{"id":1996,"date":"2023-07-29T09:34:28","date_gmt":"2023-07-29T07:34:28","guid":{"rendered":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1996"},"modified":"2023-07-29T09:34:28","modified_gmt":"2023-07-29T07:34:28","slug":"michael-grassl-polizeikommunikation-auf-social-media-rezensiert-von-karsten-lauber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1996","title":{"rendered":"Michael Gra\u00dfl, Polizeikommunikation auf Social Media. Rezensiert von Karsten Lauber"},"content":{"rendered":"<p><strong>Michael Gra\u00dfl: Polizeikommunikation auf Social Media.<\/strong> Ziele, Strategien, Inhalte. Wiesbaden, Springer VS 2023, 332 Seiten, Softcover &#8211; ISBN: 978-3-658-41262-3, 59.99 EUR, E-Book &#8211; ISBN: 978-3-658-41263-0, 46,99 EUR<\/p>\n<p>K\u00fcrzlich untersagte die S\u00e4chsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte der Staatskanzlei in Dresden den weiteren Betrieb ihrer Facebook-Seite wegen Versto\u00dfes <img loading=\"lazy\" class=\"wp-image-1997 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/Bild1.jpg\" alt=\"\" width=\"125\" height=\"177\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/Bild1.jpg 416w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/Bild1-106x150.jpg 106w\" sizes=\"(max-width: 125px) 100vw, 125px\" \/>gegen das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Ebenso unterliegen die polizeilichen Social Media-Accounts seit etlichen Jahren vielf\u00e4ltiger Kritik, beispielsweise in Bezug auf den Sprachstil, die mangelnde Neutralit\u00e4t oder fehlende Erm\u00e4chtigungsgrundlagen.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Sch\u00e4tzungsweise gibt es derzeit rund 540 polizeiliche Social Media-Accounts. <!--more--><\/p>\n<p>Pr\u00e4zise Angaben, wie viele Polizei-Accounts derzeit online sind, konnte der Autor der vorliegenden Arbeit, Michael Gra\u00dfl, trotz mehrerer Anfragen bei Polizeibeh\u00f6rden leider nicht erheben. Die Nutzung der sozialen Medien durch die Polizei ist bislang nur wenig erforscht \u2013 sowohl in den Polizei- als auch in den Kommunikationswissenschaften. Michael Gra\u00dfl widmet sich in seiner Untersuchung der Frage, wie die Polizeien in den sozialen Netzwerken kommunizieren. Die Arbeit wurde 2023 unter dem Titel \u201eDer Digitale Dorfgendarm: Strategien und Kommunikation der Polizei in Deutschland auf Social Media\u201c an der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen Fakult\u00e4t der Katholischen Universit\u00e4t Eichst\u00e4tt-Ingolstadt als Dissertation angenommen.<\/p>\n<p>Die Untersuchung basiert methodisch auf zwei aufeinander aufbauenden Teilen: Zun\u00e4chst zw\u00f6lf Leitfadeninterviews mit polizeilichen Social Media-Verantwortlichen und im Anschluss daran einer quantitativen Inhaltsanalyse von 1.010 polizeilichen Feedposts (Facebook 340 Posts, Twitter 340 Posts und Instagram 330 Posts) &#8211; erg\u00e4nzt um die Analyse von 78 Instagram-Storys. Die Verbindung qualitativer und quantitativer Methoden auf diesem Gebiet sowie die Einbeziehung der drei wichtigsten Social-Media-Kan\u00e4le ist das Alleinstellungsmerkmal dieser Arbeit. F\u00fcr die Herleitung der Forschungsfrage und der dazugeh\u00f6rigen Hypothesen dienen die Beschreibung der Polizei in der heutigen Gesellschaft (S. 7 ff) sowie der Polizei in der heutigen Wissenschaft (S. 29 ff) und drei Kapitel \u00fcber die polizeiliche Kommunikation, Presse- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit (S. 39 ff).