{"id":2019,"date":"2023-10-08T18:17:50","date_gmt":"2023-10-08T16:17:50","guid":{"rendered":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=2019"},"modified":"2023-10-08T18:19:07","modified_gmt":"2023-10-08T16:19:07","slug":"die-kriminalwissenschaften-als-teil-der-humanwissenschaften-festschrift-fuer-dieter-doelling-zum-70-geburtstag-hrsg-von-h-beisel-u-a-rezensiert-von-andreas-ruch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=2019","title":{"rendered":"Die Kriminalwissenschaften als Teil der Humanwissenschaften. Festschrift f\u00fcr Dieter D\u00f6lling zum 70. Geburtstag. Hrsg. von H. Beisel u.a.. Rezensiert von Andreas Ruch"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Kriminalwissenschaften als Teil der Humanwissenschaften. Festschrift f\u00fcr Dieter D\u00f6lling zum 70. Geburtstag. Herausgegeben von Horst Beisel, Torsten Verrel, Christian Laue, Bernd-Dieter Meier, Arthur Hartmann, Dieter Hermann<\/strong>. Nomos, Baden-Baden 2023, 1.111 Seiten, gebunden, ISBN 978-3-8487-8338-0, 199,\u2013 Euro.<\/p>\n<p>Die Herausgeber der Festschrift f\u00fcr <em>Dieter D\u00f6lling<\/em> zum 70. Geburtstag w\u00fcrdigen den Jubilar als einen \u201ein der ganzen Breite des Fachs t\u00e4tigen Kriminalwissenschaftler [\u2026], wie er heute kaum noch vorzufinden ist\u201c (S.\u00a017). \u201eSeine Arbeiten decken nicht nur ein breites Spektrum <img loading=\"lazy\" class=\"wp-image-2020 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/10\/FSDoelling.jpg\" alt=\"\" width=\"140\" height=\"207\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/10\/FSDoelling.jpg 344w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/10\/FSDoelling-101x150.jpg 101w\" sizes=\"(max-width: 140px) 100vw, 140px\" \/>ab, insbesondere Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafrecht, sie \u00fcberschneiden sich zudem mit Themen aus Soziologie, Psychiatrie, Psychologie, P\u00e4dagogik, Philosophie und Geschichte.\u201c (S.\u00a015). <em>Dieter D\u00f6lling<\/em> ist es in seinem wissenschaftlichen Wirken gelungen, \u201esingul\u00e4re Themen zu verkn\u00fcpfen und den Austausch zwischen den verschiedenen Teilen der Wissenschaft und den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis herzustellen\u201c (S.\u00a026).<!--more--><\/p>\n<p>Der Blick in das <a href=\"https:\/\/d-nb.info\/1265699852\/04\">Inhaltsverzeichnis<\/a> zeigt, dass die Interdisziplinarit\u00e4t der Forschung des Jubilars und der von ihm betriebene Austausch zwischen Theorie und Praxis auch in der ihm gewidmeten Festschrift ihren Widerklang findet. Zahlreiche der vom Jubilar gepr\u00e4gten Forschungsbereiche werden von den Autorinnen und Autoren aus ihrer jeweiligen fachlichen Perspektive heraus betrachtet. Auf diese Weise entstehen \u00fcber die klassische Aufteilung der Festschrift in ein strafrechtliches, jugendstrafrechtliches und kriminologisches Kapitel (und in ein Kapitel mit weiteren Beitr\u00e4gen) kapitel\u00fcbergreifende thematische Gemeinsamkeiten, welche sich auch als Ausdruck einer W\u00fcrdigung der Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte <em>Dieter D\u00f6llings <\/em>begreifen lassen. Einzelne dieser thematischen Schwerpunkte der Festschrift sollen im Folgenden nachgezeichnet werden.<\/p>\n<p>Eine Reihe von Beitr\u00e4gen befasst sich mit Befunden aus der vom Jubilar mitinitiierten MHG-Studie, in der mit einem interdisziplin\u00e4ren Ansatz der sexuelle Missbrauch im Verantwortungsbereich der katholischen Kirche untersucht worden ist. <em>Kruse <\/em>(S.