{"id":528,"date":"2016-08-19T16:05:36","date_gmt":"2016-08-19T14:05:36","guid":{"rendered":"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=528"},"modified":"2016-08-27T13:31:31","modified_gmt":"2016-08-27T11:31:31","slug":"hans-dieter-schwind-kriminologie-und-kriminalpolitik-eine-praxisorientierte-einfuehrung-mit-beispielen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=528","title":{"rendered":"Hans-Dieter Schwind &#8211; Kriminologie und Kriminalpolitik. Eine praxisorientierte Einf\u00fchrung mit Beispielen"},"content":{"rendered":"<p><strong><em>Schwind,\u00a0Hans-Dieter;<\/em> Kriminologie und Kriminalpolitik. Eine praxisorientierte Einf\u00fchrung mit Beispielen<\/strong>; Heidelberg, 2016, 826 S., ISBN\u00a0 978-3-7832-0047-8, 34,99 Euro.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-530 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/08\/kriminologie_schwind-101x150.png\" alt=\"kriminologie_schwind\" width=\"101\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/08\/kriminologie_schwind-101x150.png 101w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/08\/kriminologie_schwind.png 200w\" sizes=\"(max-width: 101px) 100vw, 101px\" \/><\/p>\n<p>Das im Juli 2016 ver\u00f6ffentlichte<a href=\"#_edn1\" name=\"_ednref1\">[1]<\/a> Lehr- und Fachbuch von Hans-Dieter Schwind feiert mit der 23. Auflage sein 30-j\u00e4hriges Jubil\u00e4um. Gleichwohl auf diese Leistung an keiner Stelle hingewiesen wird, soll es Erw\u00e4hnung in einer Zeit finden, in der zunehmend auch Politiker<a href=\"#_edn2\" name=\"_ednref2\">[2]<\/a> glauben, nahezu in Echtzeit mit 140 Zeichen fundiert \u00fcber komplexe kriminologische, polizeiwissenschaftliche oder kriminalpolitische Themen Stellung beziehen zu k\u00f6nnen.<!--more--> Der Seitenumfang hat sich gegen\u00fcber der Vorauflage um 81 Seiten auf nun 826 erh\u00f6ht. Ins Auge f\u00e4llt zun\u00e4chst die Ver\u00e4nderung des Buchtitels. Aus \u201eKriminologie\u201c wurde \u201eKriminologie und Kriminalpolitik\u201c. Bei der 23. Auflage handelt es sich nach Verlagsangabe um eine neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Der wesentliche Aspekt wird bereits auf dem Cover deutlich, denn ein Banner weist auf die \u201eFl\u00fcchtlingskrise, ab Seite 711\u201c hin. Bei einem bew\u00e4hrten Handbuch beruhigt es durchaus, wenn im Wesentlichen zun\u00e4chst alles beim Alten geblieben ist. So hat sich an der inhaltlichen Struktur nichts ge\u00e4ndert. Die offensiv beworbene Fl\u00fcchtlingskrise ist Bestandteil des Europakapitels (10. Teil). Dort hat sich die Zahl der bisherigen Randnummern mehr als verdoppelt (167 statt 83). Schwerpunkte der \u00dcberarbeitung werden im Vorwort und in der Verlagsank\u00fcndigung bereits benannt. Das sind insbesondere die familiale und schulische Erziehung, die Freizeitgestaltung (insb. Gewaltph\u00e4nomene) und die bereits genannte Fl\u00fcchtlingskrise. F\u00fcr die \u201eErweiterung der polizeirelevanten Themen, die vor allem f\u00fcr die Ausbildung an den Polizeiakademien Bedeutung besitzen\u201c, legte der seit der 22. Auflage als Co-Autor mitarbeitende Jan-Volker Schwind Wert. Das Stichwort Polizei weist nun auf \u00fcber 100 Unterstichworte hin. Der