<\/p>\n<p>Das Kapitel \u00fcber die Polizei in der heutigen Gesellschaft beinhaltet eine kurze Beschreibung der Geschichte der Polizei und damit auch des Polizeibegriffs. Ergebnis der Ausf\u00fchrungen ist, dass es nicht nur \u201edie eine Polizei\u201c (S. 14) gibt. Bestandteil des Kapitels ist zudem eine kurze Analyse der Polizei als \u201eSpiegelbild der Gesellschaft\u201c (S. 22 ff). An die polizeigeschichtlichen Ausf\u00fchrungen d\u00fcrfen in der kommunikationswissenschaftlichen Arbeit nicht zu gro\u00dfe Anforderungen gestellt werden. \u201eDie\u201c Polizei ist im Wesentlichen die staatliche Polizei, d.h. es fehlen Hinweise auf die kommunalen Ortspolizeibeh\u00f6rden und das Wechselspiel zwischen Verstaatlichung und Kommunalisierung der Polizei ab dem 19. Jahrhundert. H\u00e4ufig fehlen zeitgem\u00e4\u00dfe Quellen, beispielsweise bei der Beschreibung der Polizeiausstellung 1926. Der Hinweis, wonach die Aufbereitung der Rolle der Polizei zwischen 1933 und 1945 \u201elange Zeit ein Tabu in der deutschen Polizei\u201c (S. 13) war, h\u00e4tte mit einem Hinweis auf inzwischen vorliegende Untersuchungen aussagekr\u00e4ftiger gestaltet werden k\u00f6nnen. Dass 1979 Frauen \u201ef\u00fcr die Schutzpolizei zugelassen\u201c (S. 14) bedarf angesichts der Polizeihoheit der L\u00e4nder einer Pr\u00e4zisierung, zumal der Zugang von Frauen in Bayern erst 11 Jahre sp\u00e4ter m\u00f6glich war, d.h. 1990. Das Fazit, wonach es nicht nur die eine Polizei gibt, sondern aufgrund der L\u00e4nderhoheit eine heterogene Polizeilandschaft ist f\u00fcr die Kriminologie und Polizeiwissenschaft ein banales Ergebnis; aus Sicht der Kommunikationswissenschaften mag das sicherlich anders aussehen. Hier h\u00e4tte eine Herleitung der Gesetzgebungszust\u00e4ndigkeiten \u2013 ausgehend von Art. 70 Grundgesetz \u2013 f\u00fcr noch mehr Klarheit sorgen k\u00f6nnen. Dennoch ist es keine Marginalie, wenn wiederholt von &#8222;der&#8220; Polizei in Deutschland gesprochen wird. Treffender w\u00e4re, wenn von den Polizeien die Rede gewesen w\u00e4re.<\/p>\n<p>Problematisch ist bei den Aufgabenbeschreibungen der Polizei die Aussage, die Schutzpolizei w\u00e4re \u201evor allem pr\u00e4ventiv\u201c t\u00e4tig, \u201eu.a. f\u00fcr die Aufnahme gesetzwidriger Handlungen und die Ahndung von Ordnungsdelikten\u201c (S. 16). Die Zust\u00e4ndigkeit der Kriminalpolizei soll sich demgegen\u00fcber auf die \u201eVerfolgung und Aufkl\u00e4rung von Straftaten\u201c (S. 16) beziehen. Diese Beschreibung folgt eher dem Bild der Polizei, wie es in Krimis vermittelt wird. Polizei- und strafprozessrechtlich ist das falsch. Dahingehend hilft es auch nicht weiter, die \u201eGew\u00e4hrleistung der \u00f6ffentlichen Sicherheit\u201c als \u201e\u00fcbergeordnete[n] Auftrag aller Polizeien Deutschlands\u201c zu benennen (S. 16). Etliche Seiten sp\u00e4ter hei\u00dft es dann, die \u201ePolizei hat die Sicherstellung der \u00f6ffentlichen Ordnung zur Aufgabe\u201c (S. 66). Dass der Autor von der \u201esogenannten\u201c Schutzpolizei spricht, ist ebenso wenig plausibel (S. 16) wie die Bezeichnung des ehemaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer als \u201eobersten Entscheidungstr\u00e4ger der deutschen Polizei\u201c (S. 81).