Polizei : Newsletter Nr. 123, Oktober 2009
1) Vertrauen in die Polizeiarbeit
2) Datenreport 2008: Umfangreiches Zahlenmaterial zu verschiedenen Lebensbereichen
3) Bundesstelle zur Verhütung von Folter
4) Risikofaktoren durch Lügendetektoren erkennen
5) Kriminologischer Literatur- und Webkatalog
6) Die Auswirkungen härterer Gesetze auf das Rückfallverhalten von Sexualstraftätern
7) Informationen zu Gewalttäter-Dateien
8) Entwicklungshilfe mit Mikrokrediten
9) Wirksamkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs bei heranwachsenden Gewalttätern
10) Studie zum Umgang mit Nazis im ländlichen Raum
11) The Prosecution of George W. Bush for Murder
12) Geopolitisches Journal „Freedom from Fear“
13) Tagungshinweis: Lokale Netzwerke der Kriminalprävention
14) Doktorandin sucht Interviewpartner
15) Online-Dokumente/Buchbesprechungen
1) Vertrauen in die Polizeiarbeit
Kontakte zwischen Bürger und Polizei sowie das Vertrauen in die Polizeiarbeit werden in vorliegendem Aufsatz untersucht. Die Autoren stellen Ergebnisse des British Crime Survey dar und gehen dabei auch der methodischen Frage nach, wie beide Variablen gemessen werden können. Im Ergebnis zeigt sich, dass negativ beurteilte Polizei-Bürger-Kontakte einen signifikanten, stark negativen Einfluss auf das Vertrauen in die Polizeiarbeit haben. Gut verlaufende Kontakte wirken demgegenüber lediglich in geringem Maße vertrauensbildend. Quelle: Bradford, Ben/Stanko, Elizabeth A./Jackson, Jonathan (2009), Using Research to Inform Policy: The Role of Public Attitude Surveys in Understanding Public Confidence and Police Contact, in: Policing 2009, 3 (2), 139-148. http://policing.oxfordjournals.org/cgi/content/abstract/3/2/139
Kontakte zwischen Bürger und Polizei sowie das Vertrauen in die Polizeiarbeit werden in vorliegendem Aufsatz untersucht. Die Autoren stellen Ergebnisse des British Crime Survey dar und gehen dabei auch der methodischen Frage nach, wie beide Variablen gemessen werden können. Im Ergebnis zeigt sich, dass negativ beurteilte Polizei-Bürger-Kontakte einen signifikanten, stark negativen Einfluss auf das Vertrauen in die Polizeiarbeit haben. Gut verlaufende Kontakte wirken demgegenüber lediglich in geringem Maße vertrauensbildend. Quelle: Bradford, Ben/Stanko, Elizabeth A./Jackson, Jonathan (2009), Using Research to Inform Policy: The Role of Public Attitude Surveys in Understanding Public Confidence and Police Contact, in: Policing 2009, 3 (2), 139-148. http://policing.oxfordjournals.org/cgi/content/abstract/3/2/139
2) Datenreport 2008: Umfangreiches Zahlenmaterial zu verschiedenen Lebensbereichen
Das Statistischen Bundesamt und die Gesellschaft sozialwissenschaftlicher Infrastruktureinrichtungen (GESIS) haben den Datenreport 2008 veröffentlicht. Das Dokument bietet eine umfassende Sozialberichterstattung auf empirischen Grundlagen und liefert unter anderem Zahlen zu den Bereichen „Sozialstruktur und soziale Lagen“, „Öffentliche Sicherheit und Strafverfolgung“ oder „Demokratie und politische Partizipation“. Die Inhaltsübersicht und der der gesamte Report sind online einsehbar: http://www.gesis.org/forschung-lehre/gesis-publikationen/datenreport/2008/
Das Statistischen Bundesamt und die Gesellschaft sozialwissenschaftlicher Infrastruktureinrichtungen (GESIS) haben den Datenreport 2008 veröffentlicht. Das Dokument bietet eine umfassende Sozialberichterstattung auf empirischen Grundlagen und liefert unter anderem Zahlen zu den Bereichen „Sozialstruktur und soziale Lagen“, „Öffentliche Sicherheit und Strafverfolgung“ oder „Demokratie und politische Partizipation“. Die Inhaltsübersicht und der der gesamte Report sind online einsehbar: http://www.gesis.org/forschung-lehre/gesis-publikationen/datenreport/2008/