Kriminologie-Klassiker hat nun seit 30 Jahren eine Vielzahl von Kriminologen, Soziologen oder Studierenden unterschiedlicher Fachrichtungen treu begleitet. Eine wichtige Zielgruppe stellen nat\u00fcrlich auf die Studierenden der Polizei dar. Der Autor t\u00e4te jedoch gut daran, die Heterogenit\u00e4t der Leserschaft im Auge zu behalten. Das Handbuch sollte sich nicht zu einer unterrichtsbegleitenden Literatur f\u00fcr Studierende an den Fachhochschulen entwickeln. Bereits die Ausweisung von \u00fcber 100 Unterstichworten kann vor diesem Hintergrund kritisch gesehen werden, denn diese f\u00fchren im Ergebnis zu einem doppelten Stichwortverzeichnis \u2013 einem allgemeinen und einem polizeilichen. Die Handhabbarkeit wird dadurch erschwert und das praxisorientierte Handbuch wird zumindest an dieser Stelle nicht praxisgerecht. Wer sich \u00fcber Predictive Policing oder \u00fcber Prognosesoftware informieren will, muss den Umweg \u00fcber den Stichworteintrag Polizei gehen, um dann \u201ehot-spot-profiling\u201c (!) auszuw\u00e4hlen. Auch die Aufnahme der \u201eBody-Cams\u201c als polizeiliches Unterstichwort ist zu diskutieren, sp\u00e4testens seitdem die Deutsche Bahn AG<a href=\"#_edn3\" name=\"_ednref3\">[3]<\/a> ebenfalls Testversuche durchf\u00fchrt.<\/p>\n<p>Angesichts der F\u00fclle an Neuerungen, Forschungen, Informationen kommt der Pflege dieses Buches einer Herkulesaufgabe gleich. Insofern f\u00e4llt es schwer, allen Bed\u00fcrfnissen gerecht zu werden und den richtigen Zeitpunkt f\u00fcr eine Neuauflage zu treffen, denn \u201e[s]o eine Arbeit wird eigentlich nie fertig, man mu\u00df sie f\u00fcr fertig erkl\u00e4ren, wenn man nach Zeit und Umst\u00e4nden das m\u00f6glichste getan hat\u201c (Goethe 2002, 208). Die o.\u00a0a. Beschreibung der Aktualisierungsinhalte f\u00e4llt nahezu bescheiden aus, da sich die \u00c4nderungen bei genauer Durchsicht durch das ganze Buch ziehen und interessante Neuerungen erst auf den zweiten Blick deutlich werden. So beinhaltet \u00a7 6, 19 einen neuen Beitrag \u00fcber die Situational Action Theory von Wikstr\u00f6m, die erkl\u00e4ren will, \u201ewarum Menschen Verhaltensregeln befolgen oder brechen\u201c (Wikstr\u00f6m 2015). An mehreren Stellen (vgl. \u00a7 19, 23a ff; 24, 30) wird auf die zwischen 2013 und 2016 durchgef\u00fchrte vergleichende kriminologische Regionalanalyse des Wohnungseinbruchdiebstahls des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.\u00a0V. (KFN) hingewiesen. Allerdings beinhaltet die in \u00a7 24, 30 zitierte Publikation des KFN (Drei\u00dfigacker et al. 2015) im Wesensgehalt eine andere Botschaft, als diejenige, die der Autor beim Thema \u201eosteurop\u00e4ische Banden\u201c in den Vordergrund r\u00fcckt. Drei\u00dfigacker et al. kommen zu folgendem Ergebnis: \u201eEine Antwort auf die Frage, wer hinter den zahlenm\u00e4\u00dfig seit Jahren ansteigen den Wohnungseinbr\u00fcchen steckt, l\u00e4sst sich unter R\u00fcckgriff auf diese kleine und zudem sehr heterogene Gruppe verurteilter Einbrecher mithin nicht geben.