{"id":600,"date":"2016-11-26T22:59:06","date_gmt":"2016-11-26T21:59:06","guid":{"rendered":"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=600"},"modified":"2016-11-26T22:59:06","modified_gmt":"2016-11-26T21:59:06","slug":"gertrude-luebbe-wolff-die-rechtsprechung-des-bundesverfassungsgerichts-zum-strafvollzug-und-untersuchungshaftvollzug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=600","title":{"rendered":"Gertrude L\u00fcbbe-Wolff &#8211; Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Strafvollzug und Untersuchungshaftvollzug."},"content":{"rendered":"<p><strong><em>L\u00fcbbe-Wolff, Gertrude;<\/em> Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Strafvollzug und Untersuchungshaftvollzug.;<\/strong> Nomos Verlag, Baden-Baden, 2016, 488 Seiten, ISBN 978-3-8487-2510-6, 109 Euro<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-601 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/11\/rechtsprechung_bundesverfassungsgericht-101x150.png\" alt=\"rechtsprechung_bundesverfassungsgericht\" width=\"101\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/11\/rechtsprechung_bundesverfassungsgericht-101x150.png 101w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/11\/rechtsprechung_bundesverfassungsgericht.png 200w\" sizes=\"(max-width: 101px) 100vw, 101px\" \/><\/p>\n<p><em>\u201e[\u2026] jeder Akt der Herrschaft eines Menschen \u00fcber einen Menschen, der nicht aus unausweichlicher Notwendigkeit folgt, ist tyrannisch. Dies also ist es, worauf das Recht des Herrschers zur Bestrafung von Verbrechen gegr\u00fcndet ist: auf die Notwendigkeit, das Verwahrnis des \u00f6ffentlichen Wohls gegen partikulare Anma\u00dfung zu verteidigen [\u2026].\u201c <\/em><a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Nicht nur Cesare Beccarias erw\u00e4hntes Ultima-Ratio-Prinzip, sondern eine Vielzahl von Straf- und Haftgrunds\u00e4tzen sind verfassungsrechtlicher Natur. Gertrude L\u00fcbbe-Wolff <a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> behandelt in ihrem Werk sowohl den Strafvollzug als intensivste aller repressiven Reaktionsformen auf strafbares Verhalten, als auch den Untersuchungshaft- und Ma\u00dfregelvollzug.<\/p>\n<p>Das Buch pr\u00e4sentiert hierbei zun\u00e4chst \u00fcbergreifende verfassungsrechtliche Fragen und Probleme zur Thematik, indem beispielsweise auf die prinzipielle Ressourcenknappheit im Vollzug eingegangen oder die m\u00f6gliche Ungleichbehandlung eines Strafgefangenen im heute f\u00f6deral organisierten Strafvollzug problematisiert wird. Diesem Abschnitt folgt der umfangreichste Teil des Buches, welcher sich mit dem materiellen Strafvollzugsrecht auseinandersetzt. Nachdem hier unter anderem die grundgesetzlich hergeleitete Resozialisierungsaufgabe des Vollzugs als auch der Schutzauftrag der Gesellschaft aufgegriffen werden, bildet die Rechtsprechung zum materiellen Strafvollzug mit s\u00e4mtlichen vollzugstypischen Regelungen wie Besuche und Postverkehr, Verlegung, Vollzugslockerungen, aber auch Arbeit, Aus- und Fortbildung oder Disziplinarma\u00dfnahmen und Haftraumverh\u00e4ltnisse den Schwerpunkt dieses Passus. Weiterhin wird in den folgenden Kapiteln sowohl die Rechtsprechung zum Ma\u00dfregelvollzug als auch zur Untersuchungshaft pr\u00e4sentiert. Letzteres Themenfeld enth\u00e4lt neben wichtigen Unterschieden zum Strafvollzug eine detaillierte Beschreibung verfassungsrechtlicher Grunds\u00e4tze zu Aufschlusszeiten, Hofgang, Besuche und Beschr\u00e4nkungen, Post oder Telefonate. Im letzten Abschnitt geht es ausschlie\u00dflich um den Rechtsschutz des Inhaftierten und entsprechende grundrechtliche Bedingungen f\u00fcr das gerichtliche Verfahren.