{"id":2056,"date":"2024-01-12T10:58:59","date_gmt":"2024-01-12T09:58:59","guid":{"rendered":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=2056"},"modified":"2024-01-12T11:01:31","modified_gmt":"2024-01-12T10:01:31","slug":"fabian-odermatt-das-recht-im-filmischen-spiegel-verfuehrung-mythos-und-performanz-rezensiert-von-thomas-feltes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=2056","title":{"rendered":"Fabian Odermatt, Das Recht im filmischen Spiegel. Verf\u00fchrung, Mythos und Performanz. Rezensiert von Thomas Feltes"},"content":{"rendered":"<p><strong>Fabian Odermatt, Das Recht im filmischen Spiegel. Verf\u00fchrung, Mythos und Performanz.<\/strong> Reihe Bild und Recht \u2013 Studien zur Regulierung des Visuellen (Band 13), Nomos-Verlag Baden-Baden, 2023, 272 Seiten, ISBN 978-3-7560-0253-5, 84.- Euro<\/p>\n<p>Als Ausgangspunkt seiner Studie verwendet der Autor den deutschen Fernsehfilm \u201e<a href=\"https:\/\/bildungsportal-niedersachsen.de\/digitale-welt\/medienbildung\/faecheruebergreifende-themen\/medienethik\/terror-ihr-urteil\">Terror \u2013 Ihr Urteil<\/a>\u201c, der bei seiner Ausstrahlung 2016 f\u00fcr intensive Diskussionen sorgte. Der Autor geht davon aus, dass rechtsbezogene Narrative seit je her ein beliebtes Motiv filmischer <img loading=\"lazy\" class=\" wp-image-2057 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/csm_978-3-7560-0253-5_0348c2a2c7.jpg\" alt=\"\" width=\"184\" height=\"273\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/csm_978-3-7560-0253-5_0348c2a2c7.jpg 344w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/csm_978-3-7560-0253-5_0348c2a2c7-101x150.jpg 101w\" sizes=\"(max-width: 184px) 100vw, 184px\" \/>Inszenierungen darstellen \u2013 oder anders formuliert: Verbrechen fasziniert. Odermatt will in seiner Studie der Frage nachgehen, worauf die \u201e<em>unentwegte Faszination des Publikums f\u00fcr filmische Spiegelungen des Rechts<\/em>\u201c basiere \u2013 und setzt schon hier einen Punkt, der zu hinterfragen ist. Wenn er von \u201efilmischen Spiegelungen\u201c spricht, aber Filme meint, die gemeinhin dem Genre \u201eCrime\u201c unterfallen, spiegeln diese nicht Recht, sondern sie stellen fiktive, in der Regel dramaturgisch verzerrte Geschehnisse dar.<!--more--><\/p>\n<p>Auf der Grundlage des \u201e<em>Konzepts der Verf\u00fchrung<\/em>\u201c legt der Autor dar, dass die Antwort auf die Frage, woher diese Faszination komme, in der filmischen Inszenierung selbst liegt. Im Zentrum seiner Analyse stehen die \u201eBegehren des Publikums\u201c: nach einer Begegnung mit verschiedenen rechtsbezogenen Mythen wie auch danach, Recht im Film als sinnliches Ereignis erfahren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Ziel der Untersuchung sei es, eine Erkl\u00e4rung daf\u00fcr zu finden, wie rechtliche Motive im Film gegen\u00fcber einem hypothetischen Publikum durch das Aufbringen inszenatorischer oder narrativer Mittel Wirkung entfalten \u2013 wobei er diese \u201eWirkung\u201c eher theoretisch als empirisch betrachtet. \u201e<em>Im Zentrum der Untersuchung stehen damit nicht individuelle rezipierende Personen, sondern die idealtypischen Wirkungsm\u00f6glichkeiten des filmischen Werks. Dabei wird von der Pr\u00e4misse ausgegangen, dass das filmische Artefakt gegen\u00fcber dem Publikum dominante Lesarten von filmischen Spiegelungen des Rechts vorgeben kann<\/em>\u201c (S. 17).<\/p>\n<p>Anhand des Beispiels von \u201e<em>Terror &#8211; Ihr Urteil<\/em>\u201c will er aufzeigen, dass sich diese Wirkung auf einer unbewussten und dem Publikum nicht vollends zug\u00e4nglichen Ebene manifestiert, und zwar im Rahmen der T\u00e4uschung oder aber der Verf\u00fchrung hin zu Positionen, welche nicht den angestammten (rechtlichen) Vorstellungen der f\u00fcr das Drehbuch oder die Regie verantwortlichen Personen entsprechen \u2013 wobei er, wie wir alle, nicht wissen (k\u00f6nnen), was die tats\u00e4chlichen rechtlichen Vorstellungen dieser Personen sind. Der Autor geht dabei von der sog. \u201eSeduktionstheorie\u201c Stigleggers aus, welche das Medium Film als genuines Medium der Verf\u00fchrung definiert (S. 17) \u2013 und damit sowohl eine kausale, als auch eine intentionale Ebene einf\u00fchrt.