\u201c Zu dieser Frage entwickelte sich vor allem in der <em>Kriminalistik<\/em> ein kontroverser Expertenaustausch. Bei Schwind wird hieraus: \u201eBei einem Gro\u00dfteil der registrierten Wohnungseinbr\u00fcche konnten keine TV ermittelt werden. Unter diesen F\u00e4llen d\u00fcrften sich weitere osteurop\u00e4ische TV verbergen (vgl. Drei\u00dfigacker\/Baier et al. [&#8230;])\u201c. \u00dcber den schwer zu entdeckenden Beitrag zum \u201egeographischen Hotspot-Profiling\u201c (\u00a7 1, 27c) wurde bereits hingewiesen. Weitere Eintr\u00e4ge zum Predictive Policing (Prognosesoftware) konnte der Rezensent leider nicht entdecken. Bemerkenswert ist die Ausweitung der \u201eRolle des Vaters\u201c im Kapitel \u00fcber die \u201eFamilie als prim\u00e4re Sozialisationsinstanz\u201c (vgl. \u00a7 10, 29). \u00a7 11, 37 ff erhielt eine neue \u00dcberschrift und so wurde aus der bisher abstrakten Bezeichnung \u201eWeitere Stufen der Eskalation\u201c die konkrete Bezeichnung \u201eAmokstraftaten\u201c; ein Kapitel, das leider in der 24. Auflage aktualisiert werden muss. Schade, dass Autor und Verlag nicht bereits in der Einleitung auf die vorgenommenen Erg\u00e4nzungen bei der\u00a0 \u201eAlterskriminalit\u00e4t\u201c (\u00a7 3, 31 ff) hingewiesen haben. Dies w\u00e4re angesichts der wachsenden Bedeutung des Themas w\u00fcnschenswert gewesen. Die \u201eMethodik der kriminologischen Forschung\u201c (\u00a7 9) erhielt eine Erweiterung um die Kap. III (Wirkungsforschung) und IV (Ergebnisse), die sich in Teilen aus \u00a7 9, 51 ff der 22. Auflage bedient (u. a. Sherman-Report, D\u00fcsseldorfer Gutachten). Wer sich \u00fcber Wirtschaftskriminalit\u00e4t informieren m\u00f6chte, wir nun auch einen Hinweis auf den Ecclestone-Deal (\u00a7 21, 47) finden. Im Anschluss daran sind die Ergebnisse des Kyoto-Nachfolgeabkommen (\u00a7 22, 56 ff) bereits Inhalt der \u201eUmweltkriminalit\u00e4t\u201c. Der neueste \u201eKopftuchbeschluss\u201c<a href=\"#_edn4\" name=\"_ednref4\">[4]<\/a> des BVerfG ist bereits ber\u00fccksichtigt (\u00a7 24, 15f), doch bleibt offen, inwieweit eine Textseite \u00fcber Burka und Kopftuch im richtigen Verh\u00e4ltnis zu wenigen Zeilen \u00fcber \u201ePredictive Policing\u201c oder die \u201eBodycam\u201c (\u00a7 2, 29c) stehen. \u00a7 24, 15k beinhaltet einen Exkurs \u00fcber die AfD, Pegida und dergleichen, der bereits zum Zeitpunkt der Ver\u00f6ffentlichung nicht mehr aktuell ist. W\u00e4hrend sich das Pegida-Original in Dresden mittlerweile selbst zerlegt, wurden bereits extremistische Bez\u00fcge in diversen Ablegerbewegungen deutlich (z. B. Legida in Leipzig). F\u00fcr die Beschreibung der Gida-Bewegungen h\u00e4tte zudem die Bundestagsdrucksache 18\/6776<a href=\"#_edn5\" name=\"_ednref5\">[5]<\/a> wertvolle Informationen liefern k\u00f6nnen. Mehr Informationen \u00fcber Crystal und Legal Highs findet die Leserschaft nun auch in \u00a7 27, 4 f. Das Kapitel Terrorismus (\u00a7 30) ber\u00fccksichtigt im Gliederverzeichnis nun gesondert den IS-Terrorismus (60 ff). Im Gliederungsverzeichnis ebenfalls neu aufgenommene \u201e(Kriminal-)politische Entscheidungen\u201c werden dort zwar als Randnummer 65 angek\u00fcndigt, erscheinen jedoch nicht im Textteil (zum Lektorat s.