{"id":2338,"date":"2026-02-08T14:53:51","date_gmt":"2026-02-08T13:53:51","guid":{"rendered":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=2338"},"modified":"2026-02-08T14:53:51","modified_gmt":"2026-02-08T13:53:51","slug":"brorhilker-buenger-cum-ex-milliarden-und-moral-warum-sich-der-kampf-gegen-wirtschaftskriminalitaet-lohnt-rezensiert-von-karsten-lauber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=2338","title":{"rendered":"Brorhilker\/B\u00fcnger, Cum\/Ex, Milliarden und Moral. Warum sich der Kampf gegen Wirtschaftskriminalit\u00e4t lohnt. Rezensiert von Karsten Lauber"},"content":{"rendered":"<p><strong>Anne Brorhilker, Traudl B\u00fcnger: Cum\/Ex, Milliarden und Moral. Warum sich der Kampf gegen Wirtschaftskriminalit\u00e4t lohnt. <\/strong>Heyne-Verlag, M\u00fcnchen, 2025, 271 Seiten, ISBN: 978-3-453-21911-3, 24.- \u20ac<\/p>\n<p>Finanzkriminalit\u00e4t ist derzeit sichtbar. Als aktuelles Themenheft des Kriminologischen Journals (Heft 4\/2025) oder als <img loading=\"lazy\" class=\" wp-image-2339 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/Brorhilker.png\" alt=\"\" width=\"228\" height=\"343\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/Brorhilker.png 264w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/Brorhilker-100x150.png 100w\" sizes=\"(max-width: 228px) 100vw, 228px\" \/>Beschluss des Bundesrats, in dem die Bundesregierung gebeten wird, &#8222;zeitnah einen Gesetzentwurf zur administrativen Verm\u00f6gensermittlung und zur Einziehung von Verm\u00f6genswerten unklarer Herkunft vorzulegen&#8220; (Bundesrat 2026: 2). Das hier vorliegende Buch der sachleitenden Staatsanw\u00e4ltin in den Ermittlungsverfahren Cum\/Ex u.a. erschien Ende 2025 und ist zum Zeitpunkt der Rezension bereits in der 5. Auflage erschienen. Unterst\u00fctzt wurde Anne Brorhilker von der Autorin Traudl B\u00fcnger, die namentlich allerdings nicht auf dem Cover erw\u00e4hnt wird.<!--more--><\/p>\n<p>Das <a href=\"https:\/\/d-nb.info\/1361913533\">Inhaltsverzeichnis<\/a> kann in der Datenbank der Deutschen Nationalbibliothek eingesehen werden. Die Autorinnen beschreiben die Zeit ab der \u00dcbernahme des Ermittlungsverfahren durch Anne Brorhilker bis zu der K\u00fcndigung ihres Dienstverh\u00e4ltnisses beim Land Nordrhein-Westfalen und den Eintritt als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin in den Finanzwende e.V.<\/p>\n<p>Vermutlich ist es einfacher zu beschreiben, was das Buch nicht ist. Es ist kein kriminologisches Buch und trotz der intensiven Befassung mit der Verwaltungsarbeit auch kein verwaltungswissenschaftliches Buch. Ebenso wenig ist es ein rechtswissenschaftliches oder ein popul\u00e4rwissenschaftliches Buch.<\/p>\n<p>Die von Anne Brorkiler geleiteten und initiierten Ermittlungsverfahren bilden den Rahmen f\u00fcr eine durchwegs sachlich vorgetragene Kritik an der Finanzbranche, die in ihrem rechtswidrigen Agieren zum Nachteil der Steuerzahler\/-innen auf tatkr\u00e4ftige Unterst\u00fctzung aus der Politik und der Verwaltung st\u00f6\u00dft. Man muss sich w\u00e4hrend der Lekt\u00fcre wiederkehrend den Verdienst von Anne Brorhilker als Staatsanw\u00e4ltin vergegenw\u00e4rtigen. So beharrlich sie das Ermittlungsverfahren betrieben hat, so wenig gelingt es ihr in diesem Buch, das System im Allgemeinen und das Verfahren im Besonderen analytisch \u00fcberzeugend zu durchdringen. Zu oft verlieren sich die Ausf\u00fchrungen in beh\u00f6rdenallt\u00e4glichen Banalit\u00e4ten, wie dem Sammelsurium an kunterbunten Kaffeetassen, abgelaufener Milch im Beh\u00f6rdenk\u00fchlschrank oder der Versorgung mit S\u00fc\u00dfigkeiten.<\/p>\n<p>Demgegen\u00fcber sind die wiederkehrenden kritischen Generalisierungen in Bezug auf die \u00f6ffentliche Verwaltung problematisch. Hier ist beispielsweise von fehlender oder wirkungsloser Kontrolle von &#8222;den&#8220; Beh\u00f6rden die Rede (S. 180 ff.) oder fehlendem Einfluss der Personalvertretungen (S. 186). An diesen Stellen d\u00fcrften sp\u00e4testens die in der Kommunalverwaltung t\u00e4tigen Besch\u00e4ftigten ratlos den Kopf sch\u00fctteln, die einer wirkungsvollen Kontrolle durch Stadtr\u00e4te, lokalen Medien, Fachaufsichtsbeh\u00f6rden und interner Dienst-\/Fachaufsicht unterliegen &#8211; und einer durchaus einflussreichen Personalvertretung.