{"id":454,"date":"2016-04-18T08:31:34","date_gmt":"2016-04-18T06:31:34","guid":{"rendered":"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=454"},"modified":"2016-04-20T08:44:01","modified_gmt":"2016-04-20T06:44:01","slug":"nicola-hahn-gefaehrderansprache-und-vernehmung-abgrenzung-rechtliche-probleme-praxistipps","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=454","title":{"rendered":"Nikola Hahn &#8211; Gef\u00e4hrderansprache und Vernehmung. Abgrenzung, rechtliche Probleme, Praxistipps."},"content":{"rendered":"<p>356)<strong> <em>Hahn, Nikola;<\/em> Gef\u00e4hrderansprache und Vernehmung. Abgrenzung, rechtliche Probleme, Praxistipps.; <\/strong>aktualisierte und erweiterte Auflage. Thoni Verlag, Erfurt 2016, ISBN 978-3-944177-45-8, \u20ac 9,90, 105 Seiten. Taschenbuch<\/p>\n<p><strong><img loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-455 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/gefaehrderansprache-100x150.png\" alt=\"gefaehrderansprache\" width=\"100\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/gefaehrderansprache-100x150.png 100w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/gefaehrderansprache.png 200w\" sizes=\"(max-width: 100px) 100vw, 100px\" \/><\/strong><\/p>\n<p><u>\u00dcbersicht<\/u>:<\/p>\n<p>Nikola Hahn entwickelte f\u00fcr die Fortbildung der hessischen Polizei ein Konzept \u201eWerkzeugkoffer Vernehmung. Kriminalistisches Vernehmen\u201c. Das vorliegende B\u00fcchlein ist ein Exkurs daraus, der seit 2013 als E-Book und somit in der 1. Auflage vorliegt. Der gedruckten 2. Auflage ging eine \u00dcberarbeitung unter Ber\u00fccksichtigung aktueller Rechtsprechung und Literatur sowie Erg\u00e4nzungen um tabellarische \u00dcbersichten voraus.<!--more--> Der Schwerpunkt dieses Taschenbuches liegt auf den rechtlichen Schnittstellen von pr\u00e4ventiver Kommunikation mit Gef\u00e4hrdern und repressiven Vernehmungen. Taktische \u00dcberlegungen flossen in diese Publikation nicht ein (vergl. S. 9).<\/p>\n<p><u>Inhalt<\/u>:<\/p>\n<p>Vorbemerkungen der Autorin zu vorliegendem B\u00fcchlein folgen Versuche der Differenzierung in der polizeilichen Kommunikation mit Gef\u00e4hrdern (Kap. I). Unterschieden wird dabei zwischen schlichten und appellativen Gef\u00e4hderansprachen, allgemeinen Gef\u00e4hrdergespr\u00e4chen sowie Gef\u00e4hrderbefragungen. Anschlie\u00dfend geht Nikola Hahn intensiv auf Rechtsgrundlagen und Gerichtsentscheide in der Gef\u00e4hrderkommunikation ein (Kap. II). Es folgen Antworten zu den Fragestellung, ob polizeirechtlich erhobene Daten in k\u00fcnftigen Strafverfahren Verwendung finden d\u00fcrfen (Kap. III) und ob eine Gef\u00e4hrderbefragung eine doppelfunktionale Ma\u00dfnahme sein kann (Kap. IV). Anschlie\u00dfend werden \u00dcberg\u00e4nge von einer Gef\u00e4hrderkommunikation zur Vernehmung aufgezeigt (Kap. V) und dann die Kapitel III bis V zusammengefasst (Kap. VI).<\/p>\n<p>Dem Ganzen folgen \u00dcbersichten zu Definitionen, Zielen, Abgrenzungsproblemen (\u00dcbersichten 1.1 bis 1.4), Voraussetzungen, Ma\u00dfnahmen, Befugnisse (\u00dcbersicht 2) sowie polizeirechtlichen Vorschriften in der BRD (\u00dcbersicht 3) auf insgesamt 18 Seiten.<\/p>\n<p>Ein Artikel von Nikola Hahn aus der hessischen Polizeirundschau Nr. 5\/2012 \u00fcber den o.g. Werkzeugkoffer Vernehmung rundet das Werk ab, gefolgt von Bildnachweis\/Dank, Literaturverzeichnis\/Quellen, Abk\u00fcrzungs- und Schlagwortverzeichnis und Impressum.