{"id":890,"date":"2018-02-14T10:24:04","date_gmt":"2018-02-14T09:24:04","guid":{"rendered":"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=890"},"modified":"2018-02-14T10:24:04","modified_gmt":"2018-02-14T09:24:04","slug":"der-staat-und-die-sicherheitsgesellschaft-tobias-singelnstein-jens-puschke-rezensiert-von-holger-plank","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=890","title":{"rendered":"Der Staat und die Sicherheitsgesellschaft &#8211; Tobias Singelnstein, Jens Puschke &#8211; Rezensiert von: Holger Plank"},"content":{"rendered":"<p><strong><em>Singelnstein, Tobias, Prof. Dr. <a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> \/ Puschke, Jens, Prof. Dr. <a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> (Hrsg.;<\/em>\u00a0 <\/strong><strong>\u201eDer Staat und die Sicherheitsgesellschaft\u201c<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a>;<\/strong> (ISBN: 978-3-658-19300-3, 267 Seiten, Springer VS Verlag, Berlin, Reihe Staat \u2013 Souver\u00e4nit\u00e4t &#8211; Nation [hrsg. von R. Voigt und S. Salzborn), Erscheinungsjahr 2018, 44,99 \u20ac)<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-892 alignright\" src=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/staat_gesellschaft-106x150.png\" alt=\"\" width=\"106\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/staat_gesellschaft-106x150.png 106w, https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/staat_gesellschaft.png 200w\" sizes=\"(max-width: 106px) 100vw, 106px\" \/><\/p>\n<p>Die beiden Herausgeber ver\u00f6ffentlichen mit dem Sammelband, der neben deren gemeinsamen Vorwort 11 Perspektiven (davon 2 mit explizit europ\u00e4ischer Aus\u00adrichtung) auf den modernen Staat und dessen Rolle bei der Sicher\u00adheitsgew\u00e4hrleistung von 16 Autoren in sich vereint, den insgesamt 21. Bei\u00ad\u00adtrag der Reihe <a href=\"http:\/\/www.springer.com\/new+%26+forthcoming+titles+%28default%29?SGWID=1-40356-404-174335746-12756\">&#8222;Staat &#8211; Souver\u00e4nit\u00e4t &#8211; Nation&#8220;<\/a>. Die 11 Betrachtungen sind drei Kapiteln gruppiert in \u201egrundlegend analytische Beitr\u00e4ge\u201c, in Abhandlungen, die sich \u201ekonkreten Aspekten\u201c des Verh\u00e4ltnisses von Staat und Sicherheits\u00adgesellschaft widmen und schlie\u00dflich in Beitr\u00e4ge, die aus unterschiedlichen Perspektiven auf das \u201eStrafrecht als einer besonderen Form staatlicher Sicherheitsproduktion\u201c schauen. <!--more-->Ein gelungener Ansatz und eine ansprechende Auswahl von Beitr\u00e4gen, die die Aufmerksamkeit des Lesers auf Kernprobleme lenkt. Pers\u00f6nlich erachte ich hierbei weniger die (durchaus gut gew\u00e4hlte) Kasuistik der Kapitel 2 und 3, sondern vielmehr die \u201egrundlegenden Perspektiven\u201c des ersten Kapitels f\u00fcr besonders Gewinn bringend. Gerade dieser Fokus ist wiederum bei der sachgerechten Einordnung der Folgebeitr\u00e4ge wertvoll.