{"id":1976,"date":"2023-04-11T14:57:02","date_gmt":"2023-04-11T12:57:02","guid":{"rendered":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1976"},"modified":"2023-04-11T14:57:02","modified_gmt":"2023-04-11T12:57:02","slug":"elisa-hoven-hrsg-das-phaenomen-digitaler-hass-rezensiert-von-thomas-feltes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1976","title":{"rendered":"Elisa Hoven (Hrsg.), Das Ph\u00e4nomen \u201eDigitaler Hass&#8220;. Rezensiert von Thomas Feltes"},"content":{"rendered":"<p><strong>Elisa Hoven (Hrsg.), Das Ph\u00e4nomen \u201eDigitaler Hass&#8220;. Ein interdisziplin\u00e4rer Blick auf Ursachen, Erscheinungsformen und Auswirkungen.<\/strong> Nomos, Baden-Baden 2023, 202 Seiten, E-Book ISBN 978-3-7489-3039-6, Softcover broschiert ISBN ISBN 978-3-8487-8668-8, jeweils 59.- Euro.<\/p>\n<p>Das Buch besch\u00e4ftigt sich mit dem strafrechtlichen Umgang mit digitalem Hass und steht im Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt unter der Leitung der Herausgeberin an der Universit\u00e4t Leipzig. Als \u201e<em>Hate Crime<\/em>\u201c zuerst in den 1980er Jahren in den USA <a href=\"https:\/\/en.wikipedia.org\/wiki\/Hate_crime\">diskutiert<\/a>, besteht das Ph\u00e4nomen schon seit vielen Jahrhunderten, und der Begriff wird l\u00e4ngst auch <img loading=\"lazy\" class=\"wp-image-1977 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/csm_978-3-7489-3039-6_eaf54b2ca8.jpg\" alt=\"\" width=\"142\" height=\"211\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/csm_978-3-7489-3039-6_eaf54b2ca8.jpg 344w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/csm_978-3-7489-3039-6_eaf54b2ca8-101x150.jpg 101w\" sizes=\"(max-width: 142px) 100vw, 142px\" \/>in Deutschland verwendet. In den Jahren 2020 und 2021 wurde mit dem \u201e<em>Gesetz zur Bek\u00e4mpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalit\u00e4t<\/em>\u201c ein sog. Artikelgesetz verabschiedet, mit dem das Strafgesetzbuch, das Bundesmeldegesetz sowie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ge\u00e4ndert wurden. Nach verfassungsrechtlichem Streit wurden die \u00c4nderungen im StGB und im Meldegesetz und im Netzwerkdurchsetzungsgesetz danach dann bis 2022 umgesetzt.<!--more--><\/p>\n<p>Ausgangspunkt f\u00fcr die Gesetzes\u00e4nderung war die im Internet und in den sozialen Medien beobachtete zunehmende Verrohung der Kommunikation, welche nach der Auffassung des Gesetzgebers die Meinungsfreiheit gef\u00e4hrde. Mit dem Gesetz sollte im Wesentlichen eine Meldepflicht der Anbieter sozialer Netzwerke eingef\u00fchrt werden. Sie sollten bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) melden, damit von dort aus die Strafverfolgung durch die zust\u00e4ndigen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden veranlasst werden kann. \u00dcber die bereits in \u00a7 3 Abs. 2 NetzDG vorgesehene L\u00f6schung rechtswidriger Inhalte hinaus sei es notwendig, diese auch strafrechtlich zu verfolgen, insbesondere die sogenannte Hasskriminalit\u00e4t mit rechtsextremistischem Hintergrund, nicht nur, aber gerade auch bei Tatbegehungen im Internet.<\/p>\n<p>Das <a href=\"https:\/\/www.zdf.de\/nachrichten\/panorama\/bka-netzwerkdurchsetzungsgesetz-verfahren-102.html\">Bundeskriminalamt <\/a>(BKA) rechnete Anfang 2020 wegen des NetzDG mit rund 250.000 Meldungen pro Jahr, die etwa 150.000 neue Strafverfahren nach sich ziehen. Wie sich die Zahlen tats\u00e4chlich entwickelt haben, ist derzeit noch nicht bekannt. Allerdings geht das BKA davon aus, dass miturs\u00e4chlich f\u00fcr den <a href=\"https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/downloads\/DE\/publikationen\/themen\/sicherheit\/pks-2022.