{"id":2259,"date":"2025-04-02T09:33:48","date_gmt":"2025-04-02T07:33:48","guid":{"rendered":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=2259"},"modified":"2025-04-02T09:33:48","modified_gmt":"2025-04-02T07:33:48","slug":"valentin-zur-nieden-falsche-gestaendnisse-in-der-polizeilichen-beschuldigtenvernehmung-rezensiert-von-thomas-feltes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=2259","title":{"rendered":"Valentin zur Nieden, Falsche Gest\u00e4ndnisse in der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung. Rezensiert von Thomas Feltes"},"content":{"rendered":"<p><strong>Valentin zur Nieden, Falsche Gest\u00e4ndnisse in der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung.<\/strong> Eine interdisziplin\u00e4re Untersuchung zu Verbreitung und Hintergr\u00fcnden von falschen Gest\u00e4ndnissen in Deutschland. Duncker &amp; Humblot Berlin 2025, Kriminologische und sanktionenrechtliche Forschungen (KSF), Band 28, 400 S., Buch und E-Book jeweils 109,90 \u20ac<\/p>\n<p>Das Ph\u00e4nomen falscher Gest\u00e4ndnisse, insbesondere in polizeilichen <img loading=\"lazy\" class=\"wp-image-2260 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/9783428193462.jpg\" alt=\"\" width=\"151\" height=\"229\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/9783428193462.jpg 350w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/9783428193462-99x150.jpg 99w\" sizes=\"(max-width: 151px) 100vw, 151px\" \/>Beschuldigtenvernehmungen, ist in Polizeiwissenschaft und Kriminologie als Problem erkannt. Dennoch gibt es bisher in Deutschland nur wenige wissenschaftliche Erkenntnisse \u00fcber H\u00e4ufigkeit und Ursachen. Der Autor hat eine deutschlandweite Befragung von Polizeibeamten und Inhaftierten durchgef\u00fchrt, die sich mit diesem Problem besch\u00e4ftigen.<!--more--><\/p>\n<p>In seiner Studie gaben \u00fcber 20\u202f% der Inhaftierten an, mindestens einmal ein falsches Gest\u00e4ndnis abgelegt zu haben. 16\u202f% der Polizeibeamten berichteten, ein solches entgegengenommen zu haben. Auf Basis der weiteren Angaben der Probanden konnten zudem diverse prozentuale H\u00e4ufigkeiten von falschen Gest\u00e4ndnissen errechnet werden. Die Studie ergab au\u00dferdem, dass polizeilicher Druck in unterschiedlichen Formen eine ma\u00dfgebliche Rolle bei der Abgabe falscher Gest\u00e4ndnisse spielen kann. Besonders vulnerable Gruppen, etwa junge oder gesundheitlich beeintr\u00e4chtigte Beschuldigte, neigen h\u00e4ufiger dazu, sowohl wahre als auch falsche Gest\u00e4ndnisse abzulegen.<\/p>\n<p>Das Buch ist in folgende <a href=\"https:\/\/www.duncker-humblot.de\/_files_media\/leseproben\/9783428593460.pdf\">Kapitel gegliedert<\/a>: Im <strong>Teil A<\/strong> erfolgt eine Einf\u00fchrung in die Thematik. Hier verweist der Autor darauf, dass es regelm\u00e4\u00dfig zu falschen Gest\u00e4ndnissen kommt und dies schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Neben der Frage, wie es zur Abgabe solcher Gest\u00e4ndnisse kommt, sei es von Bedeutung, wie h\u00e4ufig und unter welchen Bedingungen dies der Fall ist. Nur so k\u00f6nne das Ausma\u00df der Problematik bestimmt werden, um die notwendigen Konsequenzen hieraus zu ziehen.