\u00a0u.). Die Zahl der \u201eGef\u00e4hrder\u201c wird in \u00a7 30, 60a mit rund 426 \u201egesch\u00e4tzt\u201c. Die Gef\u00e4hrder werden jedoch nicht \u201egesch\u00e4tzt\u201c, sondern von den zust\u00e4ndigen Polizeidienststellen \u201eeingestuft\u201c. Erg\u00e4nzend zu den Gef\u00e4hrdern sollte der Autor an dieser Stelle auch auf die Einstufung der sog. Relevanten Personen hinweisen. Hierf\u00fcr liegen bundeseinheitlich abgestimmte polizeiliche Definitionen<a href=\"#_edn6\" name=\"_ednref6\">[6]<\/a> vor. Wer sich \u00fcber die Fl\u00fcchtlingskrise informieren will, der sollte nicht nur das 10. Kapitel lesen. Themenbezogene Informationen finden sich auch in weiteren Kapiteln. Im Vorwort weist der Autor auf die \u201eSpezialprobleme\u201c hin, die \u201eals Exkurse in K\u00e4sten gesetzt\u201c wurden und nennt dabei als Beispiel die k\u00fcnstliche DNA (\u00a7 20, 19)<a href=\"#_edn7\" name=\"_ednref7\">[7]<\/a>. Der Textbeitrag ist zwar mit den zwei erforderlichen Quellen hinterlegt, jedoch vers\u00e4umte es der Autor, die k\u00fcnstliche DNA mit einer Kritik zu versehen \u2013 an der es wahrlich nicht mangelt. Abgesehen von der Verwendung der k\u00fcnstlichen DNA durch die Deutsche Bahn scheint es polizeilicherseits um einen im Aussterben zu begreifenden Exot zu handeln. F\u00fcr eine (k\u00fcnftige) wissenschaftliche Arbeit w\u00e4re allerdings die Frage von Interesse, weshalb sich gerade die Bundesl\u00e4nder Bremen, Brandenburg und Sachsen<a href=\"#_edn8\" name=\"_ednref8\">[8]<\/a> mit der Einf\u00fchrung der k\u00fcnstlichen DNA befassten.<\/p>\n<p>Eine Buchrezension ist weit von einem Lektorat entfernt; dennoch hat der Verfasser fast eine Seite Fehler in unterschiedlichen Auspr\u00e4gungen vermerkt. Die Fehler werden zum \u00c4rgernis, soweit sie die Suche erschweren, Querverweise ins Leere laufen oder Daten falsch wiedergegeben werden. Beispiele: Das Stichwort EURODAC verweist auf \u00a7 31, 12, 80 statt auf \u00a7 31, 13; demgegen\u00fcber w\u00e4re die Aufnahme von \u00a7 31, 95 (Exkurs im Kasten) zielf\u00fchrend. Ein fehlerhafter Anteil nichtdeutscher TV (\u00a7 23, 2), der mit 20,8 Prozent statt mit 28,7 Prozent angegeben wird; hier gab es offensichtlich einen \u00dcbertragungsfehler aus der 22. Auflage. Eine w\u00fcnschenswerte Neuauflage des Klassikers sollte unbedingt einen Schwerpunkt auf das Lektorat legen. Bei der Vielschichtigkeit der Leserschaft lassen sich zwangsl\u00e4ufig Inhalte finden, \u00fcber die der Einzelne gerne etwas mehr (oder weniger) gelesen h\u00e4tte. Die folgenden Erg\u00e4nzungsvorschl\u00e4ge k\u00f6nnen deshalb nur eine subjektive Wunschliste des Rezensenten darstellen. Autocruising (\u00a7 13, 7) sucht man im Stichwortverzeichnis vergeblich; hier w\u00e4re eine Zuordnung zum \u201eillegalen Stra\u00dfenrennen\u201c<a href=\"#_edn9\" name=\"_ednref9\">[9]<\/a> und die Aufnahme in das Stichwortverzeichnis zu empfehlen \u2013 dann auch mit einer inhaltlichen Pr\u00e4zisierung. \u201eWirtschafts- und Umweltkriminalit\u00e4t\u201c k\u00f6nnen nicht mehr als \u201eneue\u201c Kriminalit\u00e4tsarten (6. Teil) bezeichnet werden. Demgegen\u00fcber w\u00e4re die Ausweitung der IT-Kriminalit\u00e4t (Cybercrime) empfehlenswert, die noch nicht im erforderlichen Umfang im Buch verortet ist. Die Anpassung der Skins und der rechtsextremistischen Szene als \u201eneue Tendenz\u201c unter Hinweis auf das Th\u00fcringer LKA (Quelle aus 2005) bedarf der Aktualisierung (\u00a7 28, 28g). Bei der Beschreibung der \u201eZuwanderungswellen und ihre[n] sozialen Folgen\u201c (\u00a7 24, 2 ff) l\u00e4sst sich bestimmt ein besserer Begriff finden als der verwendete \u201eSozialhilfe-Schnorrer\u201c \u2013 trotz eines Quellenhinweises auf das Handelsblatt. Im Nachzug von Verwandten (\u00a7 36 AufenthG u.