\u00a0821) betont in seinem Beitrag die Bedeutung der Aufarbeitung von Missbrauchstaten f\u00fcr die psychische Situation von Missbrauchsopfern, aber auch f\u00fcr das Selbstverst\u00e4ndnis der katholischen Kirche in Form eines Beitrags zur institutionellen Erneuerung. <em>Schmitt<\/em> (S.\u00a0939) zeigt die H\u00fcrden f\u00fcr Betroffene bei der Offenlegung von Taten auf und berichtet davon, dass sich ein Gro\u00dfteil der Betroffenen dagegen entscheidet, sich anderen Personen mitzuteilen. Dieser Befund f\u00fcgt sich ein in die im vorgenannten Beitrag von <em>Kruse<\/em> hervorgehobene Bedeutung der Hinwendung zur psychischen Verfasstheit von Missbrauchsopfern und es stimmt den Leser daher umso nachdenklicher, wenn man bei <em>Schmitt<\/em> erf\u00e4hrt, dass auch f\u00fcr diejenigen Personen, die sich ihrem Umfeld gegen\u00fcber ge\u00f6ffnet haben, dieser Schritt \u201enicht die erhofften Folgen gehabt zu haben\u201c scheint (S.\u00a0948).<\/p>\n<p>Mit der systematischen Aufarbeitung der Missbrauchstaten durch die katholische Kirche befasst sich <em>Sch\u00f6ch<\/em> (S.\u00a0951). Er hebt in seinem Beitrag die Vorz\u00fcge institutionell unabh\u00e4ngiger wissenschaftlicher Untersuchungen gegen\u00fcber einer gutachterlichen Aufarbeitung durch Rechtsanwaltskanzleien hervor. Ferner setzt er sich kritisch mit der an Di\u00f6zesanangeh\u00f6rige gerichteten Anzeigepflicht auseinander, welche er mit guten Gr\u00fcnden im Konflikt zum Selbstbestimmungsrecht der Opfer \u00fcber den weiteren Umgang mit der erlittenen Viktimisierung stehend sieht (S.\u00a0958). <em>Pohlmann<\/em> (S.\u00a0873) geht der Frage nach den Gr\u00fcnden f\u00fcr das Schweigen (innerhalb) einer ganzen Organisation nach. Der Beitrag legt eindrucksvoll die (auch aus polizeilichen und anderen Zusammenh\u00e4ngen bekannte) Bedeutung organisationsinterner Mechanismen und Regelungen im Umgang mit Fehlverhalten dar. Mit Hilfe eines solchen institutionentheoretischen Ansatzes argumentiert <em>Pohlmann<\/em>, dass \u201eorganisationales Schweigen [\u2026] nicht als \u201aOrganisationsversagen\u2018 verstanden [werden m\u00fcsse], sondern als gelungener Vollzug der informellen Institutionenordnung der Organisation und des organisationalen Feldes\u201c (S.\u00a0878).<\/p>\n<p>An die rechtstats\u00e4chlichen Forschungsarbeiten des Jubilars kn\u00fcpfen zahlreiche Beitr\u00e4ge an, die Fragen der Kriminalprognose, des Strafzumessungsrechts und des Umgangs mit inhaftierten Personen aus verschiedenen disziplin\u00e4ren Blickwinkeln betrachten. <em>Schall<\/em> (S.\u00a0427) befasst sich mit dem Zweifelsgrundsatz bei Prognoseentscheidungen und betont damit zugleich die Bedeutung kriminologischer Kenntnisse in der strafgerichtlichen Praxis. Auch <em>Egg<\/em> (S.\u00a0653) befasst sich mit der Kriminalprognose und hebt die Herausforderungen bei der Exploration von Personen hervor, die wegen eines T\u00f6tungsdelikts verurteilt worden sind und bei denen nach langer Zeit der Haftverb\u00fc\u00dfung oftmals Bew\u00e4ltigungsstrategien (z.B. Abschw\u00e4chung des Tathergangs) zu beobachten seien, welche wiederum die Prognoseentscheidung erschweren. <em>Duttge <\/em>(S.\u00a0181) richtet den Blick auf die Untersuchungshaft, bei der er die Tendenz zu grenzenloser Dauer vermutet. Als interessantes Korrektiv wird die Idee pr\u00e4sentiert, bei sp\u00e4terer Verurteilung zu Strafhaft die auf Grund der erlittenen Untersuchungshaft anrechenbaren Tage zu verdoppeln (S.\u00a0191). Auch zum selektiven Umgang der Staatsanwaltschaften mit Kriminalit\u00e4t finden sich Beitr\u00e4ge in der Festschrift. <em>Laue <\/em>(S.\u00a0377) analysiert den Umgang verschiedener Staatsanwaltschaften mit der Strafnorm des \u00a7\u00a0174c Abs.