{"id":2024,"date":"2023-10-11T11:41:39","date_gmt":"2023-10-11T09:41:39","guid":{"rendered":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=2024"},"modified":"2023-10-11T11:41:39","modified_gmt":"2023-10-11T09:41:39","slug":"christian-bumke-andreas-vosskuhle-casebook-verfassungsrecht-rezensiert-von-thomas-feltes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=2024","title":{"rendered":"Christian Bumke, Andreas Vo\u00dfkuhle, Casebook Verfassungsrecht. Rezensiert von Thomas Feltes"},"content":{"rendered":"<p><strong>Christian Bumke, Andreas Vo\u00dfkuhle, Casebook Verfassungsrecht. 9. Auflage<\/strong>; 2023. XXX, 713 Seiten. Mohr Siebeck Verlag, T\u00fcbingen, ISBN 978-3-16-161557-3, 44,00 \u20ac.<\/p>\n<p>Polizeiliches Handeln greift fast immer in Grundrechte ein. Auch wenn diese Tatsache nur selten im Polizeialltag thematisiert wird und polizeiliches Handeln durch Polizei- und <img loading=\"lazy\" class=\"wp-image-2025 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/10\/Unbenannt.jpg\" alt=\"\" width=\"178\" height=\"266\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/10\/Unbenannt.jpg 448w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/10\/Unbenannt-100x150.jpg 100w\" sizes=\"(max-width: 178px) 100vw, 178px\" \/>Strafprozessrecht geregelt ist, sollte jedem Polizeibeamten und jeder Polizeibeamtin klar sein, wo die verfassungsrechtlichen Grenzen ihres Handelns liegen und warum bestimmte Ma\u00dfnahmen, die als erforderlich gehalten werden, nicht zul\u00e4ssig sind.<!--more--><\/p>\n<p>Inhalt und Reichweite unseres Grundgesetzes und der darin enthaltenen Vorgaben zum Schutz der Grundrechte sind wesentlich gepr\u00e4gt durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Ziel des hier besprochenen \u201eCasebooks Verfassungsrecht\u201c ist es, dem Leser die Argumentationsweise des Gerichts anhand von ausgew\u00e4hlten und systematisch aufbereiteten Entscheidungen und Originalpassagen aus diesen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts n\u00e4herzubringen. Gleichzeitig soll auf diese Weise ein \u00dcberblick \u00fcber die Grundz\u00fcge des deutschen Verfassungsrechts vermittelt werden.<\/p>\n<p>Der erste Eindruck, dass ein solches Buch nicht unbedingt \u201epraxisrelevant\u201c f\u00fcr die Polizei ist, wird schnell widerlegt, wenn man es aufschl\u00e4gt. Nicht nur die Gliederung anhand der Artikel des Grundgesetzes (das <a href=\"https:\/\/www.mohrsiebeck.com\/uploads\/tx_sgpublisher\/produkte\/leseproben\/9783161615573.pdf\">Inhaltsverzeichnis <\/a>ist online verf\u00fcgbar), sondern vor allem die konzentrierte und klare Sprache machen es zu einem Handbuch, das jeder Polizeibeamte und jede Polizeibeamtin zumindest einmal angelesen haben sollte \u2013 um dann festzustellen, dass und warum viele Regelungen des Polizei- und des Strafprozessrechts einerseits so beschaffen sind, und andererseits auch verfassungsgem\u00e4\u00df im Alltag angewandt und ausgelegt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Zudem kennt (jede\/r?) viele Stichworte der wesentlichen Entscheidungen der vergangenen Jahre, wie z.B. das \u201eRecht auf Vergessenwerden\u201c (S. 95 ff.), das \u201eRecht auf informationelle Selbstbestimmung\u201c (S. 97 ff.) oder \u2013 derzeit besonders aktuell, aber dennoch in den Hintergrund getreten \u2013 der sog. \u201eKlimaschutzbeschluss\u201c des Gerichts aus dem Jahr 2019, in dem festgestellt wurde:<\/p>\n<p>\u201e<em>Der Staat ist durch das Grundrecht auf den Schutz von Leben und Gesundheit \u2026 zum Schutz vor den Gefahren des Klimawandels verpflichtet. Er muss dem erheblichen Gefahrenpotential des Klimawandels durch Ma\u00dfnahmen begegnen, die \u2026 dazu beitragen, die menschgemachte Erw\u00e4rmung der Erde anzuhalten und den daraus resultierenden Klimawandel zu begrenzen<\/em>\u201c (S. 114). Und weiter: \u201e<em>Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Zentrale Leitgr\u00f6\u00dfe f\u00fcr den klimatischen Zustand des Erdsystems insgesamt ist die mittlere Temperatur der Erde<\/em>\u201c (S. 400).