\u00a0a.) erkennt der Autor im Hinblick auf die \u201eGhettoprobleme\u201c eine Verst\u00e4rkung der \u201eEntwicklung [&#8230;] durch \u201aKettenmigration\u2019\u201c (\u00a7 24, 15a). Hier sollte der Autor nicht seine vorherigen Ausf\u00fchrungen, vor allem im 3. Teil (Einfl\u00fcsse der Sozialisationsagenturen auf den sozialen Entwicklungsprozess), au\u00dfer Acht lassen: Die Familie als prim\u00e4re Sozialisationsinstanz. \u201eSarrazins Thesen\u201c finden sich im Umfang einer Textseite wieder (\u00a7 24, 69 ff). Der Beitrag ist im Grundsatz zustimmend ausgerichtet; hier w\u00e4re eine kritische Erg\u00e4nzung angebracht. Die Darstellung der Rockerkriminalit\u00e4t (\u00a7 28, 21 ff) k\u00f6nnte ausf\u00fchrlicher sein, z. B. mit Hinweisen auf sog. Kuttenverbote, Polizeikorruption, Probleme beim Einsatz von Vertrauenspersonen<a href=\"#_edn10\" name=\"_ednref10\">[10]<\/a>. Die darauffolgenden Ausf\u00fchrungen \u00fcber Punker (\u00a7 28, 23 ff) weisen demgegen\u00fcber einen vergleichbaren Umfang auf und dabei verdeutlichen bereits die zwei verwendeten Zeitungsausschnitte aus den Jahren 1994 und 1995, dass es sich nicht mehr um einen aktuellen Themenschwerpunkt handelt. \u00a7 28, 27 erl\u00e4utert die Bedeutung von Kleidung f\u00fcr die Skinszene und nennt dabei die \u201eFirma \u201aDoc. Martens\u2019\u201c (besser: Dr. Martens oder Doc Martens). Mit dem Sportartikelhersteller Londsdale g\u00e4be es eine weitere Firma mit einem rechten Image, die jedoch seit einigen Jahren aktiv versucht, dieses abzusch\u00fctteln. So gibt es inzwischen ein Sponsoring der Fu\u00dfballvereine Babelsberg 03 und Roter Stern Leipzig. Das Kapitel \u201e(Jugend-)Banden\u201c weist auf Ausgehverbote (\u00a7 28, 44) in den USA, Frankreich und Polen \u2013 unter Verwendung von Quellen aus den Jahren 1996, 1998, 2000, 2009, 2011 \u2013 hin. Eine Erg\u00e4nzung mit Wacquant (2013, 86 f) w\u00e4re zu pr\u00fcfen, denn \u201eseit Mitte der 1990er Jahre kamen zahlreiche Studien zu dem Ergebnis, dass Sperrstunden f\u00fcr Jugendliche nicht nur keinen R\u00fcckgang der Stra\u00dfen- oder Jugendkriminalit\u00e4t bewirken, sondern wom\u00f6glich sogar selber gravierende kriminogene Folgen haben.\u201c \u00a7 29, 24 (Menschenhandel und Zwangsprostitution) sollte das Bundeslagebild \u201eMenschenhandel\u201c des BKA ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Das um die Fl\u00fcchtlingskrise erg\u00e4nzte Europakapitel nimmt f\u00fcr sich in Anspruch, \u201e[d]ie Vereinigung Europas und ihre Probleme (aus kriminalpolitischer Sicht)\u201c zu bewerten. F\u00fcr den Rezensenten bewegen sich etliche Aussagen jedoch zu sehr im Graubereich einer pers\u00f6nlichen Kommentierung. Zwei Beispiele.