3) Bundesstelle zur Verhütung von Folter
Das Anti-Folter-Abkommen der Vereinten Nationen wird durch das OPTAC-Protokoll dahingehend ergänzt, dass jeder Vertragsstaat einen „Unterausschuss für Prävention“ einrichtet, der zur Verhütung von Folter regelmäßig Besuche an Orten durchführt, an denen Personen die Freiheit entzogen ist. Die Ausgestaltung des Ausschusses ist nach dem OPTAC-Protokoll nicht festgeschrieben, was den Vertragsstaaten ermöglicht, sich durch die Einrichtung durchschlagkräftiger Institutionen zu positionieren. Deutschland begnügt sich bislang mit einer Bundesstelle zur Verhütung von Folter (http://www.antifolterstelle.de), eine laut Eigendarstellung „unabhängige Bundeskommission“, die jedoch mehr verspricht als sie hält. Zum einen ist darauf verzichtet worden, der Einrichtung eine starke verfassungsrechtliche Stellung einzuräumen, wie sie etwa der Wehrbeauftragte durch ein eigenes Bundesgesetz hat. Zum anderen ist die praktische Relevanz fragwürdig: Mit dem Strafvollzug und der Polizei sind gerade die Bereiche Ländersache, denen eine starke Präventionsstelle zu wünschen wäre – auf Ländereben gibt es jedoch noch keine entsprechenden Einrichtungen. Deutschland gibt sich somit bislang damit zufrieden, eine „Bundeseinrichtung“ zur Verhütung von Folter nur für Bundes-Institutionen wie Bundespolizei und Bundeswehr einzurichten.
Das Anti-Folter-Abkommen der Vereinten Nationen wird durch das OPTAC-Protokoll dahingehend ergänzt, dass jeder Vertragsstaat einen „Unterausschuss für Prävention“ einrichtet, der zur Verhütung von Folter regelmäßig Besuche an Orten durchführt, an denen Personen die Freiheit entzogen ist. Die Ausgestaltung des Ausschusses ist nach dem OPTAC-Protokoll nicht festgeschrieben, was den Vertragsstaaten ermöglicht, sich durch die Einrichtung durchschlagkräftiger Institutionen zu positionieren. Deutschland begnügt sich bislang mit einer Bundesstelle zur Verhütung von Folter (http://www.antifolterstelle.de), eine laut Eigendarstellung „unabhängige Bundeskommission“, die jedoch mehr verspricht als sie hält. Zum einen ist darauf verzichtet worden, der Einrichtung eine starke verfassungsrechtliche Stellung einzuräumen, wie sie etwa der Wehrbeauftragte durch ein eigenes Bundesgesetz hat. Zum anderen ist die praktische Relevanz fragwürdig: Mit dem Strafvollzug und der Polizei sind gerade die Bereiche Ländersache, denen eine starke Präventionsstelle zu wünschen wäre – auf Ländereben gibt es jedoch noch keine entsprechenden Einrichtungen. Deutschland gibt sich somit bislang damit zufrieden, eine „Bundeseinrichtung“ zur Verhütung von Folter nur für Bundes-Institutionen wie Bundespolizei und Bundeswehr einzurichten.
4) Risikofaktoren durch Lügendetektoren erkennen
Der Einsatz von Lügendetektoren kann Auskunft über das Risikoverhalten von Tä-tern häuslicher Gewalt geben. Die männlichen Probanden einer Untersuchung wurden in einem Vorab-Interview gebeten, über Verstöße gegen Bewährungsauflagen oder über sonstiges Fehlverhalten Auskunft zu geben, wobei das Antwortverhalten durch den Lügendetektor überprüft wurde. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass auf diese Weise das Verhalten von unter Bewährung stehenden Tätern zuverlässig erfasst werden kann. Auf diese Weise können Risikofaktoren für zukünftiges Fehlverhalten erkannt werden. Quelle: Wilson, Douglas/Batye, Kevin/Riveros, Roberto (2008), Testing and evaluation of the use of polygraphs to combat violence against women: Final report. Waltham, MA, 50 S., im Volltext verfügbar unter: http://www.ncjrs.gov/pdffiles1/nij/grants/222115.pdf.