<\/p>\n<p><u>Diskussion und Fazit<\/u>:<\/p>\n<p>Nikola Hahn ist ein \u00fcbersichtliches Nachschlagewerk zu einem rechtlich komplexen Bereich gelungen, der zunehmend in der polizeilichen Praxis Bedeutung gewinnt. Das pr\u00e4ventive Instrument eines Gespr\u00e4chs mit vermuteten St\u00f6rern der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung, um eben dieser Vermutung vorzubeugen, ist zwischenzeitlich ein h\u00e4ufig angewendetes, gleich ob es einen warnenden (\u201eDie Polizei hat ein Auge auf Dich!\u201c) oder einen Informationsgewinnungscharakter zur Gefahreneinsch\u00e4tzung hat. \u201e<em>Eine strikte Trennung zwischen polizeirechtlichen und strafprozessualen Ma\u00dfnahmen ist<\/em> [\u2026] <em>nicht immer m\u00f6glich, und in dem Ma\u00dfe, wie das (polizeirechtliche) Instrument der &gt;&gt;Gef\u00e4hrderansprache&lt;&lt; an Bedeutung gewonnen hat, r\u00fccken Problemstellungen in den Blickpunkt, die bis vor einigen Jahren noch kaum Bedeutung f\u00fcr die Praxis hatten<\/em>\u201c (S. 7). Nikola Hahn bringt hierzu Beispiele, wie sie in der polizeilichen Praxis zu finden sind, ob dies nun Gespr\u00e4che mit Hooligans vor einem Fu\u00dfballspiel oder solche mit bekannten Sexualstraft\u00e4tern bzw. politischen Extremisten sind. Es gef\u00e4llt dabei der Fokus auf die rechtlichen Aspekte solcher Gespr\u00e4che, die taktischen \u00dcberlegungen vorwegzustellen sind. Zun\u00e4chst ist das (Rechts-)Mittel zu pr\u00fcfen und dann kann erst der Zweck der Ma\u00dfnahme erreicht werden<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a>.<\/p>\n<p>Die Autorin verwendet f\u00fcr diesen rechtlichen Ratgeber f\u00fcr Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eine klare Sprache, die sich auf das Wesentliche und Notwendige konzentriert. Es st\u00f6rt dabei nicht, dass polizeirechtliche Bewertungen auf dem Hessischen Polizeigesetz fu\u00dfen, da die Erkenntnisse einfach auf polizeiliche Vorschriften anderer Bundesl\u00e4nder \u00fcbertragbar sind.<\/p>\n<p>Die \u00dcberg\u00e4nge von einer (polizeirechtlichen) Kommunikation mit Gef\u00e4hrdern hin zur ordentlichen Vernehmung im Strafverfahren werden deutlich.<\/p>\n<p>Der Beginn des Kapitel IV, Gef\u00e4hrderbefragung als Doppelfunktionale Ma\u00dfnahme, und dort die Unterscheidung zwischen Repression und Pr\u00e4vention ist etwas unverst\u00e4ndlich formuliert (S. 43). Insgesamt ist das B\u00fcchlein aber sehr gelungen, gerade die \u00dcbersichten gefallen, bringen Sie doch bestimmte Zusammenh\u00e4nge auf den Punkt und komplettieren dabei das B\u00fcchlein als Nachlagewerk.<\/p>\n<p>Spannend w\u00e4re es nun, diesem rechtlichen Ratgeber einen polizeitaktischen zur Seite zu stellen, der auch kommunikationspsychologische Aspekte ber\u00fccksichtigt. Denn unabh\u00e4ngig von der Rechtslage \u2013 der Adressat im Gef\u00e4hrdergespr\u00e4ch wird die Polizei und deren Besuch schon allein aus ihrer m\u00e4chtigen Rolle heraus als Drohung verstehen. Und ist das nicht auch gerade so von der einschreitenden Polizei gewollt, zumindest billigend in Kauf genommen?<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> In Anlehnung und Umkehrung(!) des Sprichworts, \u201eder Zweck heiligt die Mittel\u201c.<\/p>\n<p>Rezensiert von: R\u00fcdiger Schilling<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>356) Hahn, Nikola; Gef\u00e4hrderansprache und Vernehmung. Abgrenzung, rechtliche Probleme, Praxistipps.; aktualisierte und erweiterte Auflage. Thoni Verlag, Erfurt 2016, ISBN 978-3-944177-45-8, \u20ac 9,90, 105 Seiten. Taschenbuch \u00dcbersicht: Nikola Hahn entwickelte f\u00fcr die Fortbildung der hessischen Polizei ein Konzept \u201eWerkzeugkoffer Vernehmung. Kriminalistisches Vernehmen\u201c. 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