Polizei : Newsletter Nr. 156, Oktober 2012
1) Was wäre, wenn…
2) Lagebild zur Internetkriminalität in Deutschland
3) Frauen mit Behinderungen sind von sexueller Gewalt bis zu dreimal häufiger betroffen
4) Wie die Polizei das Anzeigeverhalten beeinflussen kann
5) Zu den Vor- und Nachteilen von Ein- und Zwei–Personen-Streifen
6) Presseschau zum Thema "Glücksspiel und Kriminalität"
7) Linksammlung zur Kriminologie im Internet aktualisiert
8) Thema Datenschutz bei der Bundeszentrale für politische Bildung
9) Forschungsprojekt zur Untersuchungshaft in Europa
10) Urteil des us-amerikanischen Supreme Court: Übermäßig harte Strafen für Jugendliche sind verfassungswidrig
11) Video-Beitrag: Prison-Downsizing in America
12) Stockholm Prize in Criminology für David Farrington
13) Buchrezension zu Martin Möllers und Robert van Ooyens (Hrsg.) Polizeiwissenschaft
14) Call for Papers: Deutscher Präventionstag 2013
15) Veranstaltungshinweis: Alternativer Polizeikongress am 5. Oktober 2012 in Hamburg
1) Was wäre, wenn…
ein Softwarefehler die Banken in Deutschland vier Tage lang lahm legen würde? Was würde passieren, wenn eine extreme Wetterlage im Winter zu einem Zusammenbruch der Energie- und Verkehrsinfrastruktur führen würde? Diesen und anderen Fragen widmet sich eine vor kurzem erschienene Expertise des Forschungsforums Öffentliche Sicherheit. Der Beitrag „Sicherheit 2025“ erörtert exemplarisch vier Zukunftsszenarien zu unterschiedlichen Fragen der Sicherheitsforschung. Dabei werden auch gesellschaftswissenschaftliche Fragestellungen berücksichtigt: „Was wäre, wenn die Bürger der Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen so überdrüssig würden, dass die Politik reagieren und die Maßnahmen zurückfahren müsste?“ Der Beitrag „Sicherheit 2025“ kann über folgende URL heruntergeladen werden: http://www.sicherheit-forschung.de/schriftenreihe/sr_v_v/sr_10.pdf
ein Softwarefehler die Banken in Deutschland vier Tage lang lahm legen würde? Was würde passieren, wenn eine extreme Wetterlage im Winter zu einem Zusammenbruch der Energie- und Verkehrsinfrastruktur führen würde? Diesen und anderen Fragen widmet sich eine vor kurzem erschienene Expertise des Forschungsforums Öffentliche Sicherheit. Der Beitrag „Sicherheit 2025“ erörtert exemplarisch vier Zukunftsszenarien zu unterschiedlichen Fragen der Sicherheitsforschung. Dabei werden auch gesellschaftswissenschaftliche Fragestellungen berücksichtigt: „Was wäre, wenn die Bürger der Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen so überdrüssig würden, dass die Politik reagieren und die Maßnahmen zurückfahren müsste?“ Der Beitrag „Sicherheit 2025“ kann über folgende URL heruntergeladen werden: http://www.sicherheit-forschung.de/schriftenreihe/sr_v_v/sr_10.pdf
2) Lagebild zur Internetkriminalität in Deutschland
Das Bundeskriminalamt hat vor kurzem den Lagebericht zur Internetkriminalität 2011 veröffentlicht. Aus dem Dokument geht hervor, dass mit ca. 60.000 erfassten Cybercrime-Fällen 2011 fast genauso viele Fälle erfasst wurden wie im Jahr 2010. Allerdings war der Gesamtschaden 2011 mit ca. 71 Millionen € deutlich höher als 2010 (ca. 62 Millionen €). Bei der Interpretation dieser Zahlen darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass nicht zu allen Delikten eine statistische Schadenserfassung erfolgt. Der tatsächliche monetäre Schaden im Bereich Cybercrime dürfte demzufolge deutlich höher ausfallen als es die Zahlen des Berichtes nahelegen. Im Hinblick auf die Täter zeigt sich, dass „nicht mehr nur hochspezialisierte Einzeltäter mit einem entsprechenden umfassenden IT-Hintergrundwissen, sondern vermehrt auch Kriminelle ohne spezifische Fachkenntnisse“ agieren. Letztere begehen ihre Taten immer häufiger mithilfe von Informationen und Tools aus Internetforen. Quelle und weitere Informationen: http://www.bka.de/nn_224082/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrime2011,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/cybercrime2011.pdf