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2\">Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2022<\/a> bei Bedrohung (+28,1 Prozent) insbesondere die Versch\u00e4rfung des \u00a7 241 StGB sein, die im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Bek\u00e4mpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalit\u00e4t am 3. April 2021 in Kraft getreten ist. Dabei lag der Anteil der mit dem Tatmittel Internet begangenen F\u00e4lle der Bedrohung allerdings lediglich bei 6,4 Prozent, so dass die urspr\u00fcngliche Annahme, der Schwerpunkt der Hasskriminalit\u00e4t liege dort, sich bislang nicht best\u00e4tigt hat.<\/p>\n<p>Unter dem Titel \u201e<em>Das Ph\u00e4nomen \u201eDigitaler Hass\u201c<\/em>\u201c hat die <em>Elisa Hoven<\/em> f\u00fcr den Band insgesamt neun Beitr\u00e4ge zusammengestellt, die einen interdisziplin\u00e4ren Blick auf Ursachen, Erscheinungsformen und Auswirkungen richten sollen. Dabei geht man davon aus, dass Hass im Netz nicht nur die unmittelbar Betroffenen verletzt, sondern bedroht sei \u201e<em>nicht weniger als die demokratische Gesellschaft selbst<\/em>\u201c.<\/p>\n<p>Der vorliegende Sammelband biete daher, so die <a href=\"https:\/\/www.nomos-shop.de\/nomos\/titel\/das-phaenomen-digitaler-hass-id-102976\/\">Website des Verlages<\/a>,\u00a0 \u201e<em>eine umfassende interdisziplin\u00e4re Betrachtung verschiedener Facetten des Ph\u00e4nomens &#8222;Digitaler Hass&#8220;. Hierf\u00fcr werden Erkenntnisse aus Sozial-, Kommunikations- und Medienwissenschaft, Linguistik und Kriminologie zusammengef\u00fchrt: Kommentaranalysen geben Aufschluss dar\u00fcber, welche Inhalte Hass hervorrufen und wie sich dieser \u00e4u\u00dfert. Eine Interviewstudie beleuchtet Motive der Verfasser:innen und Auswirkungen auf die Betroffenen. Weitere Beitr\u00e4ge untersuchen Eskalationsstrukturen und die Frage, wer in besonderer Weise zur Zielscheibe des Hasses wird<\/em>\u201c.<\/p>\n<p>Der Begriff der Hasskriminalit\u00e4t oder \u201e<em>Hate Crime<\/em>\u201c kann, worauf das <em>US Department of Justice<\/em> auf seiner <a href=\"https:\/\/www.justice.gov\/hatecrimes\/learn-about-hate-crimes\">Website <\/a>hinweist, irref\u00fchrend sein. \u201c<em>When used in a hate crime law, the word &#8222;hate&#8220; does not mean rage, anger, or general dislike. In this context \u201chate\u201d means bias against people or groups with specific characteristics that are defined by the law. &#8230; hate crime laws include crimes committed on the basis of the victim\u2019s perceived or actual race, color, religion, national origin, sexual orientation, gender, gender identity, or disability<\/em>\u201d.<\/p>\n<p>Das amerikanische Justizministerium (s.o.) weist auch darauf hin, dass \u201c<em>hate crime is often a violent crime, such as assault, murder, arson, vandalism, or threats to commit such crimes. It may also cover conspiring or asking another person to commit such crimes, even if the crime was never carried out<\/em>\u201d. In den USA geht man dabei davon aus, dass dort durchschnittlich 250,000 \u201c<em>hate crimes<\/em>\u201d jedes Jahr begangen werden, wobei die Mehrzahl nicht den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden gemeldet wird.<\/p>\n<p>Ungeachtet dessen hat sich der hier so genannte \u201edigitale Hass\u201c in Deutschland zu einem erheblichen Problem in den sozialen Netzwerken entwickelt, wie auf der <a href=\"https:\/\/www.jura.uni-leipzig.de\/professur-prof-dr-hoven\/forschung\/projekt-digitaler-hass\">Website der Universit\u00e4t Leipzig zum Forschungsprojekt<\/a> betont wird, in dessen Kontext der Band entstanden ist. \u201e<em>F\u00fcr die Betroffenen stellen herabw\u00fcrdigende und bedrohliche Kommentare eine massive Belastung dar. Doch Hasskommentare wirken auch dar\u00fcber hinaus: Menschen ziehen sich aus Sorge vor Anfeindungen aus dem gesellschaftlichen Diskurs zur\u00fcck; das bedroht Meinungsfreiheit und Demokratie<\/em>\u201c.