Der Einsatz von Lügendetektoren kann Auskunft über das Risikoverhalten von Tä-tern häuslicher Gewalt geben. Die männlichen Probanden einer Untersuchung wurden in einem Vorab-Interview gebeten, über Verstöße gegen Bewährungsauflagen oder über sonstiges Fehlverhalten Auskunft zu geben, wobei das Antwortverhalten durch den Lügendetektor überprüft wurde. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass auf diese Weise das Verhalten von unter Bewährung stehenden Tätern zuverlässig erfasst werden kann. Auf diese Weise können Risikofaktoren für zukünftiges Fehlverhalten erkannt werden. Quelle: Wilson, Douglas/Batye, Kevin/Riveros, Roberto (2008), Testing and evaluation of the use of polygraphs to combat violence against women: Final report. Waltham, MA, 50 S., im Volltext verfügbar unter: http://www.ncjrs.gov/pdffiles1/nij/grants/222115.pdf.
5) Kriminologischer Literatur- und Webkatalog
Das Institut für Kriminologie der Universität Tübingen hat das Nachweissystem für kriminologische Literatur (KrimDok) ergänzt und überarbeitet. Mittlerweile werden rund 164.090 Titel verzeichnet, die nach Autor, Titel oder genormten Schlagwörtern durchsucht werden können. Nützlicher Ausgangspunkt für eine Recherche nach kriminologischen Themen ist zudem die Linksammlung des Instituts, die zu zahlreichen nationalen und internationalen Informationsquellen führt. Weiterführende Informationen unter: http://avanti.jura.uni-tuebingen.de/~avanti-x/cgi-bin/acwww25/krimdok.htm (KrimDok) bzw. http://www.ifk.jura.uni-tuebingen.de/www.html (Linksammlung).
Das Institut für Kriminologie der Universität Tübingen hat das Nachweissystem für kriminologische Literatur (KrimDok) ergänzt und überarbeitet. Mittlerweile werden rund 164.090 Titel verzeichnet, die nach Autor, Titel oder genormten Schlagwörtern durchsucht werden können. Nützlicher Ausgangspunkt für eine Recherche nach kriminologischen Themen ist zudem die Linksammlung des Instituts, die zu zahlreichen nationalen und internationalen Informationsquellen führt. Weiterführende Informationen unter: http://avanti.jura.uni-tuebingen.de/~avanti-x/cgi-bin/acwww25/krimdok.htm (KrimDok) bzw. http://www.ifk.jura.uni-tuebingen.de/www.html (Linksammlung).
6) Die Auswirkungen härterer Gesetze auf das Rückfallverhalten von Sexualstraftätern
Die USA machen in letzter Zeit durch erhöhten öffentlichen Druck auf Sexualstraftäter insbesondere in Form von Überwachung und härterer Bestrafung von sich reden. Dabei stellt sich die Frage, wie sich die neuen Vorschriften auf Rückfallwahrscheinlichkeit und Behandlung dieser Tätergruppe auswirken. Eine aktuelle Studie widmet sich diesem Komplex und kommt zu dem Ergebnis, dass es zur Zeit nur sehr geringe empirische Belege dafür gibt, dass die neuen Regelungen den Rückfall von Sexualstraftätern verhindern. Quelle: Cohen, M./Jeglic, E.L. (2007), Sex offender legislation in the united states: what do we know?, in: International Journal of Offender Therapy and Comparative Criminology, 51 (4), 369-383. http://ijo.sagepub.com/cgi/content/abstract/51/4/369
Die USA machen in letzter Zeit durch erhöhten öffentlichen Druck auf Sexualstraftäter insbesondere in Form von Überwachung und härterer Bestrafung von sich reden. Dabei stellt sich die Frage, wie sich die neuen Vorschriften auf Rückfallwahrscheinlichkeit und Behandlung dieser Tätergruppe auswirken. Eine aktuelle Studie widmet sich diesem Komplex und kommt zu dem Ergebnis, dass es zur Zeit nur sehr geringe empirische Belege dafür gibt, dass die neuen Regelungen den Rückfall von Sexualstraftätern verhindern. Quelle: Cohen, M./Jeglic, E.L. (2007), Sex offender legislation in the united states: what do we know?, in: International Journal of Offender Therapy and Comparative Criminology, 51 (4), 369-383. http://ijo.sagepub.com/cgi/content/abstract/51/4/369
7) Informationen zu Gewalttäter-Dateien