Das Bundeskriminalamt hat vor kurzem den Lagebericht zur Internetkriminalität 2011 veröffentlicht. Aus dem Dokument geht hervor, dass mit ca. 60.000 erfassten Cybercrime-Fällen 2011 fast genauso viele Fälle erfasst wurden wie im Jahr 2010. Allerdings war der Gesamtschaden 2011 mit ca. 71 Millionen € deutlich höher als 2010 (ca. 62 Millionen €). Bei der Interpretation dieser Zahlen darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass nicht zu allen Delikten eine statistische Schadenserfassung erfolgt. Der tatsächliche monetäre Schaden im Bereich Cybercrime dürfte demzufolge deutlich höher ausfallen als es die Zahlen des Berichtes nahelegen. Im Hinblick auf die Täter zeigt sich, dass „nicht mehr nur hochspezialisierte Einzeltäter mit einem entsprechenden umfassenden IT-Hintergrundwissen, sondern vermehrt auch Kriminelle ohne spezifische Fachkenntnisse“ agieren. Letztere begehen ihre Taten immer häufiger mithilfe von Informationen und Tools aus Internetforen. Quelle und weitere Informationen: http://www.bka.de/nn_224082/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrime2011,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/cybercrime2011.pdf
3) Frauen mit Behinderungen sind von sexueller Gewalt bis zu dreimal häufiger betroffen
Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben die Fakultät für Gesundheitswissenschaften und das Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung der Universität Bielefeld eine repräsentative Befragung von über 1.500 Frauen im Alter von 16 bis 65 Jahren durchgeführt. Dabei zeigte sich bei Frauen mit Behinderungen ein fast doppelt so hohes Risiko Opfer von Gewalt zu werden. „Von sexueller Gewalt im Erwachsenenleben waren die Frauen [mit Behinderung] etwa zwei- bis dreimal häufiger betroffen als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt“ (44 Prozent versus 13 Prozent). Das Risiko Opfer von psychischer Gewalt und psychisch verletzender Handlungen zu werden ist schon in der Kindheit deutlich erhöht. Der Ergebnisbericht ist online verfügbar: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Lebenssituation-und-Belastungen-von-Frauen-mit-Behinderungen-Kurzfassung,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben die Fakultät für Gesundheitswissenschaften und das Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung der Universität Bielefeld eine repräsentative Befragung von über 1.500 Frauen im Alter von 16 bis 65 Jahren durchgeführt. Dabei zeigte sich bei Frauen mit Behinderungen ein fast doppelt so hohes Risiko Opfer von Gewalt zu werden. „Von sexueller Gewalt im Erwachsenenleben waren die Frauen [mit Behinderung] etwa zwei- bis dreimal häufiger betroffen als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt“ (44 Prozent versus 13 Prozent). Das Risiko Opfer von psychischer Gewalt und psychisch verletzender Handlungen zu werden ist schon in der Kindheit deutlich erhöht. Der Ergebnisbericht ist online verfügbar: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Lebenssituation-und-Belastungen-von-Frauen-mit-Behinderungen-Kurzfassung,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
4) Wie die Polizei das Anzeigeverhalten beeinflussen kann
Im Rahmen einer Befragung von ca. 700 Personen in den Niederlanden sind Jochem Tolsma, Joris Blaauw und Manfred te Grotenhuis der Frage nachgegangen, wie die Polizei das Anzeigeverhalten von Kriminalitätsopfern beeinflussen kann. Die Ergebnisse legen nahe, dass mehr Straftaten angezeigt werden, wenn verschiedene Kommunikationskanäle für den Kontakt mit der Polizei angeboten werden. Die Autoren zeigen, dass insbesondere der Umgang der Polizeibeamten mit den Geschädigten die Neigung beeinflusst, Straften (auch zukünftig) anzuzeigen. Quelle und weitere Informationen: http://link.springer.com/article/10.1007/s11292-011-9138-4/fulltext.html
Im Rahmen einer Befragung von ca. 700 Personen in den Niederlanden sind Jochem Tolsma, Joris Blaauw und Manfred te Grotenhuis der Frage nachgegangen, wie die Polizei das Anzeigeverhalten von Kriminalitätsopfern beeinflussen kann. Die Ergebnisse legen nahe, dass mehr Straftaten angezeigt werden, wenn verschiedene Kommunikationskanäle für den Kontakt mit der Polizei angeboten werden. Die Autoren zeigen, dass insbesondere der Umgang der Polizeibeamten mit den Geschädigten die Neigung beeinflusst, Straften (auch zukünftig) anzuzeigen. Quelle und weitere Informationen: http://link.springer.com/article/10.1007/s11292-011-9138-4/fulltext.html
5) Zu den Vor- und Nachteilen von Ein- und Zwei–Personen-Streifen