<\/p>\n<p>Damit macht er deutlich, dass er einen prim\u00e4r kriminologisch-empirischen Ansatz verfolgt, um sich der Problematik zu n\u00e4hern. Dies ist deshalb zu begr\u00fc\u00dfen, weil es sich bei dem Thema \u201efalsche Gest\u00e4ndnisse\u201c um eines handelt, das oftmals \u2013 auch und besonders in der Polizei &#8211; untersch\u00e4tzt wird, und zwar sowohl quantitativ bez\u00fcglich des Umfangs, als auch qualitativ in Bezug auf die Folgewirkungen. Hierzu z\u00e4hlen prim\u00e4r nat\u00fcrlich m\u00f6gliche falsche Verurteilungen und Menschen, die deshalb unschuldig in Haft sitzen. Die Tatsache, dass in den USA fast w\u00f6chentlich Menschen aus der sog. \u201e<a href=\"https:\/\/deathpenaltyinfo.org\/death-row\/overview\">death row<\/a>\u201c entlassen werden, weil oftmals nach Jahrzehnten ihre <a href=\"https:\/\/www.law.umich.edu\/special\/exoneration\/Pages\/about.aspx\">Unschuld festgestellt wird (sog. exonerations)<\/a>, macht dies deutlich.\u00a0 Insgesamt gab es dort 3.659 exonerations seit 1989. Dabei waren nicht alle Verurteilungen aufgrund eines falschen Gest\u00e4ndnisses erfolgt, aber viele.<\/p>\n<p>Der Autor will in seiner Studie kl\u00e4ren, wie relevant diese Thematik f\u00fcr Deutschland ist. Fakt ist, dass falsche Gest\u00e4ndnisse auch in Deutschland vorkommen.\u00a0 \u201e<em>Hinsichtlich der H\u00e4ufigkeit dieses Ph\u00e4nomens finden sich jedoch in Deutschland nur wenig Daten. Die Gr\u00fcnde und Risikofaktoren falscher Gest\u00e4ndnisse wurden in der angloamerikanischen Literatur mittels verschiedener Methoden, wie Experimenten, Einzelfallanalysen, Aktenauswertungen und Befragungen, untersucht. In Deutschland wuchs das Interesse an dieser Thematik in den vergangenen Jahren zwar stetig, dennoch st\u00fctzen sich die Ver\u00f6ffentlichungen hier \u00fcberwiegend auf Ergebnisse der ausl\u00e4ndischen Literatur und Forschung<\/em>\u201c (S. 22).<\/p>\n<p>Das Ziel seiner Arbeit sei es daher, die polizeiliche Vernehmungspraxis bei Beschuldigtenvernehmungen \u201e<em>im Hinblick auf falsche Gest\u00e4ndnisse aus empirisch rechtspsychologischer sowie normativer strafverfahrens- und polizeirechtlicher Perspektive zu untersuchen\u201c<\/em>. Die vorhandene Forschungsl\u00fccke soll die Arbeit durch zwei empirische Untersuchungen schm\u00e4lern: Eine Befragung von Polizeibeamten und Inhaftierten in mehreren Bundesl\u00e4ndern.<\/p>\n<p>\u201e<em>Die Ergebnisse dieser Erhebungen sollen mit der Zielsetzung analysiert werden, Einblicke in das polizeiliche Vorgehen bei Vernehmungen zu erhalten, Faktoren f\u00fcr die Entstehung oder Beg\u00fcnstigung von falschen Gest\u00e4ndnissen zu identifizieren und Erkenntnisse zum Vorkommen falscher Gest\u00e4ndnisse und zum Umgang mit diesen im Strafvollzug zu liefern. Die so neu gewonnenen Erkenntnisse sollen zudem mit den zuvor dargestellten Ergebnissen der (internationalen) Forschung verglichen werden. Dadurch sollen positive sowie verbesserungsw\u00fcrdige Aspekte der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung in Deutschland in Hinblick auf das Risiko falscher Gest\u00e4ndnisse ermittelt werden<\/em>\u201c (S. 23).<\/p>\n<p>Der <strong>Teil B<\/strong> der Arbeit besch\u00e4ftigt sich mit der polizeiliche Beschuldigtenvernehmung und geht auf Zweck, Ziel und Ablauf der Beschuldigtenvernehmung ein. Hier werden auch die Rechte des Beschuldigten behandelt und der Autor geht auf die Aufgaben und F\u00e4higkeiten des Vernehmungsbeamten sowie auf die Vernehmungsmethoden ein.