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage zweier Abgeordneter der Bundestagsfraktion DIE LINKE enthält interessante Daten zu Art und Inhalt verschiedener Gewalttäterdateien. Die Anfrage zielt vorrangig darauf ab, zu ermitteln, wie viele Personen in entsprechenden Dateien gespeichert sind und ob diese rechtskräftig verurteilt wurden bzw. ob gegen sie ein Ermittlungsverfahren läuft. So sind zum Beispiel in der Datei „Gewalttäter links“ 1.866 Personen und in der Datei „Gewalttäter Sport“ 11.245 Personen erfasst. Angaben zu Verurteilungen oder zu laufenden Ermittlungsverfahren finden sich in den Dateien nicht. Interessant ist die Anlage, bestehend aus einer tabellarischen Übersicht über eingerichtete Zentraldateien inklusive Zweck bzw. Delikt und der Zahl der jeweiligen Datensätze. Quelle: BT-Drucksache 16/13563 (Hinweis: zur Zeit noch nicht im Volltext online unter http://drucksachen.bundestag.de/drucksachen/index.php aufrufbar)
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage zweier Abgeordneter der Bundestagsfraktion DIE LINKE enthält interessante Daten zu Art und Inhalt verschiedener Gewalttäterdateien. Die Anfrage zielt vorrangig darauf ab, zu ermitteln, wie viele Personen in entsprechenden Dateien gespeichert sind und ob diese rechtskräftig verurteilt wurden bzw. ob gegen sie ein Ermittlungsverfahren läuft. So sind zum Beispiel in der Datei „Gewalttäter links“ 1.866 Personen und in der Datei „Gewalttäter Sport“ 11.245 Personen erfasst. Angaben zu Verurteilungen oder zu laufenden Ermittlungsverfahren finden sich in den Dateien nicht. Interessant ist die Anlage, bestehend aus einer tabellarischen Übersicht über eingerichtete Zentraldateien inklusive Zweck bzw. Delikt und der Zahl der jeweiligen Datensätze. Quelle: BT-Drucksache 16/13563 (Hinweis: zur Zeit noch nicht im Volltext online unter http://drucksachen.bundestag.de/drucksachen/index.php aufrufbar)
8) Entwicklungshilfe mit Mikrokrediten
Unter dem Motto „loans that change lives“ bietet die Mikrokredit-Organisation „Kiva“ Menschen aus Entwicklungsländern die Möglichkeit, zu günstigen Konditionen Zugang zum Kapitalmarkt zu erhalten, um auf diese Weise zum Beispiel ein Kleinunternehmen zu gründen. Gläubiger können Privatpersonen werden, die laufend über den Fortgang des geförderten Projekts informiert werden. Mehr Informationen unter: http://www.kiva.org/
Unter dem Motto „loans that change lives“ bietet die Mikrokredit-Organisation „Kiva“ Menschen aus Entwicklungsländern die Möglichkeit, zu günstigen Konditionen Zugang zum Kapitalmarkt zu erhalten, um auf diese Weise zum Beispiel ein Kleinunternehmen zu gründen. Gläubiger können Privatpersonen werden, die laufend über den Fortgang des geförderten Projekts informiert werden. Mehr Informationen unter: http://www.kiva.org/
9) Wirksamkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs bei heranwachsenden Gewalttätern
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) basiert auf dem Grundgedanken der Versöhnung. Die Eignung des TOA für heranwachsende Gewalttäter hängt dabei davon ab, inwiefern der Täter einsichtsfähig und damit überhaupt zu einer Versöhnung mit dem Opfer in der Lage ist. Sind diese Fähigkeiten nur durchschnittlich ausgebildet, verfehlt ein TOA nach einer aktuellen empirischen Studie seine Wirkung auf den Täter. Innerhalb der Gruppe der heranwachsenden Gewalttäter ist daher genau zu differenzieren, damit die geeignete Reaktion auf eine Straftat angewendet werden kann. Daneben gilt, dass sich die Empathie für das Opfer umso mehr verschlechtert, je mehr Gespräche zwischen Täter und Opfer stattfinden. Der Ablauf des TOA ist demnach sorgfältig zu planen. Quelle: Taubner, Svenja (2008), Entsteht Einsicht im Täter-Opfer-Ausgleich? Eine empirische Studie am Beispiel adoleszenter Gewaltstraftäter, in: MSchrKrim 2008, 281-294
