn in seinen Reihen gehabt zu haben.<\/p>\n<p>Prittwitz hatte vor genau 30 Jahren mit seiner Studie zu \u201e<a href=\"https:\/\/www.klostermann.de\/Prittwitz-Cornelius-Strafrecht-und-Risiko\">Strafrecht und Risiko<\/a>\u201c eine Diskussion zur Krise von Strafrecht und Kriminalpolitik in der Risikogesellschaft losgetreten, die noch bis heute andauert. Er hatte damals eine kritische Rekonstruktion von Strafrecht und Kriminalpolitik in einer Gesellschaft beschrieben, in der Risiken zum zentralen Gegenstand gesellschaftlicher Auseinandersetzung geworden sind. Als Ergebnis hatte er festgestellt, dass Kriminalpolitik, Straftheorie und Strafrechtsdogmatik l\u00e4ngst durch die &#8222;Risikogesellschaft&#8220; gepr\u00e4gt seien. Das Strafrechts diene prim\u00e4r der Risikominimierung und der subjektiven Versicherung, womit es aber \u00fcberfordert sei. \u201e<em>Die nach Antworten dr\u00e4ngenden sozialen und \u00f6kologischen Probleme bleiben durch die \u00dcberweisung an das Strafrecht in Wirklichkeit unerledigt. Und weil die strukturellen Ursachen des Scheiterns strafrechtlicher L\u00f6sungsversuche verkannt werden, zerst\u00f6ren vermeintliche Nachbesserungen kontinuierlich das rechtsstaatliche Profil des Strafrechts<\/em>\u201c. Diese <a href=\"https:\/\/www.klostermann.de\/Prittwitz-Cornelius-Strafrecht-und-Risiko\">S\u00e4tze<\/a>, 1993 geschrieben, haben heute mehr denn je G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p>Das Strafrecht hat sich tats\u00e4chlich in der Zwischenzeit zwischen alle St\u00fchle gesetzt und ist im Moment wieder einmal dabei dies zu tun, und zwar im Zusammenhang mit der Diskussion um die Herabsetzung des Strafm\u00fcndigkeitsalters nach der <a href=\"https:\/\/www.zdf.de\/nachrichten\/panorama\/luise-mord-maedchen-taeterinnen-jugendamt-100.html\">T\u00f6tung eines 13-j\u00e4hrigen M\u00e4dchens<\/a> durch zwei andere, 12- und 13-j\u00e4hrige M\u00e4dchen und der in diesem Zusammenhang durch einen Ministerpr\u00e4sidenten erfolgten Ausrufung einer gesellschaftlichen Krise, weil angeblich die \u201eKinderkriminalit\u00e4t\u201c ansteige<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a>.<\/p>\n<p>In welche (kritische) Richtung viele der Beitr\u00e4ge in dem Band gehen, macht der Beitrag von <em>Peter-Alexis Albrecht<\/em> deutlich, der \u201eWege <em>jenseits von Recht<\/em> aufgrund seiner globalen Aufl\u00f6sung\u201c (S. 21 ff.) beschreibt. Unter der Unter\u00fcberschrift \u201e<em>Rechtsstaatliches Strafrecht versus Zweckstrafrecht der Macht<\/em>\u201c beschreibt er, dass rechtsstaatliches Strafrecht \u201e<em>mit wissenschaftlicher Methode die Legitimation von Recht<\/em>\u201c erfasst. Geltungsbasis des rechtsstaatlichen Strafrechts sei die Idee der Menschenw\u00fcrde und der individuellen Freiheit. \u201e<em>Es rekurriert auf Verst\u00f6\u00dfe gegen Grundrechte der Person auf Leben, Freiheit, Gesundheit, pers\u00f6nlichen Besitz. Es erfasst private, politische, wirtschaftliche und finanzielle Machtaus\u00fcbung und begrenzt und ahndet im Rahmen eines engen Kernstrafrechts massives Unrecht in der (absoluten) Achtung von W\u00fcrde und Freiheit aller<\/em>\u201c (S. 21).<\/p>\n<p>Ein solches sich selbst als rechtsstaatlich verstehendes Strafrecht habe \u201e<em>keine Steuerungsfunktion f\u00fcr Kriminalit\u00e4tsentwicklung in der Gesellschaft, es folgt auch keinem anderen Zweck gesellschaftlicher Steuerung<\/em>\u201c. Dieses Strafrecht habe es noch nie gegeben, vielmehr gebe es \u201e<em>das rechtsstaatswidrige Strafen, das sich auch Strafrecht nennt<\/em>\u201c \u2013 so Albrecht unter Bezugnahme auf <em>Naucke<\/em> (<a href=\"https:\/\/www.jstor.org\/stable\/43126792\">KritV 1990<\/a>).