<\/p>\n<p>Das Kapitel beinhaltet zudem einen kurzen Hinweis auf das Sicherheitsempfinden der Bev\u00f6lkerung, leider mit den \u00fcblichen <em>false friends<\/em>, wonach die mediale Berichterstattung und die Polizeipr\u00e4senz zu den wesentlichen Einflussfaktoren z\u00e4hlen sollen. Unklar ist die Bedeutung des kurzen Unterkapitels \u00fcber die Polizei als Spiegelbild der Gesellschaft (S. 22 ff). Vor diesem Hintergrund wird nicht so recht deutlich, weshalb der Autor an sp\u00e4terer Stelle &#8211; im Zwischenfazit zur Teilstudie I &#8211; schreibt, \u201edie weite theoretische Herleitung, die mit der Geschichte der Polizei in Deutschland begann\u201c, h\u00e4tte sich \u201ebew\u00e4hrt\u201c (S. 190).<\/p>\n<p>Das anschlie\u00dfende Kapitel \u00fcber die \u201ePolizei in der heutigen Wissenschaft\u201c (S. 29 ff) dreht sich um die Frage einer Polizeiwissenschaft in Deutschland und ist leider \u00e4hnlich unscharf. Die Aussage, wonach die \u201eInstitutionalisierung von Polizeiwissenschaft [\u2026] fast ausschlie\u00dflich an der Deutschen Hochschule der Polizei in M\u00fcnster\u201c stattfindet und an \u201eHochschulen f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung oder Polizeihochschulen\u201c vertreten sein soll, ist problematisch bzw. h\u00e4tte in Bezug auf die Deutsche Hochschule der Polizei einer kritischeren Analyse bedurft.<\/p>\n<p>Recht ausf\u00fchrlich und durchaus solide widmet sich der Autor der polizeilichen Presse- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit sowie dem Verh\u00e4ltnis mit den Medien (S. 39 &#8211; 115). F\u00fcr die zunehmend journalistische T\u00e4tigkeit der Polizeipressestellen in den Sozialen Medien h\u00e4tte sich eine kritischere Reflexion angeboten. Leider fehlt der Rekurs auf \u00e4ltere Arbeiten \u00fcber die polizeiliche Presse- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit wie beispielsweise von Frehsee,<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Kania,<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Reuband<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a>, Sch\u00e4fer<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> oder Scheerer.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Auf der anderen Seite lassen sich etliche \u00fcberbewertete Quellen ausmachen. Dabei zeigt das 38-seitige Literaturverzeichnis grunds\u00e4tzlich, dass der vorliegende Literaturbestand gut erfasst wurde.<\/p>\n<p>Wenig zufriedenstellend ist die Beschreibung eines digitalen Community Policings: \u201eIm Prinzip bedeutet es eine forcierte B\u00fcrgerbeteiligung, die eine Aktivierung und Partizipation der Bev\u00f6lkerung bzw. B\u00fcrger f\u00fcr mehr Sicherheit m\u00f6chte\u201c (S. 107). In Bezug auf das dazugeh\u00f6rige (analoge) Community Policing fehlt eine Auseinandersetzung rund um das oft missverstandene Konzept bzw. Objekt von Vereinfachungen. Bis auf eine Arbeit von Feltes mangelt es an der Nennung einschl\u00e4giger, d.h. vor allem auch zeitgem\u00e4\u00dfer Quellen. \u00c4hnlich problematisch ist der Versuch, einen \u201edigitalen Dorfgendarm\u201c (S. 153) zu konstruieren. Auf der Grundlage bereits vorliegender, aber auch in dieser Untersuchung erlangter Ergebnisse \u00fcber eine eher geringe Dialogorientierung der Polizei in den sozialen Medien w\u00e4re dieser Begriff zu hinterfragen gewesen. W\u00fcnschenswert w\u00e4re zudem eine intensivere Beschreibung der historischen Entwicklung der Social-Media-Aktivit\u00e4ten der Polizeien gewesen, einschlie\u00dflich der Beschreibung herausragender Ereignisse wie beispielsweise den sog. T\u00fcrknauf des Todes.