{"id":832,"date":"2017-09-30T21:54:40","date_gmt":"2017-09-30T19:54:40","guid":{"rendered":"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=832"},"modified":"2017-09-30T21:55:31","modified_gmt":"2017-09-30T19:55:31","slug":"annemarie-dax-die-neuregelung-des-vollzugs-der-sicherungsverwahrung-bestandsaufnahme-sowie-kritische-betrachtung-der-bundes-und-landesrechtlichen-umsetzung-des-abstandsgebots","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=832","title":{"rendered":"Annemarie Dax &#8211; Die Neuregelung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung: Bestandsaufnahme sowie kritische Betrachtung der bundes- und landesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots"},"content":{"rendered":"<p><strong><em>Dax, Annemarie;<\/em> Die Neuregelung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung: Bestandsaufnahme sowie kritische Betrachtung der bundes- und landesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots; <\/strong>Duncker &amp; Humblodt GmbH Berlin 2017, ISBN 978-3-428-15160,-8, 139,90 \u20ac, 647 S.<\/p>\n<p>Das umfangreiche Buch ist im Wintersemeste<strong><img loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-833 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2017\/09\/neuregelung_vollzug_sicherungsverwahrung-99x150.png\" alt=\"\" width=\"99\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2017\/09\/neuregelung_vollzug_sicherungsverwahrung-99x150.png 99w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2017\/09\/neuregelung_vollzug_sicherungsverwahrung.png 200w\" sizes=\"(max-width: 99px) 100vw, 99px\" \/><\/strong>r 2016\/2017 von der Juristischen Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t T\u00fcbingen als Dissertation angenommen worden, stellt also den Stand der Diskussion Ende 2016 dar. Wie sich bereits dem Titel entnehmen l\u00e4sst, setzt sich die Arbeit vorrangig mit dem Vollzug der Sicherungsverwahrung auseinander. Die Problematik der Anordnung von Sicherungsverwahrung und deren Voraussetzungen wird demgegen\u00fcber nur insoweit angesprochen, als es f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis von Vollzugsfragen erforderlich erscheint.<!--more--><\/p>\n<p>In Abschnitt A. werden zun\u00e4chst das Ziel der Untersuchung und die rechtliche Entwicklung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung seit der Einf\u00fchrung im Jahre 1933 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011, in der die bisherigen Regelungen in Anlehnung an eine Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte vom 17.12.2009 f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt wurden, dargestellt. Es folgt Abschnitt B. mit empirischen Daten zum Vollzug der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die zahlenm\u00e4\u00dfige Entwicklung der Sicherungsverwahrung, hinsichtlich der Vollzugsrealit\u00e4t und bez\u00fcglich Erkenntnissen zur Behandelbarkeit von Sicherungsverwahrten.<\/p>\n<p>Abschnitt C. widmet sich der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Konkretisierung des Abstandsgebots zwischen Strafvollzug und Sicherungsverwahrung durch den Bundesgesetzgeber. Dabei setzt sich die Autorin kritisch mit der Gesetzgebungskompetenz des Bundes f\u00fcr den Vollzug der Sicherungsverwahrung, nachdem die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr den Strafvollzug infolge der F\u00f6deralismusreform von 2006 vollst\u00e4ndig auf die Bundesl\u00e4nder \u00fcbergegangen ist, auseinander. Sie bezweifelt die \u201eLeitlinienkompetenz\u201c des Bundes, auch wenn sie das Ziel, einen einheitlichen Rechtsstandard zu schaffen, f\u00fcr begr\u00fc\u00dfenswert h\u00e4lt (S. 173 ff.) Die weiteren Kapitel dieses Abschnitts befassen sich grunds\u00e4tzlich mit den Inhalten des \u201eGesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung\u201c vom 5.12.2012, den Vorgaben f\u00fcr den Vollzug der Sicherungsverwahrung nach \u00a7 66 c Abs. 1 StGB, den Vorgaben f\u00fcr den vorausgehenden Strafvollzug nach \u00a7 66 c Abs. 2 StGB sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen, um die Wirksamkeit des neuen Vollzugs abzusichern.