\u00a02 StGB (sexueller Missbrauch im Rahmen eines psychotherapeutischen Behandlungsverh\u00e4ltnisses) und er attestiert der Justiz in diesem Zusammenhang eine Unkenntnis des Tatbestandes und eine Verharmlosung von Missbrauchstaten. Mangelnde justizielle Verfolgung erw\u00e4hnt auch <em>B\u00fclte <\/em>(S.\u00a091), der sich mit der l\u00fcckenhaften strafrechtlichen Aufarbeitung von Tierqu\u00e4lerei in Schlachtbetrieben befasst. Er schl\u00e4gt vor, die Bez\u00fcge dieses Deliktsfeldes zur Wirtschaftskriminalit\u00e4t zu thematisieren, um damit das Deliktsfeld insgesamt mehr in den Fokus zu r\u00fccken.<\/p>\n<p>Etliche Autorinnen und Autoren richten ihren Blick auf kriminalwissenschaftliche Themen mit Bezug zur Justizpraxis und zur Kriminal- und Sicherheitspolitik. Mit kommunaler Kriminalpr\u00e4vention und dem Sicherheitsempfinden innerhalb der Bev\u00f6lkerung befasst sich <em>Haverkamp <\/em>(S.\u00a0695), die Ergebnisse aus dem Verbundprojekt \u201eSicherheit im Bahnhofsviertel (SiBa)\u201c vorstellt. Neben Einflussfaktoren auf das Sicherheitsgef\u00fchl stellt sie auch Ergebnisse zu (weit verbreiteten und bedenklich stimmenden) gruppenbezogenen Vorurteilen innerhalb von nachbarschaftlichen Quartieren vor. <em>Heinz <\/em>(S.\u00a0543) nimmt eine Bestandsaufnahme des Jugendarrestvollzugs vor. Der Beitrag zeigt anhand von Daten aus der Justizstatistik die Verurteilungszahlen zum Jugendarrest auf und unterstreicht die Bedeutung der empirischen Sanktionsforschung f\u00fcr eine evidenzbasierte Kriminalpolitik. Mit einem aktuellen Kriminalit\u00e4tsph\u00e4nomen befasst sich <em>Meier <\/em>(S.\u00a0847), der digitale Gewalt in den Fokus r\u00fcckt und anhand einer Studierendenbefragung die Betroffenheit junger Menschen von sexualisierter Gewalt und Beleidigungen im digitalen Raum aufzeigt. Er verdeutlicht die Aufgaben (und sicherlich auch Chancen) f\u00fcr die empirisch arbeitende Kriminologie im Zusammenhang mit Kriminalit\u00e4tsph\u00e4nomenen in der digitalen Welt, insbesondere im Hinblick auf die Motive der T\u00e4ter und die Folgen f\u00fcr die Betroffenen (S.\u00a0857).<\/p>\n<p>Die in dieser Rezension vorgestellten Beitr\u00e4ge geben einen Einblick in die mit \u00fcber 1.000 Seiten beeindruckend umfangreiche Festschrift f\u00fcr <em>Dieter D\u00f6lling. <\/em>Anhand der vorgenommenen Auswahl l\u00e4sst sich deutlich das Bestreben sowohl der Herausgeber als auch der Autorinnen und Autoren erkennen, die Inhalte des Bandes eng an den Arbeiten und der Forschung des Jubilars auszurichten. Aus Sicht des Rezensenten ist dieses Vorhaben mehr als gelungen. Entstanden ist eine Festschrift, die durch ihren inhaltlichen Zuschnitt die beeindruckende Bandbreite und Arbeitstiefe der kriminalwissenschaftlichen Forschung <em>Dieter D\u00f6llings <\/em>widerspiegelt und diese zugleich um eigene Aspekte und neue Erkenntnisse erg\u00e4nzt. In jedem Fall stellt die Lekt\u00fcre einen Gewinn f\u00fcr die eigene wissenschaftliche Arbeit dar und sie liefert wertvolle Denkanst\u00f6\u00dfe f\u00fcr die berufspraktische, wissenschaftliche und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Kriminalit\u00e4t.<\/p>\n<p>Andreas Ruch, Oktober 2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kriminalwissenschaften als Teil der Humanwissenschaften. Festschrift f\u00fcr Dieter D\u00f6lling zum 70. Geburtstag. Herausgegeben von Horst Beisel, Torsten Verrel, Christian Laue, Bernd-Dieter Meier, Arthur Hartmann, Dieter Hermann. Nomos, Baden-Baden 2023, 1.111 Seiten, gebunden, ISBN 978-3-8487-8338-0, 199,\u2013 Euro. 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