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/vicesse.eu\/\"><strong>Kreissl<\/strong><\/a> (S. 3 \u2013 32) h\u00e4lt im ersten Beitrag des ersten Kapitels, in dem er gleicherma\u00dfen pr\u00e4gnant wie zutreffend Entwicklungslinien vom b\u00fcrgerlichen \u00fcber den Rechtsstaat zum demokratischen Rechts- und Wohlfahrtsstaat darlegt, fest, dass angesichts allgemeiner gesellschaftlicher Entwicklungen und wachsender Mobilit\u00e4t die territoriale Souver\u00e4nit\u00e4t als wesentliches Merkmal des Staates zunehmend erodiere und dadurch &#8211; verst\u00e4rkt durch eine parallel \u201esozial desintegrativ (verlaufende gesellschaftliche) Entwicklung\u201c (in zunehmender Abkehr von wohlfahrtsstaatlicher F\u00fcrsorge) &#8211;\u00a0 auch ein \u201ediffuses Bed\u00fcrfnis nach Sicherheit als Forderung an staatliche Politik auftrete\u201c. Sicherheit in dieser spezifischen subjektiven Wahrnehmung scheint allerdings weniger von Bedrohungen (hier seien die empirischen Befunde seit Jahren einigerma\u00dfen stabil) als vielmehr von <strong>individuellen Risiken<\/strong> iZm mit Erwartungen tradi\u00adtioneller <strong>sozialer Sicherheit<\/strong> (Arbeit, Wohnen, Rente etc.) beeinflusst zu sein. Hierzu hat der Staat aus verschiedenen Gr\u00fcnden aber immer weniger ad\u00e4quate Antworten. Er verliere angesichts einer Vielzahl kaum noch durch eigene substantiierte Debattenbeitr\u00e4ge \u201ebeein\u00adflussbarer unabh\u00e4ngiger Informations- und Kommunikationsplattformen\u201c auch zusehends an eigener \u201eDeutungs\u00adhoheit\u201c der Realit\u00e4t. Ferner finde eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit der \u201eSicherheit\u201c (v. a. aber nicht nur verstanden im Sinne der o. g. Bedrohung) als politisches Thema kaum mehr statt. Eine singul\u00e4re Ausdehnung (national-) staatlicher Kontrolle und \u00dcberwachung zur L\u00f6sung von Sicherheitsproblemen bei zunehmend soziokulturell und \u00f6konomisch globali\u00adsierten Prozessen sei aber wenig sinnvoll. In einem derart einseitigen Ansatz k\u00f6nne sich auch der \u201e<strong>Sicherheits\u00adstaat<\/strong>\u201c konkretisieren, der, so <a href=\"https:\/\/www.bildung.bremen.de\/detail.php?gsid=bremen117.c.101672.de\"><strong>Pile<\/strong><\/a><strong> und <\/strong><a href=\"http:\/\/www.jura.uni-bielefeld.de\/lehrstuehle\/fisahn\/\"><strong>Fisahn<\/strong><\/a> \u00a0(S. 33 \u2013 54) im zweiten Beitrag des Sammelbandes, aber keine eigenst\u00e4ndige \u201eKategorie\u201c bilde, sondern mehr oder weniger ausgepr\u00e4gter Bestandteil verschiedener g\u00e4ngiger Herrschaftsformen sein k\u00f6nne. <a href=\"https:\/\/www.jura.uni-bonn.de\/lehrstuhl-prof-dr-zabel\/prof-dr-benno-zabel\/\"><strong>Zabel<\/strong><\/a> (S. 55 \u2013 78) greift im dritten Beitrag einen (nur) scheinbar das Sicherheitsbed\u00fcrfnis (umfassend) regulierenden Bestandteil staatlicher Handlungskompetenz heraus, die \u201ePr\u00e4vention\u201c, die, mit den Freiheits\u00adinteressen des Individuums verschmolzen, das \u201eRechtssicherheits\u00adparadigma\u201c erzeuge. Dieses semantisch wohlklingende, in vielen Sachzu\u00adsammenh\u00e4ngen scheinbar allgegenw\u00e4rtige Wort sei durchg\u00e4ngig \u201epositiv aufgeladen\u201c, aber wirklich zurecht? Zabel weist in diesem Zusammenhang auf ein offenkundiges \u201e<strong>Paradox der Pr\u00e4vention<\/strong>\u201c hin, da \u201eFreiheitsinteressen und Rechtsstaus gerade dadurch stabilisiert werden sollen, indem das immer m\u00f6g\u00adliche Gefahren- und Verunsicherungsszenario im Bewusstsein gehalten, gleich\u00adzeitig aber dessen Beherrschbarkeit in Aussicht gestellt werde.