{"id":1999,"date":"2023-08-04T14:08:44","date_gmt":"2023-08-04T12:08:44","guid":{"rendered":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1999"},"modified":"2023-08-04T14:08:44","modified_gmt":"2023-08-04T12:08:44","slug":"marius-danne-praevention-und-repression-im-sicherheitsrecht-rezensiert-von-ruediger-schilling","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=1999","title":{"rendered":"Marius Danne, Pr\u00e4vention und Repression im Sicherheitsrecht. Rezensiert von R\u00fcdiger Schilling"},"content":{"rendered":"<p><strong>Marius Danne, <\/strong><strong>Pr\u00e4vention und Repression im Sicherheitsrecht. <\/strong>Grenzen juristischer Begriffsbildung. Das Recht der inneren und \u00e4u\u00dferen Sicherheit, Band 18. Duncker &amp; Humblot GmbH, Berlin 2022. ISBN (Print) 978-3-428-18694-5. \u20ac 89,90. 283 Seiten Text, 32 Seiten Literaturverzeichnis, Paperback<\/p>\n<p>Bei diesem Buch handelt es sich um die Dissertation von Marius Danne, die 2022 von der Justus-Liebig-Universit\u00e4t Gie\u00dfen als solche angenommen wurde. Es liegt eine \u00e4u\u00dferst detaillierte Arbeit mit grunds\u00e4tzlichen semantischen Herleitungen und juristischen <img loading=\"lazy\" class=\"wp-image-2001 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/Danne.jpg\" alt=\"\" width=\"124\" height=\"188\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/Danne.jpg 600w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/Danne-99x150.jpg 99w\" sizes=\"(max-width: 124px) 100vw, 124px\" \/>Einordnungen der gesellschaftspolitisch inflation\u00e4r verwendeten Begriffe Pr\u00e4vention und Repression vor. Der Autor hat dabei den \u201e<em>normativen Einsatz von Sprache im Blick<\/em>\u201c (S. 94). Insoweit k\u00f6nnte dieses Buch Grundlage juristischer Ausbildung sein, auch oder gerade wegen der kritischen Worte am Ende. Aufgrund seiner sprachlichen Finesse ist es eindeutig Fachliteratur f\u00fcr Juristen und ambitionierte Leser mit Interessen am Sicherheitsrecht.<!--more--><\/p>\n<p>Das Buch beginnt mit einem Vorwort mit Danksagungen zum Promotionsverfahren. Es folgen f\u00fcnf Seiten Inhaltsverzeichnis und eine Seite Abbildungsverzeichnis. Etwas ungew\u00f6hnlich ist die arabische Seitenz\u00e4hlung bereits mit der gesamten Titelei, so dass der eigentliche Text mit der Einleitung auf Seite 13 beginnt. In dieser f\u00fchrt der Autor 31 Seiten lang \u00fcber die Problemstellung, die Dynamik des materiellen Sicherheitsrechts, das institutionelle Sicherheitsrecht, Kooperationen, Koordinationen darin, sowie Forschungsstand, Erkenntnisinteresse, Anschauungsgegenstand, Methode und der Gang der Untersuchung ein. Dabei wei\u00dft er fr\u00fch darauf hin, dass es sich bei Pr\u00e4vention und Repression um \u201e<em>schillernde Begriffe<\/em>\u201c handelt und ihr Gebrauch \u201e<em>oft unscharf und vieldeutig<\/em>\u201c ist (S. 13). Es stellt die Frage, ob \u201edie Begriffe \u00fcberhaupt sinnvoll im Sicherheitsrecht weiterverwendet werden\u201c k\u00f6nnen (S. 18). Ausf\u00fchrlich werden die Relevanzen der Begriffe inhaltlich, sprachlich, systematisch wie praktisch dargestellt. Auch im institutionellen Sicherheitsrecht wird die Relevanz der f\u00fcr die Arbeit zentralen Begriffe Pr\u00e4vention und Repression dargestellt. Der Autor weist hier auf eine \u201e<em>Vernachrichtendienstlichung<\/em>\u201c des Polizeirechts und eine \u201e<em>Verpolizeilichung<\/em>\u201c des Strafverfahrensrechts hin (S. 30). Zutreffend beschreibt er unter Forschungsstand und Erkenntnisinteresse, dass \u201e[i]<em>n Zeiten politischer Aufgeregtheit und progressiven Aktionismus<\/em> [\u2026] <em>das Recht der dringenden Warnung zur Weitsicht und Differenziertheit<\/em> [dient]\u201c (S. 39).