<\/p>\n<p>Ebenso wenig verf\u00e4ngt die allgemeine Kritik an der problematischen Personalfluktuation bei den f\u00fcr die Wirtschaftskriminalit\u00e4t zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, denn wer bef\u00f6rdert werden m\u00f6chte, muss den Arbeitsplatz wechseln (S. 225 f.). Wovon sprechen die Autorinnen konkret? Ist das in Nordrhein-Westfalen so &#8211; und falls ja, bei welchen Beh\u00f6rden? Im Bayerischen Landeskriminalamt waren die Dienstposten im Bereich Wirtschaftskriminalit\u00e4t vor gut 20 Jahren schon privilegiert ausgestaltet. Als junger Kommissar (A 9) konnte man bis zur Besoldungsstufe A 12 bef\u00f6rdert werden, ohne die Stelle wechseln zu m\u00fcssen. Auf die in verschiedenen L\u00e4ndern eingef\u00fchrten Wirtschaftskriminalisten, d.h. Quereinsteiger, sei erg\u00e4nzend hingewiesen.<\/p>\n<p>Eine solidere Analyse h\u00e4tte durchaus brauchbare &#8211; und vor allem zielgerichtete &#8211; Kritik hervorbringen k\u00f6nnen. Die nennenswerte Leistung, dass Unterlagen digitalisiert werden konnten, um sie auswertegeeignet zur Verf\u00fcgung zu stellen (S. 56) beschreibt wohl eher einen vormals beklagenswerten Zustand der Staatsanwaltschaft in K\u00f6ln (oder der Polizei?). Dies trifft auch auf die beschriebene Begeisterung zu, dass bei Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft ein IT-Experte einbezogen wurde, um die Daten zu sichern.<\/p>\n<p>An Potential f\u00fcr aussagekr\u00e4ftige Skandalisierungen w\u00fcrde es durchaus nicht mangeln &#8211; trotz der Verschwiegenheitspflicht, der Anne Brorhilker auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Staatsdienst noch unterliegt. Die Platzierung von Fachaufs\u00e4tzen pro Cum\/Ex und die Mitwirkung von Verfahrensbeteiligten bei renommierten Rechtskommentaren (S. 92) z\u00e4hlt ebenso dazu wie eine &#8222;erfolgreiche&#8220; Lobbyarbeit, die dazu gef\u00fchrt haben soll, dass ein Beamter im Finanzministerium im Gesetzgebungsverfahren die Interessen des Bankenverbandes vertreten hat (S. 86 f.). An dieser Stelle h\u00e4tte sich beispielsweise ein Rekurs auf den Nationalen Normenkontrollrat angeboten, der mangelhafte Abstimmungs- und Beteiligungsfristen in Gesetzgebungsverfahren kritisiert (vgl. Nationaler Normenkontrollrat 2022: 25 f.).<\/p>\n<p>Ausf\u00fchrungen zur Kriminologie reduzieren sich im \u00dcbrigen auf vereinzelte Aussagen wie &#8222;[d]ie kriminologische Forschung wei\u00df&#8220; (S. 222), um Sachverhalte (kurz) anzusprechen, die aus theoretischer Perspektive beispielsweise als Rational Choice eingeordnet werden.<\/p>\n<p>Vereinzelte rechtspolitische Forderungen wie in Bezug auf eine Kronzeugenregelung oder einer Ausweitung des Rechts auf einen Pflichtverteidiger (S. 145 ff.) finden sich nicht in den abschlie\u00dfenden &#8222;Vier Forderungen&#8220; (S. 225 ff.) wieder, unter denen sich u.a. auch die bereits genannte Kritik an der Personalfluktuation wiederfindet.<\/p>\n<p>Den Abschluss des Buches bilden pers\u00f6nliche &#8222;Learnings&#8220; von Anne Brorhilker, strukturiert von A bis Z. Auch an dieser Stelle schw\u00e4chen Aussagen wie &#8222;Anz\u00fcge, Manschettenkn\u00f6pfe und Designeruhren sind \u00fcberbewertet&#8220; den Effekt. Denn in dieser Aufz\u00e4hlung finden sich durchaus gelungene Statements, wie der Hinweis unter &#8222;I&#8220;, wonach in Baden-W\u00fcrttemberg seit 12 Jahren nur ein Staatsanwalt in einem Verfahren t\u00e4tig ist, das einen Umfang von 166 Mio. Euro aufweist.<\/p>\n<p>Im Ergebnis liegt ein z\u00fcgig zu lesendes Buch vor, dass enormes Potential liegen gelassen hat. Angesichts des Skandalisierungspotentials in diesem Buch tragen die Autorinnen ihre Kritik durchwegs sachlich vor. Deutlich wird dabei der hohe Show-Effekt in einer abgehobenen Branche &#8211; angetrieben von einem schier unaufhaltsamen Verlangen nach Geld, Einfluss und Macht. Staatsanw\u00e4lte, Polizeibedienstete und Steuerfahnder werden etliches aus ihrem Alltag wiedererkennen.<\/p>\n<p>Karsten Lauber, Februar 2026<\/p>\n<p><strong>Verwendete Literatur<\/strong><\/p>\n<p>Bundesrat (Hrsg.) (2026): Entschlie\u00dfung des Bundesrates zur effektiveren Bek\u00e4mpfung der Finanzkriminalit\u00e4t, Drucksache 741\/25 vom 30.01.2025.<\/p>\n<p>Nationaler Normenkontrollrat (Hrsg.) (2022): Jahresbericht 2022. Verf\u00fcgbar unter https:\/\/www.normenkontrollrat.bund.de\/Webs\/NKR\/DE\/veroeffentlichungen\/jahresberichte\/jahresberichte_node.html, abgerufen am 07.02.2026.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anne Brorhilker, Traudl B\u00fcnger: Cum\/Ex, Milliarden und Moral. Warum sich der Kampf gegen Wirtschaftskriminalit\u00e4t lohnt. Heyne-Verlag, M\u00fcnchen, 2025, 271 Seiten, ISBN: 978-3-453-21911-3, 24.- \u20ac Finanzkriminalit\u00e4t ist derzeit sichtbar. 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