<\/p>\n<p>Im Rahmen des Projekts werden, so die Angaben auf der Website, die verschiedenen Facetten von digitalem Hass aus kriminologischer, strafrechtlicher und strafprozessualer Perspektive beleuchtet und auf der Basis von empirischen Untersuchungen sollen konkrete Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine effektive strafrechtliche Bek\u00e4mpfung von digitalem Hass entwickelt werden. Dabei geht es vor allem um folgende Straftaten: Ehrschutzdelikte (\u00a7\u00a7 185 ff. StGB), Volksverhetzung (\u00a7 130 StGB), Bedrohung (\u00a7 241 StGB), \u00d6ffentliche Aufforderung zu Straftaten (\u00a7 111 StGB), Belohnung und Billigung von Straftaten (\u00a7 140 StGB), St\u00f6rung des \u00f6ffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (\u00a7 126 StGB).<\/p>\n<p>\u201e<em>Der erste Teil des Projekts widmet sich dem besseren Verst\u00e4ndnis von Ursachen und Erscheinungsformen von Hass im Internet. \u2026 Insbesondere durch die Analyse der typischen Formen von Hass im Netz lassen sich Ansatzpunkte f\u00fcr eine Erg\u00e4nzung des materiellen Strafrechts finden<\/em>\u201c.<\/p>\n<p>Methodisch geht das Projekt so vor, dass mithilfe verschiedener Kommentaranalysen zun\u00e4chst Anl\u00e4sse und Inhalte von Hasskommentaren untersucht werden. Eine repr\u00e4sentative Bev\u00f6lkerungsbefragung soll weiterhin Einblicke in das Erleben digitalen Hasses geben, und den Schwerpunkt bildet eine Interviewstudie, in der die Perspektiven der Betroffenen sowie der VerfasserInnen vertieft beleuchtet werden.<\/p>\n<p>Danach soll die Anwendungspraxis des materiellen Strafrechts und das strafprozessuale Vorgehen der Ermittlungsbeh\u00f6rden durch eine Akten- und Urteilsanalyse untersucht werden, wobei man davon ausgeht, dass die Akten Auskunft dar\u00fcber geben, wie die Strafbarkeit von digitalem Hass durch die Staatsanwaltschaften und \u2013 sofern das Verfahren mit einem Urteil endete \u2013 durch die Gerichte bewertet werden. Die Untersuchung erm\u00f6gliche es so, bestehende Auslegungsprobleme oder Regelungsl\u00fccken zu identifizieren. Zudem wird erforscht, ob sich Unterschiede in der Handhabung der tatbestandlichen Voraussetzungen und hinsichtlich der Ermittlungspraxis finden. Die Auswertung wird durch ExpertInnen-Interviews mit Vertreter*innen der Staatsanwaltschaft, Polizei und der Strafverteidigung erg\u00e4nzt. Auf Basis der gewonnen Erkenntnisse sollen der ermittelte gesetzliche Anpassungsbedarf konkretisiert und in Reformvorschl\u00e4ge \u00fcberf\u00fchrt werden. Das mit knapp 400.000 Euro finanzierte Projekt l\u00e4uft von 2020 bis 2022.<\/p>\n<p>In dem Buch pr\u00e4sentieren nach einem Geleitwort der damaligen Justizministerin Lambrecht Hannah Heuser und Alexandra Witting die im Rahmen des Forschungsprojekts entstandene Interviewstudie mit Adressatinnen und Verfasserinnen digitaler Hasskommentare. Die Ergebnisse bieten, so die Herausgeberin in ihrem Vorwort, \u201e<em>Aufschluss einerseits \u00fcber das Erleben und die Auswirkungen aus Perspektive der Betroffenen, andererseits \u00fcber die Motivation und das Vorgehen der Verfasserinnen<\/em>\u201c.<\/p>\n<p>Mario Haim und Thomas Hestermann stellen danach die Erkenntnisse von zwei weiteren Studien vor. Haim untersucht sichtbare Hasskommentaren in moderierten Online-Foren mit Fokus auf Kommunalpolitikerinnen, Hestermann die Hassdichte und die Natur von Hasskommentaren auf den Facebook-Seiten reichweitenstarker deutscher Medien. Robert Sch\u00f6ffel befasst sich mit dem Ausma\u00df von Hasskommentaren auf Facebook &#8211; allerdings in Facebook-Gruppen, die \u201eweniger reguliert\u201c sind \u2013 was auch immer dies bedeutet. Eva Gro\u00df thematisiert die Bedeutung von digitalem Hass f\u00fcr Radikalisierungsprozesse und Jakob Guhl koordinierte Hasskampagnen im Netz. Anja Rubitzsch untersucht inwieweit Anonymit\u00e4t die Entscheidung beeinflusst, Hass im Internet zu posten. Im letzten Beitrag des Bandes er\u00f6rtert Sylvia Jaki die Bedeutung gruppenbezogenen Hasses im Internet.