<\/p>\n<p><strong>K\u00f6nnte es sein,<\/strong> da\u00df die vielen \u201eGutmenschen\u201c der Willkommenskultur, die sich zun\u00e4chst selbstlos in den medialen Vordergrund spielten, sp\u00e4ter, wenn Deutschland mehr oder weniger ruiniert ist bzw. die Integration mi\u00dflingt, behaupten: Das haben wir nicht gewollt\u201c!? (\u00a7 31, 101d)<\/p>\n<p>Eine Rolle spielt, da\u00df das Fernsehen tagt\u00e4glich zeigt, da\u00df riesige Menschenmassen in einem offenbar nie endenden Strom unser Land quasi \u00fcberfluten, und zwar illegal (ungebremst und unkontrolliert): viele Frauen mit Kopft\u00fcchern und M\u00e4nner mit ungepflegten schwarzen B\u00e4rten. (\u00a7 31, 103)<\/p>\n<p>Hier w\u00e4re ggf. die Herausgabe eines eigenen Buches eine gute Alternative gewesen. Davon abgesehen bietet der 10. Teil immerhin eine anschauliche Chronologie.<\/p>\n<p>Die 23. Auflage des Lehrbuches bietet auch weiterhin eine hervorragende praxisorientierte Einf\u00fchrung in die Kriminologie und erm\u00f6glicht dabei einen schnellen und verl\u00e4sslichen \u00dcberblick. Nicht zu untersch\u00e4tzen sind dabei die umfangreichen Literaturhinweise. Das bereits drei Jahrzehnte andauernde Engagement des Autors verdient h\u00f6chsten Respekt. Trotz der best\u00e4ndigen Herausforderungen, dieses zahlen- und randnummernintensive Werk zu pflegen, hat der Kriminologie-Klassiker inzwischen zu viele Fehler angeh\u00e4uft. Diesen muss sich das n\u00e4chste Lektorat unbedingt intensiv widmen. Die st\u00e4rkere Ausrichtung auf die Belange der Polizeiausbildung sollten die nichtpolizeilichen Leser\/-innen aufmerksam beobachten, denn ein Lehrbuch sollte auch die polizeikritischen Aspekte ber\u00fccksichtigen. So beinhaltet weder das allgemeine Stichwortverzeichnis noch das Polizeistichwortverzeichnis einen Hinweis auf Radial Profiling oder Ethnic Profiling. Das erweiterte Europakapitel bietet eine gute Chronologie der Europapolitik und der aktuellen Fl\u00fcchtlingskrise. Die kriminalpolitische (und dabei eher pers\u00f6nliche ausgefallene) Bewertung d\u00fcrfte nicht bei allen Lesern auf Zustimmung sto\u00dfen \u2013 ungeachtet der vielen Fehler in der Fl\u00fcchtlingspolitik und der somit im Grundsatz berechtigten Kritik.<\/p>\n<p>Verwendete Literatur:<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"227\"><em>Drei\u00dfigacker, A.; Baier, D.; Wollinger, G.-R.; Bartsch, T.<\/em><\/td>\n<td width=\"377\">Sind es die \u201eOsteurop\u00e4er\u201c, die \u201eprofessionellen Banden\u201c oder die \u201eDrogenabh\u00e4ngigen\u201c?, in: Kriminalistik, 2015, S. 307 &#8211; 311<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"227\"><em>Goethe, J.<\/em><\/td>\n<td width=\"377\">Italienische Reise, 15. Auflage, M\u00fcnchen, 2002<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"227\"><em>Wacquant, L.<\/em><\/td>\n<td width=\"377\">Bestrafen der Armen. Zur neoliberalen Regierung der sozialen Unsicherheit. 2., durchgesehene Auflage, Berlin, Toronto, 2013<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"227\"><em>Wikstr\u00f6m, P-O.