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) basiert auf dem Grundgedanken der Versöhnung. Die Eignung des TOA für heranwachsende Gewalttäter hängt dabei davon ab, inwiefern der Täter einsichtsfähig und damit überhaupt zu einer Versöhnung mit dem Opfer in der Lage ist. Sind diese Fähigkeiten nur durchschnittlich ausgebildet, verfehlt ein TOA nach einer aktuellen empirischen Studie seine Wirkung auf den Täter. Innerhalb der Gruppe der heranwachsenden Gewalttäter ist daher genau zu differenzieren, damit die geeignete Reaktion auf eine Straftat angewendet werden kann. Daneben gilt, dass sich die Empathie für das Opfer umso mehr verschlechtert, je mehr Gespräche zwischen Täter und Opfer stattfinden. Der Ablauf des TOA ist demnach sorgfältig zu planen. Quelle: Taubner, Svenja (2008), Entsteht Einsicht im Täter-Opfer-Ausgleich? Eine empirische Studie am Beispiel adoleszenter Gewaltstraftäter, in: MSchrKrim 2008, 281-294
10) Studie zum Umgang mit Nazis im ländlichen Raum
Eine Studie der Universität Leipzig beschäftigt sich mit den Bedingungen, unter denen im ländlichen Raum eine Zivilgesellschaft geschaffen werden kann, durch die Nazistrukturen effektiv entgegen getreten wird. Hervorgehoben wird, dass rechtsextremes Gedankengut oftmals in der Mitte der Gesellschaft verankert ist. Aus diesem Grund dürfe Präventionsarbeit nicht einseitig auf Randgruppen zugeschnitten sein, sondern müsse die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Einstellungen aller gesellschaftlichen Gruppen zum Gegenstand haben. Eine Kurz- und Langfassung der Studie findet sich online: http://www.aktionsbuendnis.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.417644.de
Eine Studie der Universität Leipzig beschäftigt sich mit den Bedingungen, unter denen im ländlichen Raum eine Zivilgesellschaft geschaffen werden kann, durch die Nazistrukturen effektiv entgegen getreten wird. Hervorgehoben wird, dass rechtsextremes Gedankengut oftmals in der Mitte der Gesellschaft verankert ist. Aus diesem Grund dürfe Präventionsarbeit nicht einseitig auf Randgruppen zugeschnitten sein, sondern müsse die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Einstellungen aller gesellschaftlichen Gruppen zum Gegenstand haben. Eine Kurz- und Langfassung der Studie findet sich online: http://www.aktionsbuendnis.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.417644.de
11) The Prosecution of George W. Bush for Murder
In „The Prosecution of George W. Bush” for Murder” stellt US-Staatsanwalt Vincent Bugliosi dar, wie George W. Bush die USA nach Ansicht des Autors unter falschen Angaben in den Irak-Krieg geführt hat aus diesem Grund wegen Mordes angeklagt werden müsste. Eine Rezension des Werkes findet sich unter http://www.somecrimnl.es.tl/Edward-J-.--Schauer-1ro-.--_EUA_.htm
In „The Prosecution of George W. Bush” for Murder” stellt US-Staatsanwalt Vincent Bugliosi dar, wie George W. Bush die USA nach Ansicht des Autors unter falschen Angaben in den Irak-Krieg geführt hat aus diesem Grund wegen Mordes angeklagt werden müsste. Eine Rezension des Werkes findet sich unter http://www.somecrimnl.es.tl/Edward-J-.--Schauer-1ro-.--_EUA_.htm
12) Geopolitisches Journal „Freedom from Fear“
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht gibt in Zusammenarbeit mit der UN-Organisation UNICRI die Zeitschrift F3 – Freedom from Fear heraus, die sich mit sicherheitsrelevanten Fragestellungen der Globalisierung beschäftigt. Die bisher erschienen Ausgaben widmen sich unter anderem dem Menschenhandel und der Piraterie. Geplant sind Ausgaben über die Bereiche Security Governance (Kontrolle über die Sicherheit von PC-Daten) und Terrorismus. Das Journal kann kostenfrei über die Website des Max-Planck-Instituts bezogen werden: http://www.mpicc.de/ww/de/pub/forschung/publikationen/zeitschriften.htm. http://www.freedomfromfearmagazine.org/