Das Australian Institute of Criminology hat mithilfe einer systematischen Auswertung von zahlreichen (internationalen) Studien die Vor- und Nachteile von Ein-Personen-Polizeistreifen mit denen von Zwei-Personen-Streifen verglichen. Dabei zeigte sich, dass der gemeinsame Dienst mit einem weiteren Kollegen nicht grundsätzlich mit weniger Gefahren für die Beamten verbunden ist, als der Dienst ohne einen Partner. So werden alleine arbeitende Beamte genauso häufig im Dienst verletzt wie ihre Kollegen und Kolleginnen, die mit einem Partner arbeiten. Allerdings fallen die Verletzungen bei den alleine arbeitenden Beamten im Durchschnitt gravierender aus. Im Hinblick auf die Effektivität ergaben sich nur minimale Unterschiede. Dementsprechend ist die Vermutung, viele einzeln arbeitende Beamte könnten mehr Fläche und mehr Personen kontrollieren als weniger Zwei-Personen-Streifen, nicht zutreffend. Der vollständige Ergebnisbericht steht im Internet zum Download bereit: http://aic.gov.au/documents/1/D/E/{1DE58970-BA18-4756-8CEF-E76720F4D21A}tbp049.pdf
Das Australian Institute of Criminology hat mithilfe einer systematischen Auswertung von zahlreichen (internationalen) Studien die Vor- und Nachteile von Ein-Personen-Polizeistreifen mit denen von Zwei-Personen-Streifen verglichen. Dabei zeigte sich, dass der gemeinsame Dienst mit einem weiteren Kollegen nicht grundsätzlich mit weniger Gefahren für die Beamten verbunden ist, als der Dienst ohne einen Partner. So werden alleine arbeitende Beamte genauso häufig im Dienst verletzt wie ihre Kollegen und Kolleginnen, die mit einem Partner arbeiten. Allerdings fallen die Verletzungen bei den alleine arbeitenden Beamten im Durchschnitt gravierender aus. Im Hinblick auf die Effektivität ergaben sich nur minimale Unterschiede. Dementsprechend ist die Vermutung, viele einzeln arbeitende Beamte könnten mehr Fläche und mehr Personen kontrollieren als weniger Zwei-Personen-Streifen, nicht zutreffend. Der vollständige Ergebnisbericht steht im Internet zum Download bereit: http://aic.gov.au/documents/1/D/E/{1DE58970-BA18-4756-8CEF-E76720F4D21A}tbp049.pdf
6) Presseschau zum Thema "Glücksspiel und Kriminalität"
In dem mit Criminologia.de assoziierten Kriminologie-Forum wurde eine digitale Presseschau Rund um das Thema "Glücksspiel und Kriminalität" eingerichtet. Das Forum kann über die folgende URL erreicht werden: http://criminologia.de/forum/viewtopic.php?f=16&t=21
In dem mit Criminologia.de assoziierten Kriminologie-Forum wurde eine digitale Presseschau Rund um das Thema "Glücksspiel und Kriminalität" eingerichtet. Das Forum kann über die folgende URL erreicht werden: http://criminologia.de/forum/viewtopic.php?f=16&t=21
7) Linksammlung zur Kriminologie im Internet aktualisiert
Das Institut für Kriminologie der Eberhard Karls Universität in Tübingen hat seine umfangreiche Sammlung von Internetlinks zum Thema Kriminologie und Kriminalpolitik aktualisiert und erweitert. Die Sammlung umfasst Internetquellen aus der ganzen Welt. Die Linksammlung ist über folgende URL erreichbar: http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/ifk/www
Das Institut für Kriminologie der Eberhard Karls Universität in Tübingen hat seine umfangreiche Sammlung von Internetlinks zum Thema Kriminologie und Kriminalpolitik aktualisiert und erweitert. Die Sammlung umfasst Internetquellen aus der ganzen Welt. Die Linksammlung ist über folgende URL erreichbar: http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/ifk/www
8) Thema Datenschutz bei der Bundeszentrale für politische Bildung
In der Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist der Band „Datenschutz“ erschienen. „Der interdisziplinär angelegte Sammelband gibt einen allgemeinverständlichen Überblick zum aktuellen Stand von Recht, Technik und gesellschaftlichen Debatten, zu Herausforderungen, Chancen und Risiken sowie zu möglichen Szenarien der zukünftigen Entwicklung.“ Das von Jan-Hinrik Schmidt & Thilo Weichert herausgegebene Buch kann kostenlos von der Homepage der bpb heruntergeladen werden: http://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/Datenschutz%20Leseprobe.pdf