<\/p>\n<p>Bei vielen Beitr\u00e4gen handelt es sich um (Teil-)Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt oder auch aus Dissertationsprojekten, was sicherlich h\u00e4tte Erw\u00e4hnung finden k\u00f6nnen, ebenso wie die Tatsache, dass die Beitr\u00e4ge mit einer Tagung im Zusammenhang stehen, die im Geleitort angesprochen wird.<\/p>\n<p>Wissenschaftlich seri\u00f6s w\u00e4re es auch gewesen, deutlich zu machen, welche Inhalte im Abschlussbericht zu dem mit \u00f6ffentlichen Mitteln finanzierten Projekt enthalten und\/oder vertieft behandelt werden, der sicherlich demn\u00e4chst ver\u00f6ffentlicht wird (angaben zum wann und wo finden sich leider weder im Band, noch auf der Website).<\/p>\n<p>Etwas ungew\u00f6hnlich ist, dass sowohl im Inhaltsverzeichnis, als auch in den Seiten\u00fcberschriften der Beitr\u00e4ge die (akademischen) Titel der Autor*innen genannt werden. Warum dies geschieht, erschlie\u00dft sich dem Rezensenten nicht. Denn der Inhalt der Beitr\u00e4ge sollte f\u00fcr sich sprechen, ungeachtet des Status der Autor*innen. Und auch die Angabe von \u00fcberlangen Internetadressen in einem gedruckten Buch ist unsch\u00f6n und h\u00e4tte zumindest durch Kurze-Urls optimiert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Insgesamt sind die Einzelbeitr\u00e4ge durchaus spannend zu lesen, wobei der den Band \u00fcbergreifende Bezug fehlt. Der Herausgeberin gelingt es leider nicht, deutlich zu machen, warum gerade diese und keine anderen Aufs\u00e4tze in den Band aufgenommen wurden und was die Beitr\u00e4ge verbindet (oder trennt) \u2013 au\u00dfer der Tatsache, dass sie Bestandteil einer Tagung waren. Au\u00dfer einer doch sehr groben \u00dcbersicht \u00fcber den Inhalt (S. 6 f.) finden sich keine abschlie\u00dfende Bewertung und Analyse der Ergebnisse der Beitr\u00e4ge (und\/oder des Projektes), so dass Leser*innen hier etwas alleine gelassen werden.<\/p>\n<p>Insgesamt erschlie\u00dft sich die Zielrichtung des Bandes daher nicht \u2013 es sei denn, er diente dazu, den Mitarbeitenden am Projekt und (angehenden) Doktorand*innen eine Plattform f\u00fcr eine Ver\u00f6ffentlichung zu bieten, ebenso wie den <a href=\"https:\/\/www.jura.uni-leipzig.de\/professur-prof-dr-hoven\/newsdetail\/artikel\/online-tagung-das-phaenomen-digitaler-hass-2021-07-04\">Vortragenden bei der Tagung<\/a>, die im Juli 2021 in Leipzig stattfand (ein Tagungsbericht dazu findet sich <a href=\"https:\/\/kripoz.de\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/heuser-witting-tagungsbericht-das-phaenomen-digitaler-hass-online-tagung-der-universitaet-leipzig.pdf\">hier<\/a>). Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden, jedoch w\u00e4re ein Hinweis auf diesen Kontext angebracht gewesen.<\/p>\n<p>Thomas Feltes, April 2023<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Elisa Hoven (Hrsg.), Das Ph\u00e4nomen \u201eDigitaler Hass&#8220;. Ein interdisziplin\u00e4rer Blick auf Ursachen, Erscheinungsformen und Auswirkungen. Nomos, Baden-Baden 2023, 202 Seiten, E-Book ISBN 978-3-7489-3039-6, Softcover broschiert ISBN ISBN 978-3-8487-8668-8, jeweils 59.- Euro. Das Buch besch\u00e4ftigt sich mit dem strafrechtlichen Umgang mit digitalem Hass und steht im Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt unter der Leitung der Herausgeberin an &hellip; <a href=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1976\" class=\"more-link\">Continue reading <span class=\"screen-reader-text\">Elisa Hoven (Hrsg.), Das Ph\u00e4nomen \u201eDigitaler Hass&#8220;. 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