<\/p>\n<p>Die sprachlichen Grundlagen nehmen in diesem Buch eine zentrale Rolle ein. So werden etymologisch die beiden Begriffe aufgebrochen, um dann alltagssprachlich, fachsprachlich, sowie juristisch weiter ausdifferenziert zu werden. Im folgenden Kapitel l\u00e4sst der Autor die theoretischen Grundlagen folgen. Hier unterscheidet er in sprachtheoretische und Ma\u00dfst\u00e4be der juristischen Begriffsbildung. Es spr\u00e4chen \u201e<em>gute Gr\u00fcnde f\u00fcr die Nutzung von \u201epr\u00e4ventiv\u201c\/\u201crepressiv\u201c als juristische Basisbegriffe. Als fremdsprachliche Worte ist das Versprechen an Pr\u00e4zision hoch, die Worte bleiben jedoch im juristischen Kontext unpr\u00e4zise und damit letztlich flexibel, entwicklungs- und wertungsoffen<\/em>\u201c (S. 81). In der Zusammenfassung erkl\u00e4rt der Autor die Begriffe zu \u201e<em>semantischen Cham\u00e4leons durch die Zeit und \u00fcber Sachzusammenh\u00e4nge hinweg<\/em>\u201c (S. 84). Es werden weitere Grundlagen gelegt und die Begriffe in Rechtsatz, Rechtsprechung, Rechtswissenschaft und Rechtsdogmatik weiter aufbereitet, methodische Folgerungen daraus gezogen und es folgt eine Zusammenfassung dieses Kapitels.<\/p>\n<p>Die n\u00e4chsten Kapitel widmen sich der historischen Dimension von Pr\u00e4vention und Repression vor dem Hintergrund der Entwicklung des Polizeirechts und den Strafzwecktheorien, sowie der Verwendung der beiden Begriffe im geltenden Sicherheitsrecht. Der Autor stellt fest: \u201e<em>eine dichotome Gleichsetzung zwischen Gefahrenabwehr mit \u201ePr\u00e4vention\u201c und Strafverfolgung mit \u201eRepression\u201c d\u00fcrfte<\/em> [\u2026] <em>unterkomplex und damit nicht statthaft<\/em> [sein, denn] n<em>icht jede zukunftsbezogene polizeiliche T\u00e4tigkeit ist Gefahrenabwehr und nicht jede vergangenheitsbezogene polizeiliche T\u00e4tigkeit ist Strafverfolgung<\/em>\u201c (S. 151). Hier finden nun auch die zentrale Auseinandersetzung und inhaltliche Aufarbeitung des Erkenntnisinteresses der Dissertation statt. Danne stellt eine begriffliche Unterscheidung in \u201e<em>Pr\u00e4vention<\/em>\u201c und \u201e<em>Repression<\/em>\u201c im tradierten Polizeirecht fest (vgl. S. 251). \u201e<em>Die sich daran anschlie\u00dfenden kategorialen Grundunterscheidungen Opportunit\u00e4t\/Legalit\u00e4t, Bundeskompetenz\/Landeskompetenz, Gefahr\/Verdacht, St\u00f6rer\/Beschuldigter, Straftatenverh\u00fctung\/Strafverfolgungsvorsorge bilden die abgeleiteten bin\u00e4ren Folgeunterscheidungen, mittels derer das Polizei- und Ordnungsrecht wahrgenommen und angewendet wird. Mittels zuordnender Begriffe wie \u201edoppelfunktionale Ma\u00dfnahme\u201c, \u201eZweckbindung\u201c oder \u201eSchwerpunkt\u201c wird diese Struktur in Zweifelsf\u00e4llen modifiziert aufrechterhalten. Diese deduktive Wahrnehmungsform des Sicherheitsrechts entspricht dabei aber weder der gesetzgeberischen Ordnung noch seiner entsprechenden Dogmatik und erweis sich daher als teleologisch dysfunktional<\/em>\u201c (S. 251\/252).