<\/p>\n<p>Leider wurde zudem unterlassen, bei der Darstellung des Forschungsstandes genauer auf die Frage der jeweiligen Datenerhebung einzugehen. Wer sich der Analyse von Social Media-Daten widmet, wird sich intensiv mit der Frage auseinandersetzen, wie die Datenerhebung zu bewerkstelligen ist. Immerhin weist Gra\u00dfl auf technische Limitationen hin, denen er selbst unterlag (S. 218).<\/p>\n<p>Mit Beginn des empirischen Teils geht dann ein deutlicher Qualit\u00e4tssprung der Arbeit einher, so dass nun auch Kriminologen und Polizeiwissenschaftler ihre Freude haben d\u00fcrften. Die Teilstudie I befasst sich auf der Grundlage von Leitfadeninterviews mit den Social-Media-Praktikern der Polizei (S. 133 ff.) und liefert aufschlussreiche Erkenntnisse aus dem Innenleben der polizeilichen Presse- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit.<\/p>\n<p>Ergebnisse der Teilstudie I (Leitfadeninterviews) sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Eine erfolgreiche Integration von Social Media in das System der Polizei.<\/li>\n<li>Die Adaption journalistischer Arbeitsweisen.<\/li>\n<li>Die Social Media-Arbeit ist gg\u00fc. der klassischen Polizeipressearbeit als komplement\u00e4r, nicht als konkurrierend zu betrachten.<\/li>\n<li>Es gibt strategische Besonderheiten wie der Umgang mit Humor, Influencern, Hate Speech und polizeilichen Gro\u00dflagen.<\/li>\n<li>Die Polizeien verfolgen kanalspezifische Strategien.<\/li>\n<li>Vor- und Nachteile der Dialogorientierung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Als gr\u00f6\u00dfte Herausforderung der Social Media-Arbeit wird das Community Management beschrieben, insbesondere vor dem Hintergrund einer \u201ezunehmend hasserf\u00fcllten. Diskussionskultur\u201c (S. 192). Bemerkenswert ist dabei, dass Fake News in den Interviewaussagen der Experten offenbar fast keine Rolle spielen. Soweit sich eine Interviewte an der NS-Vergangenheit des Begriffs \u201eFreund und Helfer\u201c st\u00f6rt (S. 144), w\u00e4re eine genauere Besch\u00e4ftigung mit dessen Herkunft erforderlich gewesen; vor allem deshalb, da der Autor des \u00d6fteren auf diesen \u201eFrame\u201c Bezug nimmt. Ein kurzer Hinweis auf die Polizeiausstellung von 1926 ist dahingehend nicht ausreichend, zumal bei der kurzen Bezugnahme &#8211; wie bereits erw\u00e4hnt &#8211; leider nicht auf Originalquellen zur\u00fcckgegriffen wurde.<\/p>\n<p>Die Teilstudie II beinhaltet die Inhaltsanalyse von 60 Accounts (Facebook, Twitter, Instagram) von 20 Polizeibeh\u00f6rden im Zeitraum von M\u00e4rz 2021 bis Ende Februar 2022. Unter Einbeziehung von 17 Posts je Medium ergeben sich theoretisch 1.020 und praktisch 1.010 Datens\u00e4tze im Sample. In der Gesamtbetrachtung ergeben sich aus den entwickelten 63 Kategorien und \u00fcber 1.000 codierten Posts mehr als 60.000 Einzeldaten. Die bei derartigen Untersuchungen problematische Frage der Stichprobenziehung zeigt sich auch in dieser Untersuchung, so dass Posts aus den Monaten M\u00e4rz bis Juni \u00fcberrepr\u00e4sentiert sind (S. 217 f.).