<\/p>\n<p>Im <strong>Teil C<\/strong> geht es um das falsche Gest\u00e4ndnis. Hier gibt der Autor erst einmal einen geschichtlichen R\u00fcckblick (bis hin zur Folter) und behandelt dann die rechtlichen Grundlagen und die Klassifikation falscher Gest\u00e4ndnisse. Danach wird es dann erstmals empirisch: Er geht auf die bisherigen Studien zur H\u00e4ufigkeit falscher Gest\u00e4ndnisse und die Gr\u00fcnde daf\u00fcr ebenso ein wie auf die Erkennbarkeit und die Pr\u00e4vention und Aufdeckung von falschen Gest\u00e4ndnissen.<\/p>\n<p><strong>Teil D<\/strong> behandelt dann falsche Gest\u00e4ndnisse im Justizvollzug.\u00a0 Hier geht es darum, welche Auswirkungen falsche Gest\u00e4ndnisse auf einen eventuellen Strafvollzug haben (Stichwort: Einsicht in die Tat), bevor dann im <strong>Teil E<\/strong> die eigene empirische Untersuchung folgt.<\/p>\n<p>Mit diesem Kapitel soll sich hier intensiver besch\u00e4ftigt werden, weil es der eigentlich spannende Teil des Buches ist.<\/p>\n<p>Als erstes ist hier (leider wieder einmal) festzustellen, dass die Bereitschaft der Innenministerien, externe empirische Forschungen durchf\u00fchren zu lassen, sehr gering ist. Obwohl der Autor alle L\u00e4nder und das BKA angeschrieben hat, haben sich nur Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und das BKA beteiligt, und diese auch jeweils nur mit ausgew\u00e4hlten Beh\u00f6rden oder Abteilungen. Insgesamt nahmen 243 Personen aus dem Polizeibereich an der Befragung teil, von denen 119 die Befragung auch beendeten.<\/p>\n<p>Bei der Befragung der Inhaftierten haben sich Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern beteiligt. Die Befragung wurde dort durch Aushang bekannt gegeben. Von 9.200 potentiellen Probanden nahmen 351 an der Studie teil.<\/p>\n<p>Konzentriert auf die Polizeibefragung zeigten sich u.a. folgende Ergebnisse (S. 285 ff.): 51 % der Befragten waren in Beschuldigtenvernehmung geschult worden, f\u00fcr gut 55% der Befragten ist es wichtig oder sehr wichtig, in Beschuldigtenvernehmungen ein Gest\u00e4ndnis zu erzielen, fast 75% sind sich (sehr) sicher beim Erkennen von Wahrheit und L\u00fcge.<\/p>\n<p>Die H\u00e4ufigkeit falscher Gest\u00e4ndnisse sch\u00e4tzen die Beamten wie folgt ein: \u201eselten\u201c 76,5%, niemals oder oft jeweils 1,7 %. Immerhin 20,2% gaben \u201enicht bekannt\u201c an. 52% gaben an, dass es Personengruppen mit besonderem Risiko f\u00fcr falsche Gest\u00e4ndnisse gibt, und 48% waren der Auffassung, dass es Vernehmungsmethoden mit erh\u00f6htem Risiko f\u00fcr falsche Gest\u00e4ndnisse gibt.\u00a0 Die weiteren, teilweise sehr detaillierten Fragen und Auswertungen sind, nicht zuletzt aufgrund der geringen Zahl der Befragten, die zudem oftmals bestimmte Fragen nicht beantworteten, nach Auffassung des Rezensenten nicht oder nur mit gro\u00dfem Vorbehalt zu interpretieren. Das wird vom Autor leider selbst nicht thematisiert, obwohl er andere Einschr\u00e4nkungen einr\u00e4umt (S. 360 f.).<\/p>\n<p>Bez\u00fcglich der H\u00e4ufigkeit von falschen Gest\u00e4ndnissen kommt der Verfasser zu folgenden Ergebnissen: Die von ihm befragten Polizeibeamten f\u00fchrten \u2013 so die Berechnungen des Autors \u2013 fast 21.000 Beschuldigtenvernehmungen durch und wurden mit knapp 1.900 Gest\u00e4ndnissen konfrontiert, von denen 24 falsch waren. Dies bedeutet, dass nur in 0,12% aller Vernehmungen nach Auffassung der Beamten ein falsches Gest\u00e4ndnis abgeben wurde.