<\/p>\n<p>Zentraler Teil der Arbeit ist der folgende Abschnitt D., in dem die Umsetzung des Abstandsgebots durch die Bundesl\u00e4nder behandelt wird, wobei die Autorin eine interregional vergleichende Analyse der einzelnen \u201eSicherungsverwahrungsvollzugsgesetze\u201c vornimmt. Dabei geht sie auf die Gesetzgebungsverfahren ein, gibt einen \u00dcberblick \u00fcber die von ihr vorgenommene Vergleichsuntersuchung und setzt sich kritisch mit Grunds\u00e4tzen und Zielen der Landesgesetze, deren Aussagen hinsichtlich therapeutischer Ausrichtung, vollzugs\u00f6ffnenden Ma\u00dfnahmen und Entlassungsvorbereitung sowie sozialer Hilfe, mit der Beteiligung Dritter und der Untergebrachten sowie der Personalsituation, der Unterbringung und Versorgung und schlie\u00dflich der Tagesstruktur durch Freizeit und Besch\u00e4ftigung auseinander. Dabei geht sie nicht nur auf die gesetzlichen Regelungen ein, sondern greift auch auf Materialien aus dem Gesetzgebungsverfahren zur\u00fcck und \u00fcberpr\u00fcft die tats\u00e4chliche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben mit einer Analyse der f\u00fcr die Einrichtungen entwickelten Konzepte. Zur Veranschaulichung sind in diesen Abschnitt neun Tabellen (im Inhaltsverzeichnis besonders ausgewiesen) aufgenommen worden, die l\u00e4nderspezifische Unterschiede aufzeigen. Besonders kritisch geht Frau Dax dabei mit den Regelungen zu vollzugs\u00f6ffnenden Ma\u00dfnahmen ins Gericht:<\/p>\n<p><em>\u201eDass die Lockerungen nach wie vor besonders anf\u00e4llig f\u00fcr die kriminalpolitisch gepr\u00e4gte Sicherheitsorientierung sind, zeigt sich in den zuvor in VV (<\/em>Verwaltungsvorschriften, M. A.<em>) festzustellenden Tendenzen, eine besonders gg\u00fc. Gewalt- und Sexualstraft\u00e4tern restriktive Praxis zu f\u00f6rdern und zu fordern. Mit einigen Regelungen haben L\u00e4nder wie Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen diese restriktive Praxis nun gesetzlich legitimiert, indem sie diverse Akteure in die Entscheidung der Gew\u00e4hrung vollzugs\u00f6ffnender Ma\u00dfnahmen einbeziehen und damit den Lockerungsprozess unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig erschweren<\/em>.\u201c (S. 395 f.)<\/p>\n<p>Im abschlie\u00dfenden Abschnitt E. stellt die Autorin das vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Abstandsgebot zwischen Strafvollzug und Sicherungsverwahrung als Probleml\u00f6ser in Frage und zieht ein eher pessimistisches Fazit aus den gewonnenen Erkenntnissen:<\/p>\n<p><em>\u201eDenn es fehlt eine gesetzgeberische Weiterentwicklung des vom BVerfG \u201eangeregten\u201c Gesamtkonzepts, welches den sieben Geboten, die das Abstandsgebot in der Summe ausmachen, gerecht wird. So wird f\u00fcr den vorausgehenden Strafvollzug, genauso wie f\u00fcr die Sanktionierung schlechter Vollzugspraxis, nicht konsequent genug bei einem Konzept ansetzt, welches Betreuung bzw. Behandlung genauso wichtig nimmt, wie die Gew\u00e4hrung von vollzugs\u00f6ffnenden Ma\u00dfnahmen, ausreichende Entlassungsvorbereitung und nachsorgende Betreuung. Damit wird unterschlagen, dass das vom BVerfG vorgegebene Gesamtkonzept nicht nur therapiegerichtet, sondern genauso freiheitsorientiert sein soll<\/em>. (S. 505)<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund tendiert die Verfasserin zu einer Abschaffung der Sicherungsverwahrung, die sie aber angesichts der kriminalpolitischen Stimmung und des fehlenden gesetzgeberischen Willens gegenw\u00e4rtig nicht f\u00fcr durchsetz- oder vermittelbar h\u00e4lt. Stattdessen pl\u00e4diert sie f\u00fcr die Wiedereinf\u00fchrung einer Befristung, weil nur dadurch die Bem\u00fchungen um g\u00fcnstige Entlassungsbedingungen gef\u00f6rdert werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Am Ende des Buches findet sich ein Anhang mit 15 Tabellen zu Fundstellen und Unterschieden in der Vollzugsgestaltung, ein Literaturverzeichnis von 51! Seiten zuz\u00fcglich weiterer neun Seiten mit sonstigen Quellenangaben sowie ein knappes Stichwortverzeichnis.<\/p>\n<p>F\u00fcr Nichtjuristen stellt das Buch mit seinen vielen Bez\u00fcgen zu Rechtsnormen und deren Interpretation sicher eine gewisse Herausforderung dar. Aber auch sie werden in den f\u00fcr sie bedeutsamen Abschnitten eine F\u00fclle von Materialien finden, die sie nutzen k\u00f6nnen. Denn das besondere Verdienst der Autorin ist die umfassende Auseinandersetzung mit allen verf\u00fcgbaren Quellen einschlie\u00dflich der Protokolle von Anh\u00f6rungen in Rechtsaussch\u00fcssen der Landtage und Konzepten der Einrichtungen f\u00fcr den Vollzug der Sicherungsverwahrung. Dadurch ist es ihr gelungen, die Problematik mit allen Ver\u00e4stelungen darzustellen. Insofern ist die profunde Arbeit von Frau Dax unentbehrlich f\u00fcr Alle, die aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden einen tieferen Einblick in die aktuelle rechtliche und tats\u00e4chliche Situation des Vollzugs der Sicherungsverwahrung gewinnen m\u00f6chten.<\/p>\n<p>Rezensiert von: Michael Alex<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dax, Annemarie; Die Neuregelung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung: Bestandsaufnahme sowie kritische Betrachtung der bundes- und landesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots; Duncker &amp; Humblodt GmbH Berlin 2017, ISBN 978-3-428-15160,-8, 139,90 \u20ac, 647 S. 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