In der Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist der Band „Datenschutz“ erschienen. „Der interdisziplinär angelegte Sammelband gibt einen allgemeinverständlichen Überblick zum aktuellen Stand von Recht, Technik und gesellschaftlichen Debatten, zu Herausforderungen, Chancen und Risiken sowie zu möglichen Szenarien der zukünftigen Entwicklung.“ Das von Jan-Hinrik Schmidt & Thilo Weichert herausgegebene Buch kann kostenlos von der Homepage der bpb heruntergeladen werden: http://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/Datenschutz%20Leseprobe.pdf
9) Forschungsprojekt zur Untersuchungshaft in Europa
Im September 2009 gab es in der Europäischen Union ca. 136.000 Untersuchungsgefangene. In Deutschland waren zu diesem Zeitpunkt ca. 11.000 Personen in Untersuchungshaft. „Viele von ihnen waren nicht Staatsbürger des Landes, in dem die Untersuchungshaft vollzogen wurde. Für alle Untersuchungsgefangenen gilt die Unschuldsvermutung. Dennoch dauert diese Haft, in der die Insassen europaweit in aller Regel schlechtere Bedingungen als im Strafvollzug vorfinden, oft viele Monate, manchmal auch Jahre.“ Im Rahmen eines neuen Forschungsprojektes am Lehrstuhl für Kriminologie der Universität Greifswald von Professor Frieder Dünkel werden nun die rechtlichen und praktischen Bedingungen der Untersuchungshaft in Europa miteinander verglichen. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten und Risiken grenzüberschreitender Zusammenarbeit beleuchtet werden. Quelle und weitere Informationen: http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/244724/
Im September 2009 gab es in der Europäischen Union ca. 136.000 Untersuchungsgefangene. In Deutschland waren zu diesem Zeitpunkt ca. 11.000 Personen in Untersuchungshaft. „Viele von ihnen waren nicht Staatsbürger des Landes, in dem die Untersuchungshaft vollzogen wurde. Für alle Untersuchungsgefangenen gilt die Unschuldsvermutung. Dennoch dauert diese Haft, in der die Insassen europaweit in aller Regel schlechtere Bedingungen als im Strafvollzug vorfinden, oft viele Monate, manchmal auch Jahre.“ Im Rahmen eines neuen Forschungsprojektes am Lehrstuhl für Kriminologie der Universität Greifswald von Professor Frieder Dünkel werden nun die rechtlichen und praktischen Bedingungen der Untersuchungshaft in Europa miteinander verglichen. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten und Risiken grenzüberschreitender Zusammenarbeit beleuchtet werden. Quelle und weitere Informationen: http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/244724/
10) Urteil des us-amerikanischen Supreme Court: Übermäßig harte Strafen für Jugendliche sind verfassungswidrig
Das oberste Verfassungsgericht der USA hat entschieden, dass die Strafe „Life without Parole“, das heißt lebenslange Haftstrafe ohne Chance auf frühzeitige Entlassung, nicht für Kinder und Jugendliche verhängt werden darf. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf fast 2.500 inhaftierte Jugendliche haben, die derzeit in den USA im Erwachsenenvollzug inhaftiert sind. Die Entscheidung ist seit dem Verbot der Todesstrafe für Jugendliche (2005) und dem Verbot übermäßiger Bestrafung bei Delikten ohne Todesfolge (2010) nunmehr die dritte Entscheidung des Supreme Court, die übermäßig harte Bestrafung von Jugendlichen und Kindern einschränkt. Quelle und weitere Informationen zu den Hintergründen der Entscheidung: http://www.ojjdp.gov/newsletter/238982/sf_1.html
Das oberste Verfassungsgericht der USA hat entschieden, dass die Strafe „Life without Parole“, das heißt lebenslange Haftstrafe ohne Chance auf frühzeitige Entlassung, nicht für Kinder und Jugendliche verhängt werden darf. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf fast 2.500 inhaftierte Jugendliche haben, die derzeit in den USA im Erwachsenenvollzug inhaftiert sind. Die Entscheidung ist seit dem Verbot der Todesstrafe für Jugendliche (2005) und dem Verbot übermäßiger Bestrafung bei Delikten ohne Todesfolge (2010) nunmehr die dritte Entscheidung des Supreme Court, die übermäßig harte Bestrafung von Jugendlichen und Kindern einschränkt. Quelle und weitere Informationen zu den Hintergründen der Entscheidung: http://www.ojjdp.gov/newsletter/238982/sf_1.html
11) Video-Beitrag: Prison-Downsizing in America
