Nr. 14, Februar 2000
 
2) Polizeihauptmeister erst ab 30?
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am 15.07.1999 (2 B 11402/99) entschieden, dass ein Mindestlebensalter von 30 Jahren bei der Beförderung zum Polizeihauptmeister rechtens ist. Begründung war u.a.: effektivere Verwaltungsarbeit, besseres Vorankommen für jüngere Beamte (!?) und eine ausgewogenere Personalstruktur. Inwiefern diese Begründung die jüngeren Bewerber zufriedenstellt, bleibt abzuwarten! Quelle: Polizeispiegel; 01/2000; S. 24