<a href=\"https:\/\/stiglegger.de\/person\/leben\/\"> Stiglegger<\/a> hat 2005 zum Thema \u201eRitual und Verf\u00fchrung. Seduktive Strategien des Films\u201c an der Universit\u00e4t Mainz habilitiert und ist seit 2022 Vertretungsprofessur Bewegtbild, FH M\u00fcnster School of Design.<\/p>\n<p>Die Studie von Odermatt ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil geht es um Definitionen und Explikationen von Film und Recht sowie der Analyse des aus der Verbindung der beiden Begrifflichkeiten hervorgehenden Forschungsfelds. Au\u00dferdem werden \u2013 so der Autor &#8211; \u201e<em>die wichtigsten, im Lichte des bisherigen wissenschaftlichen Diskurses erarbeiteten Ans\u00e4tze f\u00fcr die Ergr\u00fcndung der Wechselwirkungen von Recht und Film einer kritischen \u00dcberpr\u00fcfung unterzogen und es wird aufgezeigt, das in der bisherigen, vorrangig empirisch ausgerichteten interdisziplin\u00e4ren Forschung eine filmwissenschaftliche Methodik weitgehend ausgespart wurde\u201c. <\/em>Er hat, so meint er, die Untersuchung <em>\u201ein den gegenw\u00e4rtigen Diskurs eingebettet<\/em>\u201c.<\/p>\n<p>Der zweite Teil dient der Darlegung der theoretischen Grundlagen. Unter Zugrundelegung der Seduktionstheorie wird die These formuliert, dass der Inszenierung von Recht im Film dann eine verf\u00fchrerische beziehungsweise seduktive Wirkung zukommt, \u201e<em>wenn bestimmte Motive des Rechts im narrativen Mittel des Mythos oder aber in jenem der Performanz (im Sinne von nichtnarrativen, sich an die sinnliche Wahrnehmung des Publikums richtenden Inszenierungsstrategien) transportiert werden<\/em>\u201c.<\/p>\n<p>Im dritten Teil der Arbeit werden diese Grundlagen auf filmische Beispiele \u00fcbertragen und deren Wirkmechanismen im Einzelnen behandelt. Dies sei erforderlich, weil die angewandte Methodik auf der Annahme basiere, dass verf\u00fchrerische Inszenierungen von Recht jeweils auf einem dialogartigen, diskursiven Spiel zwischen Film und Publikum beruhen. Daraus folge, dass sich die Wirkung solcher Inszenierungen nur anhand einer Analyse der filmischen Texte und Subtexte eruieren lasse.<\/p>\n<p>Im Schlussteil werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengetragen und es wird im Sinne eines kurzen Ausblicks aufgezeigt, wie die erarbeiteten Erkenntnisse auf andere popkulturelle Medien \u00fcbertragen oder aber hinsichtlich der Rechtsdidaktik nutzbar gemacht werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Die Frage, die sich dabei stellt, ist, wie das jeweilige Publikum die medial vermittelten Inhalte verarbeitet. Das Beispiel von \u201e<em>Terror &#8211; Ihr Urteil<\/em>\u201c lege, so der Autor, nahe, dass die Rezeption einen Einfluss hat, wie das Publikum rechtliche Botschaften aufnimmt. Diese doch recht naheliegende, ja selbstverst\u00e4ndliche Aussage belegt er u.a. mit einer Schweizer Politsendung, sieht aber nicht die Konsequenzen dieser Aussage f\u00fcr seine Annahme des Mediums als \u201eVerf\u00fchrer\u201c.<\/p>\n<p>Dem Film komme die Kraft zu, nicht nur die Vorstellung einzelner Rezipierender, sondern auch jene eines unermesslich gro\u00dfen Publikums zu beeinflussen. Dies gelte nicht nur f\u00fcr den Moment der Rezeption, sondern &#8211; im Sinne einer langanhaltenden und stetig wiederkehrenden Besch\u00e4ftigung mit solchen Inhalten &#8211; auch in einem nachhaltigen Sinne (S. 22). \u00a0Dass der Film damit einen Einfluss auf die gesellschaftliche Vorstellung des Rechts haben k\u00f6nnte, decke sich auch mit der Einsch\u00e4tzung anderer Autoren, die darauf hinweisen, dass das Verst\u00e4ndnis dar\u00fcber, was Recht ist, immer auch von dem das Recht umgebenden Umfeld abh\u00e4nge und zu diesem Umfeld geh\u00f6ren nicht zuletzt auch die kulturellen Erzeugnisse von Film. Diese Behauptung der (auch) langfristigen Wirkung von Medien bis hin zur ma\u00dfgeblichen Beeinflussung von Einstellungen durchzieht aber die Medienwirkungsforschung seit den ersten empirischen Studien und den Arbeiten von <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Paul_Felix_Lazarsfeld\">Paul Lazarsfeld <\/a>in den 1940er Jahren dazu. Merkw\u00fcrdigerweise taucht weder dieser Pionier der Medienwirkungsforschung, noch die danach intensiv durchgef\u00fchrten Studien zum stimulus-response-Modell in der Arbeit von Odermatt auf.