\u201c So entst\u00fcnden st\u00e4ndig neue \u201eGew\u00e4hrleistungskompetenzen\u201c f\u00fcr den Staat und die Staatsgewalt, die aber, so Zabel, stets das Individuum als zentralen normativen Bezugspunkt zu fokussieren h\u00e4tten. Am \u201eGrad der Entfaltungsm\u00f6glichkeiten des Individuums bemesse sich (zuv\u00f6rderst) der freiheitliche Zustand jeder staatlichen Verfas\u00adsung\u201c. Die \u201eDynamik, die sich in dem \u201eKr\u00e4ftespiel der Engf\u00fchrung von Freiheit, Sicherheit und Pr\u00e4vention\u201c entfalte, er\u00f6ffne jedoch eine Reihe von \u201eZiel\u00adkonflikten\u201c, die wiederum \u201enormativer Korrekturen\u201c bed\u00fcrften. Hierbei sei ein ad\u00e4quater Modus von Abw\u00e4gung und Pr\u00e4vention notwendig, der inhaltlich nicht immer leicht zu bestimmen sei. Der demokratische Rechtsstaat zeichne sich allerdings durch ein dichtes Netz institutioneller Gewaltenbindung aus und sei daher institutionell grds. darauf angelegt, die pr\u00e4ventive Dynamik zu m\u00e4\u00dfigen. Hierbei sei die Menschenw\u00fcrde, das \u201eResiduum einer dignitas absoluta\u201c, der \u201eAbw\u00e4gungsstopper\u201c. Das \u201eempirische Kalk\u00fcl der Pr\u00e4vention werde so auf einen rechtskritischen Handlungsrahmen verpflichtet\u201c und das \u201eFreiheitskonzept aus der funktionalen Kopplung\u201c gel\u00f6st. Zabel beendet seine sehr beachtliche Darlegung anstelle eines Fazits mit einigen gut nachvollziehbaren Thesen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.uni-due.de\/biwi\/wehrheim\/kuehne.php\"><strong>K\u00fchne<\/strong><\/a><strong> und <\/strong><a href=\"https:\/\/www.uni-due.de\/biwi\/wehrheim\/schlepper.php\"><strong>Schlepper<\/strong><\/a> (S. 79 \u2013 100) erkunden im vierten Beitrag (dem ersten im Kapitel \u201eKonkretisierungen\u201c) mit Hilfe des \u201eKonzepts der politischen \u00d6ko\u00adno\u00admie der Versprechen\u201c<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a>, wie das mittlerweile heterogene Feld der <strong>Bio\u00admetrie<\/strong>, ausgehend von der Vision, was die Technologie zu leisten im Stande sei, immer wieder neu ausgelotet und vorangetrieben werde. Die Biometrie sei urspr\u00fcnglich \u201ekeine Schl\u00fcsseltechnologie der Inneren Sicherheit\u201c, die dem \u201etechno-politischen Diskurs\u201c rund um die \u201ePr\u00e4ferenz f\u00fcr technologische Antworten\u201c innewohnende \u201einterpretative Flexibilit\u00e4t\u201c habe aber inzwischen zur \u201eNormalisierung vormals au\u00dfergew\u00f6hnlicher Kontrolle\u201c gef\u00fchrt. Biometrische Systeme waren zun\u00e4chst im Bereich der \u201eAnnehmlichkeit\u201c (Zugangskontrollen bzw. Convenience-Technologie f\u00fcr das Massengesch\u00e4ft im Alltag, wie z. B. Fingerabdr\u00fccke in der Gesundheitskarte etc.) verortet und wurden anlassbe\u00adzogen und trotz nach wie vor nicht vollst\u00e4ndig ausgereifter Technik (vgl. <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Automatische-Gesichtserkennung-am-Berliner-Suedkreuz-Erste-Ergebnisse-vorgestellt-3919338.html\">Modellversuch am Berliner S\u00fcdkreuz<\/a>) im j\u00fcngeren politischen Diskurs fast ausschlie\u00dflich als \u201eSicherheitstechnologie\u201c verhandelt. Erst als gezielt diskursgesteuert \u201eAnnehmlichkeit nicht nur zum Effekt von Sicherheit\u201c wird, richtete sich der Blick der Industrie auf die \u201eZukunft des Marktes\u201c, denn \u201eKomfort biete einen gr\u00f6\u00dferen Markt als Sicherheit, da Komfort t\u00e4glich erlebt werde; Sicherheit hingegen nur dann, wenn es zu sp\u00e4t sei\u201c. Dieser Entwicklung liege ein &#8211; bezogen auf weitere sicherheitspolitische Schl\u00fcsseltechnologien \u2013 abstrakter und daher weitergehend untersuchtungsbed\u00fcrftiger \u201emultidirek\u00adtionaler Konstruk\u00adtionsprozess\u201c zugrunde. <a href=\"http:\/\/www.bgsmcs.fu-berlin.de\/people\/staff\/managing_director\/lars_ostermeier.html\"><strong>Lars Ostermeier<\/strong><\/a> (S. 101 \u2013 122) untersucht im f\u00fcnften, ebenso technikaffinen Beitrag, empirisch den staatlichen Einsatz von Prognosetechnologien zur Vorhersage von Straf\u00adtaten, R\u00fcckfallwahr\u00adscheinlichkeiten und gef\u00e4hrlichen Ereignissen. Ihm geht es zum einen darum, in den soziotechnischen Konstellationen der Technologien zwischen staatlichem und technischem Handeln zu unterscheiden, zum anderen darum, Ver\u00e4nderungen staatlichen Handelns durch den Einsatz derartiger Technologien unter Verflechtung privatwirtschaftlicher Dienstleistungen methodisch mittels des empirisch \u201etechnografischen Ansatzes\u201c heraus\u00adzuarbeiten. Ebenso vielf\u00e4ltig wie die Liste empirischer Anwendungsf\u00e4lle seien die Folgen dieser Technologie f\u00fcr die Beziehungen von Staat, Gesellschaft und Sicherheit, wie der Autor anhand des z. T. diskriminierenden Einsatzes derartiger Systeme in den USA darlegt. Es entwickle sich eine \u201eAlgorithmic Criminology\u201c, Kriminalit\u00e4t werde durch computergest\u00fctzte Modelle erkl\u00e4rt, desto \u201epr\u00e4ziser\u201c, so die Annahme, je umfangreicher die Auswahl der Pr\u00e4diktoren hierbei. Allerdings bed\u00fcrfe diese technologische Handlung, die f\u00fcr sich genommen nur \u201eDaten-Derivate\u201c und keine \u201eselbst-evidenten Bilder von Risiken und Gefahren, sondern h\u00f6chstens komplexe epistemische Einheiten als Resultat soziotechnischer Herstel\u00adlungsprozesse\u201c darstellten, der erg\u00e4nzenden \u201esozialen Handlung\u201c (also der Analyse und Interpretation \u201eneuen Wissens\u201c \u00fcber Kriminalit\u00e4tsentstehung \u2013 hierbei haben sich aber noch nicht die notwendig begleitenden sicherheitsbeh\u00f6rdlichen Organisationsstrukturen herausgebildet, der Impact derartiger Zukunftstechnologien auf Organisation und deren Handlungsmaximen bleibt unklar). Dabei sei der Begriff <strong>\u201eCrime Forecasting\u201c<\/strong> exakter als der derzeit allgemein gebr\u00e4uchliche Begriff \u201ePredictive Policing\u201c. Ferner beruhe die Stabilisierung von Prognosetechnologien nicht prim\u00e4r auf ihrer Funktionalit\u00e4t, sondern auf Wirkungen, die ihnen \u201ezugeschrieben\u201c