<\/p>\n<p>Dieses \u201eandere\u201c Strafrecht sei ein Instrument von Ordnungsmacht, das in der modernen Gesellschaft bewusst als symbolisches Strafrecht diene (S. 22). Diese konsequent-radikale Sichtweise auf das Strafrecht ist weder modern, noch politisch gew\u00fcnscht, aber <em>Albrecht<\/em> wie auch der Jubilar <em>Prittwitz<\/em> verfolgen diese Linie dankenswerterweise immer wieder und immer weiter \u2013 und erinnern uns daran, dass Strafrecht eben nicht dazu geeignet ist, moderne Gesellschaften und die Handlungen Menschen in diesen Gesellschaften zu steuern, obwohl es immer wieder dazu missbraucht wird oder werden soll.<\/p>\n<p>Dieses \u201e<em>Ordnungsstrafrecht produziert ausufernde, beliebige, l\u00fcckenf\u00fcllende, stets wechselnde und wachsende Ordnungsregeln, seit dem 19. Jahrhundert verst\u00e4rkt auch pr\u00e4ventiv intendierte Steuerung der Besserung f\u00fcr Abweichende. In sozial rauen Zeiten greift es restriktiver zu, in sozial gesicherten Zeiten zeigt es mehr Liberalit\u00e4t. Strafrechtlicher Zugriff des machtnahen Strafrechts in jedweder Staatsform &#8211; folgt mithin dem politischen Ziel des Versuchs von Effektivit\u00e4tssteigerung der Staats- und Gesellschaftsverwaltung zwecks Sicherung von Ruhe und Ordnun<\/em>g\u201c (aaO.). Die abschlie\u00dfenden Anmerkungen von<em> Albrecht<\/em> sind angesichts der aktuellen Weltlage sind beachtenswert: \u201e<em>Recht auf der Basis strikter Rechtsstaatlichkeit hat im dominanten globalen \u00f6konomischen Kontext den Status einer Utopie. Gleichwohl muss man unter Wissenschafts- und Praxisjuristen Verb\u00fcndete suchen, die trotz und wegen gegenseitiger atomarer Vernichtungsgefahr die Dominanz der \u00d6konomie mit institutionellen Z\u00fcgeln von Sicherheit und Zusammenarbeit und eines auf Ausgleich zielenden ,Handelsgeistes&#8216; einhegen wollen. Aber: Das geht nur in kulturell und regional beherrschbarer \u00dcbersichtlichkeit! Nur das ist der Weg zum ewigen Frieden&#8220; (Kant) mit umzusetzenden Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen (Wilhelm v. Humboldt)<\/em>\u201c (S. 39).<\/p>\n<p>Mit diesem ausf\u00fchrlicheren Hinweis auf den Beitrag von <em>Albrecht<\/em> soll deutlich gemacht werden, welchen Anspruch der Jubilar in seinem Werk verfolgt und welchen Anspruch auch diese Festschrift hat: Auf wissenschaftlich angemessenem Niveau die jeweils herrschende Lage in der Gesellschaft zu analysieren und zu bewerten, und zwar nicht nur spiegelbildlich im Strafrecht, aber eben besonders dort.<\/p>\n<p>Die Beitr\u00e4ge in dieser Festschrift seien f\u00fcr jede\/n, die\/der an einer solchen offenen Diskussion \u00fcber die Gegenwart und die Zukunft des Strafrechts abseits von vordergr\u00fcndig-politischen Zweckm\u00e4\u00dfigkeitserw\u00e4gungen Interesse hat, empfohlen. Sie\/er wird dann auch in den Kapiteln zur \u201eKriminalpolitik\u201c (ab S. 637) und \u201eKriminologie\u201c (ab S. 755) f\u00fcndig werden, wo es z.B. um \u201eCorona-Leugnen\u201c (Beitrag von <em>Herzog und Sotiriadis<\/em>, S. 637 ff) oder in dem Beitrag von <em>Anja Schliemann<\/em> um \u201eWiderstandsdelikte im Wandel der Zeit \u2013 Kriminalpolitik wider besseres Wissen\u201c (S. 739) geht. Den Band schlie\u00dft \u00fcbrigens der Beitrag von<em> Tobias Singelnstein <\/em>mit dem Titel \u201eGewalt gegen die Polizei\u201c (S. 817 ff.).<\/p>\n<p>Thomas Feltes, M\u00e4rz 2023<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> S. dazu meine Zusammenstellung hier <a href=\"https:\/\/twitter.com\/krim_rub\/status\/1636036411060019204\">https:\/\/twitter.com\/krim_rub\/status\/1636036411060019204<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Strafrecht als Risiko. Festschrift f\u00fcr Cornelius Prittwitz zum 70. Geburtstag. Hrsg. von B. 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