Nr. 174, Mai 2014
 
3) Privatisierung der Bewährungshilfe in Baden-Württemberg
Im Zuge einer grundlegenden Strukturreform wurden die Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie des Täter-Opfer-Ausgleichs im Jahr 2007 auf einen freien Träger übertragen. Anlass der Reform waren strukturelle Defizite im damals bestehenden System, insbesondere eine erhebliche personelle Unterdeckung, weitgehend fehlende Standards und mangelnde Fachaufsicht. Eine jetzt vorgelegte Evaluation zeigt, dass die fachlich-strukturelle Qualität gesteigert werden konnte und erheblich mehr Mitarbeiter beschäftigt werden, als dies innerhalb der Justizverwaltung möglich war. Die laufenden Kosten haben sich dennoch nicht erhöht. Quelle: http://bit.ly/1gVVNqX