{"id":837,"date":"2017-10-14T13:39:36","date_gmt":"2017-10-14T11:39:36","guid":{"rendered":"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=837"},"modified":"2017-10-14T13:39:36","modified_gmt":"2017-10-14T11:39:36","slug":"fabian-schoenegge-handhabung-koerperlicher-gewalt-fuer-einsatzkraefte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=837","title":{"rendered":"Fabian Sch\u00f6negge &#8211; Handhabung k\u00f6rperlicher Gewalt f\u00fcr Einsatzkr\u00e4fte"},"content":{"rendered":"<p><strong><em>Sch\u00f6negge, Fabian;<\/em> Handhabung k\u00f6rperlicher Gewalt f\u00fcr Einsatzkr\u00e4fte;<\/strong> ISBN 978-3-945856-06-2, 120 Seiten, Deutsche Hochschule der Polizei &#8211; Hochschulverlag; Schriftenreihe der Deutschen Hochschule der Polizei, Band 4, M\u00fcnster 2017, 10,- \u20ac<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-838 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/Cover_Handhabung_koerperlicher_Gewalt-113x150.jpg\" alt=\"\" width=\"113\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/Cover_Handhabung_koerperlicher_Gewalt-113x150.jpg 113w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/Cover_Handhabung_koerperlicher_Gewalt.jpg 200w\" sizes=\"(max-width: 113px) 100vw, 113px\" \/><\/p>\n<p><em>Sch\u00f6negge<\/em> n\u00e4hert sich mit seiner Abschlussarbeit im Rahmen des Masterstudiengangs Soziologie an der Universit\u00e4t Bielefeld dem derzeit viel diskutierten Thema von gewaltt\u00e4tigen \u00dcbergriffen auf Einsatzpersonal. Die Arbeit wurde durch die Hochschule der Polizei als herausragende wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit und der polizeilichen Aufgabenfelder pr\u00e4miert und in der eigenen Schriftenreihe ver\u00f6ffentlicht.<!--more--><\/p>\n<p>Anders als es in bisheriger Literatur zum Thema der Fall ist, geht <em>Sch\u00f6negge<\/em> einen Schritt weiter und stellt die Kernfrage, von welcher Bedeutung die \u201eImplementierung von handlungspraktischem Wissen zu Handhabung k\u00f6rperlicher Gewalt im Einsatz innerhalb einer Notfallorganisation f\u00fcr Arbeitgeber und Arbeitnehmer\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> ist. Richtigerweise differenziert er hierbei zwischen Polizeivollzugsbeamten<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a>, die kraft Ihres Amtes mit Befugnissen zur Gewaltanwendung ausgestattet sind, und Rettungskr\u00e4ften im klassischen Notfalleinsatz, die diese Befugnisse nicht haben, praktische Ans\u00e4tze zum Umgang mit k\u00f6rperlicher Gewalt dementsprechend nicht notwendigerweise Ausbildungsbestandteil sind.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst erfolgt in Kapitel 2 eine Erhebung des bisherigen Erkenntnisstands zu Gewalt gegen Rettungskr\u00e4fte und Polizeivollzugsbeamte. Erste Befunde auf Datenlage konnte 2011 <em>Schmidt<\/em> mit einer nordrhein-westf\u00e4lischen Studie zu Gewalt gegen Rettungskr\u00e4fte generieren. Die Ergebnisse zeigen, dass etwa 59 % der Befragten bereits Opfer k\u00f6rperlicher Gewalt geworden sind. Mit Blick auf die Fragestellung <em>Sch\u00f6negges<\/em> ist der Wunsch der Befragten nach Fortbildungen in den Bereichen Deeskalationstraining, Selbstverteidigung sowie zu Drogen und deren Wirkung erw\u00e4hnenswert. <em>Der in diesem Bereich Interessierte Leser sei zudem auf die 2017 erschienene Dissertation von Janina Lara Dressler hingewiesen, die den Abschlussbericht zu einer Gro\u00dfstadtanalyse zum Thema Gewalt gegen Rettungskr\u00e4fte darstellt. <\/em>Polizeibeamte im Wechsel- und Streifendienst sind mit rund 78 % von k\u00f6rperlicher Gewalt betroffen und \u00e4u\u00dferten in einschl\u00e4gigen Erhebungen ebenfalls Aus- und Fortbildungsbedarf im Bereich der Eigensicherung. <em>Sch\u00f6negge<\/em> stellt zutreffend heraus, dass entsprechende Ma\u00dfnahmen im Rahmen der Ausbildung zum Polizeivollzugsdienst kontr\u00e4r zur Ausbildung von Rettungskr\u00e4ften immerhin fester Bestandteil sind.<\/p>\n<p>Im dritten Kapitel wird herausgestellt, dass Polizeivollzugsbeamte zwar in praktischer Hinsicht systematisch auf m\u00f6gliche Konfliktsituationen und den richtigen Umgang damit vorbereitet werden, es allerdings an einem theoretischen Unterbau mangele, der die notwendigen F\u00e4higkeiten und die situationsspezifischen Anforderungen zur erfolgreichen Abwehr eines Angriffs herausarbeite. Um sich diesem Aspekt zu n\u00e4hern, arbeitet <em>Sch\u00f6negge<\/em> auf Basis der Erkenntnisse der Gewaltforschung die notwendigen und folgend aufgef\u00fchrten Kompetenzen zur Handhabung von Gewalt im Einsatz heraus. Erforderlich ist eine Gewaltkompetenz, die es den Beamten erm\u00f6glicht, Situationen zutreffend einzusch\u00e4tzen, ihr