{"id":396,"date":"2016-03-12T14:40:14","date_gmt":"2016-03-12T13:40:14","guid":{"rendered":"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=396"},"modified":"2016-03-12T14:42:03","modified_gmt":"2016-03-12T13:42:03","slug":"klaus-jost-der-fall-alexander-c-konfrontation-mit-der-staatsgewalt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=396","title":{"rendered":"Klaus Jost &#8211; Der Fall Alexander C. Konfrontation mit der Staatsgewalt."},"content":{"rendered":"<p>347) <strong><em>Jost, Klaus;<\/em><\/strong>\u00a0<strong>Der Fall Alexander C. Konfrontation mit der Staatsgewalt.;<\/strong> Lehmann media, Berlin 2015, 127 Seiten, \u20ac 12,95. ISBN 978\u20103\u201086541\u2010740\u20104<\/p>\n<p><strong><img loading=\"lazy\" class=\"wp-image-398 size-medium alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/der_fall_alexander_c-96x150.png\" alt=\"der_fall_alexander_c\" width=\"96\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/der_fall_alexander_c-96x150.png 96w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/der_fall_alexander_c.png 160w\" sizes=\"(max-width: 96px) 100vw, 96px\" \/><\/strong><\/p>\n<p>Der Klappentext des Buches beginnt mit dem Satz: \u201eWir wollen als Eltern doch nur die Wahrheit wissen\u201c. Dies sagt die Mutter des 28\u2010j\u00e4hrigen Jurastudenten, der von zwei Polizisten im Einsatz misshandelt und erschossen wurde. Die Frage, warum die Umst\u00e4nde nie wirklich aufgekl\u00e4rt wurden, wird sie (wie viele Hinterbliebene oder auch Opfer von Polizeigewalt) noch lange, wahrscheinlich ein Leben lang besch\u00e4ftigen. Und f\u00fcr sie wie f\u00fcr die meisten Opfer ist die Beantwortung der Frage, warum nicht mehr zur Aufkl\u00e4rung getan wurde, oftmals wichtiger und schmerzhafter, als etwaige polizeiliche \u00dcbergriffe selbst. <!--more--><\/p>\n<p>Wir werden dies, in zugegeben anderem Kontext, demn\u00e4chst im Strafverfahren im Zusammenhang mit dem \u201eLoveparade\u201c\u2010 \u201eUngl\u00fcck\u201c wieder erleben und d\u00fcrfen gespannt sein, wie das Gericht damit umgeht. Denn rechtlich betrachtet hat das Strafverfahren einzig und allein das Ziel, die Schuld eines (oder mehrerer) Angeklagten festzustellen. Eine wirkliche Aufkl\u00e4rung von Ereignissen l\u00e4sst sich in diesem, durch prozessuale Ma\u00dfnahmen eng begrenzten Rahmen nur selten leisten \u2013 wie auch das aktuelle NSU\u2010Verfahren leider zeigt.<\/p>\n<p>Der Rechtspsychologe Klaus Jost fragt in seinem Buch, wie es sein kann, dass in diesem Fall wie auch in so vielen anderen F\u00e4llen mutma\u00dflich unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Polizeigewalt Ermittlungen der Justiz mit Verfahrenseinstellungen enden \u2013 ohne gerichtliche Aufkl\u00e4rung!<\/p>\n<p>Das Buch muss man lesen. Auch und gerade, wenn man angeblichen Verschw\u00f6rungstheorien nicht glaubt und meint, die Polizei mache immer alles richtig und keine Fehler. Denn eines ist sicher: Eine wirkliche Fehlerkultur gibt es bei der Institution Polizei noch immer nicht. Daran \u00e4ndert auch im aktuellen Fall der \u00dcbergriffe gegen Asylbewerber durch einen Bundespolizisten in Hannover die hektische Einf\u00fchrung eines (einzigen!) Polizeibeauftragten bei der Bundespolizei nichts. F\u00fcr eine solche Art von Nebelkerzen\u2010Werfen sollte sich eigentlich die F\u00fchrung der Bundespolizei zu schade sein. Besser ist das schon die Forderung des BdK nach Beauftragten in allen L\u00e4ndern und auf Bundesebene <a href=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=396#_ftn1\">[1]<\/a>.<\/p>\n<p>Was war eigentlich passiert damals? \u201eAm Morgen des 26.1.2010 gegen 4.36 Uhr wurden die beschuldigten Polizeibeamten A. und B. per Funk zum B\u00fcrgerhospital in Frankfurt am Main gerufen, weil dort im Hof ein Mann eine Frau bedrohe. Bei diesen Personen handelte es sich um den 28\u2010j\u00e4hrigen Alexander C. und dessen Bekannte. Kurze Zeit sp\u00e4ter wurde den Beamten \u2010 wiederum per Funk \u2010 mitgeteilt, dass der Mann mit einem Messer bewaffnet sei. Als die Beamten eintrafen, lief Alexander C. schnellen Schrittes und mit erhobenem Messer auf die Beamten zu. Die Beamten forderten ihn mehrfach unter vorgehaltener Waffe zum Stehenbleiben auf, worauf dieser \u2010 was seine Eltern jedoch in Abrede stellen \u2010 nicht reagierte und sich weiter auf die Beamten zubewegte. Als Alexander C. noch etwa zwei bis drei Meter von dem Beamten A. entfernt war, schoss dieser in Richtung des Oberk\u00f6rpers von Alexander C. und traf ihn. Im weiteren Verlauf gab der Polizeibeamte B. mehrere Sch\u00fcsse auf die Unterschenkel des Alexander C. ab. Allein urs\u00e4chlich f\u00fcr den sp\u00e4ter trotz sofort eingeleiteter Notfallversorgung eingetretenen Tod von Alexander C. war die durch den ersten Schuss herbeigef\u00fchrte innere Blutung durch eine Verletzung der Leber. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat das gegen die Polizeibeamten eingeleitete Ermittlungsverfahren im November 2011 eingestellt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Eltern des Alexander C. bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte keinen Erfolg\u201c <a href=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=396#_ftn2\">[2]<\/a>.<\/p>\n<p>Soweit die sachliche Presseerkl\u00e4rung des OLG Frankfurt vom 14.11.2012. Dazu wird weiterhin mitgeteilt, dass das Gericht den Klageerzwingungsantrag in Bezug auf beide beschuldigten Polizeibeamten f\u00fcr unzul\u00e4ssig h\u00e4lt. Hinsichtlich des Polizeibeamten B. sei dies bereits deshalb der Fall, weil Angeh\u00f6rige eines Get\u00f6teten wegen einer gef\u00e4hrlichen K\u00f6rperverletzung nicht berechtigt sind, ein Klageerzwingungsverfahren zu betreiben. Diese M\u00f6glichkeit bestehe nur dann, soweit durch die Tat der Tod eingetreten sei. Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen, da die Sch\u00fcsse des Polizeibeamten B. nicht urs\u00e4chlich f\u00fcr den Tod von Alexander C. gewesen seien. Den Klageerzwingungsantrag betreffend den Polizeibeamten A. hat das OLG ebenfalls als unzul\u00e4ssig verworfen. Voraussetzung f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit des Klageerzwingungsverfahrens sei, dass der Antragsteller einen in sich geschlossenen Sachverhalt vortrage, der \u2010 wenn man ihn als richtig unterstelle \u2010 die Erhebung einer Anklage rechtfertigen w\u00fcrde. Dies sei indes nicht der Fall.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndet wird die Entscheidung damit, dass der von den Eltern behauptete Sachverhalt, wonach Alexander C. nach der Ansprache durch die Polizeibeamten stehen geblieben sei und sich auf der Stelle hin und her bewegt habe \u2010 seinen Angriff also beendet habe \u2010 nicht belegt. Dabei ging es hier (noch) nicht um eine Verurteilung, sondern \u201enur\u201c um die Frage, ob \u00fcberhaupt im Rahmen einer strafrechtlichen Hauptverhandlung gekl\u00e4rt werden soll, was sich tats\u00e4chlich ereignet hat. Insofern ist diese Entscheidung beispielhaft f\u00fcr viele andere, in denen es um Polizeigewalt ging und in denen ein Strafverfahren erst gar nicht er\u00f6ffnet wurde.<\/p>\n<p>Das Gericht behauptet zudem, dass die von den Eltern erhobenen Vorw\u00fcrfe, Beweismittel seien manipuliert worden bzw. verschwunden, spekulativ und ebenfalls durch keine Tatsachen belegt seien. Das Gericht meint offensichtlich, dass die Eltern die Beweise f\u00fcr ein Strafverfahren vorzulegen haben<\/p>\n<p>\u2013 eine drastische Verkennung der Aufgaben der Staatsanwaltschaft, die offensichtlich hier wie in vielen anderen F\u00e4llen versagt hat. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass die Polizeibeamten in Notwehr gehandelt h\u00e4tten. Angesichts der Dynamik des Geschehens h\u00e4tten die Polizeibeamten keine Zeit mehr gehabt, den Messerangriff von Alexander C. zun\u00e4chst durch einen Schuss in seine Beine sofort und endg\u00fcltig zu beenden, ohne sich selbst einer Lebensgefahr auszusetzen.<\/p>\n<p>Und dann kommt noch ein Satz, der aufhorchen l\u00e4sst: F\u00fcr die Beamten sei schlie\u00dflich auch nicht erkennbar gewesen, dass Alexander C. unter einer psychischen Erkrankung gelitten habe. In den letzten Jahren waren 8 von 10 Opfern von t\u00f6dlicher Polizeigewalt psychisch krank <a href=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=396#_ftn3\">[3]<\/a>. Es wird Zeit, dar\u00fcber intensiver nachzudenken.<\/p>\n<p>Zu und \u00fcber diesen Fall ist nun ein Buch erschienen. Es ist leider selten, dass F\u00e4lle von Polizeigewalt nachtr\u00e4glich noch einmal unabh\u00e4ngig aufgearbeitet und dokumentiert werden. Schon deshalb ist dieses Buch wichtig.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> http:\/\/www.deutschlandfunk.de\/bund\u2010deutscher\u2010kriminalbeamter\u2010beauftragter\u2010fuer.1818.de.html?dram:article_id=320828<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> https:\/\/olg\u2010frankfurt\u2010justiz.hessen.de\/irj\/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15\/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet\/nav\/855\/8556f168\u20102180\u2010411a\u2010eb6d\u2010f144e9169fcc,,,,11111111\u20102222\u20103333\u20104444\u2010100000005003.htm<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> S. dazu meine Besprechung: http:\/\/www.polizei\u2010newsletter.de\/books\/2015_Pschyrembel_Feltes.pdf<\/p>\n<p>Rezensiert von: Thomas Feltes<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>347) Jost, Klaus;\u00a0Der Fall Alexander C. Konfrontation mit der Staatsgewalt.; Lehmann media, Berlin 2015, 127 Seiten, \u20ac 12,95. 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