{"id":2039,"date":"2023-11-21T09:29:56","date_gmt":"2023-11-21T08:29:56","guid":{"rendered":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=2039"},"modified":"2023-11-21T09:29:56","modified_gmt":"2023-11-21T08:29:56","slug":"loesel-carl-link-evaluation-der-behandlung-von-sexualtaetern-im-strafvollzug-rezensiert-von-thomas-feltes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=2039","title":{"rendered":"L\u00f6sel\/Carl\/Link, Evaluation der Behandlung von Sexualt\u00e4tern im Strafvollzug. Rezensiert von Thomas Feltes"},"content":{"rendered":"<p><strong>L\u00f6sel, Friedrich, Lena C. Carl, Eva Link, Evaluation der Behandlung von Sexualt\u00e4tern im Strafvollzug. Eine umfassende multizentrische Studie.<\/strong> Nomos, Baden-Baden 2023, 320 Seiten, ISBN 978-3-7560-1152-0, 99.- Euro<\/p>\n<p>Die Behandlung von Straft\u00e4tern im Vollzug wird in der (auch Fach-)\u00d6ffentlichkeit unterschiedlich gesehen und \u201e<em>hat in den vergangenen Jahrzehnten ein Auf und Ab zwischen unrealistischem Optimismus und Pessimismus erfahren<\/em>\u201c (S. 5). Besonders Sexualdelikte sind ein brisantes Thema. Die Behandlung von T\u00e4tern zur R\u00fcckfallvermeidung ist <img loading=\"lazy\" class=\" wp-image-2040 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/11\/Unbenannt-1.jpg\" alt=\"\" width=\"141\" height=\"209\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/11\/Unbenannt-1.jpg 328w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/11\/Unbenannt-1-101x150.jpg 101w\" sizes=\"(max-width: 141px) 100vw, 141px\" \/>umstritten, aber letztlich der einzig verfassungsrechtlich legitimierbare Weg, Menschen einzusperren. Meta-Analysen zeigen positive Effekte, sie sind jedoch manchmal nur gering, manchmal sind sie sogar negativ, und oft gibt es methodische Probleme. Die nun vorgelegte Studie liefert dazu neue Erkenntnisse.<!--more--><\/p>\n<p>Die Autor*innen f\u00fchrten eine kontrollierte Evaluation an \u00fcber 1.200 Sexualt\u00e4tern in Bayern durch, mit einer sog. \u201eFollow-up-Zeit\u201c von neun Jahren, d.h. nach dieser Zeit wurde \u00fcberpr\u00fcft, wer warum und wie r\u00fcckf\u00e4llig wurde. Die Daten f\u00fcr diese in Deutschland einmalige Studie stammen aus sieben sozialtherapeutischen Anstalten in Bayern sowie einer Kontrollgruppe von Unbehandelten im Normalvollzug. Es handelt sich um das bislang umfangreichste abgeschlossene Projekt zur Evaluation der Sexualt\u00e4terbehandlung in sozialtherapeutischen Anstalten bzw. Abteilungen (SothAs) des Justizvollzugs und die Ergebnisse verdienen daher besondere Aufmerksamkeit. Denn, um dies noch einmal zu wiederholen, \u201eWegsperren\u201c ohne Perspektive auf Entlassung ist nicht zul\u00e4ssig, selbst bei Verurteilten zu lebenslanger Freiheitsstrafe und bei Menschen, die in Sicherungsverwahrung untergebracht sind, wie das Bundesverfassungsgericht zu Recht festgestellt hat (<span class=\"fussnote-container\"><span class=\"fussnote-styled\">BVerfGE 45, 187, 227 ff.)<\/span><\/span>. Also muss man intensiv der Frage nachgehen, was denn getan werden kann und was getan werden muss, um die Entlassung konstruktiv vorzubereiten und einen R\u00fcckfall zu vermeiden.<\/p>\n<p>Im Bereich der Behandlung von Sexualstraft\u00e4tern hat sich in den letzten 25 Jahren vieles ge\u00e4ndert. Die gro\u00dfe Aufmerksamkeit, die Sexualdelikte in der Bev\u00f6lkerung, den Massenmedien und der Politik erhalten, hat dazu gef\u00fchrt, dass der Gesetzgeber 1998 eine Strafrechtsreform verabschiedete, die einerseits sch\u00e4rfere Sanktionen und andererseits eine Behandlungspflicht in Sozialtherapeutischen Anstalten (SothAs) f\u00fcr Sexualt\u00e4ter und andere Gewaltt\u00e4ter mit Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren vorsah. \u201e<em>Die Fachwelt \u00e4u\u00dferte sich damals teilweise skeptisch. Unter anderem stellten sich Fragen zur Behandlungspflicht und auch zu einem realistischen Ausbau der erforderlichen Behandlungskapazit\u00e4ten. Letzteres ist weitgehend gelungen. Jedoch gab es nach einem systematischen Review damals in Deutschland kaum methodisch gut fundierte Studien, die f\u00fcr einen Erfolg der Sexualstraft\u00e4terbehandlung beim sexuellen R\u00fcckfall sprachen (vgl. L\u00f6sel, 2000). Bei der allgemeinen R\u00fcckf\u00e4lligkeit deuteten sich positive Effekte an, was darauf hinwies, dass die Erfahrungen und Konzepte f\u00fcr die Behandlung der Klientel der Sexualt\u00e4ter in Gef\u00e4ngnissen hierzulande noch wenig entwickelt waren<\/em>\u201c (S. 6).<\/p>\n<p>Seither gibt es international und in Deutschland mehr Forschung und Praxiserfahrungen zu diesem Thema. Die Ergebnisse machen aber klare Schlussfolgerungen noch immer schwierig. Internationale Meta-Analysen zeigten zwar im Durchschnitt positive, aber sehr heterogene Ergebnisse. Vereinzelt gab es sogar Studien, die zu negativen Ergebnissen kamen, d.h. die Unbehandelten hatten bei der sexuellen R\u00fcckf\u00e4lligkeit geringere Raten auf als die Behandelten, wobei diese Studien oftmals methodische M\u00e4ngel aufwiesen.<\/p>\n<p>Auch in Deutschland gab es Ergebnisse, die keinen signifikanten Behandlungseffekt beim sexuellen R\u00fcckfall zeigten. Dass die Autoren unter der Leitung von L\u00f6sel dennoch dieses Projekt durchf\u00fchrten, auch um von der Aussage des \u201e<em>nothing works<\/em>\u201c wegzukommen, verdient ein gro\u00dfes Lob. Die Autoren selbst beschreiben ihre Ergebnisse als \u201e<em>differenzierten Befund<\/em>\u201c und \u201e<em>durchaus positiv und ermutigend<\/em>\u201c (S. 7).<\/p>\n<p>Untersucht wurde in der Studie die Art der R\u00fcckf\u00e4lligkeit, den Schweregrad, den zeitlichen Verlauf, die Behandlungsinhalte, das Institutionsklima, Therapieabbr\u00fcche, die ambulante Nachsorge, Merkmale des Personals, und andere Aspekte. Die Befunde sprechen f\u00fcr einen realistischen Behandlungsoptimismus, aber auch Fortentwicklungen in der Praxis.<\/p>\n<p>Die R\u00fcckfallraten bei den im Normalvollzug Behandelten und Unbehandelten unterschieden sich durchaus beachtlich (S. 114). Der allgemeine R\u00fcckfall lag bei 40,3 % bei den Unbehandelten und bei 34,1 % bei den behandelten, der \u201esexuelle R\u00fcckfall\u201c bei 5,8 % vs. 4,1 % und der schwere R\u00fcckfall bei 8,0 % vs. 6,3 %. Auch wenn diese Unterschiede auf den ersten Blick nicht gravierende zu sein scheinen, so sind sie doch auch aus anderen Gr\u00fcnden bedeutsam: Zum einen ist die Dauer bis zum R\u00fcckfall bei behandelten Straft\u00e4tern deutlich l\u00e4nger, und zum anderen geht es bei der Behandlung im Vollzug nicht nur um die Vermeidung einer zuk\u00fcnftigen Straftat, sondern auch darum, den Gefangenen auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten, und das ist mit einer Behandlung in jedem Fall besser m\u00f6glich als ohne.<\/p>\n<p>Ein anderes Ergebnis war von der Tendenz her f\u00fcr den Wissenschaftler erwartbar, in der \u00d6ffentlichkeit wird dies aber oftmals eher gegenteilig eingesch\u00e4tzt: Sexualstraft\u00e4ter werden seltener r\u00fcckf\u00e4llig als andere Straft\u00e4ter, und nur in sehr wenigen F\u00e4llen begehen sie erneut ein Sexualdelikt: Bei unbehandelten Gefangenen liegt diese Quote bei 7,6 %, bei behandelten bei 5,0 %. Dies gilt tendenziell auch f\u00fcr sog. \u201eKindesmissbraucher\u201c (s. 118 f.).<\/p>\n<p>Interessant sind auch die signifikanten Unterschiede zwischen den sieben bayerischen SothAs, die in der Studie aufgezeigt wurden. Ein deutlicher Unterschied zwischen den Einrichtungen zeigte sich bei der Skala zur Wahrnehmung des Personals (s. Abb. von S. 166; &#8222;SothA&#8220; = Sozialtherapeutische Anstalt A bis G).