werden, so ein zus\u00e4tzlicher interessanter und untersuchungsbed\u00fcrftiger Befund. <a href=\"https:\/\/cmb.hu-berlin.de\/team\/profil\/fabien-jobard\/\"><strong>Fabien Jobard<\/strong><\/a> (S. 123 \u2013 148) setzt sich im sechsten spannend zu lesenden Beitrag am Beispiel Frankreichs (das Land habe seit dem Jahr 1955 iZm der \u201eAlgerien-Krise\u201c eine gewisse Erfahrung mit dem \u201eAusnahmezustand\u201c, so der Ausgangspunkt des Berichts) rechts- und politikwissenschaftlich mit den Wirkungen notstandsbezogener Anordnungen auseinander. Vor allem geht es ihm um die Frage der Konsequenzen des Notstandes f\u00fcr die Rechtsordnung. Der retrospektiven Prophezeiung <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/2015\/35\/giorgio-agamben-philosoph-europa-oekonomie-kapitalismus-ausstieg\">Agamben<\/a> folgend stellt er dabei die Fragen: Was wurde dauerhaft in das \u00fcbliche Recht \u00fcbernommen? Was bleibt also vom \u201eAusnahmezustand\u201c zur\u00fcck? Im letzten Artikel des Kapitels \u201eKonkre\u00adtisierungen\u201c, dem siebten des Sammelbandes, versucht sich <a href=\"http:\/\/www.hwr-berlin.de\/prof\/hartmut-aden\/vita\/\"><strong>Hartmut Aden<\/strong><\/a> (S. 149 \u2013 167) an einer kritischen transdisziplin\u00e4ren (rechts-, politik- und verwal\u00adtungs\u00adwissenschaftlich) \u201eDekon\u00adstruktion\u201c der Annahme eines \u201ezu sch\u00fctzenden Staates\u201c. Nicht der Staat sei Selbstzweck der Aufgabendefinition von Polizei und Verfassungsschutz, sondern die Menschen mit ihren Grundrechten und demokratischen Beteiligungs\u00adm\u00f6glichkeiten st\u00fcnden im Mittelpunkt des \u201eStaatsschutzes\u201c. Er baut seine Argumentation interessanterweise auf dem ebenso vielzitierten wie unbestimmten Rechtsbegriff der <strong>\u201efreiheitlich demokratischen Grundordnung\u201c<\/strong> auf und verweist hierbei auf die nach meiner Beobachtung in weiten Teilen der Wissenschaft unbemerkt gebliebene Passage der Modifizierung diesbez\u00fcglicher Deutungsans\u00e4tze des Bundesverfassungs\u00adgerichts. Noch im Jahr 1952, im Zusammenhang mit dem Verbot der \u201eSozialistischen Reichspartei\u201c (SPR) definierte das BVerfG den Begriff vorwiegend \u00fcber sch\u00fctzenswerte staatliche Organisationsprinzipien. Fast 65 Jahre sp\u00e4ter hingegen, im Januar 2017 iZm der Behandlung des Antrags auf das Verbot der NPD, deutete das Gericht den Begriff deutlich subjektbezogener, erg\u00e4nzte ihn um weitere Elemente rund um den unantastbaren \u201eW\u00fcrdebegriff\u201c und subjektive politische Grundrechte. Das Gericht vollzog damit rechtsdogmatisch\u201c eine Abkehr von der singul\u00e4ren Vorstellung des \u201eStaates als Selbstzweck\u201c. Aden vergleicht in der Folge mit beachtenswerten Ergebnissen diesen rechtsdogmatischen Wandel mit der Organisationspraxis und dem Aufgaben\u00adzuschnitt der Sicherheits\u00adbeh\u00f6rden und fordert auf der Grundlage dieser Erkenntnisse eine Weiterentwicklung, ja einen Paradigmenwechsel \u201evom Staatsschutz zum Menschen\u00adw\u00fcrdeschutz\u201c, ohne bei der Detektion \u201eneuer Bedrohungen\u201c die alte Perspektive \u201eStaatsschutz\u201c vollst\u00e4ndig aufzugeben.