<\/p>\n<p>Eine sachlich-kritische und nachvollziehbare Diskussion an diesem Begriffspaar folgt auf 23 Seiten im folgenden Kapitel. Im letzten Kapitel spricht der Autor Empfehlungen an das Sicherheitsrecht aus, denn eine \u201e<em>semantische Beliebigkeit und Austauschbarkeit der Worte stehen im Kontrast zur historischen Best\u00e4ndigkeit und Beliebtheit der Begriffe im Sicherheitsrecht<\/em>\u201c (S. 259). Dabei \u201e<em>suggerieren<\/em> [die Begriffe] <em>Fachsprachlichkeit<\/em>\u201c und entwickeln dadurch \u201e<em>rhetorische \u00dcberzeugungskraft<\/em>\u201c (S. 260). Letztendlich blieb \u201e<em>die Suche nach einem in sich schl\u00fcssigen Sprach- und Begriffssystem f\u00fcr die Begriffe \u201ePr\u00e4vention\u201c und Repression<\/em> [\u2026] <em>erfolglos<\/em>\u201c (S. 275). Eine \u201c<em>General\u00fcberholung der Sicherheitsarchitektur<\/em>\u201c h\u00e4lt Danne nicht f\u00fcr notwendig, gleichwohl \u201e<em>punktuelle Anpassungen<\/em>\u201c (S. 281).<\/p>\n<p>Marius Danne hat ein Grundlagenwerk geschaffen, welches aufgrund des Detaillierungsgrades und der Fachtermini vermutlich leider nur Juristen zug\u00e4nglich sein wird. Dies ist insoweit schade bzw. ben\u00f6tigt eine \u201e\u00dcbersetzung\u201c in kurze, schlagkr\u00e4ftige Botschaften, um all denen die Begriffe Repression, aber vor allem Pr\u00e4vention anschaulich erkl\u00e4r- und nutzbar zu machen, die inflation\u00e4r mit solchen \u201eContainerbegriffen\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> umgehen. Dieser Hinweis will diese Arbeit nicht schm\u00e4lern, nein, eine solche Grundlagenarbeit ist vermutlich n\u00f6tig, um Essenzen daraus \u00fcberhaupt gewinnen zu k\u00f6nnen. Und sicherlich ist \u201e<em>eine koh\u00e4rente fachsprachliche Terminologie<\/em> [ein] <em>Qualit\u00e4tsmerkmal f\u00fcr eine rechtswissenschaftliche Schrift<\/em>\u201c (S. 117). Aber, wie der Autor richtig erkennt, verlangt das Bundesverfassungsgericht, dass \u201e<em>ein Normadressat den Gesetzeszweck erkennen k\u00f6nnen muss und dass der Gesetzesgeber seine \u201ewahren Absichten\u201c nicht verschleiern darf<\/em>\u201c (S. 103). Das ist wichtig, werden Gesetzes\u00e4nderungen doch oft mit dem Pr\u00e4ventionsgedanken begr\u00fcndet. Und auch \u201e<em>materiell-verfassungsrechtlich<\/em> [sind] <em>keine unterschiedlichen Vorgaben<\/em> [zu] <em>erkennen<\/em>. <em>Das Schutzniveau der Grundrechte ist nicht davon abh\u00e4ngig, ob ein Eingriff zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung ergeht<\/em>\u201c (S. 216).<\/p>\n<p>Juristisch gesehen w\u00e4re eine Vereinfachung der Erkenntnisse von Herrn Danne vermutlich falsch. Deshalb ist das Buch all denen ans Herz gelegt, die einen Transfer aus der Juristerei in sonstige sicherheitsrelevante Bereiche und die Politik leisten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Vgl. P\u00fctter, N. (2022). Soziale Arbeit und Polizei. Zwischen Konflikt und Kooperation. In: Bieker (Hrsg.): Grundwissen Soziale Arbeit; Kohlhammer Verlag, S. 63<\/p>\n<p>R\u00fcdiger Schilling, August 2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Marius Danne, Pr\u00e4vention und Repression im Sicherheitsrecht. Grenzen juristischer Begriffsbildung. 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