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht gibt in Zusammenarbeit mit der UN-Organisation UNICRI die Zeitschrift F3 – Freedom from Fear heraus, die sich mit sicherheitsrelevanten Fragestellungen der Globalisierung beschäftigt. Die bisher erschienen Ausgaben widmen sich unter anderem dem Menschenhandel und der Piraterie. Geplant sind Ausgaben über die Bereiche Security Governance (Kontrolle über die Sicherheit von PC-Daten) und Terrorismus. Das Journal kann kostenfrei über die Website des Max-Planck-Instituts bezogen werden: http://www.mpicc.de/ww/de/pub/forschung/publikationen/zeitschriften.htm. http://www.freedomfromfearmagazine.org/
13) Tagungshinweis: Lokale Netzwerke der Kriminalprävention
Unter dem Titel „Lokale Netzwerke der Kriminalprävention – Voraussetzung für Entstehung, Entwicklung und Nachhaltigkeit“ findet am 25.11.2009 eine Fachtagung der Kooperationsstelle Kriminalprävention Bremen statt. Weitere Informationen unter http://www.kriminalpraevention.bremen.de/info/fachtagung
Unter dem Titel „Lokale Netzwerke der Kriminalprävention – Voraussetzung für Entstehung, Entwicklung und Nachhaltigkeit“ findet am 25.11.2009 eine Fachtagung der Kooperationsstelle Kriminalprävention Bremen statt. Weitere Informationen unter http://www.kriminalpraevention.bremen.de/info/fachtagung
14) Doktorandin sucht Interviewpartner
Tania Guadalupe, Forschungsassistentin an der Universität Birmingham, sucht Polizeibeamte für ein englischsprachiges Interview im Rahmen einer ländervergleichenden Untersuchung zur Polizeiarbeit. Wer selbst dazu bereit ist oder jemanden kennt, der an einem Interview teilnehmen möchte, kann sich direkt mit ihr in Verbindung setzen: tania_guadalupeg@hotmail.com.
Tania Guadalupe, Forschungsassistentin an der Universität Birmingham, sucht Polizeibeamte für ein englischsprachiges Interview im Rahmen einer ländervergleichenden Untersuchung zur Polizeiarbeit. Wer selbst dazu bereit ist oder jemanden kennt, der an einem Interview teilnehmen möchte, kann sich direkt mit ihr in Verbindung setzen: tania_guadalupeg@hotmail.com.
15) Online-Dokumente/Buchbesprechungen
Auf der Website des Polizei-Newsletters (http://www.polizei-newsletter.de) sind ausführliche Dokumentationen über die Themen „Unabhängige Beschwerdekommissionen oder Ombudspersonen – hilfreich bei Beschwerden gegen die Polizei?“ (Thomas Feltes), „Die Institutionen der Rache und der Blutrache bei den Albanern“ (Islam Qerimi) und „Internationale Übersicht zur zivilen Überwachung des Polizeidienstes“ (Joachim Rahmann) eingestellt worden. Zudem sind folgende Buchbesprechungen verfügbar: Singelnstein, Tobias/Stolle, Peter: Die Sicherheitsgesellschaft. Soziale Kontrolle im 21. Jahrhundert, rezensiert von Ingo Techmeier; Erhardt, Elmar: Strafrecht für Polizeibeamte, rezensiert von Andreas Ruch; Dubber, Markus D./Valverde, Mariana: The New Police Science, rezensiert von Thomas Feltes; Ayling, Julie/Grabosky, Peter/Shearing, Clifford: Lengthening the Arm of the Law, rezensiert von Thomas Feltes; Reichertz, Jo: Die Macht der Worte und der Medien, rezensiert von Thomas Feltes.
Auf der Website des Polizei-Newsletters (http://www.polizei-newsletter.de) sind ausführliche Dokumentationen über die Themen „Unabhängige Beschwerdekommissionen oder Ombudspersonen – hilfreich bei Beschwerden gegen die Polizei?“ (Thomas Feltes), „Die Institutionen der Rache und der Blutrache bei den Albanern“ (Islam Qerimi) und „Internationale Übersicht zur zivilen Überwachung des Polizeidienstes“ (Joachim Rahmann) eingestellt worden. Zudem sind folgende Buchbesprechungen verfügbar: Singelnstein, Tobias/Stolle, Peter: Die Sicherheitsgesellschaft. Soziale Kontrolle im 21. Jahrhundert, rezensiert von Ingo Techmeier; Erhardt, Elmar: Strafrecht für Polizeibeamte, rezensiert von Andreas Ruch; Dubber, Markus D./Valverde, Mariana: The New Police Science, rezensiert von Thomas Feltes; Ayling, Julie/Grabosky, Peter/Shearing, Clifford: Lengthening the Arm of the Law, rezensiert von Thomas Feltes; Reichertz, Jo: Die Macht der Worte und der Medien, rezensiert von Thomas Feltes.