<\/p>\n<p>Im letzten, dem dritten Kapitel des Sammelbandes, welches \u201eaus unter\u00adschiedlichen Perspektiven auf das Strafrecht als einer besonderen Form staatlicher Sicherheitsproduktion schaut\u201c, gehen zun\u00e4chst <a href=\"https:\/\/www.uni-frankfurt.de\/42233858\/01_portrait\"><strong>Bernd Belina<\/strong><\/a>\u00a0 (S. 171 \u2013 192), dann <a href=\"http:\/\/www.jura.uni-bielefeld.de\/lehrstuehle\/brunhoeber\/\"><strong>Beatrice Brunh\u00f6ber<\/strong><\/a> (S. 193 \u2013 216) Fragen von Ver\u00e4nderungs\u00adprozessen bei der Gestaltung materiellen Strafrechts nach. Belina dabei eher (rechts-)historisch bzw. -soziologisch (Belina ist Humangeograph) mit einer gelungenen Analyse der Strafrechtsgenese und -praxis von 1945 bis heute vor dem Hinter\u00adgrund gesellschaftlicher Entwicklungen und Ver\u00e4nderungen, Brunh\u00f6ber hingegen mit ihrer bereits aus anderen Ver\u00f6ffentlichungen und Herausgeberschaften bekannten Perspektive, Elemente der Sicherheits\u00adgesellschaft (des Pr\u00e4ventionsstaates) f\u00fchrten parallel auch zu einem Funk\u00adtionswandel im Strafrecht. Verbote auf der Ebene der Verhaltens\u00advor\u00adschriften, so Brunh\u00f6ber, setzten in j\u00fcngerer Vergangenheit n\u00e4mlich bereits verst\u00e4rkt im Vorfeld einer konkreten Sch\u00e4digung an, was sie hinsichtlich dieses evidenten Wandels zur Verwendung des kategorisierenden Begriff des \u201e<strong>Risikostraf\u00adrechts<\/strong>\u201c bringt. Kein neu eingef\u00fchrter, <a href=\"http:\/\/ekvv.uni-bielefeld.de\/blog\/pressemitteilungen\/entry\/professor_dr_detlev_frehsee_gestorben\"><strong>Frehsee<\/strong><\/a> verwendete ihn bspw. bereits im Jahr 1999 (Neue Kriminalpolitik, 11 [1999], Heft 1, S. 16), aber von Brunh\u00f6ber hier inhaltlich klar konturierter Begriff. Diesen Blick konkretisieren und vertiefen im letzten, dem elften Beitrag des Bandes, der Mitherausgeber <strong>Puschke <\/strong>und <a href=\"https:\/\/www.uni-marburg.de\/fb01\/lehrstuehle\/strafrecht\/puschke\/puschke_mitarbeiter\/lebenslauf_pub_rienhoff\"><strong>Rienhoff<\/strong><\/a> (S. 243 \u2013 263) am Beispiel des \u201eTerrorismus\u00adstrafrechts\u201c, insbesondere der \u201eneuen\u201c Straftatbest\u00e4nde der \u00a7\u00a7 89a, b, c und 91 StGB). Puschke setzte sich bereits in seiner Habilitationsschrift, erschienen bei Mohr Siebeck im Jahr 2017, sehr intensiv mit der \/ den \u201eLegitimation, Grenzen und Dogmatik von Vorberei\u00adtungs\u00adtatbest\u00e4nden\u201c (vgl. <a href=\"http:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=829\">Besprechung im Polizei-Newsletter<\/a>) auseinander und problema\u00adtisiert dabei auch die o. g. Vorschriften eingehend. Der hegemonische Sicherheitsdiskurs und das Strafrecht verst\u00e4rkten sich inzwischen in evidenter Weise gegenseitig, vermutlich sogar abseits eines notwendigen Konsenses der Zivilgesellschaft hierzu, so die Autoren. Da\u00adzwischen, im Rahmen des zehnten und vorletzten Artikels, gehen <a href=\"https:\/\/www.bildung.uni-siegen.de\/mitarbeiter\/dollinger\/\"><strong>Dollinger<\/strong><\/a>, <a href=\"http:\/\/www.public-health.uni-bremen.de\/mitglieder\/dirk-lampe\/lebenslauf\/\"><strong>Lampe<\/strong><\/a> und <a href=\"http:\/\/www.public-health.uni-bremen.de\/mitglieder\/henning-schmidt-semisch\/\"><strong>Schmidt-Semisch<\/strong><\/a> empirisch (insbesondere interdiskursanalytisch am Bsp. parlamentarischer Debatten zur Jugendkriminalit\u00e4t) dem von Brun\u00adh\u00f6ber thematisierten grundlegenden Wandel staatlicher Sicherheitsproduktion am Beispiel des Jugendstrafrechts nach. Wenn auch die \u201egegenw\u00e4rtige Jugend\u00adstraf\u00adrechtspolitik nach wie vor &#8211; dem alles \u00fcberragenden Erziehungsgedanken geschuldet \u2013 stark in wohlfahrtsstaaatlichen Traditionen verwurzelt bleibe\u201c, so stellen die Autoren jedenfalls f\u00fcr bestimmte \u201eHochrisikogruppen\u201c (z. B. die sogenannten jugendlichen Intensivt\u00e4ter) dabei durchaus eine \u201eZunahme exkludierender und bestrafender Reaktionsformen\u201c fest. Der Ansatz ist schon insofern beachtlich, da in der \u201edeutschen Kriminalpolitik kaum empirische Analysen vorl\u00e4gen, die \u00fcber die Betrachtung einzelner Gesetzestexte, -ver\u00e4nderungen oder singul\u00e4rer politischer Kampagne hinausgingen\u201c. Dieser Beitrag stellt im Rahmen des von der DFG gef\u00f6rderten Projekts <a href=\"http:\/\/gepris.dfg.de\/gepris\/projekt\/191671181\">&#8222;Jugendkriminalit\u00e4t im politischen Interdiskurs&#8220;<\/a> demnach einen tiefergehenden methodischen Ansatz dar. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Absichtserkl\u00e4rungen der k\u00fcnftigen Bundesregierung zu einer \u201eevidenzbasierten Kriminalpolitik\u201c (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 07.02.2018, S. 133, <a href=\"https:\/\/www.cdu.de\/system\/tdf\/media\/dokumente\/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1\">Z. 6313 ff.<\/a>) auch in diesem Diskursfeld konkret auswirken werden \/ k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der gleichwohl strukturell wie auch inhaltlich gut gelungene Sammelband greift einige Teilausschnitte der evidenten Bedeutungssteigerung von \u201eSicherheit\u201c in der j\u00fcngeren Vergangenheit \/ gesellschafts- und rechtspolitischen Diskussion heraus, vertieft diese angemessen und schafft so neue bzw. modifizierte allgemeine wie auch kasuistische diskursanalytische, polizei\u00adwissenschaftliche, kriminologische sowie rechtsdogmatische Ankn\u00fcpfungs\u00adpunkte. So wird die anhaltende Diskussion rund um die (Akteurs-)Rolle des Staates in einer \u201eSicherheitsgesellschaft\u201c, die nach wie vor ambivalent, ja \u201ewider\u00adspr\u00fcchlich\u201c bleibe, wie die Herausgeber einleitend zutreffend bemerken, um neue oder modifizierte Einsichten erweitert. Je nach analytischem Raum differieren hierbei die Be(Zu-)schreibungen von einem \u201eR\u00fcckzug des Staates aus der Sicherheitsproduktion und eine zunehmende Tendenz der Privatisierung\u201c \u00fcber eine Formver\u00e4nderung (\u201eRegieren aus der Distanz\u201c im Bordieu`schen Bedeutungszusammenhang) bis hin zum gerade in j\u00fcngerer Zeit aufgrund zunehmend globaler werdender terroristischer Bedrohungen intensiver diskutiertem nationalstaalichen \u201egoverning through crime\u201c.