<\/p>\n<p>Die Forschungsfrage (Wie kommuniziert die Polizei in Deutschland auf Social Media) wurde in dieser Teilstudie in vier untergeordnete Forschungsfragen und 13 Hypothesen operationalisiert. Die Forschungsfragen lauten:<\/p>\n<ul>\n<li>Welche Themen und Akteure tauchen in der Kommunikation auf und wer wird adressiert?<\/li>\n<li>Gibt es Auff\u00e4lligkeiten im Post-Verhalten, die R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Social-Media-Strategie der Beh\u00f6rden geben?<\/li>\n<li>Lassen sich f\u00fcr Facebook, Twitter und Instagram unterschiedliche Vorgehensweisen erkennen und die identi\ufb01zierten Kanaltypen aus Teilstudie I best\u00e4tigen?<\/li>\n<li>Welche Rolle spielen der Dialog und die Interaktion mit den Abonnenten und Followern und kann ein Zusammenhang zwischen diesen Strategieelementen und einer h\u00f6heren Resonanz (in Form von mehr Likes, Kommentaren, Shares) hergestellt werden?<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Wesentlichen werden die Ergebnisse im Zuge von H\u00e4ufigkeitsverteilungen pr\u00e4sentiert, unter gelegentlicher Berechnung bivariater Zusammenh\u00e4nge. Ausgew\u00e4hlte Ergebnisse der sehr ausdifferenzierten Teilstudie II sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Die geringe Bedeutung von Dialekt in den Nachrichten.<\/li>\n<li>Die eher informelle als formelle Kommunikation (Stichwort: &#8222;Du&#8220;).<\/li>\n<li>Der hohe Stellenwert von Bildern und die geringe Nutzung von Videos oder Grafiken.<\/li>\n<li>Eine &#8211; gemessen an dem Wesen sozialer Medien &#8211; dann doch eher geringe Dialogorientierung.<\/li>\n<li>Die Erkenntnis, wonach die Polizeien unterschiedliche Strategien bei der Nutzung der drei Kommunikationskan\u00e4le verfolgen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bemerkenswert ist die geringe Bedeutung von Humor in den Nachrichten, aber auch die kriminalpolitische Einflussnahme spielt keine nennenswerte Rolle.<\/p>\n<p>Die Empfehlungen f\u00fcr weitere Forschungen beziehen sich insbesondere auf den Zusammenhang zwischen der Kommunikation auf Social Media und dem Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen Polizei und Bev\u00f6lkerung sowie eine intensivere Analyse der Dialoge zwischen Accountinhaber und Rezipienten (S. 290 f.). Bei der Methodenkritik am Ende der Untersuchung w\u00e4re ein (nochmaliger) Hinweis naheliegend gewesen, wonach die r\u00fcckwirkende Datenerhebung zu Restriktionen f\u00fchren kann (S. 218, S. 291 f.).<\/p>\n<p>Der abschlie\u00dfende Ausblick beinhaltet zwei Thesen. (1) Die eher einfache Aussage, wonach die Bedeutung von Polizeikommunikation auf Social Media weiter zunehmen wird und (2) die Benennung der fehlenden Medienkompetenz als gr\u00f6\u00dfte Herausforderung f\u00fcr die Polizeikommunikation. Letzteres bezieht sich sowohl auf die Kompetenzen innerhalb der Polizei, aber auch auf die Medienkompetenzen in der Bev\u00f6lkerung.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Empirische Arbeiten \u00fcber das Agieren der Polizeien in den sozialen Netzwerken sind in Deutschland noch rar. Gra\u00dfl legt mit seiner Untersuchung eine sehr ausdifferenzierte Analyse vor. Besonders hervorzuheben ist die Einbeziehung der drei gr\u00f6\u00dften Netzwerke (Twitter, Instagram und Facebook) sowie der Methodenmix zwischen Experteninterviews und quantitativer Inhaltsanalyse polizeilicher Posts. Gerade die Leitfadeninterviews geben einen aufschlussreichen Einblick in das Innenleben der Social-Media-Dienststellen der Polizei. Wer sich aus