<\/p>\n<p>Der Autor behauptet am Ende seiner Arbeit, dass er \u201e<em>mit der Autorentheorie, der Medienwirkungsforschung sowie der Genretheorie \u2026 m\u00f6gliche Ans\u00e4tze skizziert<\/em>\u201c, um die Wirkung von Filmen zu ergr\u00fcnden. Dabei habe er aufgezeigt, \u201e<em>dass sich die Genese von Bedeutung nicht an einer hoheitlichen Position eines Autors festmachen l\u00e4sst, sondern sich im Moment der Rezeption selbst, und damit im Verh\u00e4ltnis zwischen Publikum und filmischem Werk, entfaltet<\/em>\u201c. Mit Blick auf die Medienwirkungsforschung habe er dargelegt, \u201e<em>dass sich empirische Zug\u00e4nge f\u00fcr die Ergr\u00fcndung konkreter Beeinflussungen von bewusst agierenden Rezipierenden als erkenntnisbringend erweisen, aber keine Einsichten \u00fcber die Ausgestaltung der vorangegangenen Beeinflussungen durch das filmische Werk erm\u00f6glichen<\/em>\u201c (S. 247).<\/p>\n<p>Die Tatsache, dass der Autor immer wieder (z.B. S. 20) die \u201e<em>mangelnde Realit\u00e4tstreue<\/em>\u201c von Filmen kritisiert, ist dabei ebenso zu hinterfragen wie die Tatsache, dass er die umfangreich vorliegenden Ergebnisse der Medienwirkungsforschung wenn \u00fcberhaupt, dann nur am Rande streift. Auf ganzen vier Seiten (S. 39 ff.) thematisiert er die M\u00f6glichkeiten (!) der Medienwirkungsforschung \u2013 aber praktisch ohne auf deren empirische Ergebnisse einzugehen. Das mag daran liegen, dass die Arbeit als juristische Dissertation verfasst wurde; aber man kann nicht aus einer juristischen Blickrichtung \u00fcber Produkte wissenschaftlich urteilen, ohne sich auf die jeweiligen der entsprechenden Forschungsdisziplin zuzuordnenden Ergebnisse einzulassen. Dies hat die Arbeit vers\u00e4umt. Stattdessen bel\u00e4sst es der Autor dabei, eine durchaus umstrittene Theorie zur Grundlage seiner Studie zu machen, was dann zu etwas merkw\u00fcrdigen Kapitel\u00fcberschriften f\u00fchrt wie z.B. \u201e<em>Recht im Film als Verf\u00fchrung zum Anderen<\/em>\u201c (S. 107) oder \u201e<em>Verf\u00fchrerische Zeitreise<\/em>\u201c (S. 217).<\/p>\n<p>Wer k\u00fcnstlerische Produkte zum \u201e<em>Rechtsfilm<\/em>\u201c macht (S.45), der verkennt die grundlegenden Prinzipien und Wirkweisen von Spielfilmen, die gerade keine Dokumentarfilme sein wollen und k\u00f6nnen. Man mag dabei kritisieren, dass \u201e<em>all dies \u2026 juristisch betrachtet falsch<\/em>\u201c ist (S. 13) und man kann auch, wie der ehemalige <a href=\"https:\/\/www.zeit.de\/gesellschaft\/zeitgeschehen\/2016-10\/ard-fernsehen-terror-ferdinand-von-schirach-fischer-im-recht\">BGH-Richter Thomas Fischer<\/a> dies bei dem Film \u201eTerror\u201c getan hat, schwere und \u201eexistentielle Fehler\u201c bem\u00e4ngeln \u2013 wenn Fischer aber damals meinte, dass das Publikum \u201e<em>nach Strich und Faden belogen\u201c<\/em> wurde, dann irrt er. Ein Spielfilm ist kein Dokumentarfilm, er darf zu (fast) allen dramaturgischen Mitteln greifen, wenn er den Zuschauer in seinen Bann ziehen, faszinieren will. Ein aufkl\u00e4rerischer oder gar belehrender Anspruch tut da selten gut.<\/p>\n<p>Den Streit, ob und in wieweit Spielfilme tats\u00e4chlich an der Realit\u00e4t orientiert sein m\u00fcssen oder sollen oder eben gerade nicht, diesen Streit tr\u00e4gt der Autor in seiner Studie leider nicht aus, ebenso wie er fast vollst\u00e4ndig auf die Rezeption der Ergebnisse der Medienwirkungsforschung verzichtet. Stattdessen verl\u00e4uft er sich in vielen Details zu den Filmen, die er meint zu analysieren. Hier h\u00e4tte mehr Distanz \u2013 auch zur eigenen Juristenzunft \u2013 gutgetan.<\/p>\n<p>Thomas Feltes, Januar 2024<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fabian Odermatt, Das Recht im filmischen Spiegel. Verf\u00fchrung, Mythos und Performanz. 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