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> <strong>Prof. Dr. Tobias Singelnstein, <\/strong>Ruhr-Universit\u00e4t Bochum, <a href=\"http:\/\/www.kriminologie2.rub.de\/index.php\/de\/prof-dr-singelnstein\">Lehrstuhl f\u00fcr Kriminologie<\/a>. Singelnstein besch\u00e4ftigt sich bereits seit geraumer Zeit mit dem Begriff und der Entwicklung der \u201eSicherheitsgesellschaft\u201c und hat diesen in einigen Publikationen, z. B. <a href=\"https:\/\/www.socialnet.de\/rezensionen\/3656.php\">&#8222;Die Sicherheitsgesellschaft. Soziale Kontrolle im 21. Jahrhundert&#8220;<\/a> (2006, fortschreibende Neuauflagen 2008, 2010 und 2012), interdisziplin\u00e4r nuanciert.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> <strong>Prof. Dr. Jens Puschke, <\/strong>Phillips Universit\u00e4t Marburg, <a href=\"https:\/\/www.uni-marburg.de\/fb01\/lehrstuehle\/strafrecht\/puschke\/\">Institut f\u00fcr Kriminalwissenschaften<\/a>, Lehrstuhl f\u00fcr Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Medizinstrafrecht.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Vgl. hierzu auch das <a href=\"https:\/\/link.springer.com\/book\/10.1007\/978-3-658-19301-0\">Inhaltsverzeichnis des Buches<\/a>, abrufbar auf der Verlagswebsite von Springer, zuletzt aufgerufen am 12.02.2018.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Von <a href=\"https:\/\/www.google.de\/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=&amp;esrc=s&amp;source=web&amp;cd=1&amp;ved=0ahUKEwjGhq-276DZAhWDC-wKHXS4D0MQFggtMAA&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.prokla.de%2FVolltexte%2F145Schaper.rtf&amp;usg=AOvVaw1FtDE4HDGbAcyNw09tWUvi\">Schaper-Rinkel<\/a> am Beispiel der Nanotechnologie fortentwickelt.<\/p>\n<p>Rezensiert von: Holger Plank<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Singelnstein, Tobias, Prof. Dr. [1] \/ Puschke, Jens, Prof. Dr. [2] (Hrsg.;\u00a0 \u201eDer Staat und die Sicherheitsgesellschaft\u201c[3]; (ISBN: 978-3-658-19300-3, 267 Seiten, Springer VS Verlag, Berlin, Reihe Staat \u2013 Souver\u00e4nit\u00e4t &#8211; Nation [hrsg. von R. Voigt und S. Salzborn), Erscheinungsjahr 2018, 44,99 \u20ac) Die beiden Herausgeber ver\u00f6ffentlichen mit dem Sammelband, der neben deren gemeinsamen Vorwort 11 &hellip; <a href=\"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/?p=890\" class=\"more-link\">Continue reading <span class=\"screen-reader-text\">Der Staat und die Sicherheitsgesellschaft &#8211; Tobias Singelnstein, Jens Puschke &#8211; Rezensiert von: Holger Plank<\/span> <span class=\"meta-nav\">&uarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/890"}],"collection":[{"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=890"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/890\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":894,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/890\/revisions\/894"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=890"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=890"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/polizei-newsletter.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=890"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}