Seit kurzem sind die Gefangenenzahlen in us-amerikanischen Gefängnissen leicht rückläufig. Einige Experten interpretieren den Rückgang als Zeichen dafür, dass sich eine Wende in der amerikanischen Strafvollzugspolitik ereignen könnte. Im Rahmen eines Vortrags am National Institute of Justice (NIJ) berichtete Joan Petersilia von der Stanford University über „Prison-Downsizing“ und die damit verbundene Hoffnung Vieler, dass die Kriminalpolitik der USA wieder stärker durch Vernunft und wissenschaftliche Beweise, als durch Strafgelüste geleitet werden könnte. Im Rahmen des Vortags werden auch die Gefahren thematisiert die mit der jüngsten Entwicklung einhergehen können. Petersilias Vortrag „Looking Back to See the Future of Prison Downsizing in America“ ist als Flashvideo im Internet abrufbar: http://nij.ncjrs.gov/multimedia/video-nijconf2012-laub-petersilia.htm#videolinks
Seit kurzem sind die Gefangenenzahlen in us-amerikanischen Gefängnissen leicht rückläufig. Einige Experten interpretieren den Rückgang als Zeichen dafür, dass sich eine Wende in der amerikanischen Strafvollzugspolitik ereignen könnte. Im Rahmen eines Vortrags am National Institute of Justice (NIJ) berichtete Joan Petersilia von der Stanford University über „Prison-Downsizing“ und die damit verbundene Hoffnung Vieler, dass die Kriminalpolitik der USA wieder stärker durch Vernunft und wissenschaftliche Beweise, als durch Strafgelüste geleitet werden könnte. Im Rahmen des Vortags werden auch die Gefahren thematisiert die mit der jüngsten Entwicklung einhergehen können. Petersilias Vortrag „Looking Back to See the Future of Prison Downsizing in America“ ist als Flashvideo im Internet abrufbar: http://nij.ncjrs.gov/multimedia/video-nijconf2012-laub-petersilia.htm#videolinks
12) Stockholm Prize in Criminology für David Farrington
Der Stockholm Prize in Criminology geht 2013 an David P. Farrington. Die Jury zeichnete Farrington insbesondere für seine Entwicklungskriminologischen Arbeiten aus. Im Rahmen der „Cambridge Study in Delinquent Development“ beobachtete er den Verlauf von delinquenten Lebenswegen über mehrere Jahrzehnte. Dabei zeigte sich ein starker Zusammenhang zwischen sozialer Ausgrenzung in der Schulzeit und eigenem delinquenten Verhalten. Farrington hält diesen Befund für eines der wichtigsten Ergebnisse der Studie. Berühmt wurde die Untersuchung auch deshalb, weil sich mehrfach zeigte, dass soziale Auffälligkeiten auch ohne Intervention verschwinden können. David Farrington, ist emeritierter Professor für Psychologie und Kriminologie. Er lehrte am Institut für Kriminologie der Universität Cambridge und an der University of Pittsburgh. Quelle und weitere Informationen: http://www.su.se/english/about/facts-figures/prizes-awards/the-stockholm-prize-in-criminology/prize-winners/winner-of-the-stockholms-criminology-prize-2013-1.99658
Der Stockholm Prize in Criminology geht 2013 an David P. Farrington. Die Jury zeichnete Farrington insbesondere für seine Entwicklungskriminologischen Arbeiten aus. Im Rahmen der „Cambridge Study in Delinquent Development“ beobachtete er den Verlauf von delinquenten Lebenswegen über mehrere Jahrzehnte. Dabei zeigte sich ein starker Zusammenhang zwischen sozialer Ausgrenzung in der Schulzeit und eigenem delinquenten Verhalten. Farrington hält diesen Befund für eines der wichtigsten Ergebnisse der Studie. Berühmt wurde die Untersuchung auch deshalb, weil sich mehrfach zeigte, dass soziale Auffälligkeiten auch ohne Intervention verschwinden können. David Farrington, ist emeritierter Professor für Psychologie und Kriminologie. Er lehrte am Institut für Kriminologie der Universität Cambridge und an der University of Pittsburgh. Quelle und weitere Informationen: http://www.su.se/english/about/facts-figures/prizes-awards/the-stockholm-prize-in-criminology/prize-winners/winner-of-the-stockholms-criminology-prize-2013-1.99658
13) Buchrezension zu Martin Möllers und Robert van Ooyens (Hrsg.) Polizeiwissenschaft
Unter der Rubrik Buchbesprechungen ist auf der Website des Polizei-Newsletters (http://polizei-newsletter.de/books_german.php) eine neue Rezension zu finden: Jutta Dinca bespricht Band I der von Martin Möllers und Robert van Ooyen herausgegebenen Reihe „Polizeiwissenschaft“. Das 188 Seiten umfassende Buch reflektiert den Stand des Fachs anhand der verschiedenen Positionen von Polizeiforschern.
