Nr. 282, Februar 2024
 
15) Rapid Video Response bei häuslicher Gewalt
In Großbritannien wurde schon vor einige Zeit in mehreren Polizeibezirken die sog. „Rapid Video Response“ (RVR) eingeführt. Dabei werden in Fällen, in denen Missbrauchsverdächtige oder -opfer den Tatort bereits verlassen haben und die Opfer ihr Einverständnis gegeben haben, ihre polizeiliche Antwort nicht persönlich, sondern über digitale Medien zu bekommen, über Video angerufen. Eine randomisierte Studie zeigt, dass die Reaktion mit RVR auf Anrufe wegen häuslicher Gewalt im Durchschnitt deutlich schnell war als die durchschnittliche Zeit für den Einsatz eines Polizeifahrzeugs. RVR führte zu einer deutlich höheren Opferzufriedenheit bei weiblichen IPV-Opfern. Die Festnahmeraten für Verdächtige waren in der RVR-Gruppe höher und Vertrauen und Zuversicht in die Polizei verbesserten sich stärker. Die RVR wird daher in immer mehr Bezirken als Standardangebot für Opfer häuslicher Gewalt eingeführt. https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/s41887-022-00075-w?pdf=openurl