<\/em><\/td>\n<td width=\"377\">Situational Action Theory, in: Monatsschrift f\u00fcr Kriminologie und Strafrechtsreform, 3\/2015,\u00a0 S. 177 &#8211; 186<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p><a href=\"#_ednref1\" name=\"_edn1\">[1]<\/a> Redaktionsschluss: 1. Mai 2016)<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref2\" name=\"_edn2\">[2]<\/a> vgl. Welt online vom 19.07.2016. \u201eEin Tweet ist zu kurz, um angemessen zu reagieren\u201c. Verf\u00fcgbar unter: http:\/\/www.welt.de\/politik\/deutschland\/article157147570\/Ein-Tweet-ist-zu-kurz-um-angemessen-zu-reagieren.html. Abgerufen am 06.08.2016<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref3\" name=\"_edn3\">[3]<\/a> vgl. Deutsche Bahn AG: Aufzeichnen, um abzuschrecken. Verf\u00fcgbar unter: http:\/\/www.deutschebahn.com\/de\/konzern\/im_blickpunkt\/11710964\/20160714_bodycam.html. Abgerufen am: 06.08.2016. Die Ver\u00f6ffentlichung der DB AG erfolgte allerdings erst nach Redaktionsschluss f\u00fcr das zu rezensierende Buch (vgl. FN 1).<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref4\" name=\"_edn4\">[4]<\/a> Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27. Januar 2015, 1 BvR 471\/10, 1 BvR 1181\/10<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref5\" name=\"_edn5\">[5]<\/a> vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 18\/6776 vom 24.11.2016, \u00dcberblick \u00fcber Straf- und Gewalttaten im Zusammenhang mit Aufm\u00e4rschen und Kundgebungen der so genannten Gida-Bewegung<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref6\" name=\"_edn6\">[6]<\/a> vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 18\/7151 vom 22.12.2015, Sogenannte islamistische Gef\u00e4hrder<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref7\" name=\"_edn7\">[7]<\/a> Im Stichwortverzeichnis mit der falschen Fundstelle angegeben (\u00a7 20, 18a).<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref8\" name=\"_edn8\">[8]<\/a> In Sachsen erfolgte nach einem Pilotversuch keine Umsetzung.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref9\" name=\"_edn9\">[9]<\/a> Deutscher Bundestag, Drucksache 18\/8933 vom 30.0.2016, Gef\u00e4hrdung der Verkehrssicherheit durch illegale Stra\u00dfenrennen<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref10\" name=\"_edn10\">[10]<\/a> vgl. S\u00fcddeutsche Zeitung vom 02.02.2016. V-Mann-Prozess: Wenn die Polizei vor der Polizei warnt. Verf\u00fcgbar unter: http:\/\/www.sueddeutsche.de\/bayern\/v-mann-prozess-wenn-die-polizei-vor-der-polizei-warnt-1.2845679. Abgerufen am 06.08.2016.<\/p>\n<p>Rezensiert von: Karsten Lauber<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schwind,\u00a0Hans-Dieter; Kriminologie und Kriminalpolitik. Eine praxisorientierte Einf\u00fchrung mit Beispielen; Heidelberg, 2016, 826 S., ISBN\u00a0 978-3-7832-0047-8, 34,99 Euro. Das im Juli 2016 ver\u00f6ffentlichte[1] Lehr- und Fachbuch von Hans-Dieter Schwind feiert mit der 23. Auflage sein 30-j\u00e4hriges Jubil\u00e4um. Gleichwohl auf diese Leistung an keiner Stelle hingewiesen wird, soll es Erw\u00e4hnung in einer Zeit finden, in der zunehmend &hellip; <a href=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=528\" class=\"more-link\">Continue reading <span class=\"screen-reader-text\">Hans-Dieter Schwind &#8211; Kriminologie und Kriminalpolitik. 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