Verhalten nicht von Emotionen wie Wut oder Aggression steuern zu lassen und zudem ausschlie\u00dflich im Rahmen der zustehenden Befugnisse zu handeln. Hinzu tritt die Kampfkompetenz, die in Abgrenzung zu reglementierten Kampsituationen, wie beispielsweise in der Kampfkunst oder anderen Sportdisziplinen, den Ernstkampf als Grundlage f\u00fcr die Auswahl geeigneter Abwehr- und Vollzugsma\u00dfnahmen hat. Beamte m\u00fcssen in die Lage versetzt werden, auf Basis des Wissens zur k\u00f6rperlichen Handhabung der Konfliktbew\u00e4ltigung und der eigenen F\u00e4higkeiten die L\u00f6sung von k\u00f6rperlichen Widerstandsituationen im Einsatz herbeizuf\u00fchren, um konkrete Gefahren abzuschw\u00e4chen. Situationsbedingt fallen Gewalt- und Kampfkompetenz im Anwendungsfall zusammen.<\/p>\n<p>Nachdem konkretisiert wurde, auf welche Kompetenzen es zur Handhabung k\u00f6rperlicher Gewalt im Einsatz ankommt, folgt die Betrachtung der konkreten Ausgestaltung in der Organisationsstruktur der Polizei. Diese ist grunds\u00e4tzlich durch entsprechende gesetzliche Befugnisnormen zu unmittelbarem Zwang berechtigt, wobei sich Beamte hier in einem Gef\u00fcge von rechtlichen Grenzen, Berufsethik und der eigenen Sozialisation im Rahmen der Polizei befinden.<\/p>\n<p>Bezogen auf die Ausbildung offenbart sich das Erfordernis der Verkn\u00fcpfung von Theorie und Praxis. Das Ausbildungssystem sieht theoretische Einheiten an den Fachhochschulen vor, wobei praktische Kompetenzen ohne konkreten R\u00fcckbezug auf die Theorie in Einsatztrainings selbst erlernt werden. Mit Bezug auf das im Raume stehende Problem wird zudem die Diskrepanz zu den Bedingungen des Ernstkampfes und die besonderen Anforderungen an die Kompetenzen der Einsatztrainer und die Ausgestaltung der Trainingsinhalte betont.<\/p>\n<p><em>Sch\u00f6negge<\/em> geht anschlie\u00dfend noch einen Schritt weiter und benennt die unerl\u00e4sslichen Kenntnisse \u00fcber den eigenen K\u00f6rper, zum Erlernen einer Gewalt- und Kampfkompetenz. Trainings erm\u00f6glichen das Einstudieren von K\u00f6rperwissen, welches dann auch in Ernstkampfsituationen reflektiert Anwendung finden soll (Affektkontrolle und Reflexionsverm\u00f6gen).<\/p>\n<p>Richtigerweise stellt <em>Sch\u00f6negge<\/em> abschlie\u00dfend fest, dass eine \u00dcbertragbarkeit auf das Problem von Gewalt gegen Rettungskr\u00e4fte nur bedingt m\u00f6glich ist. Rettungspersonal ist nicht mit entsprechenden Befugnissen zur Anwendung unmittelbaren Zwangs ausgestattet, da sie nicht zur Staatsgewalt geh\u00f6ren. Hier w\u00e4ren die Erkenntnisse zu den erforderlichen Kompetenzen und K\u00f6rperwissen lediglich auf konkrete Selbstverteidigungssituationen anwendbar. Sicherlich sollte aber auch in diesem Bereich entsprechendes Wissen im Rahmen der Ausbildung implementiert werden.<\/p>\n<p>Mit seiner Untersuchung f\u00fcllt <em>Sch\u00f6negge<\/em> die L\u00fccke zwischen den Ph\u00e4nomenen Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte und Gewalt durch Polizeivollzugsbeamte, indem er diese der Lebenswirklichkeit entsprechend miteinander verkn\u00fcpft. Er beantwortet die Fragen, inwiefern Polizeivollzugsbeamte geeigneter Weise \u00dcbergriffen entgegentreten, aber auch, wie Zwangsma\u00dfnahmen im Sinne der geltenden gesetzlichen Beschr\u00e4nkungen ausgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen und weist auf konkreten Ausbildungsbedarf hin. Insgesamt handelt es sich bei <em>Sch\u00f6negges<\/em> Untersuchung um eine sehr empfehlenswerte Lekt\u00fcre im Bereich der Gewaltforschung als Wissenschaftsdisziplin, die zugleich an die Praxis gerichtete Handlungsempfehlungen bereith\u00e4lt und weiteren Forschungsbedarf aufdeckt.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> <em>Sch\u00f6negge<\/em>, Handhabung k\u00f6rperlicher Gewalt f\u00fcr Einsatzkr\u00e4fte, S. 11.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Gemeint sind beide Geschlechter gleicherma\u00dfen. Im Sinne der besseren Lesbarkeit wird folgen die m\u00e4nnliche Form verwendet.<\/p>\n<p>Rezensiert von: Marvin Weigert<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sch\u00f6negge, Fabian; Handhabung k\u00f6rperlicher Gewalt f\u00fcr Einsatzkr\u00e4fte; ISBN 978-3-945856-06-2, 120 Seiten, Deutsche Hochschule der Polizei &#8211; Hochschulverlag; Schriftenreihe der Deutschen Hochschule der Polizei, Band 4, M\u00fcnster 2017, 10,- \u20ac Sch\u00f6negge n\u00e4hert sich mit seiner Abschlussarbeit im Rahmen des Masterstudiengangs Soziologie an der Universit\u00e4t Bielefeld dem derzeit viel diskutierten Thema von gewaltt\u00e4tigen \u00dcbergriffen auf Einsatzpersonal. 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