<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" class=\"wp-image-2041 aligncenter\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/11\/Anstalten.jpg\" alt=\"\" width=\"512\" height=\"360\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/11\/Anstalten.jpg 2090w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/11\/Anstalten-150x106.jpg 150w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/11\/Anstalten-1024x721.jpg 1024w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/11\/Anstalten-1536x1082.jpg 1536w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2023\/11\/Anstalten-2048x1442.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 512px) 100vw, 512px\" \/><\/p>\n<p>Mehr als ein Drittel der Gesamtvarianz in den Ergebnissen wurde durch die Zugeh\u00f6rigkeit zur Einrichtung aufgekl\u00e4rt, also durch Unterschiede zwischen den Anstalten und dem Organisationsklima (S. 229). Ein Ergebnis, das man von der Tendenz her auch aus anderen Institutionen kennt: Ein gutes Arbeitsklima bringt gute Arbeitsergebnisse und umgekehrt.<\/p>\n<p>Dies ist jedoch nicht pauschal auf mehr vs. weniger positive Einsch\u00e4tzungen des Personals (das dazu ebenso wie die gefangenen befragt wurde) zur\u00fcckzuf\u00fchren, denn die einzelnen SothAs variierten unterschiedlich. Fast 50 % in der Varianz in der Gesamtbewertung konnten durch die sog. \u201eKlimaskalen\u201c aufgekl\u00e4rt werden, d.h. durch die Beurteilung des jeweiligen Anstaltsklimas. Je positiver diese Bewertung durch die Mitarbeitenden war, umso geringer war der R\u00fcckfall.<\/p>\n<p>Was eigentlich plausibel und letztlich banal erscheint, ist in der Praxis allerdings alles andere als das, was jeder Strafverteidiger, der Mandanten im Gef\u00e4ngnis betreut, best\u00e4tigen kann. Solche Vergleiche von Anstalten sind in der Praxis unbeliebt, wissenschaftlich auch durchaus umstritten, denn die Vergleichbarkeit ist oftmals nicht oder nur bedingt gegeben, was die Autor*innen der vorliegenden Studie auch hervorheben. Aber ungeachtet dieser Einschr\u00e4nkungen k\u00f6nnen solche Ergebnisse auch dazu beitragen, im Sinne von \u201ebest-practise-Projekten\u201c Vergleiche anzustellen, um den Ursachen f\u00fcr die Unterschiede auf die Spur zu kommen.<\/p>\n<p>Ein weiterer, plausibler und prinzipiell auch bekannter Befund: Die Gew\u00e4hrung von Lockerungen hat entscheidende Auswirkungen auf den R\u00fcckfall (S. 206). Je intensiver eine Entlassung durch entsprechende Lockerungen wie Ausgang vorbereitet wird, umso niedriger ist die R\u00fcckfallquote. Dies gilt besonders f\u00fcr den allgemeinen R\u00fcckfall (43% vs. 30%, wenn Lockerungen erfolgten), aber auch f\u00fcr den R\u00fcckfall mit Gewaltdelikt (15% vs. 12%), wobei die \u201esexuelle R\u00fcckfallquote\u201c (also die Begehung eines Sexualdeliktes nach der Entlassung), die mit 6 % in beiden F\u00e4llen extrem niedrig ist (S. 206).<\/p>\n<p>Insgesamt haben die Autor*innen hier eine Studie vorgelegt, die dankenswerterweise die Diskussion um die Notwendigkeit der Behandlung im Vollzug ebenso wieder anregt wie um die Frage, welche Behandlung zielf\u00fchrend ist und wie die unabdingbar gebotene Entlassung so vorbereitet werden kann, dass die R\u00fcckfallrate m\u00f6glichst niedrig ist und die Gesellschaft somit am besten vor weiteren Straftaten gesch\u00fctzt wird.<\/p>\n<p>Thomas Feltes, November 2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>L\u00f6sel, Friedrich, Lena C. Carl, Eva Link, Evaluation der Behandlung von Sexualt\u00e4tern im Strafvollzug. 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