<\/p>\n<p>Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts spielt zwar hier und da in Strafverfahren gegen \u201eKlimakleber\u201c eine Rolle, wird in der aktuellen (auch polizeiinternen) Diskussion aber mehr oder weniger ausgeblendet \u2013 was die generelle Frage aufwirft, wie wir mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts dort umgehen, wo es (noch) nicht zu gerichtlichen Verfahren gekommen ist.<\/p>\n<p>Aber auch Kernbereiche polizeilichen Handelns sind immer wieder von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betroffen, wie die Online-Durchsuchung (S. 99 ff.) oder generell Durchsuchungen und \u00dcberwachungen von Wohnungen, die die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) ber\u00fchren (S. 283 ff). Weitere Entscheidungen wie die zur \u201eKfz-Kennzeichenkontrolle\u201c und entsprechenden Fahndungsma\u00dfnahmen (S. 100 f.), zum \u201eBKA-Gesetz\u201c (S. 102 ff.) aber bspw. auch zur Gedankenfreiheit und zum \u201elauten Denken\u201c bzw. zum \u201eSelbstgespr\u00e4ch im Auto\u201c (Stichwort Gedankenfreiheit, S. 105) helfen dabei, die grundlegenden Prinzipien des Verfassungsrechts zu verstehen.<\/p>\n<p>Es ist sinnvoll, die wesentlichen Aspekte und Argumente in diesen Entscheidungen einmal nachzulesen, auch um zu verstehen, warum es bestimmte Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Polizei gibt, Abw\u00e4gungen von Grundrechten so wichtig sind und wie bedeutsam es ist, dass wichtige polizeiliche Ma\u00dfnahmen einerseits ausreichend dokumentiert und andererseits auch angemessen rechtlich begr\u00fcndet werden. Auch aus diesem Grund ist das Casebook nicht nur f\u00fcr Polizeibeamte lesenswert, sondern eine fast schon unabdingbare Lekt\u00fcre f\u00fcr Juristen, die in Polizeibeh\u00f6rden arbeiten und mit daf\u00fcr verantwortlich sind, dass polizeiliche Ma\u00dfnahmen sich zuvorderst an Recht und Gesetz orientieren \u2013 und damit auch an den Grundlagen des Verfassungsrechts.<\/p>\n<p>Das Casebook beschr\u00e4nkt sich aber nicht auf die Wiedergabe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, sondern ordnet und strukturiert diese und fasst sie anschaulich und pr\u00e4gnant zusammen. So zum Beispiel zum Recht der Datenerhebung und -verwertung vor allem bei heimlichen Erhebungen, etwas, was in den vergangenen Jahren zunehmend eine Rolle spielt. \u00a0Das \u201ee<em>nge verfassungsrechtliche Anforderungsprofil<\/em>\u201c an solche Ma\u00dfnahmen fassen die Autoren zusammen (S. 105) und geben so einen pr\u00e4gnanten \u00dcberblick was bei solchen Ma\u00dfnahmen zu beachten ist, und warum es die (von vielen Polizeibeamten so empfundenen) \u201eEinschr\u00e4nkungen\u201c dabei gibt.<\/p>\n<p>Zu den Autoren: Christian Bumke ist Inhaber des Commerzbank-Stiftungslehrstuhls Grundlagen des Rechts an der Bucerius Law School in Hamburg, Andreas Vo\u00dfkuhle Inhaber eines Lehrstuhls f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht an der Albert-Ludwigs-Universit\u00e4t Freiburg; von 2008 bis 2020 war er Richter, Vizepr\u00e4sident und Pr\u00e4sident des Bundesverfassungsgerichts.<\/p>\n<p>Thomas Feltes, Oktober 2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Christian Bumke, Andreas Vo\u00dfkuhle, Casebook Verfassungsrecht. 9. Auflage; 2023. XXX, 713 Seiten. Mohr Siebeck Verlag, T\u00fcbingen, ISBN 978-3-16-161557-3, 44,00 \u20ac. Polizeiliches Handeln greift fast immer in Grundrechte ein. Auch wenn diese Tatsache nur selten im Polizeialltag thematisiert wird und polizeiliches Handeln durch Polizei- und Strafprozessrecht geregelt ist, sollte jedem Polizeibeamten und jeder Polizeibeamtin klar sein, &hellip; <a href=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=2024\" class=\"more-link\">Continue reading <span class=\"screen-reader-text\">Christian Bumke, Andreas Vo\u00dfkuhle, Casebook Verfassungsrecht. Rezensiert von Thomas Feltes<\/span> <span class=\"meta-nav\">&uarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2024"}],"collection":[{"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2024"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2024\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2027,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2024\/revisions\/2027"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2024"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2024"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2024"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}