<\/p>\n<p>Trotz einer detaillierten Kapitelgliederung und einer sinnvollen Unterteilung in Straf-, Ma\u00dfregelvollzug und Untersuchungshaft enth\u00e4lt das Buch nicht nur wegen eines fehlenden Stichwortverzeichnisses und inhaltlichen Verdopplungen, welche die Autorin selbst zu bedenken gibt (vgl. S.35), formal-strukturelle bzw. stilistische Schw\u00e4chen. Zun\u00e4chst f\u00e4llt der sehr direkte Einstieg mit der Behandlung von \u00fcbergreifenden Verfassungsfragen und Problemen auf, welcher sich mit dem ebenfalls abrupten Ende spiegelt. Vermisst wird deutlich \u2013 ungeachtet des eher allgemein gehaltenen Vorwortes \u2013 sowohl ein \u201eweicher\u201c Auftakt mit Einleitung und Einstimmung in die Materie als auch eine Zusammenfassung oder Schlussbemerkung. So wirkt die Platzierung dieses Teils eher irritierend und unpassend. Da die Thematisierung von Bundesverfassungsgerichtsurteilen insgesamt sehr deskriptiv bleibt, w\u00e4ren auch aus kriminologischer Sicht eine rechtsphilosophische und interpretative Auseinandersetzung zu schwierigen Fragen (z.B. Kriminal- bzw. Gefahrenprognose bei der Sicherungsverwahrung) gerade aus der Perspektive einer ehemaligen Verfassungsrichterin wertvoll und f\u00fcr eine pers\u00f6nliche Note insbesondere zu Beginn bzw. zum Ende auch passend gewesen. Auf Entwicklungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird kaum eingegangen und auch insgesamt w\u00fcnschte man sich an einigen Stellen eine historische Einordnung (z.B. in Bezug auf das sog. \u201eStrafgefangenenurteil\u201c, in dem das Bundesverfassungsgericht das besondere Gewaltverh\u00e4ltnis als nicht ausreichende Grundlage f\u00fcr den Strafvollzug anmahnte und ein legitimierendes Strafvollzugsgesetz einforderte). Aufgrund des kritisierten Aufbaus, fehlender Begleitinformationen bzw. mangelnder Anschaulichkeit d\u00fcrfte das Lesen des Buches gerade f\u00fcr Nichtjuristen und Laien nicht selten un\u00fcbersichtlich und verwirrend wirken, obwohl Inhaftierte ausdr\u00fccklich ebenfalls als Buchadressaten genannt werden (vgl. S.5).<\/p>\n<p>Was das Buch jedoch fern dieser M\u00e4ngel kostbar macht, ist die erlesene Auswahl sowie die sinnvolle Verkn\u00fcpfung wichtiger Gerichtszitate ausgesuchter Verfahren und Beschl\u00fcsse zum Vollzugswesen. Wichtige rechtsstaatliche Grunds\u00e4tze wie z.B. das Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzip, der Gesetzesvorbehalt der Strafe oder auch das Analogieverbot werden immer wiederkehrend hervorgehoben und in Zusammenh\u00e4nge gebracht. Aber auch die Aktualit\u00e4t der pr\u00e4sentierten Verfassungsrechtslage ist ein Mehrwert des Buches, indem insbesondere offene Entscheidungen bzw. noch ausstehende Urteile genannt werden. Das Buch ist dabei kein Lehrbuch, sondern eher ein Sammelband, eine Kollektion von verfassungsrelevanten Entscheidungen und eignet sich daher ebenso f\u00fcr einen praktischen Soll-Ist-Vergleich beispielsweise in Bezug auf die menschenw\u00fcrdige Gestaltung des Strafvollzugs, wie auch f\u00fcr die Sensibilisierung von Politik und Amtstr\u00e4gern. Auf diese Weise erh\u00e4lt das Buch einen mahnenden Charakter und kann bez\u00fcglich der Bedeutung des Inhaftierens von Menschen als ein wachhaltendes und in Erinnerung rufendes Nachschlagewerk gesehen werden.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Beccaria, Cesare: \u00dcber Verbrechen und Strafen. Nach der Ausgabe von 1766 \u00fcbersetzt und herausgegeben von Wilhelm Alff [Hrsg.]. Frankfurt am Main, 1988, S.59.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Prof. Dr. Gertrude L\u00fcbbe-Wolff (geb.1953) war von 2002 bis 2014 Verfassungsrichterin im 2. Senat am Bundesverfassungsgericht.<\/p>\n<p>Rezensiert von: Dennis Gabeli<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>L\u00fcbbe-Wolff, Gertrude; Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Strafvollzug und Untersuchungshaftvollzug.; Nomos Verlag, Baden-Baden, 2016, 488 Seiten, ISBN 978-3-8487-2510-6, 109 Euro \u201e[\u2026] jeder Akt der Herrschaft eines Menschen \u00fcber einen Menschen, der nicht aus unausweichlicher Notwendigkeit folgt, ist tyrannisch. 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