<\/p>\n<p>Bei der Befragung der Inhaftierten gaben diese an, 2.800-mal vernommen worden zu sein, hierbei 610 Gest\u00e4ndnisse abgelegt zu haben, von denen 140 falsch waren, also knapp 5% aller Vernehmungen. Mit der Frage, wie dieser doch erhebliche Unterschied zustande kommen kann, besch\u00e4ftigt sich der Autor leider nur am Rande und f\u00fchrt u.a. an, dass Polizeibeamte nicht alle falschen Gest\u00e4ndnisse erkennen k\u00f6nnen (S. 329). Er berechnet dann aber, dass sch\u00e4tzungsweise 1,27% aller gegen\u00fcber den Polizeibeamten abgelegten Gest\u00e4ndnisse falsch waren, hingegen 22,95% der von den Inhaftierten abgelegten Gest\u00e4ndnisse (S. 330). Auch dieser Unterschied wird nicht weiter thematisiert.<\/p>\n<p>Zusammenfassend ist die Arbeit von zur Nieden zu begr\u00fc\u00dfen, auch wenn sie nicht repr\u00e4sentativ und methodisch in vielen Bereichen problematisch ist und der Autor leider wesentliche Widerspr\u00fcche in seinen Ergebnissen (s.o.) nicht thematisiert. Immerhin gelingt es dem Autor, dieses Thema wieder einmal wissenschaftlich zu behandeln, auch wenn die mangelnde Tiefe der Analyse verwundert, wurde die Arbeit doch kriminologisch an der Universit\u00e4t Hamburg betreut.<\/p>\n<p>Die Arbeit von zur Nieden w\u00e4hlt einen anderen methodischen Ansatz als die Studie von Ottmar Kroll, der sich 2012 mit wahren und falschen Gest\u00e4ndnissen besch\u00e4ftigt hatte (<a href=\"https:\/\/www.nomos-elibrary.de\/de\/10.5771\/9783415050815\/wahre-und-falsche-gestaendnisse-in-vernehmungen\">Boorberg-Verlag<\/a>). Er hatte knapp 800 Polizeiakten ausgewertet und kam zu dem Ergebnis, dass &#8211; mit Ausnahme einzelner Drogendelikte \u2013 sich in seinen Akten keine Hinweise auf falsche Gest\u00e4ndnisse ergeben hatten und damit nichts \u00fcber deren H\u00e4ufigkeit aussagen lasse. Es sei haupts\u00e4chlich von der Richtigkeit der jeweiligen Gest\u00e4ndnisse auszugehen (<a href=\"https:\/\/www.bmi.gv.at\/104\/Wissenschaft_und_Forschung\/SIAK-Journal\/SIAK-Journal-Ausgaben\/Jahrgang_2014\/files\/Kroll_2_2014.pdf\">Kroll 2014 im SIAK-Journal<\/a>).<\/p>\n<p>Letztlich bleibt der Rezensent \u00e4hnlich wie die \u00d6ffentlichkeit mit der Unsicherheit zur\u00fcck, ob falsche Gest\u00e4ndnisse auch in Deutschland eine \u00fcber spektakul\u00e4re Einzelf\u00e4lle hinausgehende Rolle spielen. Vor dem Hintergrund der eigenen forensischen Erfahrung des Rezensenten im Polizei- und Justizbereich muss davon ausgegangen werden. Es w\u00e4re zu w\u00fcnschen, wenn man sich hier einmal intensiver mit dieser Thematik besch\u00e4ftigen w\u00fcrde, und dabei einen umfassenderen und \u00fcbergreifenderen methodischen Ansatz w\u00e4hlen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Thomas Feltes, April 2025<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Valentin zur Nieden, Falsche Gest\u00e4ndnisse in der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung. Eine interdisziplin\u00e4re Untersuchung zu Verbreitung und Hintergr\u00fcnden von falschen Gest\u00e4ndnissen in Deutschland. 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