Nr. 25, Januar 2001
 
12) Handy-Verbot am Steuer ist Gesetz
Ab 1. Januar ist das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprechanlage verboten. Verstöße schlagen künftig mit einem Bußgeld von 60 Mark zu Buche. Das Verbot gilt auch für Radfahrer. Beim Telefonieren am Lenker drohen 30 Mark Verwarnungsgeld. Konkret heißt es, dass Kraftfahrer während der Fahrt ihr Mobil- oder Autotelefon nicht mehr benutzen dürfen, wenn sie dafür Gerät oder Hörer in die Hand nehmen müssen. Das Verbot gilt für sämtliche Funktionen, so auch für den Wählvorgang oder das Versenden von Nachrichten. Die Eingabe einer Kurzwahl in ein fest installiertes Gerät bleibt ebenso erlaubt wie die Anwahl durch Lenkradtasten oder Sprachwahl bzw. -annahme. Wer keine Freisprecheinrichtung besitzt, muss künftig zum Telefonieren anhalten und den Motor ausschalten. Quelle: www.billiger-telefonieren.de