Nr. 283, März 2024
 
12) Notwendigkeit einer Befristung und Verhältnismäßigkeit der Speicherung biometrischer und genetischer Daten durch die Polizei – lebenslange Speicherung verstößt gegen EU-Recht
Gespeicherte personenbezogene Daten, wie Fingerabdrücke, Lichtbilder oder DNA-Proben können unerlässlich sein, um zu prüfen, ob Personen in andere Straftaten verwickelt sind. Allerdings, so der EuGH, sei nicht bei allen Personen das Risiko gleich hoch, was eine einheitliche Dauer der Datenspeicherung nicht rechtfertigt. Faktoren wie Art und Schwere der begangenen Straftat oder fehlende Rückfälligkeit müssen berücksichtigt werden. http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=1088