kriminologischer oder polizeiwissenschaftlicher Perspektive mit der Presse- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit befasst, sollte zu dieser Monografie greifen. \u00dcber die ersten zwei Kapitel, die sich mit Polizeigeschichte und Polizeiwissenschaft befassen, kann hinweggegangen werden. Der Verlust dieser ca. 30 Seiten ist allerdings zu verschmerzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Karsten Lauber, Juli 2023<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Vgl. S\u00e4chsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (Hrsg.) (2023): Staatskanzlei muss Facebook-Fanpage abschalten. Pressemitteilung vom 07.07.2023. Verf\u00fcgbar unter <a href=\"https:\/\/www.medienservice.sachsen.de\/medien\/news\/1067876\">https:\/\/www.medienservice.sachsen.de\/medien\/news\/1067876<\/a>. Abgerufen am 24.07.2023.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Vgl. Lauber, K. (2020): \u201eHier spricht die #Polizei!\u201c Polizeiliche Pressearbeit auf Twitter, in: Kriminalistik, Nr. 8-9\/2020, S. 506-512 (509).<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Vgl. Frehsee, D. (2000): Kriminalit\u00e4t in den Medien &#8211; eine kriminelle Wirklichkeit eigener Art, in: Bundesministerium der Justiz (Hrsg.), Kriminalit\u00e4t in den Medien. 5. K\u00f6lner Symposium, 27. \u2013 29. September 1999, Universit\u00e4t zu K\u00f6ln. M\u00f6nchengladbach, S. 23 &#8211; 42.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Vgl. Kania, H. (2000): Die Entwicklung der Kriminalit\u00e4tsberichterstattung, in: Bundesministerium der Justiz (Hrsg.), Kriminalit\u00e4t in den Medien. 5. K\u00f6lner Symposium, 27. \u2013 29. September 1999, Universit\u00e4t zu K\u00f6ln. M\u00f6nchengladbach, S. 78 &#8211; 97.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Reuband, K.-H. (1978): Die Polizeipressestelle als Vermittlungsinstanz zwischen Kriminalit\u00e4tsgeschehen und Kriminalberichterstattung, in: Kriminologisches Journal (10), 3\/1978, S. 174 &#8211; 186.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Sch\u00e4fer, A. (2002): Polizeiliche Pressearbeit und ihr Umgang mit der Kriminalstatistik, in: Monatsschrift f\u00fcr Kriminologie und Strafrechtsreform (85), 1\/2002, S. 55 \u2013 67.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Scheerer, S. (1978): Der politisch-publizistische Verst\u00e4rkerkreislauf. Zur Beeinflussung der Massenmedien im Proze\u00df strafrechtlicher Normgenese, in: Kriminologisches Journal (10), 3\/1978, S. 223 &#8211; 227.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Michael Gra\u00dfl: Polizeikommunikation auf Social Media. Ziele, Strategien, Inhalte. Wiesbaden, Springer VS 2023, 332 Seiten, Softcover &#8211; ISBN: 978-3-658-41262-3, 59.99 EUR, E-Book &#8211; ISBN: 978-3-658-41263-0, 46,99 EUR K\u00fcrzlich untersagte die S\u00e4chsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte der Staatskanzlei in Dresden den weiteren Betrieb ihrer Facebook-Seite wegen Versto\u00dfes gegen das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz.[1] Ebenso unterliegen die polizeilichen Social Media-Accounts seit &hellip; <a href=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1996\" class=\"more-link\">Continue reading <span class=\"screen-reader-text\">Michael Gra\u00dfl, Polizeikommunikation auf Social Media. 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