Unter der Rubrik Buchbesprechungen ist auf der Website des Polizei-Newsletters (http://polizei-newsletter.de/books_german.php) eine neue Rezension zu finden: Jutta Dinca bespricht Band I der von Martin Möllers und Robert van Ooyen herausgegebenen Reihe „Polizeiwissenschaft“. Das 188 Seiten umfassende Buch reflektiert den Stand des Fachs anhand der verschiedenen Positionen von Polizeiforschern.
14) Call for Papers: Deutscher Präventionstag 2013
Der 18. Deutsche Präventionstag (DPT) wird am 22. & 23. April 2013 in Bielefeld stattfinden. Das Schwerpunktthema des Kongress lautet 2013 „Mehr Prävention – weniger Opfer“. Der Kongress wendet sich an Vertreter und Vertreterinnen von Kommunen, Polizei, Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Justiz, Kirchen, Schulen, Vereinen und Verbänden sowie an PolitikerInnen und WissenschaftlerInnen die sich mit Kriminal- und Suchtprävention beschäftigen. Beitragsvorschläge können noch bis zum 15. Oktober 2012 eingereicht werden. Weiter Informationen zum Kongress können der Homepage des DPT entnommen werden: http://www.praeventionstag.de/nano.cms/18-dpt-2013-bielefeld
Der 18. Deutsche Präventionstag (DPT) wird am 22. & 23. April 2013 in Bielefeld stattfinden. Das Schwerpunktthema des Kongress lautet 2013 „Mehr Prävention – weniger Opfer“. Der Kongress wendet sich an Vertreter und Vertreterinnen von Kommunen, Polizei, Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Justiz, Kirchen, Schulen, Vereinen und Verbänden sowie an PolitikerInnen und WissenschaftlerInnen die sich mit Kriminal- und Suchtprävention beschäftigen. Beitragsvorschläge können noch bis zum 15. Oktober 2012 eingereicht werden. Weiter Informationen zum Kongress können der Homepage des DPT entnommen werden: http://www.praeventionstag.de/nano.cms/18-dpt-2013-bielefeld
15) Veranstaltungshinweis: Alternativer Polizeikongress am 5. Oktober 2012 in Hamburg
Am 5. Oktober 2012 findet in Hamburg der Alternative Polizeikongress 2012 statt. Der Titel der Veranstaltung lautet „Sicherheit und Strafverfolgung im digitalen Zeitalter“. Der Kongress richtet sich auch in diesem Jahr an Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Polizei und NGOs, die über die aktuelle Innen- und Sicherheitspolitik diskutieren wollen und bei der Erarbeitung möglicher Alternativen mitwirken wollen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Im Sinne einer Verbesserung der Organisation wird aber um eine Anmeldung gebeten. Weitere Informationen finden sich im Internet: http://www.gruener-polizeikongress.de/2012/06/19/gruner-polizeikongress-am-5-oktober-2012-in-hamburg/
Am 5. Oktober 2012 findet in Hamburg der Alternative Polizeikongress 2012 statt. Der Titel der Veranstaltung lautet „Sicherheit und Strafverfolgung im digitalen Zeitalter“. Der Kongress richtet sich auch in diesem Jahr an Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Polizei und NGOs, die über die aktuelle Innen- und Sicherheitspolitik diskutieren wollen und bei der Erarbeitung möglicher Alternativen mitwirken wollen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Im Sinne einer Verbesserung der Organisation wird aber um eine Anmeldung gebeten. Weitere Informationen finden sich im Internet: http://www.gruener-polizeikongress.de/2012/06/19/gruner-polizeikongress-am-5-oktober-2012-in-hamburg/